Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22.A |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
AsylG § 3 Abs. 1, AsylG § 4 Abs. 1, AsylG § 4 Abs. 3, AsylG § 3e Abs. 1
Asyl; Nigeria; Terror durch Boko Haram; Zusammenhang zwischen Flucht und Verfolgung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 19.01.2022 - 3 K 90/20
- OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22.A
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22
Rn. 5 Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits rechtsgrundsätzlich geklärt, dass das Asylgrundrecht des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG auf dem Zufluchtgedanken beruht und von seinem Tatbestand her grundsätzlich einen kausalen Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, juris Rn. 14 ff.). - BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22
Ausgehend davon hat das Bundesverwaltungsgericht "den Rechtssatz aufgestellt, dass ein Asylsuchender, der erst mehrere Jahre nach erlittener, aber beendeter Verfolgung seinen Heimatstaat verlässt, nicht mehr als verfolgt ausgereist und damit als vorverfolgt angesehen werden kann" (…BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 2000 - 9 B 4.00 -, juris Rn. 3 und Urt. v. 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, juris Leitsatz 1). - BVerwG, 08.02.2000 - 9 B 4.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Annahme der Vorverfolgung bei …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22
Ausgehend davon hat das Bundesverwaltungsgericht "den Rechtssatz aufgestellt, dass ein Asylsuchender, der erst mehrere Jahre nach erlittener, aber beendeter Verfolgung seinen Heimatstaat verlässt, nicht mehr als verfolgt ausgereist und damit als vorverfolgt angesehen werden kann" (BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 2000 - 9 B 4.00 -, juris Rn. 3 …und Urt. v. 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, juris Leitsatz 1).
- VGH Bayern, 07.10.2014 - 11 ZB 14.1517
Fahrerlaubnisentziehung; Alkoholabhängigkeit; Verwertungsverbot bezgl. ärztlicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22
Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt die Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage sowie die Erläuterung ihrer Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit voraus (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Mai 2021 - 6 A 536/18.A -, juris Rn. 4; BayVGH, Beschl. v. 7. Oktober 2014 - 11 ZB 14.1517 -, juris Rn. 15;… OVG NRW, Beschl. v. 29. April 2019 - 11 A 3688/18.A -, juris Rn. 20). - OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2019 - 11 A 3688/18
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22
Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt die Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage sowie die Erläuterung ihrer Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit voraus (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Mai 2021 - 6 A 536/18.A -, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 7. Oktober 2014 - 11 ZB 14.1517 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschl. v. 29. April 2019 - 11 A 3688/18.A -, juris Rn. 20). - OVG Sachsen, 17.05.2021 - 6 A 536/18
Flüchtlingsschutz; Tschetschenien; Zulassungsantrag; psychische Erkrankung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 29.03.2022 - 6 A 146/22
Die nach § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG erforderliche Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG setzt die Formulierung einer Rechts- oder Tatsachenfrage sowie die Erläuterung ihrer Entscheidungserheblichkeit und Klärungsbedürftigkeit voraus (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Mai 2021 - 6 A 536/18.A -, juris Rn. 4;… BayVGH, Beschl. v. 7. Oktober 2014 - 11 ZB 14.1517 -, juris Rn. 15;… OVG NRW, Beschl. v. 29. April 2019 - 11 A 3688/18.A -, juris Rn. 20).
- VG Schleswig, 17.09.2024 - 6 B 24/23
Einstweiliger Rechtsschutz gegen zwei Änderungsgenehmigungenr für einen …
Rn. 16 Am 01.03.2023 legten drei Nachbarn, Kläger in den Verfahren 6 A 146/22, 6 A 176/22 und 6 A 177/22, Widerspruch gegen die Änderungsgenehmigungen ein.Von der Genehmigung habe sie erst kurz vor Erhebung des Widerspruchs durch XXX, der Klägerin in dem Verfahren 6 A 146/22, erfahren.
Rn. 54 Bezüglich des weiteren Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte sowie die beigezogenen Akten (6 A 146/22 und 6 B 11/23 ) einschließlich der dazugehörigen Verwaltungsvorgänge verwiesen.
Hinzu kämen die vorgeschriebenen Schießprüfungen zur Erlangung eines Jagdscheins mit der notwendigen Schießausbildung (s. Bl. 13 der Beiakte A zu 6 A 146/22 (Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehung)).
Rn. 124 Auch aus dem Betriebskonzept/Nutzerkonzept vom 04.10.2020 (Anhang Nr. 11 zur Genehmigung (Bl. 231 ff Beiakte D zu 6 A 146/22) ergibt sich, dass der Schießstand fast ausschließlich für privilegierte Zwecke genutzt wird und es ggf. zwei bis drei Veranstaltungen pro Jahr geben werde, an denen auch Nichtjäger teilnehmen würden.
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