Rechtsprechung
| BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerkschaft - Veranstalter einer Schulung - Schulungskosten - Anteilige Umlegung auf Schulungsteilnehmer - Generalunkosten - Honoraraufwendungen für Referenten
Verfahrensgang
- LAG München, 14.06.1976 - 6 TaBV 21/76
- BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Papierfundstellen
- BB 1979, 1662
- DB 1979, 1799
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BAG, 28.05.1976 - 1 ABR 44/74
Betriebsrat: Erstattung von Schulungskosten
Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Damit zählen zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten aber auch Teilnehmergebühren, jedenfalls soweit es sich um klar abgrenzbare Kosten handelt, die dem Träger der Veranstaltung durch die konkrete Schulung zusätzlich entstanden sind und von ihm auf die Teilnehmer anteilig umgelegt werden, und soweit es sich nicht um sog. Generalunkosten handelt (BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74- - = AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG).Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Beschluß vom 28. Mai 1976 (aaO) dargelegt und begründet, daß Kosten, die einer Gewerkschaft als Veranstalter einer Schulung i.S. von § 37 Abs. 6 BetrVG unabhängig von der konkreten Schulung entstehen, nicht über die Bestimmung des § 4o Abs. 1 BetrVG dem Arbeitgeber auferlegt werden können, weil hierdurch die Unabhängigkeit vom sozialen Gegenspieler beeinträchtigt würde.
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Diese Auffassung geht schon deshalb fehl, weil die Antragsgegnerin übersieht, daß Art. 9 Abs. 3 GG Ordnungen des Arbeitslebens nicht ausschließt, die primär auf dem Gedanken des Zusammenwirkens beruhen (BVerfG, Urteil zum Mitbestimmungsgesetz vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 - 1 BvR 533/77 - 1 BvR 419/78 - und 1 BvL 21/78 - [unter IV 2 b cc der Gründe], Beilage 2/1979 zu Betriebsberater Heft 7/979 , S. 22 vgl. auch schon BVerfG Beschluß vom 14. Februar 1978 AP Nr. 13 zu § 4o BetrVG 1972). - BAG, 29.01.1974 - 1 ABR 41/73
Tätigkeit - Betriebsrat - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - …
Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Aus der betriebsverfassungsrechtlichen Uhterstützungsfunktion der Gewerkschaften, kraft deren sie als Veranstaltungsträger Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG durchführen (vgl. BAG Beschluß vom 29. Januar 1974 - 1 ABR 41/73 - - AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972), läßt sich nicht darauf schließen, daß die Gewerkschaften bestimmte, durch die konkrete Schulung veranlaßte Kosten selbst tragen müssen; diesem Grundsatz kann in bezug auf die genannten Veranstaltungen lediglich entnommen werden, daß auch die Gewerkschaften trotz ihrer im übrigen koalitionspolitischen Gegnerschaft zur Arbeitgeberseite nicht aus dem Kreis der möglichen Veranstalter von Schulungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG ausgeschlossen sind, sondern ihnen diese Befugnis kraft Betriebsverfassungsrecht zusteht. - BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77
Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der …
Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß die Veranstaltung von Schulungen durch die Gewerkschaften die Erfüllung einer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgabe darstellt (BAG AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG) und der Besuch solcher Veranstaltungen durch Betriebsratsmitglieder Betriebsratstätigkeit nach § 37 Abs. 2 BetrVG mit der Kostenfolge aus § 4o Abs. 1 BetrVG ist (vgl. zuletzt Beschluß des erkennenden Senats vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - - [demnächst] AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972). - BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …
Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 70/76
Damit ist aber nach Auffassung des erkennenden Senats nicht zugleich die Folge verbunden, daß die Gewerkschaften diese Aufgaben etwa ohne Ersatzmöglichkeit der ihnen konkret entstehenden Aufwendungen erfüllen müßten, der Grundsatz der betriebsverfassungsrechtlichen Unterstützungsfunktion also insoweit zu einem materiellen Ausschlußtatbestand für an sich gegebene Erstattungsansprüche erhoben werden könnte (vgl. dazu schon Beschluß des erkennenden Senats vom 3 . Oktober 1978 - 6 ABR 102/76- = [demnächst] AP Nr. 14 zu § 40 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
- BAG, 21.04.1983 - 6 ABR 70/82
Anspruch des Betriebsrats auf Erhalt einer Fachzeitschrift
Der erkennende Senat hat bereits mehrmals darauf hingewiesen, die Wahrnehmung von Aufgaben durch die Gewerkschaften, die diesen kraft der durch das Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen betriebsverfassungsrechtlichen Unterstützungsfunktion obliegen, bedeute nicht, daß ein Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber deshalb ausgeschlossen sei (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats BAG 31, 93 und vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972).Schließlich steht im Gegensatz zur Auffassung der Antragsgegnerin die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu den Generalunkosten bei Schulungs- und Bildungsveranstaltungen einer Verpflichtung der Antragsgegnerin nach § 40 Abs. 2 BetrVG nicht entgegen (vgl. BAG Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972; Beschluß des erkennenden Senats vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972).
- BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92
Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der …
derjenigen entsprechen, die das Gesetz für den Gesamtaufsichtsrat vorchreibt (…vgl. insbesondere Naendrup, GK z. MitbestG § 25 Rdn. 34 ff., 35; Nagel, DB 1979, 1799 ff., 1801 u. DB 1982, 26, 27; Geitner, AG 1976, 210, 211 f.; Parität wenigstens für die gebildeten Ausschüsse in ihrer Gesamtheit;… ähnl. Säcker, Aufsichtsratsausschüsse nach dem Mitbestimmungsgesetz 1976, 1979, S. 56 ff.; Besetzung der Ausschüsse in sinngemäßer Anwendung von § 27 MitbestG; zurückhaltender später in ZHR 148 [1948], 153 ff., 177 ff.; ähnl. wie Säcker auch Reuter, AcP 179 [1979], 509 ff., 533 f.). - BAG, 28.06.1995 - 7 ABR 55/94
Schulung durch einen gewerkschaftsnahen gemeinnützigen Verein
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist davon ausgegangen, daß dem Arbeitgeber keine Vorhaltekosten (Generalunkosten) gewerkschaftseigener Schulungseinrichtungen auferlegt wer den können, weil es hierdurch zu einer Finanzierung des sozialen Gegenspielers kommen könne (Beschlüsse vom 16. März 1976 - 1 ABR 46/73 -,n.v.; 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe; 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe;… in der Literatur Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 40 Rz 33;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 31;… Galperin/ Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 34;… Wiese, GK-BetrVG, 5. Aufl., § 40 Rz 77;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 57;… a.A. Blanke in Däubler/Kittner/Klebe/ Schneider, BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 62).
- BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90
Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge
Die Gewerkschaften können, nicht zuletzt aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Unterstützungsfunktion, wie sie u. a. in § 2 Abs. 1 BetrVG angesprochen ist, Schulungs- und Bildungsveranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG durchführen, ohne die Kosten dieser Schulung selbst tragen zu müssen (ständige Rechtsprechung des BAG seit dem Beschluß vom 31. Oktober 1972, BAGE 24, 459, 464 ff. [BAG 31.10.1972 - 1 ABR 7/72] = AP Nr. 2 zu § 40 BetrVG 1972, zu II B 3 der Gründe; vgl. u. a. BAGE 25, 482, 488 ff. = AP Nr. 5 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 4 der Gründe; Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 der Gründe; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe).Im vorliegenden Fall kann dahingestellt bleiben, ob an der Auffassung festzuhalten ist, daß dem Arbeitgeber über § 40 Abs. 1 BetrVG keine Vorhaltekosten (Generalunkosten) gewerkschaftlicher Schulungseinrichtungen auferlegt werden dürfen (so die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, Beschluß vom 5. Februar 1974 - 1 ABR 46/73 - n.v., zu III 4 a der Gründe; Beschluß vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 - AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2 a der Gründe; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 - AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2 b der Gründe;… ebenso Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, BetrVG, 17. Aufl., § 40 Rz 33;… Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 31;… Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 40 Rz 34;… Wiese, GK-BetrVG, 4. Aufl., § 40 Rz 52;… Hess/Schlochauer/Glaubitz, BetrVG, 3. Aufl., § 40 Rz 44).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07 Rn. 79 Vgl. BAG, Beschluss vom 5. Februar 1974 - 1 ABR 46/73 -, n.v., Leitsatz 4 und III 4a der Gründe;Beschluss vom 28. Mai 1976 - 1 ABR 44/74 -,BAGE 28, 126 = AP Nr. 11 zu § 40 BetrVG 1972, zu 2a der Gründe; Beschluss vom 3. April 1979 - 6 ABR 70/76 -, AP Nr. 17 zu § 40 BetrVG 1972, zu III 2b der Gründe.
- LAG Hessen, 17.09.1987 - 12 TaBV 53/87
Antragsbefugnis des Betriebsrats für einen mit dem Antrag zweier …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.1985 - 8 TaBV 30/84
Beiziehung eines Rechtsanwalts zur Rechtsverteidigung in einem Beschlussverfahren …
Dies umfaßt auch die Befugnis zur Klärung betriebsverfassungsrechtlicher Streitfragen (vgl. bspw. BAG, Beschlüsse vom 03.10.1978 in Betrieb 1979 - S. 107 und vom 03.04.1979 - in Betrieb 1979 S. 1799 m.z.w.N.). - LAG Hamm, 25.06.1980 - 3 TaBV 20/80
Erstattung von Schulungskosten; Erforderlichkeit der Schulung, wenn schon zwei …
Solche Ansprüche sind auch dann durch Einleitung eines Beschlußverfahrens geltend zu machen, wenn nicht der Betriebsrat als Gremium, sondern einzelne Betriebsratsmitglieder die Erstattung derartiger ihnen selbst entstandener Kosten geltend machen (BAG Beschluß vom 03.04.1979 - 6 ABR 70/76 - mit weiteren Nachweisen).
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