Rechtsprechung
| VG Lüneburg, 12.02.2004 - 6 A 38/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe kann der gewöhnliche Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt begründet werden, woraus sich auch die örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe ergibt.
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 86 SGB 8; § 86a SGB 8; § 86c SGB 8; § 89c Abs 1 SGB 8; § 89e SGB 8; § 30 Abs 3 SGB 1; § 109 BSHG
Aufenthalt in JVA; gewöhnlicher Aufenthalt; Jugendhilfe; Kostenerstattung zwischen Trägern der Jugendhilfe; örtliche Zuständigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.05.1986 - 5 C 68.84
Gewöhnlicher Aufenthalt - Gesetzliche Definition - Tatsächlicher Aufenthaltsort - …
Auszug aus VG Lüneburg, 12.02.2004 - 6 A 38/02
Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf das Jugendhilferecht hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 74, 206 [208]) für das JWG bejaht. - BVerwG, 06.04.1995 - 5 C 12.93
Örtliche Zuständigkeit für Sozialhilfeansprüche von (Straf-)Gefangenen - …
Auszug aus VG Lüneburg, 12.02.2004 - 6 A 38/02
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 6.4.1995 - 5 C 12.93 - zitiert nach Juris) bleibt der Aufenthalt eines Strafgefangenen auch bei Hafturlaub in der Justizvollzugsanstalt.
- VG Freiburg, 07.11.2013 - 4 K 1340/12
Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern; gewöhnlicher Aufenthalt bei …
Diese Strafdauer hielt sich damit insgesamt noch in einem überschaubaren Rahmen und rechtfertigte nicht die Annahme, dass sich die Perspektiven von Frau S. G. auf eine Fortsetzung ihrer Lebensbeziehungen in L. verändert hatten (vgl. hierzu BVerwG…, Urteil vom 04.06.1997, a.a.O., wonach sogar eine Strafhaft von zwei Jahren und drei Monaten bei Verbüßung der vollen Strafe bzw. von einem Jahr und sechs Monaten bei Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe nicht zum Verlust des vor Strafantritt bestehenden gewöhnlichen Aufenthalts des Inhaftierten geführt hat; vgl. auch OVG Saarl., Beschluss vom 03.09.2007, JAmt 2008, 543, und juris; VG Bayreuth, Urteil vom 11.02.2013 - B 3 K 12.353 -, juris; unklar: VG Lüneburg, Gerichtsbescheid vom 12.02.2004 - 6 A 38/02 -, juris).
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