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| OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 103 Ab... s. 1, SächsVerf Art. 18 Abs. 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 2, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5, VwGO § 108 Abs. 2, SächsVwVfZG § 1 Satz 1, VwVfG § 48 Abs. 1, VwVfG § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2, VwVfG § 48 Abs. 3
Zulassung der Berufung (abgelehnt); ernstliche Zweifel; Zuwendung; Weiterbildung; Heilpraktiker; Rücknahme; Rückforderung; Verwaltungspraxis; Student; geringfügige Beschäftigung; Vertrauensschutz; unrichtige oder unvollständige Angabe; Mitteilungspflicht; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rückforderung der Gewährung einer Zuwendung nach dem Programm 'Weiterbildungsscheck Sachsen' für eine Weiterbildung zum Heilpraktiker; Abweichung des Zuwendungsbescheids von der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Förderung von Studenten
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Rückforderung der Gewährung einer Zuwendung nach dem Programm 'Weiterbildungsscheck Sachsen' für eine Weiterbildung zum Heilpraktiker; Abweichung des Zuwendungsbescheids von der Verwaltungspraxis hinsichtlich der Förderung von Studenten
Verfahrensgang
- VG Dresden, 03.04.2019 - 4 K 2775/16
- OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (24)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - 3 A 4016/02
Verfahrensrecht - Berufungszulassungsverfahren: Gehörsverstöße
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Zum anderen ist das Berufungsgericht zu der Prüfung befugt, ob der Verfahrensmangel nach Maßgabe seiner eigenen Rechtsauffassung für den Ausgang des von der Klägerin angestrebten Berufungsverfahrens von Bedeutung wäre (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 31. März 2004 - 3 A 4016/02 -, juris Rn. 3;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 124 Rn. 219).Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO auf das Berufungszulassungsverfahren (…SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 20;… Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 A 638/09 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschl. v. 31. März 2004 a. a. O. Ls. u. Rn. 7 ff.;… v. 7. April 1997 - 25 A 1460/97.A -, juris Ls. u. Rn. 6 ff.;… vgl. zur Anwendung auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 -, juris Rn. 5;… das Beschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 30. April 1990 - 5 ER 616.90 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… OVG MV, Beschl. v. 26. Oktober 1999 - 2 O 379/98 -, juris Ls. u. Rn. 5).
Ob sich eine fehlerhafte Feststellung (oder deren Unterlassung) unter keinen Umständen für die Entscheidung als erheblich erweist, ist nach der Rechtsauffassung des Rechtsmittelgerichts zu beurteilen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16. März 1994 a. a. O.; OVG NRW, Beschl. v. 31. März 2004 - 3 A 4016/02 -, juris Rn. 5 ff.; jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 48.92
Feststellungsinteresse zur Erhebung einer Fortsetzungsfeststellungsklage
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Hinter § 144 Abs. 4 VwGO steht nämlich die Einsicht, dass ein Verfahren nicht fortgeführt werden soll um eines Fehlers willen, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos bleiben wird (BVerwG, Urt. v. 16. März 1994 - 11 C 48.92 -, juris Rn. 21;… Beschl. v. 30. April 1990 a. a. O.).Ob sich eine fehlerhafte Feststellung (oder deren Unterlassung) unter keinen Umständen für die Entscheidung als erheblich erweist, ist nach der Rechtsauffassung des Rechtsmittelgerichts zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 a. a. O.;… OVG NRW, Beschl. v. 31. März 2004 - 3 A 4016/02 -, juris Rn. 5 ff.; jeweils m. w. N.).
- BVerwG, 22.04.2003 - 8 B 144.02
Notwendige Beiladung einer Partei erst in der mündlichen Verhandlung; Umfang der …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Rn. 26 Das Erwiderungsrecht gemäß § 173 Satz 1 VwGO, § 283 ZPO, das sich auf neue Angriffs- oder Verteidigungsmittel im Sinne von § 282 Abs. 2 ZPO bezieht (BVerwG, Beschl. v. 22. April 2003 - 8 B 144.02 -, juris Rn. 6), hätte es erfordert, der Klägerin in der mündlichen Verhandlung auf ihre protokollierte Bitte hin eine angemessene Frist zur Stellungnahme auf den Schriftsatz der Beklagten vom 1. April 2019 einzuräumen.Rn. 28 Die Klägerin muss darlegen, was sie innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (…vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2006 - 8 B 4.06 -, juris Rn. 14; v. 22. April 2003 - 8 B 144/02 -, juris Rn. 6).
- BVerwG, 30.04.1990 - 5 ER 616.90
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO auf das Berufungszulassungsverfahren (…SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 20;… Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 A 638/09 -, juris Rn. 10;… OVG NRW, Beschl. v. 31. März 2004 a. a. O. Ls. u. Rn. 7 ff.;… v. 7. April 1997 - 25 A 1460/97.A -, juris Ls. u. Rn. 6 ff.;… vgl. zur Anwendung auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 -, juris Rn. 5; das Beschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 30. April 1990 - 5 ER 616.90 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… OVG MV, Beschl. v. 26. Oktober 1999 - 2 O 379/98 -, juris Ls. u. Rn. 5).Hinter § 144 Abs. 4 VwGO steht nämlich die Einsicht, dass ein Verfahren nicht fortgeführt werden soll um eines Fehlers willen, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis bedeutungslos bleiben wird (…BVerwG, Urt. v. 16. März 1994 - 11 C 48.92 -, juris Rn. 21; Beschl. v. 30. April 1990 a. a. O.).
- VG Frankfurt/Main, 23.05.2012 - 1 K 1911/10
Anpassungsgeld
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Zudem habe eine Verwaltungspraxis, die studentischen Anträge rundweg abzulehnen, nicht bestanden (unter Hinweis auf VG Frankfurt a. M., Urt. v. 23. Mai 2012 - 1 K 1911/10 -, juris).Aber selbst dann, wenn sich hier eine Abweichung von einer (rechtmäßigen) Verwaltungspraxis erst am 21. August 2012 (Beginn des Bewilligungszeitraums) oder am 14. September 2012 (Beginn der Weiterbildung) ergeben hätte, wäre die Beklagte zu einer Rücknahme des Bescheids ab dem Zeitpunkt des Rechtswidrigwerdens des Zuwendungsbescheids berechtigt gewesen, weil der Bescheid für den gesamten Bewilligungszeitraum Geltung entfaltet und ab dem Zeitpunkt seines Rechtswidrigwerdens - d. h. hier für den gesamten Bewilligungszeitraum bzw. den gesamten Zeitraum der Weiterbildung - zurückgenommen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2012 - 2 C 13.11 -, BVerwGE 143, 230 Rn. 15;… v. 22. September 1993 - 2 C 34.91 -, juris Rn. 18; HessVGH, Urt. v. 26. Februar 2014 - 9 A 1373/12 -, juris Rn. 39 - das von der Klägerin zitierte Urt. das VG Frankfurt a. M. v. 23. Mai 2012 - 1 K 1911/10.F -, juris wurde mit diesem Urt. aufgehoben) und folglich auch der gesamte ausgezahlte Betrag der Förderung zurückgefordert werden kann.
- BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 1616/03
Verfassungsmäßigkeit einer Entscheidung der Berufsgenossenschaft über die …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Die von der Beklagten im gerichtlichen Verfahren zur Untermauerung der Verwaltungspraxis vorgelegten drei Bescheide allein vermöchten schon quantitativ keine Verwaltungspraxis zu belegen (unter Berufung auf BVerfG, Beschl. [K] v. 12. Juli 2007 - 1 BvR 1616/03 -, juris Rn. 15).Aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. [K] v. 12. Juli 2007 - 1 BvR 1616/03 -, juris Rn. 15) ergibt sich nichts Anderes.
- BVerwG, 23.04.2020 - 1 C 25.20
Klage auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung mit dem …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Der Klägerin war es in einem Tag nicht möglich, die in dem Schriftsatz und seinen Anlagen enthaltenen Darlegungen zu prüfen, ggf. hierzu rechtliche Überlegungen und tatsächliche Nachprüfungen anzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23. April 2020 - 1 C 25.20 -, juris Rn. 19) und auf die Ausführungen anschließend schriftsätzlich oder in der mündlichen Verhandlung qualifiziert zu erwidern. - BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
Magermilch
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Rn. 18 Auf ein Verschulden kommt es nicht an; insbesondere ist es nicht erforderlich, dass die Klägerin die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit ihrer Angaben erkannt hat oder hätte erkennen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 14. August 1986 - 3 C 9.85 -, juris Rn. 29;… Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 22. Aufl. 2021, § 48 Rn. 119). - BVerwG, 29.10.1979 - 4 CB 73.79
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Dies ergibt sich aus einer entsprechenden Anwendung des § 144 Abs. 4 VwGO auf das Berufungszulassungsverfahren (…SächsOVG, Beschl. v. 21. März 2022 - 6 A 191/20.A -, juris Rn. 20;… Beschl. v. 7. Dezember 2010 - 4 A 638/09 -, juris Rn. 10;… OVG NRW, Beschl. v. 31. März 2004 a. a. O. Ls. u. Rn. 7 ff.;… v. 7. April 1997 - 25 A 1460/97.A -, juris Ls. u. Rn. 6 ff.; vgl. zur Anwendung auf das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 29. Oktober 1979 - 4 CB 73.79 -, juris Rn. 5;… das Beschwerdeverfahren: BVerwG, Beschl. v. 30. April 1990 - 5 ER 616.90 -, juris Rn. 2 m. w. N.;… OVG MV, Beschl. v. 26. Oktober 1999 - 2 O 379/98 -, juris Ls. u. Rn. 5). - BVerwG, 26.06.2006 - 8 B 4.06
Auszug aus OVG Sachsen, 04.08.2022 - 6 A 702/19
Rn. 28 Die Klägerin muss darlegen, was sie innerhalb der erbetenen Schriftsatzfrist hätte vortragen wollen und inwieweit dies für die Entscheidung erheblich gewesen wäre (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschl. v. 26. Juni 2006 - 8 B 4.06 -, juris Rn. 14;… v. 22. April 2003 - 8 B 144/02 -, juris Rn. 6). - OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 A 1182/18
- OVG Sachsen, 07.12.2010 - 4 A 638/09
Innenbereich, Außenbereich, Gebietserhaltungsanspruch, Kostenentscheidung, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1997 - 25 A 1460/97
Verletzung des rechtlichen Gehörs; Nichtberücksichtigung von Tatsachen; Antrag …
- OVG Sachsen, 21.03.2022 - 6 A 191/20
Asylrecht; Russische Föderation; grundsätzliche Bedeutung; Gehörsrüge - hier: …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.1999 - 2 O 379/98
Zulassung der Beschwerde, Verfahrensmangel, Kausalität
- BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von …
- BVerwG, 28.06.2012 - 2 C 13.11
Zuvielzahlung von Versorgungsbezügen; Versorgungsfestsetzungsbescheid; …
- BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 54.01
Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; verfassungswidrige …
- BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92
Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage - …
- BVerwG, 20.10.2006 - 6 B 67.06
Rücknahme einer Promotionsentscheidung; Rückgriff auf die allgemeinen …
- BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 34.91
Verwaltungsakt - Rücknahme - Vertrauensschutz - Kenntnis oder grob fahrlässige …
- VGH Hessen, 26.02.2014 - 9 A 1373/12
Rechtsanspruch auf Anpassungsgeld als staatliche Subvention zugunsten entlassener …
- OVG Sachsen, 25.10.2021 - 6 A 321/19
Zulassung der Berufung; Bezirksschornsteinfeger; Kehrbuch; Übergabe an …
- BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 83.90
Rückwirkende Änderung der Bewilligungsbescheide zur Unterhaltshilfe zu Lasten des …
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.95
Erfolglose Klage auf Gewährung weiterer Corona-Überbrückungshilfen
Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klägerin geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substanziierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Zur Begründung einer Verwaltungspraxis aber bedarf es keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 24.10.2022 - W 8 K 21.1263
Klage auf Corona-Überbrückungshilfe III
"Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substanziierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 75 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von - qualitativ vergleichbaren - Abweichungen in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.476
Zur Darlegung der Cornabedingtheit von Umsatzrückgängen
Rn. 93 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substantiierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 94 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (…BayVGH, B.v. 4.12.2023 - 22 ZB 22.2621 - juris Rn. 14; SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.611
Überbrückungshilfe IV - hier Verneinung eines coronabedingten Umsatzrückgangs
Rn. 68 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substantiierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 69 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 23.422
Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen
Rn. 54 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substantiierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 55 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 13.02.2023 - W 8 K 22.1507
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Gasthof, teilweise Ablehnung eines …
Rn. 47 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substanziierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 48 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.878
Corona-Überbrückungshilfe: Rückgang der Kundennachfrage in Werbebranche nicht …
Rn. 86 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substantiierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 87 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (…BayVGH, B.v. 4.12.2023 - 22 ZB 22.2621 - juris Rn. 14; SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.1124
Erhöhung bereits gewährter Corona-Überbrückungsbeihilfe III Plus
Rn. 70 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substanziierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 71 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von - qualitativ vergleichbaren - Abweichungen in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.338
Rücknahme und Rückerstattung von Corona-Überbrückungshilfe
Rn. 59 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substantiierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 60 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall bezogen auf Bayern schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 24. Aufl. 2023, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 03.07.2023 - W 8 K 23.189
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf …
Rn. 42 Auch wenn es keine zwingende Pflicht der Klageseite geben mag, das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis gewissermaßen durch "Gegenbeispiele" zu entkräften (…so BayVGH, B.v. 21.12.2021 - 12 ZB 20.2694 - juris Rn. 28 "keine Pflicht, … das Bestehen einer entsprechenden Verwaltungspraxis … durch "Gegenbeispiele" zu entkräften"; a.A. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 "nur, wenn sie Fälle benennt"), reicht eine - wie hier - schlichte, nicht näher substantiierte gegenteilige Behauptung einer anderen Verwaltungspraxis nicht aus, zumal es - wie bereits ausgeführt - gerade im Falle der Gewährung einer Zuwendung bzw. Billigkeitsleistung in der Sphäre des Leistungsempfängers liegt, das Vorliegen der Fördervoraussetzungen darzulegen und zu beweisen.Rn. 43 Letztlich kommt es auf den Einzelfall an, ab welcher Zahl von qualitativ vergleichbaren Abweichungen in anderen Antragsverfahren - die im vorliegenden Fall schon gar nicht aufgezeigt wurden - in Relation zur Gesamtzahl der Fälle eine Duldung der abweichenden Praxis angenommen werden kann (vgl. SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10 mit Bezug auf BVerfG, B.v. 12.7.2007 - 1 BvR 1616/03 - juris Rn. 15 "offengelassen").
Umgekehrt bedarf es zur Begründung einer Verwaltungspraxis keiner bestimmten Zahl an Fällen; hierzu kann bereits die Verlautbarung einer geplanten Vorgehensweise durch Verwaltungsvorschrift (antizipierte Verwaltungspraxis) oder eine erste Entscheidung ausreichen, die in Verbindung mit dem Gleichheitssatz grundsätzlich zur Selbstbindung der Verwaltung führt (SächsOVG, B.v. 4.8.2022 - 6 A 702/19 - juris Rn. 10;… vgl. auch Ramsauer in Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 40 Rn. 60).
- VG Würzburg, 17.04.2023 - W 8 K 22.1835
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Prostitutionsstätte mit …
- VG Würzburg, 14.11.2022 - W 8 K 22.548
Versagungsgegenklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf Gewährung der …
- VG Würzburg, 05.02.2024 - W 8 K 23.1018
Corona-Überbrückungshilfe: Umsatzrückgang infolge Lieferschwierigkeiten und …
- VG Würzburg, 09.10.2023 - W 8 K 23.316
Erfolglose Klage auf Gewährung der Überbrückungshilfe III Plus
- VG Würzburg, 15.12.2023 - W 8 K 23.546
Erhöhung der bereits gewährten Corona-Überbrückungshilfe IV
- VG Würzburg, 01.12.2023 - W 8 K 23.428
Corona-Überbrückungshilfe IV
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.223
Versagung einer Corona-Überbrückungshilfe
- VG Würzburg, 15.12.2023 - W 8 K 23.523
Versagungsgegenklage, Corona-Überbrückungshilfe III, Hotel, Ersatz defekter …
- VG Würzburg, 17.07.2023 - W 8 K 23.164
Technische Dienstleistung im Bereich der Messtechnik, Unterstützung von Kunden …
- VG Würzburg, 09.05.2025 - W 8 K 24.818
Ablehnung und Rückforderung der Corona-Überbrückungshilfe, Überbrückungshilfe …
- VG Würzburg, 08.07.2024 - W 8 K 23.1583
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, teilweise Ablehnung eines Antrags auf …
- VGH Bayern, 04.12.2023 - 22 ZB 22.2621
Antragstellung auf Gewährung einer Corona-Überbrückungshilfe durch prüfenden …
- OVG Sachsen, 16.06.2023 - 6 B 377/21
Antragsbefugnis; Beteiligter; Erledigungsstreit; Wettbewerber; Beihilfe; …
- OVG Sachsen, 27.02.2023 - 6 B 305/22
Zuwendungsrecht; subventionsrechtliche Zuverlässigkeit; Verwertung länger …
- VG Aachen, 13.08.2025 - 7 K 2628/23
Überbrückungshilfe III Plus; Ablehnender Bescheid; vorläufiger Verwaltungsakt; …
- VG Stuttgart, 17.01.2024 - 3 K 4555/22
Coronapandemie; sog. Novemberhilfe 2020; Antragsberechtigung von …
- VG Würzburg, 06.03.2023 - W 8 K 22.978
Versagungsgegenklage, Aufstockungsklage, Digitalisierungsmaßnahmen, …
- OVG Sachsen, 03.02.2025 - 6 A 622/21
Kleine und mittlere Feuerungsanlagen; Anordnung wiederkehrender …
- VG Bayreuth, 29.12.2022 - B 8 K 22.624
Boni-Verbot nach Nr. 3.4 der Förderrichtlinie, Überbrückungshilfe III vom …
- VG Bayreuth, 12.04.2023 - B 8 K 22.624
Boni-Verbot nach Nr. 3.4 der Förderrichtlinie, Überbrückungshilfe III vom …
- VGH Bayern, 17.09.2025 - 6 ZB 24.1847
Subventionsrecht, Zuwendung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, …
- OVG Sachsen, 21.05.2025 - 6 A 86/24
Ablehnung von Subventionen mangels ordnungsgemäßer Geschäftsführung i. S. v. Nr. …
- VG Ansbach, 11.09.2024 - AN 15 K 20.02048
Streitwertfestsetzung, Untersuchungsgrundsatz, Vorläufige Vollstreckbarkeit, …
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