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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.08.2009 - I-6 U 225/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1831
OLG Köln, 28.08.2009 - I-6 U 225/08 (https://dejure.org/2009,1831)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.08.2009 - I-6 U 225/08 (https://dejure.org/2009,1831)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. August 2009 - I-6 U 225/08 (https://dejure.org/2009,1831)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Telemedicus

    Rechtliche Schutzfähigkeit von Ideen

  • webshoprecht.de

    Urheberrechtliche Zulässigkeit der Verwendung gleichartiger Hardware für Lernspiele

  • aufrecht.de

    Urheberrechtlicher Schutz für didaktische Methode von Lernspielen nicht möglich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Urheberrechtlicher Schutz von Lernspielen und Kontrollgeräten

  • kanzlei.biz

    Idee nicht vom Schutz des Urheberrechts erfasst

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § ... 4 Nr. 9; ; UWG § 4 Nr. 9 a; ; UWG § 4 Nr. 9 b; ; UWG § 8 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 945; ; UrhG § 2; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; ; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7; ; UrhG § 2 Abs. 2; ; UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • kanzlei.biz

    Idee nicht vom Schutz des Urheberrechts umfasst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4; UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 7
    Urheberrechtlicher Schutz von Lernspielen und Kontrollgeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 2; 24; 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, §§ 8 Abs. 1, 3, 4 Nr. 9 a) und b) UWG
    Ist die Nachahmung einer Idee unzulässig?

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht schützt nur konkrete Gestaltung von Lernmaterialien, nicht deren didaktisches Konzept

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Urheberrecht schützt nur konkrete Gestaltung, nicht dahinterstehende Idee

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Computerspiele und Schutz von Ideen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutz für die bloße Idee

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Ideenschutz durch das Urheberrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 147
  • GRUR-RR 2011, 392 (Ls.)
  • MIR 2009, Dok. 182
  • ZUM 2010, 176
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 176/01

    Kein Urheberrechtsschutz für Fernsehshows - "Kinderquatsch mit Michael"

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
    Das Urheberrecht schützt Werke nur gegen ihre unbefugte Verwertung als solche in unveränderter oder unfrei benutzter Form, nicht gegen ihre bloße Benutzung als Vorbild zur Formung anderer Stoffe (BGH GRUR 2003, 876, 878 - Sendeformat).

    Dieses Verständnis der Entscheidung wird dadurch bestätigt, dass bei einem Spiel nicht die Spielregel als solche geschützt werden kann, sondern allenfalls ihre Darstellung (vgl. BGH GRUR 1952, 51, 52 - Zahlenlotto), und eine Werbekonzeption (BGH GRUR 2000, 317, 318 - Werbefotos) und ein Sendeformat (BGH GRUR 2003, 876, 878 - Sendeformat) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
    Hat eine Idee eine konkrete Ausformung erhalten, ist diese konkrete Werkgestaltung in ihrer individuellen Formgebung einem Urheberrechtsschutz zugänglich (vgl. BGH GRUR 1987, 704, 706 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica).

    Eine Idee wird nicht abstrakt geschützt, sondern Schutz nach dem Urheberrechtsgesetzt genießt lediglich das Werk, also eine konkrete Werkgestaltung mit einem konkreten Inhalt in ihrer individuellen Formgebung (vgl. BGH GRUR 1987, 704, 706 - Warenlexika).

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79

    Fragensammlung

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
    Urheberrechtsschutzfähig ist in einem solchen Fall nur die konkrete Gestaltung, das heißt die Auswahl und Gliederung des Stoffs der Fragensammlung einerseits und die Formulierung der einzelnen Fragen andererseits (vgl. BGH GRUR 1981, 520, 521 f. - Fragensammlung).
  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 68/93

    "Mauer-Bilder"; Beteiligung der Künstler an dem Erlös aus der Veräußerung von

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
    Ein Ausdruck der Individualität des Schöpfers (vgl. BGH GRUR 1995, 673, 675 - Mauer-Bilder) ist das jedoch nicht.
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
    Dieses Verständnis der Entscheidung wird dadurch bestätigt, dass bei einem Spiel nicht die Spielregel als solche geschützt werden kann, sondern allenfalls ihre Darstellung (vgl. BGH GRUR 1952, 51, 52 - Zahlenlotto), und eine Werbekonzeption (BGH GRUR 2000, 317, 318 - Werbefotos) und ein Sendeformat (BGH GRUR 2003, 876, 878 - Sendeformat) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießen.
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
    Wie sich aus der dort zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1991, 529 - Explosionszeichnungen) ergibt, bezieht sich der Schutz jedoch nicht auf die Darstellungsmethode selbst, sondern kann sich nur daraus ergeben, dass der Urheber in der Anwendung dieser Methode eine freie geistige Schöpfung schaffen kann.
  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.2009 - 6 U 225/08
    Hat eine Idee eine konkrete Ausformung erhalten, ist diese konkrete Werkgestaltung in ihrer individuellen Formgebung einem Urheberrechtsschutz zugänglich (vgl. BGH GRUR 1987, 704, 706 - Warenzeichenlexika; GRUR 1980, 227, 230 - Monumenta Germaniae Historica).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen; hinsichtlich der Widerklage hat es den Zahlungsantrag dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und dem Feststellungsantrag stattgegeben (OLG Köln, GRUR-RR 2010, 147 = ZUM 2010, 176).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.07.2012 - I-6 U 225/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24819
OLG Köln, 13.07.2012 - I-6 U 225/08 (https://dejure.org/2012,24819)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.07.2012 - I-6 U 225/08 (https://dejure.org/2012,24819)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juli 2012 - I-6 U 225/08 (https://dejure.org/2012,24819)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Urheberschutz von Spielideen und Konzepten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2013, 68
  • GRUR-RR 2013, 5
  • ZUM 2012, 975
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Auf die Revision der Klägerin hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 01.06.2011 - I ZR 140/09 - (GRUR 2011, 803 - Lernspiele) das Senatsurteil vom 28.08.2009 unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels insoweit aufgehoben, als hinsichtlich der mit der Klage geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche sowie bezüglich der Widerklage zum Nachteil der Klägerin erkannt worden ist, und die Sache in diesem Umfang zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an den Senat zurückverwiesen.

    Die Klägerin hat ihren Klageantrag zu I. im Anschluss an das Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs vom 01.06.2011 - I ZR 140/09 - (GRUR 2011, 803 - Lernspiele) dergestalt umgestellt, dass Gegenstand ihres Unterlassungsbegehrens (und damit auch der Annexanträge) die jeweiligen Kontrollgeräte der Beklagten nicht isoliert, sondern in Kombination mit den zugehörigen Aufgabenheften sind.

    Davon ist auch der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil ausgegangen (vgl. GRUR 2011, 803, 805 [Rn. 27] - Lernspiele).

    Folgerichtig ist der Bundesgerichtshof in seinem zu den ursprünglichen Klageanträgen ergangenen Revisionsurteil vom 01.06.2011 - I ZR 140/09 - auf Urheberrechte der Klägerin im Hinblick auf die Einheit aus Kontrollgeräten und Übungsheften eingegangen und hat diesbezüglich für das weitere Verfahren Hinweise erteilt (vgl. GRUR 2011, 803, 805 [Rn. 42 ff., 61 ff.] - Lernspiele).

    (1) Eine Darstellung wissenschaftlicher Art liegt vor, wenn sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand mit dem Ausdrucksmittel der grafischen oder plastischen Kunst dient (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 806 [Rn. 39] - Lernspiele; KG GRUR-RR 2002, 91, 92 - Memokartei; OLG München GRUR 1992, 510 - Rätsel).

    In der Formgestaltung muss ein darstellerischer Gedanke auf eigentümliche Weise zum Ausdruck gekommen sein (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 806 [Rn. 50] - Lernspiele).

    Maßgebend ist nicht was, sondern wie es dargestellt wird (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 808 [Rn. 50, 62] - Lernspiele; OLG München GRUR 1992, 510 - Rätsel; Schricker/ Loewenheim , Urheberrecht, 4. Auflage, § 2 UrhG Rn. 199 f.).

    Demzufolge hat der Bundesgerichtshof in seinem Revisionsurteil vom 01.06.2011 - I ZR 140/09 - nicht etwa Vortrag der Klägerin, sondern Feststellungen des Senats zu den für die schöpferische Eigentümlichkeit maßgeblichen objektiven Merkmalen vermisst (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 807 [Rn. 44, 49] - Lernspiele).

    Da die Kontrollgeräte mit jenen Heften für die urheberrechtliche Beurteilung als schutzfähige Darstellung wissenschaftlicher Art eine untrennbare Einheit bilden (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 806 [Rn. 43] - Lernspiele), muss nicht jedes unselbständige Element für sich genommen die Voraussetzungen für ein eigenständig zu schützendes Werk erfüllen.

    Diese Voraussetzung ist regelmäßig erfüllt, wenn die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge im neuen Werk zurücktreten, so dass die Benutzung des älteren Werks durch das neuere nur noch als Anregung zu einem neuen, selbständigen Werkschaffen erscheint (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 806 [Rn. 47] - Lernspiele; GRUR 2002, 799, 800 f. - Stadtbahnfahrzeug; Loewenheim a.a.O. § 24 Rn. 10).

    Für diese Beurteilung ist durch einen Vergleich des jeweiligen Gesamteindrucks der sich gegenüber stehenden Werkgestaltungen zu ermitteln, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang im neuen Werk eigenschöpferische Züge des älteren Werks in der Gesamtschau übernommen worden sind (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 806 f. [Rn. 48] - Lernspiele; GRUR 2004, 855, 857 - Hundefigur).

    So können bei einem geringen Maß an Eigentümlichkeit des älteren Werks wegen des sich daraus ergebenden engen Schutzbereichs schon verhältnismäßig geringfügige Abweichungen in der eigenschöpferischen Gestaltung des neuen Werks bewirken, dass keine Urheberrechtsverletzung vorliegt (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 808 [Rn. 63] - Lernspiele).

    Aus der Vollziehung der einstweiligen Verfügung resultierende Vermögenseinbußen sind nicht ersatzfähig, da die Beklagte nach § 97 Abs. 1, 1. Halbs. UrhG a.F. ohnehin zur Unterlassung des Vertriebs der Lernspiele verpflichtet war (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 808 [Rn. 59] - Lernspiele).

    Auch wenn die Klägerin während des erstinstanzlichen, des ersten Berufungs- und des Revisionsverfahrens ihre Klageansprüche aus einem urheberrechtlichen Schutzrecht sowie aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz und damit aus zwei Streitgegenständen hergeleitet hat (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 805 [Rn. 23] - Lernspiele; GRUR 2009, 783, 785 [Rn. 18] - UHU), handelte es sich nicht um eine unzulässige alternative Klagehäufung.

    Der zur Entscheidung anstehende Sachverhalt war im Wege der tatrichterlichen Anwendung gesetzlicher und höchstrichterlich geklärter Rechtsgrundsätze unter Einbeziehung der Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 01.06.2011 - I ZR 140/09 - an Hand individueller Einzelfallumstände zu beurteilen.

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Sofern sie in einem bestimmten Werk ihre konkrete Ausformung erfahren, ist die Werkgestaltung in ihrer individuellen Formgebung einem Urheberrechtsschutz zugänglich (vgl. BGH a.a.O.; GRUR 1981, 520, 521 f. - Fragensammlung; GRUR 1980, 227, 231 - Monumenta Germaniae Historica; Loewenheim a.a.O. Rn. 50).

    Dies gilt insbesondere für die Auswahl, Form, Ausgestaltung, Anordnung und Darbietung der gelieferten Informationen (vgl. BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen; GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1981, 520, 522 - Fragensammlung; GRUR 1980, 227, 231 - Monumenta Germaniae Historica).

  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 20/79

    Fragensammlung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Sofern sie in einem bestimmten Werk ihre konkrete Ausformung erfahren, ist die Werkgestaltung in ihrer individuellen Formgebung einem Urheberrechtsschutz zugänglich (vgl. BGH a.a.O.; GRUR 1981, 520, 521 f. - Fragensammlung; GRUR 1980, 227, 231 - Monumenta Germaniae Historica; Loewenheim a.a.O. Rn. 50).

    Dies gilt insbesondere für die Auswahl, Form, Ausgestaltung, Anordnung und Darbietung der gelieferten Informationen (vgl. BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen; GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1981, 520, 522 - Fragensammlung; GRUR 1980, 227, 231 - Monumenta Germaniae Historica).

  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 71/85

    Warenzeichenlexika

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Im Interesse der Allgemeinheit bleiben die Ideen sowie Konzepte bzw. Darstellungsmethoden frei und können von jedermann benutzt werden (vgl. BGH GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; OLG München a.a.O.; Bullinger a.a.O. Rn. 39; Schulze a.a.O. Rn. 224; Loewenheim a.a.O. Rn. 49).

    Dies gilt insbesondere für die Auswahl, Form, Ausgestaltung, Anordnung und Darbietung der gelieferten Informationen (vgl. BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen; GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1981, 520, 522 - Fragensammlung; GRUR 1980, 227, 231 - Monumenta Germaniae Historica).

  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89

    Explosionszeichnungen

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Insoweit darf kein zu hohes Maß an eigenschöpferischer Formgestaltung verlangt werden, sondern ist ausreichend, dass in der Darstellung eine individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit zum Ausdruck kommt, mag auch das Maß der geistigen Leistung und individuellen Prägung gering sein (vgl. BGH a.a.O. Rn. 62; GRUR 1991, 529, 529 f. - Explosionszeichnungen).

    Auch mit herkömmlichen Gestaltungsmitteln kann, insbesondere durch eine individuelle Auswahl und Kombination bekannter Methoden, insgesamt eine nach ihrem Gesamteindruck eigentümliche Formgestaltung erzielt werden (vgl. BGH GRUR 1991, 529, 530 - Explosionszeichnungen; GRUR 1987, 360, 361 - Werbepläne; OLG München a.a.O. S. 510 f.; Schulze a.a.O. Rn. 224).

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 231/99

    "Technische Lieferbedingungen"; Urheberrechtliche Schutzfähigkeit eines

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Dies gilt insbesondere für die Auswahl, Form, Ausgestaltung, Anordnung und Darbietung der gelieferten Informationen (vgl. BGH GRUR 2002, 958, 959 - Technische Lieferbedingungen; GRUR 1987, 704, 705 - Warenzeichenlexika; GRUR 1981, 520, 522 - Fragensammlung; GRUR 1980, 227, 231 - Monumenta Germaniae Historica).

    Insoweit obliegt es dem Beklagten, durch Vorlage von konkreten Entgegenhaltungen im Einzelnen darzulegen, dass der Ersteller des Werks bei der gestalterischen Konzeption und in der Wahl der Darstellungsmittel auf Vorbekanntes zurückgegriffen hat (vgl. BGH GRUR 2002, 958, 960 - Technische Lieferbedingungen).

  • OLG München, 19.09.1991 - 6 U 2093/88

    Urheberschutzfähigkeit von Kreuzworträtseln und Silbenrätseln als Sprachwerke,

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    (1) Eine Darstellung wissenschaftlicher Art liegt vor, wenn sie der Vermittlung von belehrenden oder unterrichtenden Informationen über den dargestellten Gegenstand mit dem Ausdrucksmittel der grafischen oder plastischen Kunst dient (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 806 [Rn. 39] - Lernspiele; KG GRUR-RR 2002, 91, 92 - Memokartei; OLG München GRUR 1992, 510 - Rätsel).

    Maßgebend ist nicht was, sondern wie es dargestellt wird (vgl. BGH GRUR 2011, 803, 808 [Rn. 50, 62] - Lernspiele; OLG München GRUR 1992, 510 - Rätsel; Schricker/ Loewenheim , Urheberrecht, 4. Auflage, § 2 UrhG Rn. 199 f.).

  • LG Köln, 03.12.2008 - 28 O 483/06

    Ausschließliche Vermarktungsrechte einer Spielvorrichtung sowie die Einräumung

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 03.12.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 483/06 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterlassungstenor zu Ziffer I. des angefochtenen Urteils wie folgt neu gefasst wird:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des am 03.12.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Köln - 28 O 483/06 - 1. die Klage abzuweisen.

  • BGH, 21.11.1980 - I ZR 106/78

    Staatsexamensarbeit

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Für die Annahme einer freien Benutzung reicht es nicht aus, dass das neue Werk unschöpferische Änderungen oder weiterführende Elemente von selbständiger schöpferischer Eigenart enthält, solange die besondere schöpferische Eigenart des nachgeschaffenen Werks dahinter nicht verblasst (vgl. BGH GRUR 1981, 352, 353 - Staatsexamensarbeit; Loewenheim a.a.O. Rn. 15).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus OLG Köln, 13.07.2012 - 6 U 225/08
    Die eigenschöpferische Natur einer Darstellung wissenschaftlicher Art entfällt nur, wenn die Darstellung aus wissenschaftlichen Gründen in der gebotenen Form notwendig und/oder durch die Verwendung der im fraglichen Bereich üblichen Ausdrucksweise üblich ist (vgl. BGH GRUR 1985, 1041, 1047 - Inkasso-Programm; Schulze a.a.O. Rn. 228).
  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 160/84

    Werbepläne; Urheberrechtsschutzfähigkeit von Stadtplänen

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

  • BGH, 08.05.2002 - I ZR 98/00

    "Stadtbahnfahrzeug"; Umfang des Unterlassungsanspruchs; Berechtigtes Interesse

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 199/00

    Staatsbibliothek

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 18/00

    "Innungsprogramm"; Anforderungen an den Unterlassungsantrag bei

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

  • BGH, 08.07.2004 - I ZR 25/02

    Hundefigur

  • BGH, 29.06.2006 - I ZR 235/03

    Anschriftenliste

  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 195/06

    UHU

  • KG, 11.07.2000 - 5 U 3777/99

    Urheberschutz; Lehrmaterial; Lernsoftware; Wissenschaftliche Darstellung;

  • OLG Hamburg, 25.11.2021 - 5 U 12/20

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einer Verwendung geschützter

    Entscheidend ist, ob der Urheber bei der Erstellung "frei kreative Entscheidungen" treffen konnte, die dazu geeignet sind, eine Originalität des Werkes zu vermitteln, wobei sich eine solche Originalität aus der Auswahl, der Anordnung und der Kombination der Elemente des Werks ergeben kann, mit denen der Urheber seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck gebracht hat (EuGH GRUR 2019, 934 Rn. 23 - Funke Medien NRW GmbH/Bundesrepublik Deutschland; OLG Köln GRUR 2016, 495, 496 - AIDA Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2015, 275 - Airbrush-Urnen; OLG Köln BeckRS 2012, 06522 - Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2013, 5 - Lernspiel bambinoLÜK II; Senat BeckRS 2016, 13894 Rn. 85 - Krakenfigur; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2019, 457 Rn. 30 - Logo).
  • LG Düsseldorf, 22.12.2022 - 14c O 45/21
    Denn die Methode des Schaffens, der Stil, die Manier und die Technik der Darstellung sind nicht schutzfähig (BGH, Urt. v. 22.01.1952, I ZR 68/51, Rn. 11 - Hummelfiguren I; OLG Köln, Urt. v. 13.07.2012, 6 U 225/08, Rn. 51, zitiert nach juris - bambinoLÜK II; Schulze, in: Dreier/Schulze, in: UrhG, 7. Aufl. 2022, § 2 Rn. 45; Bullinger, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 6. Auflage 2022, § 2 UrhG Rn. 40).
  • LG Hamburg, 13.01.2023 - 308 O 242/20

    Jacken-Design - Urheberrechtlicher Schutz von Jackenmodellen - Jacken-Design

    Entscheidend ist, ob der Urheber bei der Erstellung "frei kreative Entscheidungen" treffen konnte, die dazu geeignet sind, eine Originalität des Werkes zu vermitteln, wobei sich eine solche Originalität aus der Auswahl, der Anordnung und der Kombination der Elemente des Werks ergeben kann, mit denen der Urheber seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck gebracht hat (EuGH GRUR 2019, 934 Rn. 23 - Funke Medien NRW GmbH/Bundesrepublik Deutschland; OLG Köln GRUR 2016, 495, 496 - AIDA Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2015, 275 - Airbrush-Urnen; OLG Köln BeckRS 2012, 06522 - Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2013, 5 - Lernspiel bambinoLÜK II; Senat BeckRS 2016, 13894 Rn. 85 Krakenfigur; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2019, 457 Rn. 30 - Logo).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 225/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49379
OLG Hamburg, 14.04.2011 - 6 U 225/08 (https://dejure.org/2011,49379)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2011 - 6 U 225/08 (https://dejure.org/2011,49379)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2011 - 6 U 225/08 (https://dejure.org/2011,49379)
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