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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,4728
BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14 (https://dejure.org/2015,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.2015 - 6 B 41.14 (https://dejure.org/2015,4728)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 2015 - 6 B 41.14 (https://dejure.org/2015,4728)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HRG § 10; HRG § 29
    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Es ist im Übrigen in der Rechtsprechung geklärt, dass Art. 12 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nicht verlangt, die Einzelheiten für die Aufteilung des Curricularnormwertes und im Zusammenhang damit die Betreuungsrelation für die jeweiligen Veranstaltungsarten normativ durch Gesetz oder Rechtsverordnung zu regeln (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1981 - 7 N 1.79 - BVerwGE 64, 77 ).

    Die Rechtsprechung hat diese Betreuungsrelation für Vorlesungen als eine Art Mittelwert gebilligt (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1981 - 7 N 1.79 - BVerwGE 64, 77 ).

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Nachgelassene oder nachgereichte Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2007 - 4 BN 22.07 - juris Rn. 3 und vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18).
  • BVerwG, 16.06.2003 - 7 B 106.02

    Beweisaufnahme; Erörterung des Sach- und Streitstands; Erörterung des …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das erforderliche rechtliche Gehör gewahrt werden kann (…BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7 und vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f.) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Rn. 41 Aus diesem Gebot haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz abgeleitet, dass bei der Festsetzung der Kapazität die wertungsabhängigen Eingabegrößen unter Berücksichtigung der notstandsähnlichen Mangelsituation festzusetzen und zu beurteilen sind, ihnen deshalb nicht optimale Studienbedingungen zugrunde gelegt werden dürfen und keine besondere Niveaupflege betrieben werden darf (BVerfG, Beschluss vom 6. November 1975 - 1 BvR 358/75 - BVerfGE 40, 352 ; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1980 - 7 C 93.77 - BVerwGE 60, 25 ).
  • OVG Berlin, 20.10.2004 - 5 NC 44.04

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin im Wege der einstweiligen Anordnung; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Rn. 50 Zudem ist in der Rechtsprechung bezweifelt worden, ob der Beispielstudienplan der ZVS die Betreuungsrelation bei Vorlesungen noch angemessen abbildet und deshalb weiter bei der Ermittlung des Curricularanteils zugeordneter Studiengänge herangezogen werden kann, oder ob nur eine andere, der Hochschulwirklichkeit nähere Bestimmung der Betreuungsrelation dem Gebot erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazität entspricht (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409; OVG Schleswig…, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 - juris Rn. 9 ff.; VGH München…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 7 CE 04.10 742 - juris Rn. 20; andererseits: OVG Münster…, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 5 NC 44.04 - juris Rn. 51).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 13 C 20/04

    Zulassung zum Medizinstudium

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Rn. 50 Zudem ist in der Rechtsprechung bezweifelt worden, ob der Beispielstudienplan der ZVS die Betreuungsrelation bei Vorlesungen noch angemessen abbildet und deshalb weiter bei der Ermittlung des Curricularanteils zugeordneter Studiengänge herangezogen werden kann, oder ob nur eine andere, der Hochschulwirklichkeit nähere Bestimmung der Betreuungsrelation dem Gebot erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazität entspricht (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409; OVG Schleswig…, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 - juris Rn. 9 ff.; VGH München…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 7 CE 04.10 742 - juris Rn. 20; andererseits: OVG Münster, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin…, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 5 NC 44.04 - juris Rn. 51).
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2004 - 2 NB 430/03

    Antrag auf vorläufige unbeschränkte Zulassung zum Studium der Humanmedizin; …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Rn. 50 Zudem ist in der Rechtsprechung bezweifelt worden, ob der Beispielstudienplan der ZVS die Betreuungsrelation bei Vorlesungen noch angemessen abbildet und deshalb weiter bei der Ermittlung des Curricularanteils zugeordneter Studiengänge herangezogen werden kann, oder ob nur eine andere, der Hochschulwirklichkeit nähere Bestimmung der Betreuungsrelation dem Gebot erschöpfender Nutzung vorhandener Kapazität entspricht (vgl. hierzu: OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. November 2004 - 2 NB 430/03 - NVwZ-RR 2005, 409; OVG Schleswig…, Beschluss vom 15. April 2004 - 3 NB 16/03 - juris Rn. 9 ff.; VGH München…, Beschluss vom 26. Juli 2004 - 7 CE 04.10 742 - juris Rn. 20; andererseits: OVG Münster…, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 13 C 20/04 - juris Rn. 29 ff.; OVG Berlin…, Beschluss vom 20. Oktober 2004 - 5 NC 44.04 - juris Rn. 51).
  • BVerwG, 29.06.2007 - 4 BN 22.07

    Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung; Umfang der …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Nachgelassene oder nachgereichte Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 29. Juni 2007 - 4 BN 22.07 - juris Rn. 3 und vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18).
  • BVerwG, 03.12.2008 - 10 B 13.08

    Antrag auf Zulassung einer Revision wegen Nichtberücksichtigung der Gefährdung …

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das erforderliche rechtliche Gehör gewahrt werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7 und vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f.) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären.
  • BVerfG, 06.11.1975 - 1 BvR 358/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vergabe von Studienplätzen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14
    Rn. 41 Aus diesem Gebot haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht den Grundsatz abgeleitet, dass bei der Festsetzung der Kapazität die wertungsabhängigen Eingabegrößen unter Berücksichtigung der notstandsähnlichen Mangelsituation festzusetzen und zu beurteilen sind, ihnen deshalb nicht optimale Studienbedingungen zugrunde gelegt werden dürfen und keine besondere Niveaupflege betrieben werden darf (BVerfG, Beschluss vom 6. November 1975 - 1 BvR 358/75 - BVerfGE 40, 352 ; BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1980 - 7 C 93.77 - BVerwGE 60, 25 ).
  • BVerwG, 27.04.2005 - 5 B 107.04

    Keine Zulassung zur Revision - Keine Anspruch auf Weiterbewilligung einer …

  • BVerwG, 31.03.1998 - 6 B 18.98

    Sachverständigenbeweis im Musterungsrechtsstreit; Beweisvereitelung durch Absage …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.04.2004 - 3 NB 16/03

    Curricularanteil, Dienstleistungsexport, Humanmedizin, Schwundquote, …

  • BVerwG, 26.09.2006 - 6 B 19.06

    Anforderungen des aus Art. 12 Abs. 1 GG herzuleitenden Gebots der erschöpfenden …

  • BVerwG, 11.06.1993 - 8 C 5.92

    Verwaltungsrechtliche Entscheidung - Verkündung - Unterschrift - Geschäftsstelle

  • VGH Bayern, 24.07.1998 - 25 ZB 98.32972
  • OVG Thüringen, 26.01.2000 - 3 ZKO 25/00

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Zustellung; Zweiwochenfrist

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2012 - 1 L 101/11

    Telefonische Bekanntgabe der versehentlich zur Geschäftsstelle gelangten …

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Nachgereichte Schriftsätze erzwingen nur dann eine Wiedereröffnung, wenn das Gericht ihnen wesentlich neues Vorbringen entnimmt, auf das es seine Entscheidung stützen will (BVerwG, Beschlüsse vom 5. November 2001 - 9 B 50.01 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 95 S. 18 und vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10).
  • BVerwG, 25.01.2016 - 2 B 34.14

    Beamter; Verkauf von Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Dienstherrn; Entfernung …

    Eine Pflicht zur Wiedereröffnung besteht ausnahmsweise dann, wenn nur auf diese Weise das Recht auf rechtliches Gehör gewahrt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 1989 - 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 S. 6, Beschlüsse vom 16. Juni 2003 - 7 B 106.02 - Buchholz 303 § 279 ZPO Nr. 1 S. 1 f. …und vom 3. Dezember 2008 - 10 B 13.08 - juris Rn. 7) oder nur so die Pflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO erfüllt werden kann, den Sachverhalt umfassend aufzuklären (BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 - juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.07.2019 - 1 L 68/19

    Schadensersatz wegen mehrerer Dienstpflichtverletzungen: Ehemaliger Bürgermeister …

    Die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse in der Vorinstanz, vor allem das Unterlassen von Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 -, juris Rn. 26, …und vom 17. November 2016 - 9 B 51.16 -, juris Rn. 10; OVG LSA…, Beschluss vom 28. April 2014 - 1 L 75/13 -, juris Rn. 20 m. w. N.).
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