Rechtsprechung
| BVerwG, 13.03.1996 - 6 B 16.96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 44 § 91 § 130 Abs. 1
Verwaltungsprozeßrecht: Verweisung von in der Berufungsinstanz gestellten Anträge - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.11.1995 - 7 B 93.3879
- BVerwG, 13.03.1996 - 6 B 16.96
- BVerfG, 27.06.1996 - 1 BvR 1225/96
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 13.07.2011 - 8 C 10.10
Abwicklung; Aktivrubrum; Auflösung; Auslegung; Ausscheiden eines Gesellschafters; …
- VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 14 S 1429/02
Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfeger - Berufspflichtverletzung und …
Dieser weitere Antrag ist als nachträgliche objektive Klagehäufung anzusehen und deshalb als Klageänderung in Gestalt der Klageerweiterung nach §§ 44, 91 VwGO zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.1996 - 6 B 16.96 -, Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 15; Urteil vom 28.04.1999 - 4 C 4.98 -, BVerwGE 109, 74 ), die nach § 125 Abs. 1 Satz 1 VwGO nach Zulassung der Berufung auf Antrag des unterlegenen Klägers auch in der Berufungsinstanz grundsätzlich möglich ist (…vgl. Eyermann/Happ, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 125 Randnr. 1;… Seibert in: Sodan/Ziekow , VwGO, § 125 Randnr. 30).Durch die Möglichkeit einer Klageänderung in einem anhängigen Berufungsverfahren werden indessen diese Zuständigkeitsregelung modifiziert und erstinstanzliche Zuständigkeiten der Berufungsgerichte begründet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 07.02.1974 - V C 14.73 -, FEVS 23, 7 ; Beschluss vom 13.03.1996 - 6 B 16.96 -, Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.10.1993 - 2 S 2689/91 -, VBlBW 1994, 147 ;… Eyermann/Rennert, a.a.O., § 44 Randnr. 10; siehe aber auch BVerwG, Urteil vom 16.03.1972 - I C 49.70 -, Buchholz 451.170 AtG Nr. 1, wo allerdings auf die Sachdienlichkeit einer Klageänderung durch die Erhebung weiterer Anfechtungsklagen nicht eingegangen wird) mit der Folge, dass i.S. von § 44 VwGO dasselbe Gericht für die einerseits erst-, andererseits zweitinstanzlich verfolgten Klagebegehren zuständig ist.
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2022 - 90 H 2.19
Berufspflichtverletzung durch Schönheitschirurgen; überhöhte Abrechnung / …
Der ursprüngliche gestellte und an sich unstatthafte Hauptantrag auf Zurückverweisung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1996 - 6 B 16.96 - juris Rn. 5;… Stuhlfauth, in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 130 VwGO, Rn. 3) wäre im Anwendungsbereich von § 130 VwGO (…der nach Köhler, in: Köhler/Baunack, BDG, 7. Aufl. 2021, § 66 Rn. 2;… Wittkowski, in: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl. 2017, § 66 Rn. 1;… Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 130 Rn. 3 im Disziplinarrecht, mithin auch im Heilberuferecht anwendbar sein soll) nur als Verfahrensantrag zulässig, der notwendig mit einem Sachantrag zu verbinden wäre.Haupt- und Hilfsantrag sind allerdings der Auslegung zugänglich (§ 24 KammerG i.V.m. § 3 DiszG und § 88 VwGO und BVerwG, Beschluss vom 13. März 1996 - 6 B 16.96 - juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 2 S 434/07
Verteilungsmaßstab für die Erhebung eines Abwasserbeitrags
Durch die Möglichkeit einer Klageänderung in einem anhängigen Berufungsverfahren werden indessen diese Zuständigkeitsregelungen modifiziert und erstinstanzliche Zuständigkeiten der Berufungsgerichte begründet (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 13.03.1996 - 6 B 16.96 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 15). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.06.2026 - 1 K 532/22
- VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen
Die hiergegen gerichteten Berufungen blieben erfolglos (Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. November 1995 Az. 7 B 93.3879); die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wies das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13. März 1996 Az. 6 B 16.96 zurück. - OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren: Parteiauswechslung durch das Gericht bei …
Auf einen Zurückverweisungsantrag, der in zweiter Instanz nicht isoliert, sondern - wie hier geschehen - nur in Verbindung mit dem zulässigen Rechtsbehelf gestellt werden kann, hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 13.3.1996 - 6 B 16.96 - Buchholz 310 § 130 Nr. 15; Bader u.a. VwGO, 4. Aufl. Rdnr. 3 darf das Oberverwaltungsgericht entsprechend § 130 VwGO zur sinngemäßen Anwendbarkeit in Verfahren nach § 146 i.V.m. § 80 VwGO, Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 130 Rdnr. 3 die Sache nach seinem - zu begründenden - Ermessen unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und des Verfahrens an die Vorinstanz zurückverweisen, soweit das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht an einem wesentlichen Mangel leidet und aufgrund dieses Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (Abs. 2 Nr. 1 der Bestimmung) oder wenn das Verwaltungsgericht noch nicht in der Sache selbst entschieden hat (Abs. 2 Nr. 2 der Bestimmung). - OVG Schleswig-Holstein, 05.11.2025 - 3 MB 19/25
Beschwerdeverfahren; Zulässigkeit einer Antragsänderung
Im Übrigen steht die Verweisung gemäß § 130 Abs. 2 VwGO im Ermessen des Gerichts (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1996 - 6 B 16.96 -, juris Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 25.11.1999 - 6 B 16.96 |
Verfahrensgang
- OVG Berlin, 25.11.1999 - 6 B 16.96
- BVerwG, 10.10.2000 - 5 B 41.00
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