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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,8935
OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20 (https://dejure.org/2022,8935)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31.03.2022 - 6 A 714/20 (https://dejure.org/2022,8935)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 31. März 2022 - 6 A 714/20 (https://dejure.org/2022,8935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    BGB § 693 analog, BGB § 421 analog, StPO § 94, StPO § 111 n, StPO § 111 o, SächsVwKG a. F. § 1, SächsVwKG a. F. § 2, SächsVwKG a. F. § 12
    Kostenbescheid, ; Aufwendungsersatz, ; öffentlich-rechtliche Verwahrung; Beschlagnahme oder Sicherstellung; Verwaltungsaktbefugnis; Auswahlermessen; Gesamtschuldner

  • strafrechtsiegen.de

    Verwahrungskosten eines nach § 94 StPO sichergestellten oder beschlagnahmten Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung des Klägers gegen seine Heranziehung zu den Kosten der Verwahrung eines sichergestellten zuvor in Brand gesetzten Pkw zu Beweissicherungszwecken

  • rechtsportal.de

    Berufung des Klägers gegen seine Heranziehung zu den Kosten der Verwahrung eines sichergestellten zuvor in Brand gesetzten Pkw zu Beweissicherungszwecken

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14

    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Das folgt aus dem - mangels einer abweichenden Ausgestaltung des Gesamtschuldverhältnisses in dieser Norm - ergänzend heranzuziehenden § 421 BGB, wonach der Gläubiger einer Gesamtschuld die Leistung nach seinem Belieben - im öffentlichen Recht: nach seinem Ermessen - von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern kann, der Gläubiger sich seinen Schuldner mithin aussuchen darf (BVerwG, Urt. v. 10. September 2015 - 4 C 3.14 -, juris Rn. 17;… Urt. v. 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, juris Rn. 20).

    Demgegenüber wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung von einem sehr weiten behördlichen Ermessen ausgegangen, das nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt ist und in der Regel, zumal wenn die Auswahl unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität erfolgt und sich keine Fragen der Billigkeit stellen, keiner Begründung bedarf (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. September 2015 a. a. O.;… Urt. v. 22. Januar 1993 a. a. O.;… VGH BW, Urt. v. 29. September 2020 - 1 S 2999/19 -, juris Rn. 122;… SächsOVG, Urt. v. 16. Oktober 2019 - 5 A 83/16 -, juris Rn. 25;… vgl. aber zweifelnd: BVerwG, Urt. v. 29. März 2019 - 9 C 4.18 -, juris Rn. 98).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Das folgt aus dem - mangels einer abweichenden Ausgestaltung des Gesamtschuldverhältnisses in dieser Norm - ergänzend heranzuziehenden § 421 BGB, wonach der Gläubiger einer Gesamtschuld die Leistung nach seinem Belieben - im öffentlichen Recht: nach seinem Ermessen - von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil fordern kann, der Gläubiger sich seinen Schuldner mithin aussuchen darf (…BVerwG, Urt. v. 10. September 2015 - 4 C 3.14 -, juris Rn. 17; Urt. v. 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, juris Rn. 20).

    Demgegenüber wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung von einem sehr weiten behördlichen Ermessen ausgegangen, das nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt ist und in der Regel, zumal wenn die Auswahl unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität erfolgt und sich keine Fragen der Billigkeit stellen, keiner Begründung bedarf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10. September 2015 a. a. O.; Urt. v. 22. Januar 1993 a. a. O.;… VGH BW, Urt. v. 29. September 2020 - 1 S 2999/19 -, juris Rn. 122;… SächsOVG, Urt. v. 16. Oktober 2019 - 5 A 83/16 -, juris Rn. 25;… vgl. aber zweifelnd: BVerwG, Urt. v. 29. März 2019 - 9 C 4.18 -, juris Rn. 98).

  • BGH, 16.05.2019 - III ZR 6/18

    Rückgabe von in einem Strafverfahren beschlagnahmten Gegenständen gegenüber nicht …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Dabei handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis, das nicht durch Vertrag, sondern dadurch zustande kommt, dass ein Verwaltungsträger (hier: die ermittelnde Polizei) bei Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch einseitigen Zugriff fremde bewegliche Sachen in Besitz nimmt und den Berechtigten von Einwirkungen ausschließt, insbesondere an eigenen Sicherungs- und Obhutsmaßnahmen hindert (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2019 - III ZR 6/18 -, juris Rn. 14).

    Dies rechtfertigt es, die gesetzlichen Regelungen für die Abwicklung eines beendeten Verwahrungsverhältnisses auch auf die Beendigung einer Beschlagnahme oder Sicherstellung anzuwenden (vgl. BGH, Urt. v. 16. Mai 2019 a. a. O. Rn. 16 und 20;… Urt. v. 3. Februar 2005 - III ZR 271/04 -, juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.2006 - 5 S 2497/05

    Abgeschleppter und in Verwahrung genommener PKW; Aufwendungsersatz; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Rn. 22 Demgegenüber überzeugt es nicht, zur Ermittlung des Rechts auf Aufwendungsersatz in dem durch Beschlagnahme oder Sicherstellung nach § 94 StPO begründeten öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnis nach Beendigung dieser Maßnahme die entsprechende Anwendung des § 693 BGB mit der Erwägung zu verneinen, dass es näher liege, vorrangig auf die öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Kostenerstattung bei präventiv-polizeirechtlicher Beschlagnahme oder Sicherstellung zurückzugreifen (so aber in der Tendenz VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, juris Rn. 37).

    Da dem bürgerlichen Recht die Regelung der Rechtsbeziehungen gleichgeordneter Parteien wesenseigen und die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen durch Leistungsbescheid fremd ist, ist schon deshalb die Annahme einer darauf gestützten Verwaltungsaktbefugnis des Beklagten ausgeschlossen (vgl. im Ergebnis ebenso: VGH BW, Urt. v. 28. August 2006 a. a. O. Rn. 40).

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Dies gilt namentlich auch für Kostenerstattungsansprüche, die sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, juris Rn. 22 zu § 84 Abs. 1 AuslG;… Urt. v. 6. Mai 1964 - 8 C 10.65 -, zu § 24 Soldatengesetz; Urt. v. 17. September 1964 - 2 C 147.61 -, juris;… Urt. v. 28. September 1967 - 2 C 37.67 -, juris jeweils zu beamtenrechtlichen Erstattungspflichten).

    Zudem entfällt die Verwaltungsaktbefugnis auch in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen dort, wo Gesetz oder besonderes Gewohnheitsrecht sie ausschließen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. September 1964 a. a. O. Rn. 10).

  • VG Leipzig, 09.07.2020 - 3 K 1406/18

    Beschlagnahme nach § 94 StPO

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Az.: 6 A 714/20 3 K 1406/18.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 9. Juli 2020 - 3 K 1406/18 - zu ändern und den Bescheid des Beklagten vom 20. November 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. Juni 2018 aufzuheben.

  • VGH Hessen, 27.11.1990 - 11 UE 2350/90

    Abschleppmaßnahme - Geltendmachung von Standkosten und Verwahrkosten mittels …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    In der überwiegenden Verwaltungsrechtsprechung ist die entsprechende Anwendung dieser Norm auf öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnisse deshalb auch unabhängig davon anerkannt, ob sie durch Beschlagnahm e oder Sicherstellung von Gegenständen im Rahmen der Strafverfolgung nach § 94 StPO (…vgl. VGH BW, Urt. v. 22. August 1977 - I 2555/76 -, BWVPr 78, 150, 151 zur entsprechenden Anwendung des § 689 BGB) oder im Anschluss an eine präventive Maßnahme nach Polizei- oder Ordnungsrecht (vgl. zum Abschleppen eines Kfz im Wege der Ersatzvornahme: HessVGH, Urt. v. 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris 19 m. w. N.;… VGH BW, Urt. v. 15. Januar 1990 - 1 S 3625/88 -, juris Rn. 32; zur Sicherstellung nach § 26 SächsPolG: SächsOVG, Urt. v. 12. Oktober 1995 - 3 S 111/95 -, SächsVBl.

    Rn. 26 Offen bleiben kann, ob sich im Fall der Entstehung eines öffentlich-rechtlichen Verwahrungsverhältnisses durch präventiv-polizeiliche Maßnahmen ein anderes Ergebnis mit dem Gedanken der Konnexität bzw. eines engen systematischen Zusammenhangs zwischen dem im Polizeirecht geregelten Kostenerstattungsanspruch und dem nach Aufhebung der polizeilichen Maßnahmen auf § 693 BGB analog gestützten Aufwendungsersatzanspruch begründen lässt (so HessVGH, Urt. v. 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris Rn. 20;… vgl. auch SächsOVG, Urt. v. 12. Oktober 1995 a. a. O. zu § 29 Abs. 1 Satz 3 SächsPolG).

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Demgegenüber wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung von einem sehr weiten behördlichen Ermessen ausgegangen, das nur durch das Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit begrenzt ist und in der Regel, zumal wenn die Auswahl unter dem Blickwinkel der Verwaltungspraktikabilität erfolgt und sich keine Fragen der Billigkeit stellen, keiner Begründung bedarf (…vgl. BVerwG, Urt. v. 10. September 2015 a. a. O.;… Urt. v. 22. Januar 1993 a. a. O.;… VGH BW, Urt. v. 29. September 2020 - 1 S 2999/19 -, juris Rn. 122;… SächsOVG, Urt. v. 16. Oktober 2019 - 5 A 83/16 -, juris Rn. 25; vgl. aber zweifelnd: BVerwG, Urt. v. 29. März 2019 - 9 C 4.18 -, juris Rn. 98).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 4/16 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - Beitrags- und Versicherungspflicht - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Umstritten ist, ob die Auswahl zwischen mehreren Gesamtschuldnern im öffentlichen Recht regelmäßig nur aufgrund einer Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen und je nach den Umständen des Einzelfalls zum Zwecke der gerichtlichen Kontrolle zu begründen ist (…vgl. für das Abgabenrecht BFH, Urt. v. 2. Dezember 2003 - VII R 17/03 -, juris Rn. 24; BSG, Urt. v. 23. Januar 2018 - B 2 U 4/16 R -, juris Rn. 23).
  • BFH, 02.12.2003 - VII R 17/03

    Vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbrachte Waren

    Auszug aus OVG Sachsen, 31.03.2022 - 6 A 714/20
    Umstritten ist, ob die Auswahl zwischen mehreren Gesamtschuldnern im öffentlichen Recht regelmäßig nur aufgrund einer Ermessensentscheidung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu treffen und je nach den Umständen des Einzelfalls zum Zwecke der gerichtlichen Kontrolle zu begründen ist (vgl. für das Abgabenrecht BFH, Urt. v. 2. Dezember 2003 - VII R 17/03 -, juris Rn. 24;… BSG, Urt. v. 23. Januar 2018 - B 2 U 4/16 R -, juris Rn. 23).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2013 - 3 L 93/09

    Kosten der Unterbringung eines Hundes

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2020 - 1 S 2999/19

    Heranziehung zu einer Gebühr für eine eichrechtliche Verwendungsüberwachung von …

  • OVG Sachsen, 16.10.2019 - 5 A 83/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1993 - 19 A 761/92

    Erhebung von Bestattungskosten; Ersatzvornahme; Leistungsbescheid; …

  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß § …

  • BGH, 03.02.2005 - III ZR 271/04

    Verwaltungsrecht/Allgemeines - Öffentlich-rechtliche Verwahrung

  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 39.10

    Anlasslose Auskunftserhebung; Auskunftsbescheid; Befugnisnorm; effet utile; …

  • BVerwG, 28.09.1967 - II C 37.67

    Rückerstattung zuviel gezahlter Dienstbezüge durch den Beamten an den Dienstherrn …

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.1990 - 1 S 3625/88

    Bestimmtheit eines Polizeikostenbescheides - Bezeichnung des Adressaten; …

  • BVerwG, 28.06.1965 - VIII C 10.65

    Ersatz eines durch eine Dienstpflichtverletzung verursachten Schadens - …

  • OVG Sachsen, 18.12.2023 - 6 A 795/20

    Kosten der Verwahrung eines beschlagnahmten Tieres; Halterwechsel

    Denn dieser Kostenerstattungsanspruch bezieht sich neben den Gebühren und Auslagen für die Beschlagnahme auf die während der Dauer dieser Maßnahme entstehenden Verwahrungskosten (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris Rn. 22).

    Auf das öffentlich-rechtliche Verwahrungsverhältnis, das durch die Beschlagnahme begründet wurde und nach deren Aufhebung faktisch bis zur Abholung der Sache fortdauert, findet nach der wohl überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, nicht der polizeiliche Kostenerstattungsanspruch, sondern die Vorschrift über den Aufwendungsersatz in § 694 BGB entsprechende Anwendung (…vgl. BGH, Urt. v 16. Mai 2019 - III ZR 6/18 -, juris Rn. 14 ff. zur Beschlagnahme nach § 94 StPO; SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 a. a. O. Rn. 21 zur polizeilichen Sicherstellung oder Beschlagnahme m. w. N.).

    Dies gilt namentlich auch für Kostenerstattungsansprüche, die sich aus Vorschriften des öffentlichen Rechts ergeben (…vgl. BVerwG, Urt. v. 24. November 1998 - 1 C 33.97 -, juris Rn. 22 zu § 84 Abs. 1 AuslG;… Urt. v. 6. Mai 1964 - 8 C 10.65 -, zu § 24 Soldatengesetz; SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 a. a. O. Rn. 24 m. w. N.).

    § 1 i. V. m. §§ 2 und 12 SächsVwKG in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. September 2003 (SächsGVBl. S. 698) ermächtigen zur Erhebung von Auslagen, die im Zusammenhang mit einer Amtshandlung i. S. v. § 1 entstehen, jedenfalls dann, wenn mit der Amtshandlung ein Gebührentatbestand verwirklicht wird (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris Rn. 30), wie es nach dem 9. SächsKVZ lfd.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2025 - 7 A 10155/25

    Kosten für die Unterbringung und tierärztliche Versorgung weggenommener Tiere; …

    Denn ungeachtet der Frage der Verwaltungsaktbefugnis (vgl. zum Streitstand: für den Erlass eines Leistungsbescheids für einen auf § 689 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - in entsprechender Anwendung gestützten Anspruch auf Verwahrungskosten HessVGH, Urteil vom 27. November 1990 - 11 UE 2350/90 -, juris; a.A.: VGH BW…, Urteil vom 28. August 2006 - 5 S 2497/05 -, juris Rn. 40; SächsOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris Rn. 23; VG Neustadt Urteil vom 18. November 2022 - 2 K 1013/21.NW -, juris), und ebenfalls unabhängig von der Frage, auf welche konkrete Rechtsgrundlage sich die geltend gemachten Kostenpositionen stützen und ob bereits teilweise bestandskräftige Kostengrundentscheidungen aufgrund der Bescheide vom 2. Juni und 19. August 2022 vorliegen (vergleiche dazu unter B. I.), ist ein Rechtsschutzbedürfnis hier jedenfalls deshalb zu bejahen, weil der Erlass eines Verwaltungsakts vorliegend keine gegenüber der Leistungsklage einfachere Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Beklagten gewesen wäre.

    Dabei handelt es sich um ein verwaltungsrechtliches (gesetzliches) Schuldverhältnis, das nicht durch Vertrag, sondern dadurch zustande kommt, dass ein Verwaltungsträger bei Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch einseitigen Zugriff fremde bewegliche Sachen in Besitz nimmt und den Berechtigten von Einwirkungen ausschließt, insbesondere an eigenen Sicherungs- und Obhutsmaßnahmen hindert (vgl. BGH…, Urteil vom 16. Mai 2019 - III ZR 6/18 -, juris Rn. 14; sowie SächsOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris Rn. 20; Beschluss des Senats vom 6. Mai 2025 - 7 A 10890/24.OVG -, n.v.).

    Daher ist es sachgerechter, auf die allgemeinen verwahrungsrechtlichen Grundsätze des bürgerlichen Rechts in §§ 688 ff. BGB einschließlich der Regelung über den Aufwendungsersatz nach § 693 BGB zurückzugreifen, jedenfalls wenn es - wie hier - ohnehin zur Schließung einer Kostenregelungslücke einer Analogie bedarf (vgl. SächsOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris Rn. 22).

  • OVG Sachsen, 12.12.2022 - 6 A 497/21

    Abschleppkosten; Antrag auf Zulassung der Berufung; Vollstreckungsschuldner; …

    Inhaber der tatsächlichen Gewalt ist deshalb i. d. R. der unmittelbare Besitzer auf Grund einer dinglichen oder schuldrechtlichen Befugnis oder aber der weisungsgebundene Besitzdiener, d. h. der Gewahrsamsinhaber (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, SächsVBl. 2022, 319 Rn. 33;… Elzermann a. a. O. Rn. 9).

    Eine Maßnahme, bei der die Behörde die Inanspruchnahme eines von mehreren Kostenverantwortlichen gar nicht in Erwägung zieht, ist zumindest dann rechtswidrig, wenn seine Heranziehung naheliegt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, SächsVBl. 2022, 319 Rn. 32 f.;… v. 27. September 2018 - 1 A 187/18 -, juris Rn. 93).

  • VG Neustadt, 18.11.2022 - 2 K 1013/21
    Zudem entfällt die Verwaltungsaktbefugnis auch in öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen dort, wo Gesetz oder besonderes Gewohnheitsrecht sie ausschließen (SächsOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris, Rn. 24).

    Da dem bürgerlichen Recht die Regelung der Rechtsbeziehungen gleichgeordneter Parteien wesenseigen und die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen durch Leistungsbescheid fremd ist, ist schon deshalb die Annahme einer darauf gestützten Verwaltungsaktbefugnis des Beklagten ausgeschlossen (vgl. zu den Kosten einer Verwahrung eines sichergestellten Pkw SächsOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris, Rn. 25).

  • VG Neustadt, 16.01.2025 - 2 K 238/24

    Kein Verwaltungsrechtsverhältnis bei bürgerlich-rechtlicher Verwahrung; Wegnahme …

    Da dem bürgerlichen Recht die Regelung der Rechtsbeziehungen gleichgeordneter Parteien wesenseigen und die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen durch Leistungsbescheid fremd ist, ist schon deshalb die Annahme einer darauf gestützten Verwaltungsaktbefugnis des Beklagten ausgeschlossen (vgl. dazu VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 18.2022 - 2 K 1013/21.NW -, juris, 26, 27, 30 ff. m. w. N.; zu den Kosten einer Verwahrung eines sichergestellten Pkw SächsOVG, Urteil vom 31. März 2022 - 6 A 714/20 -, juris, Rn. 24, 25).
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