Rechtsprechung
OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- aufrecht.de
Internetauktion: Haftung des Anbieters für Markenrechtsverletzungen von Fremdnutzern
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Markenrecht; Uhrenhersteller
- Judicialis
TDG § 5; ; TDG § ... 5 Abs. 1; ; TDG § 5 Abs. 2; ; TDG § 5 Abs. 3; ; BGB § 164 Abs. 3; ; MarkenG § 4; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 1 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 125 e Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 108; ; ZPO § 711; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14; TDG § 5
UWG -Recht und Verbraucherrecht: Online-Auktion - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- heise.de (Pressebericht, 12.03.2004)
Online-Auktionshäuser müssen Angebote von Plagiaten sperren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung bei Online-Auktionen
- beck.de (Leitsatz)
Haftung von Online-Auktionshäusern für Markenrechtsverletzung - Rolex
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- MMR 2002, 110
- K&R 2002, 93
- afp 2002, 180
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00
Gefälschte ROLEX-Uhren bei der Online-Auktion
Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.10.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 251/00 - teilweise abgeändert:.das Urteil des Landgerichts Köln vom 31.10.2000 - 33 O 251/00 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.
- BGH, 10.10.1996 - I ZR 129/94
Architektenwettbewerb - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
Dabei kann die bloße - auch gutgläubige - Unterstützung eines eigenverantwortlich handelnden dritten Störers mit Mitteln des eigenen Betriebs genügen, sofern die rechtliche Möglichkeit besteht, die Handlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248/250 f - "Sporthosen"-; ders. GRUR 1997, 313/315 -"Architektenwettbewerb"-;… Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14 - 19 Rdn. 10;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG Einl. Rdn. 325 f/326;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 14. Kapitel Rdn. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
Dabei kann die bloße - auch gutgläubige - Unterstützung eines eigenverantwortlich handelnden dritten Störers mit Mitteln des eigenen Betriebs genügen, sofern die rechtliche Möglichkeit besteht, die Handlung zu verhindern (vgl. BGH GRUR 1986, 248/250 f - "Sporthosen"-; ders. GRUR 1997, 313/315 -"Architektenwettbewerb"-;… Ingerl/Rohnke, a.a.O., Vor §§ 14 - 19 Rdn. 10;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., UWG Einl. Rdn. 325 f/326;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 7. Aufl., 14. Kapitel Rdn. 4 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage unter Zurückweisung der Anschlußberufung der Klägerinnen abgewiesen (OLG Köln CR 2002, 50).Dem kann schon für die Bestimmung des § 5 TDG a.F. nicht beigetreten werden, und zwar bereits deshalb nicht, weil die Markenrechtsrichtlinie nichts über die Störerhaftung besagt (…vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19 Rdn. 35 u. 43;… Jacobs, Festschrift für Erdmann, 2002, S. 327, 330; Wiebe, CR 2002, 50; Hoeren, MMR 2002, 113; ferner OLG Düsseldorf WRP 2004, 631, 633 f. - Rolex/ebay).
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
Das Berufungsgericht hat das landgerichtliche Urteil auf die Berufung der Beklagten abgeändert und die Klage unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Klägerinnen abgewiesen (OLG Köln CR 2002, 50). - OLG Brandenburg, 16.12.2003 - 6 U 161/02
Zur Anwendung des Haftungsprivilegs gem. § 11 Satz 1 TDG
Der Schwerpunkt liegt jedoch eindeutig in der individuellen Kommunikation, indem die Bieter in der Regel ihr Angebot per email oder über ein Online-Formular abgeben und nur das Angebot des Einlieferers sowie der aktuelle Stand der Gebote allgemein zugänglich sind (so auch OLG Köln, MMR 2002, 110;… LG Düsseldorf, a.a.O.).
- OLG Köln, 28.05.2002 - 15 U 221/01
Verantwortung des Providers für von Nutzern eingestellter obzöner Fotomontagen
Es besteht aber schon ein Meinungsstreit darüber, ob die dort geregelten Haftungsbeschränkungen nur auf die verschuldensabhängigen Haftungstatbestände anzuwenden sind (Koch CR 1997, 193, 198) oder ob sie auch für den - hier angesprochenen - Bereich der Störerhaftung gelten (…so Köhler/Arndt a. a. O.; insow. wohl verneinend Spindler NJW 1997, 3193, 3195, dort Fn. 25; offenlassend OLG Köln - 6. Zivilsenat - OLG-Report 2002, 80, 81 m. w. N.). - LG Hamburg, 21.11.2003 - 324 O 681/03
Überprüfung des Bestandes einer einstweiligen Verfügung; Das Buch "Hinter den …
Trotz dieser Umstände, die gegen eine Qualifizierung der Angebote als eigene Informationen der Antragsgegnerin sprechen, überwiegen jedoch ganz erheblich die Anhaltspunkte, die dafür sprechen, daß die Antragsgegnerin als Diensteanbieter mit den Angeboten für Produkte auch eigene Informationen im Sinne des TDG verbreitet, denn hier findet aus der Sicht des objektiv verständigen Nutzers eine Verquickung derart statt, daß Diensteanbieter und Angebot zumindest soweit als Einheit erscheinen, daß sich die Antragsgegnerin die auf ihren Seiten abrufbaren Angebote (neben dem Verkäufer) zu eigen macht (so im Ergebnis auch LG Köln, CR 2001, 417, 418; Hoeren MMR 2002, 112, 115 [OLG Köln 02.11.2001 - 6 U 12/01], jeweils zu § 5 TDG a.F.).Ein derartiges Verständnis des § 11 Nr. 1 TDG läßt sich aber nicht mit elementaren Grundsätzen des Zivilrechts, insbesondere nicht mit dem in § 162 Abs. 1 BGB zum Ausdruck kommenden Grundgedanken vereinbaren: Wer sich einer Kenntnisnahme gezielt verschließt, muß sich so behandeln lassen, als habe er Kenntnis erlangt (vgl. zu § 5 TDG a.F. Hoeren MMR 2002, 112, 114) [OLG Köln 02.11.2001 - 6 U 12/01].
- LG München I, 11.12.2003 - 7 O 13310/03
Playboy Link
Unabhängig davon wäre es dem Antragsgegner auch zumutbar, in Form eines Filterprogramms (s.g. Black List) die Linkeinträge Dritter vor dem Online Stellen in diesem Sinne automatisiert überprüfen zu lassen, was heutzutage allgemein üblich ist (vgl. Anm. Hoeren zu OLG Köln, MMR 2002, 110/114 li. Sp.).Die vom Antragsgegner herangezogene Rechtsprechung zu Online Auktionen (vgl. auch OLG Köln MMR 2002, 110; OLG Stuttgart MMR 2002, 746 m. Anm. Spindler = CR 2002, 911; LG Düsseldorf MMR 2003, 120 = CR 2003, . 211; LG Potsdam MMR 2002, 829 = CR 2003, 152 m. Anm. Gercke) ist aus diesem Grunde bereits nicht einschlägig.
- LG Düsseldorf, 29.10.2002 - 4a O 464/01
Gefälschte Markenartikel bei Onlineauktionshäusern
Ähnliche Zweifel, ob die Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkehG gegeben sind, wenn bei Internet-Auktionen in den Versteigerungsangeboten unübersehbar darauf hingewiesen wird, dass es sich um Nachahmungen handelt, äußerte auch das OLG Köln in seinem Urteil vom 2. November 2001 (MMR 2002, 110 -R). - LG München I, 07.10.2004 - 7 O 18165/03
Haftung für Links auf Nacktfotos
Insoweit könnte sich der Beklagte z.B. einer Filtersoftware, sog. Blacklist (vgl. Anm. Hoeren zu OLG Köln MMR 2002, 110/114 li. Sp.), bedienen. - KG, 04.09.2006 - 10 W 81/06
Persönlichkeitsschutz im Internet: Zumutbarer Einsatz einer Filtersoftware zur …
Der Einsatz einer solchen Filtersoftware ist dem Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 GG) möglich und zumutbar (vgl. LG München, K & R 2005, 184; Anm. Hoeren zu OLG Köln, MMR 2002, 110, 114).
Rechtsprechung
OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- aufrecht.de
Störerhaftung eines Internet-Auktionshauses für Markenverletzungen bei Fremdversteigerungen
- Wolters Kluwer
Versteigerung von Roleximitaten als Markenrechtsverletzung; Begriff des geschäftlichen Verkehrs gemäß § 14 Abs. 2 Markengesetz (MarkenG); Pflicht des Betreibers zur Verhinderung einer Internetplattform Markenrechtsverletzungen
- online-und-recht.de
- rewis.io
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1 § 1004
Begriff des Störers bei der Verletzung von Markenrechten - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- beck.de (Leitsatz)
Rolex - ricardo.de II
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung bei Online-Auktionen
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.10.2000 - 33 I 251/00
- LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00
- OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 12/01
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
- OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01 (a)
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 50
- GRUR-RR 2008, 328 (Ls.)
- MMR 2005, 545
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens - I ZR 304/01 BGH - werden gegeneinander aufgehoben.Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der Revisionsentscheidung vom 11.03.2004 - I ZR 304/01 - (WRP 2004, 1287- "Internet-Versteigerung") verwiesen.
- BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99
Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
Entscheidend ist die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden (vgl. BGH GRUR 2002, 622, 624 - "shell.de"). - BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
Unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 - "Meißner Dekor"; BGH NJW 2001, 3265, 3266 = WRP 2001, 1305 - "ambiente.de") hat der Bundesgerichtshof in dem Revisionsurteil vom 11.03.2004 festgestellt, dass als Störer jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, der unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Verletzung von Immaterialgüterrechten mitwirkt.
- BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99
Meißner Dekor
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
Unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 2002, 618, 619 - "Meißner Dekor"; BGH NJW 2001, 3265, 3266 = WRP 2001, 1305 - "ambiente.de") hat der Bundesgerichtshof in dem Revisionsurteil vom 11.03.2004 festgestellt, dass als Störer jeder auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann, der unter Verletzung eigener Prüfungspflichten willentlich und adäquat-kausal an der Verletzung von Immaterialgüterrechten mitwirkt. - BGH, 10.02.1987 - KZR 43/85
Handtuchspender; Wettbewerbswidrigkeit der Behinderung durch rechtmäßige Ausübung …
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
Hiervon ist im Interesse eines wirksamen Markenschutzes insbesondere dann auszugehen, wenn Ware außerhalb des Privatbereichs einer unbestimmten Vielzahl von Personen - nicht notwendig gegen Entgelt - angeboten wird (vgl. BGH GRUR 1987, 438, 440 - "Handtuchspender" - noch zur parallelen Problematik im Warenzeichenrecht). - LG Köln, 31.10.2000 - 33 O 251/00
Gefälschte ROLEX-Uhren bei der Online-Auktion
Auszug aus OLG Köln, 18.03.2005 - 6 U 12/01
Auf die Berufung der Beklagten sowie die Anschlussberufung der Klägerinnen wird das am 31.10.2000 verkündete Urteil der 33. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 33 O 251/00 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
Das Berufungsgericht hat dem mit dem Hauptantrag verfolgten Unterlassungsbegehren im Wesentlichen stattgegeben; es hat lediglich eines der neun in den Unterlassungsantrag aufgenommenen Versteigerungsangebote von dem Verbot ausgenommen (OLG Köln GRUR-RR 2006, 50). - OLG Düsseldorf, 26.02.2004 - 20 U 204/02
Markenrechtsverletzung bei einer Onlineauktion: Haftungsprivilegierung für den …
Zwischen den Regelungen der Störerhaftung im Teledienstegesetz und der Europäischen Verordnung (EG) Nr. 40/94 über die Gemeinschaftsmarke besteht ebenso wenig ein Konkurrenzverhältnis wie zur Markenrechtsrichtlinie, weil auch die Gemeinschaftsmarkenverordnung keine Vorschriften über die Störerhaftung enthält (vgl. Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., vor §§ 14-19, Rdnr. 35 gegen OLG Köln - 6 U 12/01 - Anl. B 32).Ob die Beklagten in solchen Fällen auch nur als Störer für eine Markenverletzung haften (vgl. dazu OLG Köln - 6 U 12/01 -, Anlage B 32), kann ebenfalls offen bleiben, weil eine etwaige Haftung jedenfalls den "Filter" des § 11 TDG nicht passieren würde.