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   OLG Köln, 19.11.2010 - I-6 U 38/10   

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OLG Köln, 19.11.2010 - I-6 U 38/10 (https://dejure.org/2010,944)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.11.2010 - I-6 U 38/10 (https://dejure.org/2010,944)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. November 2010 - I-6 U 38/10 (https://dejure.org/2010,944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, 8 Abs. 3 Nr. 3, 3 UWG; § 5 Abs. 3 GlueStV; Art. 49 EGV

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Telefonwerbung ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sowie der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet und über Telekommunikationsanlagen

  • kanzlei.biz

    Glücksspielwerbung im Internet und am Telefon weiterhin unzulässig

  • info-it-recht.de

    Unzulässige Telefon-Werbung für öffentliches Glückspiel (Cold-Calls)

  • aufrecht.de

    Unzulässigkeit von Werbung für Spielgemeinschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit der Telefonwerbung ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sowie der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet und über Telekommunikationsanlagen

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit der Telefonwerbung ohne Einwilligung des betroffenen Verbrauchers sowie der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet und über Telekommunikationsanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 7 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 3 UWG
    Wer Cold-Calls durchführt und behauptet die hierfür erworbenen Adressen enthielten die Einwilligung des jeweils Angerufenen, ist hierfür beweispflichtig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Werbung im Internet, Fernsehen, Rundfunk und per Telefon für öffentliches Glücksspiel weiterhin verboten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Werbung für Lotto-Spielgemeinschaften

  • lto.de (Kurzinformation)

    Werbung für Lotto-Spielgemeinschaften unzulässig

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    § 4 Nr. 11 UWG iVm § 5 Abs. 3 des GlüStV
    Trotz EuGH-Entscheiungen: Lotto-Werbung im Internet und am Telefon unzulässig

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Telefonwerbung für Spielgemeinschaften des Deutschen Lotto-Toto-Blocks

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung für Glücksspiele am Telefon und im Internet weiterhin wettbewerbswidrig

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Werbung für öffentliches Glücksspiel im Internet und am Telefon bleibt verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Werbung für Spielgemeinschaften zum Deutschen Lotto- und Toto-Block im Internet und am Telefon unzulässig - OLG Köln zur Vereinbarkeit des Werbeverbots für öffentliches Glücksspiel mit europäischem Gemeinschaftsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 118
  • K&R 2011, 63
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - U (Kart) 10/08

    Begriff der gewerblichen Vermittlung der Teilnahme an einem Glücksspiel

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    a) Dafür war anders als für das vom Landgericht zitierte Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.11.2008 - VI - U (Kart) 10/08 - nicht entscheidend, ob die Beklagte auf Grund ihrer Unternehmenstätigkeit als gewerbliche Spielevermittlerin im Sinne von § 3 Abs. 6 Nr. 2 GlüStV anzusehen ist.

    Er lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass die Komplementärin der Beklagten eine britische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("Ltd.") ist und die Beklagte - wie im Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.11.2008 - VI - U (Kart) 10/08 (Anlage 2.1, Bl. 12 ff., 16 AH) beschrieben und in ihren Bestätigungsschreiben (Anlage K 3) angedeutet - als Vermittlerin der zypriotischen G Ltd. handeln mag.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Wie der Senat zwischenzeitlich in einem anderen anhängigen Berufungsverfahren (X Co Ltd. u.a. ./. Y M - 6 U 25/10) als seine vorläufige Auffassung zum Ausdruck gebracht hat (Hinweisbeschluss vom 12.11.2010; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10; OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2010 - 4 B 733/10), ist den vorgenannten Vorlageentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine so weitreichende Wirkung schon deshalb nicht beizumessen, weil dieser keine eigenen Feststellungen zu den maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen treffen konnte und entgegen der Annahme der vorlegenden Gerichte zum Zeitpunkt ihres Vorabentscheidungsersuchens derzeit nicht davon auszugehen ist, dass die staatlichen Stellen in Deutschland auf dem Glücksspielsektor - von der Rechtsprechung des Gerichtshofs und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688) unbeeindruckt - eine Politik der Angebotsausweitung verfolgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2010 - 4 B 733/10

    Private Wettbüros in NRW bleiben vorerst weiterhin geschlossen

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Wie der Senat zwischenzeitlich in einem anderen anhängigen Berufungsverfahren (X Co Ltd. u.a. ./. Y M - 6 U 25/10) als seine vorläufige Auffassung zum Ausdruck gebracht hat (Hinweisbeschluss vom 12.11.2010; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10; OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2010 - 4 B 733/10), ist den vorgenannten Vorlageentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine so weitreichende Wirkung schon deshalb nicht beizumessen, weil dieser keine eigenen Feststellungen zu den maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen treffen konnte und entgegen der Annahme der vorlegenden Gerichte zum Zeitpunkt ihres Vorabentscheidungsersuchens derzeit nicht davon auszugehen ist, dass die staatlichen Stellen in Deutschland auf dem Glücksspielsektor - von der Rechtsprechung des Gerichtshofs und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688) unbeeindruckt - eine Politik der Angebotsausweitung verfolgen.
  • OVG Niedersachsen, 11.11.2010 - 11 MC 429/10

    Vereinbarkeit des staatlichen Sportwettenmonopols mit Unionsrecht i.R.v.

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Wie der Senat zwischenzeitlich in einem anderen anhängigen Berufungsverfahren (X Co Ltd. u.a. ./. Y M - 6 U 25/10) als seine vorläufige Auffassung zum Ausdruck gebracht hat (Hinweisbeschluss vom 12.11.2010; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10; OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2010 - 4 B 733/10), ist den vorgenannten Vorlageentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine so weitreichende Wirkung schon deshalb nicht beizumessen, weil dieser keine eigenen Feststellungen zu den maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen treffen konnte und entgegen der Annahme der vorlegenden Gerichte zum Zeitpunkt ihres Vorabentscheidungsersuchens derzeit nicht davon auszugehen ist, dass die staatlichen Stellen in Deutschland auf dem Glücksspielsektor - von der Rechtsprechung des Gerichtshofs und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688) unbeeindruckt - eine Politik der Angebotsausweitung verfolgen.
  • KG, 01.06.2010 - 6 U 25/10

    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der Klausel über den Ersatz nur tatsächlich

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Wie der Senat zwischenzeitlich in einem anderen anhängigen Berufungsverfahren (X Co Ltd. u.a. ./. Y M - 6 U 25/10) als seine vorläufige Auffassung zum Ausdruck gebracht hat (Hinweisbeschluss vom 12.11.2010; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.11.2010 - 11 MC 429/10; OVG Münster, Beschl. v. 15.11.2010 - 4 B 733/10), ist den vorgenannten Vorlageentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine so weitreichende Wirkung schon deshalb nicht beizumessen, weil dieser keine eigenen Feststellungen zu den maßgeblichen tatsächlichen Verhältnissen treffen konnte und entgegen der Annahme der vorlegenden Gerichte zum Zeitpunkt ihres Vorabentscheidungsersuchens derzeit nicht davon auszugehen ist, dass die staatlichen Stellen in Deutschland auf dem Glücksspielsektor - von der Rechtsprechung des Gerichtshofs und vom Sportwettenurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 115, 276 = GRUR 2006, 688) unbeeindruckt - eine Politik der Angebotsausweitung verfolgen.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Soweit sie eine vor Anmietung des Adressmaterials erklärte Einwilligung von Frau I behauptet hat, ist sie dafür zu ihrem prozessualen Nachteil (vgl. BGH, GRUR 2004, 517 [519] - E-Mail-Werbung) beweisfällig geblieben, ohne dass es darauf ankommt, warum sie den für den Zeugen eingeforderten Auslagenvorschuss nicht bezahlt und die Unterlassungserklärung abgegeben hat.
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Neben Tätigkeiten, die Nutzern die Teilnahme an einem Geldspiel gegen Entgelt ermöglichen, können die Werbung für Geldspiele und ihre Vermittlung Dienstleistungen im Sinne von Art. 49 EGV darstellen und in dessen Anwendungsbereich fallen, wenn der Leistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat als dem niedergelassen ist, in dem die Leistung angeboten wird, es sei denn dass Art. 43 EGV Anwendung findet (EuGH, Urt. v. 24.03.1994 - C-275/92 - Schindler [Rn. 22 f., 25]; Urt. v. 21.10.1999 - C-67/98 - Zenatti [Rn. 24]; Urt. v. 08.09.2010 - C-409/06 - Winner Wetten [Rn.43 f.]; C-316/07 - N Tu.a. [Rn. 56 f.]; vgl. Urt. v. 06.11.2003 - C-243/01 - Gambelli u.a. [Rn. 53 f.]; Urt. v. 08.09.2010 - C-46/08 - D N [Rn. 40 f.]).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Neben Tätigkeiten, die Nutzern die Teilnahme an einem Geldspiel gegen Entgelt ermöglichen, können die Werbung für Geldspiele und ihre Vermittlung Dienstleistungen im Sinne von Art. 49 EGV darstellen und in dessen Anwendungsbereich fallen, wenn der Leistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat als dem niedergelassen ist, in dem die Leistung angeboten wird, es sei denn dass Art. 43 EGV Anwendung findet (EuGH, Urt. v. 24.03.1994 - C-275/92 - Schindler [Rn. 22 f., 25]; Urt. v. 21.10.1999 - C-67/98 - Zenatti [Rn. 24]; Urt. v. 08.09.2010 - C-409/06 - Winner Wetten [Rn.43 f.]; C-316/07 - N Tu.a. [Rn. 56 f.]; vgl. Urt. v. 06.11.2003 - C-243/01 - Gambelli u.a. [Rn. 53 f.]; Urt. v. 08.09.2010 - C-46/08 - D N [Rn. 40 f.]).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    aa) Der Glücksspielsektor ist europarechtlich nicht harmonisiert, nationale Regelungen sind insoweit nur an primärem Gemeinschaftsrecht zu messen (EuGH, Urt. v. 08.09.2009 - C 42/07 - Liga Portuguesa [Rn. 69 ff.]; Urt. v. 03.06.2010 - C 203/08 - betfair [Rn. 33 ff.], Urt. v. 03.06.2010 - C 258/08 - Ladbrokes [Rn. 54 ff.]; Urt. v. 08.07.2010 - C 447/08 - Sjöberg/Gerdin [Rn. 35 ff.]).
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Köln, 19.11.2010 - 6 U 38/10
    Neben Tätigkeiten, die Nutzern die Teilnahme an einem Geldspiel gegen Entgelt ermöglichen, können die Werbung für Geldspiele und ihre Vermittlung Dienstleistungen im Sinne von Art. 49 EGV darstellen und in dessen Anwendungsbereich fallen, wenn der Leistungserbringer in einem anderen Mitgliedstaat als dem niedergelassen ist, in dem die Leistung angeboten wird, es sei denn dass Art. 43 EGV Anwendung findet (EuGH, Urt. v. 24.03.1994 - C-275/92 - Schindler [Rn. 22 f., 25]; Urt. v. 21.10.1999 - C-67/98 - Zenatti [Rn. 24]; Urt. v. 08.09.2010 - C-409/06 - Winner Wetten [Rn.43 f.]; C-316/07 - N Tu.a. [Rn. 56 f.]; vgl. Urt. v. 06.11.2003 - C-243/01 - Gambelli u.a. [Rn. 53 f.]; Urt. v. 08.09.2010 - C-46/08 - D N [Rn. 40 f.]).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • EuGH, 08.07.2010 - C-447/08

    Die schwedische Regelung, die die Förderung von Glücksspielen verbietet, die im

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 77/06

    Anspruch auf Unterlassen gegen ausländische Gesellschaften ohne eine Erlaubnis

  • LG Köln, 04.02.2010 - 81 O 119/09

    Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) durch Telefonwerbung

  • OLG Köln, 02.07.2010 - 6 U 19/10

    Vereinbarkeit des Verbandsklagerechts gem. § 1 UKlaG mit der UGP-Richtlinie

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