Rechtsprechung
| BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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GG Art. 9 Abs. 2; VereinsG § 3 Abs. 1, §§ 14, 15, 18; Fernseh-RL Art. 22a
Aufstachelung zu Hass; Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehsendungen von Dänemark aus; Betätigungsverbot; Fernsehsender; Gedanke der Völkerverständigung; Organisationsverbot; Vereinsverbot; Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union; Weiterverbreitung ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 9 Abs. 2
Aufstachelung zu Hass; Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehsendungen von Dänemark aus; Betätigungsverbot; Fernsehsender; Gedanke der Völkerverständigung; Organisationsverbot; Vereinsverbot; Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union; Weiterverbreitung ... - rechtsinformationen.bund.de
Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehsendungen von Dänemark aus; Betätigungsverbot; Fernsehsender; Gedanke der Völkerverständigung; Organisationsverbot; Vereinsverbot
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 9 Abs 2 GG, § 3 Abs 1 VereinsG, § 14 VereinsG, § 15 VereinsG, § 18 VereinsG
Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehsendungen von Dänemark aus; Betätigungsverbot; Fernsehsender; Gedanke der Völkerverständigung; Organisationsverbot; Vereinsverbot - Wolters Kluwer
Vorliegen des Anwendungsbereichs des Art. 22a der unionsrechtlichen Fernseh-Richtlinie bei Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehsendungen von Dänemark aus nach Deutschland bei Erfüllen des vereinsrechtlichen Verbotsgrundes § 3 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 VereinsG
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen des Anwendungsbereichs des Art. 22a der unionsrechtlichen Fernseh-Richtlinie bei Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehsendungen von Dänemark aus nach Deutschland bei Erfüllen des vereinsrechtlichen Verbotsgrundes § 3 Abs. 1 S. 1 Alt. 3 VereinsG
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Dänischer Fernsehsender kann nicht mit Blick auf vereinsrechtlich bedenkliches Programm mit Betätigungsverbot belegt werden
Verfahrensgang
- BVerwG, 23.09.2008 - 6 A 6.08
- BVerwG, 23.09.2008 - 6 A 7.08
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08
- EuGH, 03.08.2010 - C-244/10
- EuGH, 03.08.2010 - C-245/10
- Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2011 - C-244/10
- EuGH, 22.09.2011 - C-244/10
- BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
- BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
Papierfundstellen
- NVwZ 2013, 157
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 5.08
Vereinsverbot, Teilorganisation, Widerruf der Erledigungserklärung
Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
Die von V. gegen die Verfügung erhobene Klage hat der Senat mit der Begründung abgewiesen, dass das Bundesministerium des Innern diese Gesellschaft nach § 3 Abs. 3 Satz 2 VereinsG zu Recht als nichtgebietliche und rechtsfähige Teilorganisation der Klägerin benannt hat (Urteil vom 24. Februar 2010 - BVerwG 6 A 5.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 52).Denn eine geeignete Grundlage für eine Erstreckung auf Teilorganisationen gemäß § 3 Abs. 3 VereinsG stellt bereits das gegenüber der Klägerin erlassene und nach Maßgabe der folgenden Darlegungen - wenn auch nicht im Hinblick auf die von Dänemark aus betriebene Sendetätigkeit der Klägerin, so doch für inländische Betätigungen - teilweise aufrecht zu erhaltende Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG dar (vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 A 13.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26 S. 97, Urteil vom 24. Februar 2010 a.a.O. Rn. 25).
Rn. 12 b) Die rechtlichen Gründe, die es im vorliegenden Fall ausschließen, zur Rechtfertigung des erlassenen Betätigungsverbots auf den Verbotsgrund der Strafgesetzwidrigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 1 GG abzustellen, hat der Senat in seinem Beschluss vom 24. Februar 2010 (a.a.O. Rn. 25 ff.) ausführlich dargestellt.
Soweit die Beteiligten einschlägige inländische Betätigungen namhaft gemacht haben, hat sie der Senat in den Gründen seines Beschlusses vom 24. Februar 2010 (a.a.O. Rn. 38 ff.) im Rahmen der Prüfung des Verbotsgrunds des § 3 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 Alt. 1 GG nicht für hinreichend gewichtig erachtet, den Charakter der Klägerin als strafgesetzwidrig zu prägen.
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08
Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot; …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
Rn. 4 Das Verfahren über die von der Klägerin gegen die Verbotsverfügung erhobene Klage hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 24. Februar 2010 - BVerwG 6 A 7.08 - (Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 52) zum Zweck der Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgesetzt. - EuGH, 22.09.2011 - C-244/10
Deutschland kann die Weiterverbreitung von Sendungen in kurdischer Sprache, die …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
Rn. 6 Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die Vorabentscheidungsersuchen zu gemeinsamem Verfahren und gemeinsamer Entscheidung verbunden und mit Urteil vom 22. September 2011 - Rs. C-244/10 und Rs. C-245/10 - (…UA Rn. 54) entschieden, dass Umstände wie die in den Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die unter eine Vorschrift des nationalen Rechts fallen, nach der Verstöße gegen den Gedanken der Völkerverständigung verboten sind, als vom Begriff der Aufstachelung zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität im Sinne des Art. 22a der Fernseh- Richtlinie umfasst anzusehen sind.
- EuGH, 09.07.1997 - C-34/95
De Agostini
Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
Rn. 15 Wenn nach den weiteren Darlegungen des Gerichtshofs (UA Rn. 47 ff., unter Bezugnahme auf das Urteil vom 9. Juli 1997 - Rs. C-34/95, De Agostini - <Slg. 1997, I-3843 Rn. 33 f, 38>) gleichwohl die Anwendung von Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die - wie hier die Regelungen des Vereinsgesetzes - nicht speziell die Ausstrahlung und Verbreitung von Fernsehprogrammen betreffen, sondern allgemein der öffentlichen Ordnung dienen, nicht völlig und von vornherein ausgeschlossen ist, so gilt dies nicht, wenn dadurch in dem Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats die Weiterverbreitung im eigentlichen Sinne von Fernsehsendungen aus einem anderen Mitgliedstaat verhindert wird. - BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt
Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
Rn. 5 Einen Beschluss mit einem ebensolchen Inhalt hat der Senat in dem von M. gegen die Verbotsverfügung vom 13. Juni 2008 anhängig gemachten Klageverfahren erlassen (Beschluss vom 24. Februar 2010 - BVerwG 6 A 6.08 ). - BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung seitens des …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
Sie gehört der dänischen Aktien- und Holdinggesellschaft M. B. A/S (im Folgenden: M.) - der Klägerin in dem Parallelverfahren zum Aktenzeichen BVerwG 6 A 3.11 des Senats - an. - BVerwG, 28.01.1997 - 1 A 13.93
Vereinsrecht - Vereinsverbot, Umfang der Erstreckung eines Vereinsverbots auf …
Auszug aus BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 4.11
Denn eine geeignete Grundlage für eine Erstreckung auf Teilorganisationen gemäß § 3 Abs. 3 VereinsG stellt bereits das gegenüber der Klägerin erlassene und nach Maßgabe der folgenden Darlegungen - wenn auch nicht im Hinblick auf die von Dänemark aus betriebene Sendetätigkeit der Klägerin, so doch für inländische Betätigungen - teilweise aufrecht zu erhaltende Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 VereinsG dar (vgl. Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 A 13.93 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 26 S. 97, Urteil vom 24. Februar 2010 a.a.O. Rn. 25).
- BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19
Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt
Entgegen den Behauptungen der Beklagten gab es im Jahr 2007 nicht nur die Klägerin zu 1., sondern auch eine Aktien- und Holdinggesellschaft dänischen Rechts mit vergleichbarem Namen, die Inhaberin mehrerer Fernsehlizenzen gewesen war und auch einen Fernsehsender betrieben hatte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 6 A 6.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 53; Gerichtsbescheid vom 23. Juli 2012 - 6 A 4.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 57).Diese Fernsehsender sind nach den Planungspapieren 2007 und 2008 der Europaführung Institutionen der PKK (vgl. zu ROJ TV auch: BVerwG, Beschluss vom 24. Februar 2010 - 6 A 7.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 53; Gerichtsbescheid vom 23. Juli 2012 - 6 A 4.11 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 57).
- BVerwG, 23.07.2012 - 6 A 3.11
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Verbotsverfügung seitens des …
Sie ist Inhaberin mehrerer dänischer Fernsehlizenzen und betreibt unter anderem den Fernsehsender R. TV A/S (im Folgenden: R. TV), der gleichfalls in der Rechtsform einer dänischen Aktiengesellschaft - der Klägerin in dem Parallelverfahren zum Aktenzeichen BVerwG 6 A 4.11 des Senats - geführt wird.
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