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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.08.2011 - 6 B 35.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4558
BVerwG, 31.08.2011 - 6 B 35.11 (https://dejure.org/2011,4558)
BVerwG, Entscheidung vom 31.08.2011 - 6 B 35.11 (https://dejure.org/2011,4558)
BVerwG, Entscheidung vom 31. August 2011 - 6 B 35.11 (https://dejure.org/2011,4558)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WPflG §§ 2, 34
    Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres Prozessrecht

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WPflG §§ 2, 34
    Altfälle; Ausschluss der Berufung; Aussetzung der Wehrpflicht; Musterungsbescheid; Nichtzulassungsbeschwerde; Verwaltungsprozess; Wehrpflichtrecht; intertemporäres Prozessrecht

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres Prozessrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 WehrPflG, § 34 S 1 WehrPflG
    Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres Prozessrecht

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Berufung in Wehrpflichtsachen nach § 34 WPflG in bei Inkrafttreten des § 2 WPflG noch nicht abgeschlossenen Verfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPflG § 2; WPflG § 34
    Wehrpflichtrecht; Musterungsbescheid; Verwaltungsprozess; Ausschluss der Berufung; Nichtzulassungsbeschwerde; Aussetzung der Wehrpflicht; Altfälle; intertemporäres Prozessrecht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel in noch nicht erledigten Wehrpflichtklagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 997
  • DÖV 2011, 984
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 6 B 35.11
    Dieser Verfahrensgrundsatz ist jedoch nicht anwendbar, soweit es um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene Prozesslagen geht, in die aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtsmittelsicherheit nicht nachträglich verändernd eingegriffen werden darf (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - BVerfGE 87, 48 ; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - BVerwGE 106, 237 ), oder soweit sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts etwas Abweichendes ergibt.
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil; …

    Auszug aus BVerwG, 31.08.2011 - 6 B 35.11
    Dieser Verfahrensgrundsatz ist jedoch nicht anwendbar, soweit es um unter der Geltung des alten Rechts abgeschlossene Prozesshandlungen und abschließend entstandene Prozesslagen geht, in die aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Rechtsmittelsicherheit nicht nachträglich verändernd eingegriffen werden darf (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 - BVerfGE 87, 48 ; BVerwG, Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 CN 12.97 - BVerwGE 106, 237 ), oder soweit sich aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Vorschrift oder aus dem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen des Prozessrechts etwas Abweichendes ergibt.
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben; …

    Dieser Fortfall lässt sich jedoch nicht auf eine personelle Maßnahme des Beteiligten zu 1. zurückführen, sondern beruht darauf, dass nach § 2 WPflG die §§ 3 bis 53 WPflG (nur noch) im Spannungs- und Verteidigungsfall (Art. 80a Abs. 1, 115a Abs. 1 GG) gelten, d.h. die allgemeine Wehrpflicht aus § 1 WPflG (und im Gefolge auch die Pflicht, etwaigen zivilen Ersatzdienst - Zivildienst - zu leisten, vgl. § 1a ZDG) seit dem 1. Juli 2011 "ausgesetzt" ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31.8.2011 - BVerwG 6 B 35.11 -, juris Rn. 6), mithin derartige Verfahren nach §§ 12, 13 WPflG (sowie §§ 11, 16 ZDG) von Gesetzes wegen seit langem nicht mehr anfallen.
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 35.11, 6 B 35.11, 6 B 35.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,7814
OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 35.11, 6 B 35.11, 6 B 35.11 (https://dejure.org/2013,7814)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.01.2013 - 6 B 35.11, 6 B 35.11, 6 B 35.11 (https://dejure.org/2013,7814)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - 6 B 35.11, 6 B 35.11, 6 B 35.11 (https://dejure.org/2013,7814)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 VwGO, § 84 Abs 1 SGB 9, § 84 Abs 2 SGB 9, § 85 Abs 1 SGB 9
    Schwerbehinderter; Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung; Präventionsverfahren; Ermessensfehler

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 113 Abs 1 S 1 VwGO, § 114 VwGO, § 84 Abs 1 SGB 9, § 84 Abs 2 SGB 9, § 85 Abs 1 SGB 9, § 91 Abs 4 SGB 9, § 39 SGB 1
    Schwerbehinderter; Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung; Anfechtungsklage; Präventionsverfahren; Eingliederungsmanagement; Ermessen; Ermessensfehler; maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage; lang andauernde Erkrankung; ärztliche ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung - Präventionsverfahren - Ermessensfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2007 - 6 B 14.06

    Wirksamkeitsvoraussetzungen für die Kündigung eines als schwerbehindert …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 35.11
    Eine Zustimmung allein wegen eines Versäumnisses nach § 84 SGB IX (juris: SGB 9) ist nicht gleichsam automatisch ermessenswidrig (Bestätigung der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 28. März 2007 - OVG 6 B 14.06 -, Rn. 37 bei juris).

    Dieser Zeitpunkt ist allein in den Fällen maßgeblich, in denen der Arbeitgeber Verpflichtungsklage gegen das Integrationsamt auf Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers erhebt (dazu: Senatsurteil vom 28. März 2007 - OVG 6 B 14.06 -, Rn. 23 bei juris m.w.N.).

    Bei der Zustimmung zur - hier nicht im Streit befindlichen - außerordentlichen Kündigung hat der Gesetzgeber das in § 91 Abs. 4 SGB IX dadurch verdeutlicht, dass dort die Zustimmung erteilt werden soll, wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgt, der nicht in Zusammenhang mit der Behinderung steht (Senatsurteil vom 28. März 2007, a.a.O., Rn. 24 bei juris).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei der Abwägungsentscheidung nach § 85 SGB IX grundsätzlich Berücksichtigung finden kann, ob ein Präventionsverfahren im Sinne des § 84 SGB IX durchgeführt wurde, dass aber eine Zustimmung allein wegen eines Versäumnisses nach § 84 SGB IX nicht gleichsam automatisch ermessenswidrig ist (Urteil vom 28. März 2007, a.a.O., Rn. 37 bei juris; s. auch Beschlüsse vom 9. Juli 2008 - OVG 6 N 57.06 - und vom 4. September 2009 - OVG 6 N 15.07 -).

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 35.11
    Es handelt sich um ein Fürsorgegesetz, das dem Ausgleich der besonderen Nachteile des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dient (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 51.90 -, BVerwGE 90, 287, 292, Rn. 23 bei juris).

    Diese Entscheidung erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992, a.a.O.).

    Das Integrationsamt hat nicht - gleichsam parallel zum Arbeitsgericht - über die Frage der Sozialwidrigkeit der Kündigung zu befinden (BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1992, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93

    Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 35.11
    Von besonderer Bedeutung sind für den behinderungsbedingten Kündigungsschutz die Kündigungsgründe, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995 - 5 C 24.93 -, BVerwGE 99, 336, Rn. 16 bei juris).

    Der Schwerbehindertenschutz gewinnt hingegen an Gewicht, wenn die Kündigung auf Gründe gestützt wird, die in der Behinderung selbst ihre Ursache haben (BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1995, a.a.O.).

  • BAG, 21.05.1992 - 2 AZR 399/91

    Kündigung wegen Krankheit von nicht absehbarer Dauer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 35.11
    Eine derart lang andauernde Erkrankung begründet schon für sich genommen Zweifel daran, ob in absehbarer Zeit mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann (vgl. hierzu auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z.B. Urteil vom 21. Mai 1992 - 2 AZR 399/91 -, NZA 1993, S. 497, Rn. 41 bei juris m.w.N.; ferner die Regelungen in § 44 Abs. 1 Satz 2 BBG und § 26 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 5 C 16.11

    Anfechtungsklage; Rechtsschutzinteresse; Fiktion; Fiktion eines Verwaltungsakts; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2013 - 6 B 35.11
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zustimmungsentscheidung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Zugangs der arbeitgeberseitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei dem schwerbehinderten Menschen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2012 - 5 C 16/11 -, NJW 2013, S. 99 ff. Rn. 14 bei juris m.w.N.).
  • VG Schleswig, 19.05.2025 - 15 A 67/22

    Anforderungen an die Zustimmung zu einer Kündigung eines Schwerbehinderten

    Dieser Umstand kann lediglich im Rahmen der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden, wenn bei Durchführung des Präventionsverfahrens die Möglichkeit bestanden hätte, die Kündigung zu vermeiden, ohne dass ein solches Versäumnis automatisch zur Ermessensfehlerhaftigkeit der Zustimmungsentscheidung führt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 29. August 2007 - 5 B 77.07 -, Rn. 5, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Januar 2013 - OVG 6 B 35.11 -, Rn. 58, juris; s. auch BAG…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 2 AZR 182.06 -, Rn. 27, juris).
  • VG München, 14.10.2013 - M 18 K 12.3273

    Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten

    Sowohl für die Zustimmungsentscheidung als auch für die Entscheidung über den Widerspruch gegen die erteilte Zustimmung zur Kündigung ist damit die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der (beabsichtigten) Kündigungserklärung maßgeblich, nicht diejenige zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (…BVerwG, U.v. 22.1.1993 - 5 B 80/92 - juris Rn. 2;… OVG Münster, U.v. 23.1.1992 - 13 A 297/91 - juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.1.2013 - OVG 6 B 35.11 - juris Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 24.06.2022 - B 8 K 21.751

    Außerordentliche Kündigung - Zustimmung des Integrationsamts

    Eine Zustimmung allein wegen eines Versäumnisses nach § 167 SGB IX ist nicht gleichsam automatisch ermessenswidrig (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 23.01.2013 - OVG 6 B 35.11 -, juris).
  • VG Berlin, 04.09.2015 - 22 K 69.15

    Zustimmung des Integrationsamts zu einer ordentlichen Kündigung

    Rn. 26 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei verweigerter Zustimmung grundsätzlich derjenige des Erlasses des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 22. Januar 1993 - BVerwG 5 B 80.92 -, juris, Rn. 2 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Januar 2013 - OVG 6 B 35.11 - Urteilsabdruck S. 7 m.w.N.), hier also der 19. Februar 2015.
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