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Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11539
VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05 (https://dejure.org/2005,11539)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 06.04.2005 - 6 B 113/05 (https://dejure.org/2005,11539)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 06. April 2005 - 6 B 113/05 (https://dejure.org/2005,11539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beschäftigungsverbot als Nebenbestimmung einer aufenthaltsrechtlichen Duldung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 2 AufenthG; § ... 4 Abs. 3 AufenthG; § 25 Abs. 5 AufenthG; § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG; § 84 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG; § 8a Abs. 1 Nds. AG VwGO; § 64 Abs. 4 Nds. SOG; § 70 Abs. 1 Nds. VwVG; § 11 BeschVerfV
    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder Aufhebung einer Nebenbestimmung hinsichtlich der Ausübung einer Beschäftigung; Bestehen der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen den Erlass einer Nebenbestimmung; Analoge ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AufenthG § 84 Abs. 1 Nr. 3; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 2; AufenthG § 4 Abs. 3; BSchVerfV § 11: GG Art. 2 Abs. 1
    D (A), Duldung, Nebenbestimmungen, Arbeitsverbot, Beschäftigungsverbot, Erwerbstätigkeit, Gesetzesänderung, Zuwanderungsgesetz, Analogie, Vollstreckung, Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschluss der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen die Änderung oder Aufhebung einer Nebenbestimmung hinsichtlich der Ausübung einer Beschäftigung; Bestehen der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen den Erlass einer Nebenbestimmung; Analoge ...

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (13)

  • VG Halle, 26.05.2005 - 1 B 25/05

    D (A), Ausländer, Duldung, Räumliche Beschränkung, Schutz von Ehe und Familie, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Wäre der Antragsgegner tatsächlich an einer "Herabstufung" oder Umdeutung seines Bescheides interessiert, hätte er die ihm durch das Gericht eingeräumte Möglichkeit nutzen können, den Bescheid ausdrücklich aufzuheben; indem er dies unter (telefonischem) Hinweis auf den Beschluss der 1. Kammer des VG Braunschweig vom 10.03.2005 (1 B 25/05) nicht getan hat, hat er im Übrigen zu erkennen gegeben, dass er an dem Bescheid festhält, zumal er viele weitere Bescheide in zumindest ähnlicher Form und mit ähnlichem Inhalt erlassen hat.

    Der Antragsgegner hat (anders als in dem Verfahren, das der Entscheidung des VG Braunschweig vom 10.03.2005 - 1 B 25/05 - zu Grunde lag) die sofortige Vollziehung seines Bescheides bewusst (und im Ergebnis zu Recht) nicht nach § 80 Abs. 2 Satz 2 VwGO angeordnet, sondern angenommen, dass die aufschiebende Wirkung der Klage gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO i.V.m. § 84 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG bereits von Gesetzes wegen ausgeschlossen sei.

    Diesen entscheidenden Unterschied des geltenden zum früheren Recht hat der Antragsgegner bei Erlass des Bescheides übersehen (so auch VG Braunschweig, Beschluss vom 10.03.2005 - 1 B 25/05 - den Beteiligten bekannt).

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Zu den rechtsstaatlichen Mindestanforderungen an Nebenbestimmungen, die den Rechtskreis des betroffenen Ausländers einschränken, gehört, dass sie zur Erreichung eines vom Ausländerrecht gedeckten Zwecks geeignet, erforderlich und nicht unverhältnismäßig belastend sind (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.09.1997 - 1 C 3/97 -, BVerwGE 105, 232 zur Duldung).
  • BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 12/04 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Arbeitsfähigkeit - ausländerrechtliche …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Solche (ohnehin regelmäßig auch fraglichen) mittelbaren Wirkungen können die Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme im vorgenannten Sinne indessen zumindest mit Blick auf die genannten landesrechtlichen Vorschriften nicht rechtfertigen, da mit ihnen eine Aufenthaltsbeendigung weder direkt vorbereitet noch durchgesetzt werden soll (im Ergebnis wie hier zur früheren Rechtslage bereits: OVG Berlin, Beschl. vom 04.06.1998 - 8 SN 66/98 - NVwZ-Beilage 8/1998, 82; Bayerischer VGH, Beschl. vom 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606 - BayVBl. 2000, 154 f; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 06.04.2000 - 10 S 2593/99 - AuAS 2000, 184; Hamburgisches OVG, Beschl. vom 25.05.2004 - 2 Bs 145/04 - InfAuslR 2004, 302; BSG, Urt. vom 02.09.2004 - B 7 AL 12/04 R - zitiert nach Juris; VG Hannover, Beschluss vom 22.07.2003, 6 B 2854/03).
  • VGH Hessen, 06.04.2001 - 12 TG 368/01

    Anfechtung eines Erwerbstätigkeitsverbotes in einer Duldung; verweigerter …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Soweit das Beschäftigungsverbot von Teilen der Rechtsprechung gleichwohl als eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung qualifiziert worden ist, findet dies seine Erklärung in einem speziell für die Zwecke des Ausländerrechts weiter gefassten Begriff der Vollstreckungsmaßnahme, der seinerseits auf dem Gedanken beruht, dass alle Rechtsakte gegenüber einem ausreispflichtigen Ausländer nur dem gesetzlichen Ziel der Ausreise dienen könnten (in diesem Sinne etwa Hessischer VGH, Beschl. vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 - InfAuslR 2001, 378 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 08.08.2003 - 18 B 2511/02 - AuAS 2003, 272 ff).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2003 - 18 B 2511/02

    D (A), Duldung, Auflagen, Arbeitsverbot, Ermessen, Begründungserfordernis, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Soweit das Beschäftigungsverbot von Teilen der Rechtsprechung gleichwohl als eine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung qualifiziert worden ist, findet dies seine Erklärung in einem speziell für die Zwecke des Ausländerrechts weiter gefassten Begriff der Vollstreckungsmaßnahme, der seinerseits auf dem Gedanken beruht, dass alle Rechtsakte gegenüber einem ausreispflichtigen Ausländer nur dem gesetzlichen Ziel der Ausreise dienen könnten (in diesem Sinne etwa Hessischer VGH, Beschl. vom 06.04.2001 - 12 TG 368/01 - InfAuslR 2001, 378 f; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 08.08.2003 - 18 B 2511/02 - AuAS 2003, 272 ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03

    Arbeitserlaubnis für ausländische Arbeitnehmer

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Dies konnte mit einer Nebenbestimmung der hier in Rede stehenden Art geschehen, die für die Arbeitsverwaltung verbindlich war (vgl. dazu etwa Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschl. vom 04.08.2003 - L 13 AL 2554/03 - zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2000 - 10 S 2583/99

    Erwerbstätigkeitsverbot in einer Duldung keine Maßnahme der Vollstreckung nach …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Solche (ohnehin regelmäßig auch fraglichen) mittelbaren Wirkungen können die Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme im vorgenannten Sinne indessen zumindest mit Blick auf die genannten landesrechtlichen Vorschriften nicht rechtfertigen, da mit ihnen eine Aufenthaltsbeendigung weder direkt vorbereitet noch durchgesetzt werden soll (im Ergebnis wie hier zur früheren Rechtslage bereits: OVG Berlin, Beschl. vom 04.06.1998 - 8 SN 66/98 - NVwZ-Beilage 8/1998, 82; Bayerischer VGH, Beschl. vom 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606 - BayVBl. 2000, 154 f; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 06.04.2000 - 10 S 2593/99 - AuAS 2000, 184; Hamburgisches OVG, Beschl. vom 25.05.2004 - 2 Bs 145/04 - InfAuslR 2004, 302; BSG…, Urt. vom 02.09.2004 - B 7 AL 12/04 R - zitiert nach Juris; VG Hannover, Beschluss vom 22.07.2003, 6 B 2854/03).
  • OVG Niedersachsen, 23.03.2000 - 10 M 4629/99

    Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe; Duldungsverfügung mit …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Nach früherem Recht war das als Nebenbestimmung zur Duldung eingesetzte Beschäftigungsverbot selbst als ein der Vollstreckung fähiger bundesrechtlicher Grundverwaltungsakt konzipiert, der unstreitig als selbstständig anfechtbarer Verwaltungsakt begriffen worden war (vgl. dazu etwa Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.03.2000 - 10 M 4629/99 - m. w. Nw.) und der ebenso unstreitig zumindest in den Fällen unmittelbar gesetzlich begründeter Ausreiseverpflichtung auch nicht der Durchsetzung eines anderen Verwaltungsaktes diente.
  • OVG Hamburg, 25.05.2004 - 2 Bs 145/04

    D (A), Duldung, Auflagen, Arbeitsverbot, Nebenbestimmung, Begründungserfordernis, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Solche (ohnehin regelmäßig auch fraglichen) mittelbaren Wirkungen können die Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme im vorgenannten Sinne indessen zumindest mit Blick auf die genannten landesrechtlichen Vorschriften nicht rechtfertigen, da mit ihnen eine Aufenthaltsbeendigung weder direkt vorbereitet noch durchgesetzt werden soll (im Ergebnis wie hier zur früheren Rechtslage bereits: OVG Berlin, Beschl. vom 04.06.1998 - 8 SN 66/98 - NVwZ-Beilage 8/1998, 82; Bayerischer VGH, Beschl. vom 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606 - BayVBl. 2000, 154 f; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 06.04.2000 - 10 S 2593/99 - AuAS 2000, 184; Hamburgisches OVG, Beschl. vom 25.05.2004 - 2 Bs 145/04 - InfAuslR 2004, 302; BSG…, Urt. vom 02.09.2004 - B 7 AL 12/04 R - zitiert nach Juris; VG Hannover, Beschluss vom 22.07.2003, 6 B 2854/03).
  • VGH Bayern, 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606

    D (A), Duldung, Auflagen, Erwerbstätigkeit, Arbeitsverbot, Anfechtbarkeit, …

    Auszug aus VG Braunschweig, 06.04.2005 - 6 B 113/05
    Solche (ohnehin regelmäßig auch fraglichen) mittelbaren Wirkungen können die Qualifizierung als Vollstreckungsmaßnahme im vorgenannten Sinne indessen zumindest mit Blick auf die genannten landesrechtlichen Vorschriften nicht rechtfertigen, da mit ihnen eine Aufenthaltsbeendigung weder direkt vorbereitet noch durchgesetzt werden soll (im Ergebnis wie hier zur früheren Rechtslage bereits: OVG Berlin, Beschl. vom 04.06.1998 - 8 SN 66/98 - NVwZ-Beilage 8/1998, 82; Bayerischer VGH, Beschl. vom 09.09.1999 - 10 ZE 99.2606 - BayVBl. 2000, 154 f; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 06.04.2000 - 10 S 2593/99 - AuAS 2000, 184; Hamburgisches OVG, Beschl. vom 25.05.2004 - 2 Bs 145/04 - InfAuslR 2004, 302; BSG…, Urt. vom 02.09.2004 - B 7 AL 12/04 R - zitiert nach Juris; VG Hannover, Beschluss vom 22.07.2003, 6 B 2854/03).
  • OVG Berlin, 04.06.1998 - 8 SN 66.98

    Maßnahmen in Verwaltungsvollstreckung; Ausländerrechtliche Duldung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - 11 S 1120/01

    Streitwert: Erwerbstätigkeitsuntersagung in Duldung

  • VG Hannover, 22.07.2003 - 6 B 2854/03

    Anfechtung; aufschiebende Wirkung; Beschäftigungsmöglichkeit; Duldung; …

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2005 - 12 ME 397/05

    Voraussetzungen einer Beschwerde gegen einen Beschluss nach § 80 Abs. 5 …

    Denn gleichviel, ob die genannte Maßgabe - wie von dem Verwaltungsgericht angenommen - eine selbstständig anfechtbare Auflage darstellt (…für die Zulässigkeit einer solchen Auflage nach § 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG: Renner, Ausländerrecht, 8. Aufl. 2005, § 61, Rn. 5; 9. Senat des beschließenden Gerichts, Beschl. v. 7.10.2005 - 9 ME 82/05 - vgl. auch den von dem Verwaltungsgericht zitierten Beschluss des VG Braunschweig v. 6.4.2005 - 6 B 113/05 -, InfAuslR 2005, 64 ff) oder - entsprechend der Einschätzung der Antragsgegnerin - lediglich als Hinweis auf die ohnehin geltende Rechtslage (in diesem Sinne allgemein: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 22.4.2005 - 18 B 574/05 -, juris; VG Karlsruhe, Beschl. v. 15.4.2005 - 10 K 493/05 -, AuAS 2005, 194 ff) zu verstehen ist, ein beachtliches Interesse daran, dass der Senat den Ausspruch des Verwaltungsgerichts über den Suspensiveffekt der erhobenen Anfechtungsklage aufhebt, steht der Antragsgegnerin in keinem Fall zur Seite.
  • VG Karlsruhe, 02.08.2005 - 6 K 1458/05

    Zur Beschäftigungserlaubnis für Ausländer

    In Angelegenheiten der Gestattung der Ausübung einer Beschäftigung ist die Verpflichtungsklage lediglich dann statthaft, wenn der Ausländer eine erstmalige oder erneute Entscheidung begehrt (s. a. VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.04.2005 - 10 K 493/05 - VG Braunschweig, Beschl. v. 06.04.2005 - 6 B 113/05 -).

    In Angelegenheiten der Gestattung der Ausübung einer Beschäftigung ist die Verpflichtungsklage lediglich dann statthaft, wenn der Ausländer eine erstmalige oder erneute Entscheidung begehrt (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.04.2005 - 10 K 493/05 - VG Braunschweig, Beschl. v. 06.04.2005 - 6 B 113/05).

  • OVG Niedersachsen, 07.10.2005 - 9 ME 82/05

    Ausländerrechtliche Auflage in Duldung "Erwerbstätigkeit nicht gestattet".

    Soweit vertreten wird, sie sei nicht geeignet, den Antragsteller anzuhalten, freiwillig in sein Heimatland zurückzukehren (VG Braunschweig, Beschluss vom 6.4.2005 - 6 B 113/05 -), folgt der Senat dieser Auffassung nicht.
  • VG Sigmaringen, 25.08.2005 - 8 K 1287/05

    Erteilung einer Arbeitserlaubnis - zu vertretendes Abschiebungshindernis; …

    Ungeachtet dessen, dass diese Annahme bereits in tatsächlicher Hinsicht nicht unumstritten ist (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 06.04.2005, - 6 B 113/05 -, wonach allein der "Lästigkeitswert" eines Beschäftigungsverbotes in aller Regel einen nennenswerten Anreiz weder für eine beschleunigte Ausreise noch für die Mitwirkung bei der Beschaffung von Ausreiseunterlagen begründe), sind nach der Neuregelung der Beschäftigung geduldeter Ausländer in den §§ 10, 11 BeschVerfV Zweifel daran angebracht, ob diese Ermessenserwägung (noch) zulässig ist.
  • VG Braunschweig, 19.09.2006 - 6 A 474/04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für als Kleinkinder eingereiste …

    Seit dem 1. Januar 2005 spricht der Beklagte Duldungen im Allgemeinen nur mit dem Zusatz aus, eine Erwerbstätigkeit jeder Art sei nicht gestattet; Grundlage dieser Praxis ist die Regelung in § 4 Abs. 2 und 3 AufenthG, die es Ausländern mit lediglich geduldetem Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich verbietet, einer Beschäftigung nachzugehen (vgl. dazu VG Braunschweig, Beschl. vom 06.04.2005 - 6 B 113/05 -).
  • VG Hannover, 25.11.2005 - 6 B 8147/05

    Möglichkeit der Erteilung einer mit einer Nebenbestimmung über die Gestattung …

    Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung nach § 84 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG findet zwar keine Anwendung auf erstmalig verfügte Duldungsauflagen, welche die Ausübung einer Beschäftigung betreffen (VG Hannover, Beschluss vom 29.8.2005 - 5 B 3722/05 - VG Braunschweig, Beschluss vom 06.04.2005 - 6 B 113/05 -).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.10.2009 - 15 T 121/09

    Zurückschiebungshaft, Polen, minderjährig, Verhältnismäßigkeit

    Dies hat die Behörde vor Stellung des Haftantrages zu prüfen und in ihrem Antrag ausführlich darzulegen, warum solche Mittel nicht zur Verfügung stehen oder ungeeignet sind; fehlt es hieran, so ist davon auszugehen, dass die Verwaltung die erforderliche Prüfung unterlassen hat und dass daher die Haftvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen (OLG Köln NVwZ 2003, Beilage Nr. 1, 64; OLG Braunschweig, InfAuslR 2004, 119; OLG München InfAuslR 2005, 264; OLG Frankfurt Beschl. v. 15.5.2006, 20 W 124/06; zit. n. Juris).
  • VG Sigmaringen, 20.04.2005 - 6 K 2362/04
    Für einen solchen Antrag würde es im Übrigen auch am Rechtsschutzbedürfnis fehlen, da der Antragsteller, der nicht mehr im Besitz einer weiter geltenden Arbeitserlaubnis ist, -selbst im Falle aufschiebender Wirkung - noch nicht im Besitz einer nunmehr erforderlichen Beschäftigungserlaubnis wäre und eine Beschäftigung somit nicht ausüben dürfte (angesichts dessen unverständlich: VG Braunschweig, Beschluss vom 10.03.2005 - 1 B 25/05 - und Beschluss vom 06.04.2005 - 6 B 113/05 -, letzterer abrufbar unter http://www.dbovg.niedersachsen.de).
  • LG Frankfurt/Oder, 22.07.2009 - 15 T 81/09

    D (A), Abschiebungshaft, Feststellung, Feststellungsinteresse, sofortige …

    Fehlt es hieran, so ist davon auszugehen, dass die Verwaltung die erforderliche Prüfung unterlassen hat und dass daher die Haftvoraussetzungen derzeit nicht vorliegen (OLG Köln NVwZ 2003, Beilage Nr. 1, 64; OLG Braunschweig, InfAuslR 2004, 119; OLG München InfAuslR 2005, 264; OLG Frankfurt Beschl. v. 15.5.2006, 20 W 124/06; zit. n. Juris).
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