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Weitere Entscheidung unten: VG Schleswig, 18.12.2020

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,5233
BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20 (https://dejure.org/2021,5233)
BVerwG, Entscheidung vom 08.01.2021 - 6 B 48.20 (https://dejure.org/2021,5233)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Januar 2021 - 6 B 48.20 (https://dejure.org/2021,5233)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 8 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; VersammlG § 15 Abs. 1, § 17; VwGO§ 86 Abs. 1, § 132 Abs. 2 Nr. 1 und 3, § 133 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 6
    Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines Schaustellerbetriebs

  • rechtsinformationen.bund.de

    Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines Schaustellerbetriebs

  • Wolters Kluwer

    Asnpruch des Schaustellers eines Volksfestes auf Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbscheides; Durchführung von Versammlungen während eines auf einer öffentlichen Fläche stattfindenden herkömmlichen Volksfests; Erfolgreiche Beschwerde gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asnpruch des Schaustellers eines Volksfestes auf Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbscheides; Durchführung von Versammlungen während eines auf einer öffentlichen Fläche stattfindenden herkömmlichen Volksfests; Erfolgreiche Beschwerde gegen die ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    8 Abs. 1 GG verbürgt die Durchführung von Versammlungen während eines auf einer öffentlichen Fläche stattfindenden herkömmlichen Volksfests (im Anschluss an BVerfG, Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226 - Fraport).

    Die erste Frage stelle sich vor dem Hintergrund des "Fraport-Urteils" des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 [ECLI:DE:BVerfG:2011:rs20110222.1bvr069906] - (BVerfGE 128, 226).

    Zu der Frage, ob und welche Orte zur Ausübung der Versammlungsfreiheit zur Verfügung stehen, hat sich das Bundesverfassungsgericht in dem auch von der Beschwerde zitierten Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - (BVerfGE 128, 226) grundsätzlich geäußert und Fallgruppen gebildet.

  • BVerfG, 27.10.2016 - 1 BvR 458/10

    Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass herkömmliche Volksfeste nicht unter den Versammlungsbegriff des Art. 8 Abs. 1 GG und des § 1 Abs. 1 VersammlG fallen und daher nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit genießen (BVerwG…, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 23.06 [ECLI:DE:BVerwG:2007:160507U6C23.06.0] - BVerwGE 129, 42 Rn. 15; so zuletzt auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 [ECLI:DE:BVerfG:2016:rs20161027.1bvr045810] - BVerfGE 143, 161 Rn. 110).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten" …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Es ist in der Rechtsprechung geklärt, dass herkömmliche Volksfeste nicht unter den Versammlungsbegriff des Art. 8 Abs. 1 GG und des § 1 Abs. 1 VersammlG fallen und daher nicht den Schutz der Versammlungsfreiheit genießen (BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 6 C 23.06 [ECLI:DE:BVerwG:2007:160507U6C23.06.0] - BVerwGE 129, 42 Rn. 15; so zuletzt auch BVerfG…, Beschluss vom 27. Oktober 2016 - 1 BvR 458/10 [ECLI:DE:BVerfG:2016:rs20161027.1bvr045810] - BVerfGE 143, 161 Rn. 110).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Das Absehen von einer gebotenen Sachaufklärung mit der Begründung, etwa in Betracht kommende Beweismittel würden voraussichtlich nicht den gewünschten Aufschluss erbringen, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung und damit eine Verletzung der Verpflichtung des Gerichts gemäß § 86 Abs. 1 VwGO dar, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 ).
  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 C 39.16

    Pflicht zur Aufklärung der Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Rn. 16 a. Ein Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung, wenn es versäumt, hinreichend konkret dargelegten Einwänden eines Beteiligten nachzugehen und den Sachverhalt weiter aufzuklären, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:211117U1C39.16.0] - BVerwGE 161, 1 Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.12.2017 - 6 B 14.17

    Datenverarbeitung; Einzelfallwürdigung; Erfassung personenbezogener Daten; …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Bei der Prüfung, ob dem Berufungsgericht ein Verfahrensmangel unterlaufen ist, ist grundsätzlich dessen materiellrechtlicher Standpunkt zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2017 - 6 B 14.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:201217B6B14.17.0] - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 111 Rn. 11 m.w.N).
  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Auch wenn sich diese versammlungsrechtliche Gefahrenprognose vor Durchführung der Versammlung am 13. Mai 2017 nur anhand der Anmeldung und ggf. der Erfahrungen mit den in den Vorjahren durchgeführten Versammlungen treffen ließ (vgl. zu diesem Aspekt BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. September 2009 - 1 BvR 2147/09 [ECLI:DE:BVerfG:2009:rk20090904.1bvr214709] - NJW 2010, 141 und OVG Münster…, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - 15 B 1500/16 [ECLI:DE:OVGNRW:2016:1229.15B1500.16.00] - juris Rn. 17), so waren jedenfalls für die Gefahrenprognose hinsichtlich der nachfolgenden Versammlungen am 14., 20. und 21. Mai 2017 auch die aktuellen Geschehnisse auf der Frühjahreskirmes 2017 von Bedeutung.
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Ein derartiger Klärungsbedarf besteht nicht, wenn die Rechtsfrage auf der Grundlage der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eindeutig beantwortet werden kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.07.2019 - 6 B 2.18

    Divergenzzulassung; Einheitlichkeit der Rechtsprechung im Verwaltungsrechtsweg; …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Januar 2001 - 6 B 35.00 - WissR 34 , 377 Rn. 2 und vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:090719B6B2.18.0] - NVwZ 2019, 1771 Rn. 7).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …

    Auszug aus BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
    Rn. 7 1. Eine Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO setzt voraus, dass die Beschwerde eine Rechtsfrage des revisiblen Rechts von allgemeiner, über den Einzelfall hinausreichender Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erweist (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.2016 - 15 B 1500/16

    Nichterstreckung der Versammlungsfreiheit auf den Zutritt zu der Öffentlichkeit …

  • BVerwG, 24.08.2020 - 6 B 18.20

    Streit um die Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen anlässlich einer Versammlung …

  • BVerwG, 23.01.2001 - 6 B 35.00

    Revisionsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an …

  • BVerwG, 22.08.2000 - 2 B 29.00

    Unterbleiben von bedeutsamen Sachverhaltsermittlungen im Rahmen einer …

  • BVerwG, 24.05.2022 - 6 C 9.20

    Das "Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der …

    Aus der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit folgt das Recht der Grundrechtsträger, insbesondere des Veranstalters, selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 u. a. - BVerfGE 69, 315 , vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 u. a. - BVerfGE 87, 399 und vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u. a. - BVerfGE 104, 92 ; Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl 2021, 239 Rn. 13).

    Die Versammlungsbehörde kann dieses Recht unter den in § 15 VersammlG geregelten Voraussetzungen einschränken (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 u. a. - BVerfGE 69, 315 und vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u. a. - BVerfGE 104, 92 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl 2021, 239 Rn. 13).

  • BVerwG, 28.03.2023 - 2 C 6.21

    Fürsorgepflichtverletzung erfordert bei geltend gemachtem "Mobbing" Gesamtschau …

    Sie hätten vom Berufungsgericht aufgeklärt werden müssen, um die Voraussetzungen für eine angemessene Würdigung der Verhaltensweisen des Oberbürgermeisters zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - Buchholz 402.44 VersammlG Nr. 24 Rn. 18).
  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 21.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Ein Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung aus § 86 Abs. 1 VwGO insbesondere, wenn es versäumt, hinreichend konkreten Einwänden eines Beteiligten nachzugehen und den Sachverhalt weiter aufzuklären, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG…, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 - BVerwGE 161, 1 Rn. 22 m. w. N. und Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

    Das Absehen von einer gebotenen Sachaufklärung mit der Begründung, etwa in Betracht kommende Beweismittel würden voraussichtlich nicht den gewünschten Aufschluss erbringen, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung und damit eine Verletzung der in § 86 Abs. 1 VwGO geregelten Verpflichtung des Gerichts dar, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

  • BVerwG, 27.11.2024 - 6 C 4.23

    Camp im Altonaer Volkspark anlässlich des G20-Gipfels war keine Versammlung

    Aus der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit folgt das Recht der Grundrechtsträger, insbesondere des Veranstalters, selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 u. a. - BVerfGE 69, 315 , vom 1. Dezember 1992 - 1 BvR 88/91 u. a. - BVerfGE 87, 399 und vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 u. a. - BVerfGE 104, 92 ; Urteil vom 22. Februar 2011 - 1 BvR 699/06 - BVerfGE 128, 226 ; BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl 2021, 239 Rn. 13 …und Urteil vom 24. Mai 2022 - 6 C 9.20 - BVerwGE 175, 346 Rn. 22).
  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 23.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

    Ein Tatsachengericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung aus § 86 Abs. 1 VwGO insbesondere, wenn es versäumt, hinreichend konkreten Einwänden eines Beteiligten nachzugehen und den Sachverhalt weiter aufzuklären, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG…, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 - BVerwGE 161, 1 Rn. 22 m. w. N. und Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

    Das Absehen von einer gebotenen Sachaufklärung mit der Begründung, etwa in Betracht kommende Beweismittel würden voraussichtlich nicht den gewünschten Aufschluss erbringen, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung und damit eine Verletzung der in § 86 Abs. 1 VwGO geregelten Verpflichtung des Gerichts dar, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

  • BVerwG, 23.05.2023 - 6 B 33.22

    40-tägige Versammlung zum Schutz des ungeborenen Lebens vor einer Beratungsstelle …

    Die Beschwerde muss erläutern, dass und inwiefern die angestrebte Revisionsentscheidung zur Klärung einer bisher revisionsgerichtlich nicht beantworteten fallübergreifenden Rechtsfrage des revisiblen Rechts führen kann (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juli 2019 - 6 B 2.18 - NVwZ 2019, 1771 Rn. 7 und vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - KommJur 2021, 149 ).
  • BVerwG, 13.12.2023 - 6 B 13.23

    Nichtbestehen einer staatlichen Pflichtfachprüfung wegen Täuschungsversuches; …

    Rn. 8 Zwar verletzt ein Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung aus § 86 Abs. 1 VwGO, wenn es versäumt, hinreichend konkreten Einwänden eines Beteiligten nachzugehen und den Sachverhalt weiter aufzuklären, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG…, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 - BVerwGE 161, 1 Rn. 22 m. w. N.; Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

    Das Absehen von einer gebotenen Sachaufklärung mit der Begründung, etwa in Betracht kommende Beweismittel würden voraussichtlich nicht den gewünschten Aufschluss erbringen, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung und damit eine Verletzung der in § 86 Abs. 1 VwGO geregelten Verpflichtung des Gerichts dar, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 ; Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

  • BVerwG, 20.01.2025 - 6 B 20.24

    Beweiswürdigung zum Vorliegen einer Täuschungshandlung bei einer Prüfung

    Rn. 19 Zwar verletzt ein Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung aus § 86 Abs. 1 VwGO, wenn es versäumt, hinreichend konkreten Einwänden eines Beteiligten nachzugehen und den Sachverhalt weiter aufzuklären, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG…, Urteil vom 21. November 2017 - 1 C 39.16 - BVerwGE 161, 1 Rn. 22 m. w. N. und Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

    Das Absehen von einer gebotenen Sachaufklärung mit der Begründung, etwa in Betracht kommende Beweismittel würden voraussichtlich nicht den gewünschten Aufschluss erbringen, stellt eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung und damit eine Verletzung der in § 86 Abs. 1 VwGO geregelten Verpflichtung des Gerichts dar, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - 2 C 5.97 - BVerwGE 106, 263 und Beschluss vom 8. Januar 2021 - 6 B 48.20 - NWVBl. 2021, 239 Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23

    Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …

    Insbesondere gewährt sie keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 5, …und vom 20.6.2014 - 1 BvR 980/13 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 11).

    Ausgeschlossen sind daher Orte, zu denen der Zugang individuell kontrolliert und nur für einzelne, begrenzte Zwecke gestattet wird (BVerfG…, Urteil vom 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 69; BVerwG, Beschluss vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 11).

    Jedenfalls hat die Antragsgegnerin mit der von ihr in dem Bescheid vom 5. April 2023 festgelegten (Alternativ-)Route in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise eine praktische Konkordanz zwischen dem durch die Veranstaltung ausgeübten Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sowie den betroffenen öffentlichen Belangen hergestellt (…vgl. dazu BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 6.5.2005 - 1 BvR 961/05 -, juris Rn. 24; BVerwG…, Urteil vom 24.5.2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 13; jeweils zu § 15 Abs. 1 VersG).

    Der Vorschlag unter Ziffer 45.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11), nicht nur bei einer einzelnen streitgegenständlichen Auflage, sondern auch bei einem Versammlungsverbot lediglich einen Streitwert in Höhe des halben Auftragswertes anzusetzen, ist daher nicht überzeugend (ebenfalls einen Streitwert in Höhe des Auffangwerts nehmen u.a. an: BVerwG, Beschlüsse vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Tenor und Rn. 21, …und vom 5.3.2020 - 6 B 1.20 -, juris Tenor und Rn. 23; ferner statt vieler anderer Obergerichte Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.4.2014 - 10 C 14.512 -, juris Rn. 8; a.A. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 8.7.2022 - 11 OA 61/22 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23

    Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …

    Insbesondere gewährt sie keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 5, …und vom 20.6.2014 - 1 BvR 980/13 -, juris Rn. 16; BVerwG, Beschluss vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 11).

    Ausgeschlossen sind daher Orte, zu denen der Zugang individuell kontrolliert und nur für einzelne, begrenzte Zwecke gestattet wird (BVerfG…, Urteil vom 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 69; BVerwG, Beschluss vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 11).

    Jedenfalls hat die Antragsgegnerin mit der von ihr in dem Bescheid vom 20. April 2023 festgelegten (Alternativ-)Route in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise eine praktische Konkordanz zwischen dem durch die Veranstaltung ausgeübten Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sowie den betroffenen öffentlichen Belangen hergestellt (…vgl. dazu BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 6.5.2005 - 1 BvR 961/05 -, juris Rn. 24; BVerwG…, Urteil vom 24.5.2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 24, und Beschluss vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 13; jeweils zu § 15 Abs. 1 VersG).

    Der Vorschlag unter Ziffer 45.4 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (NordÖR 2014, 11), nicht nur bei einer einzelnen streitgegenständlichen Auflage, sondern auch bei einem Versammlungsverbot lediglich einen Streitwert in Höhe des halben Auftragswertes anzusetzen, ist daher nicht überzeugend (ebenfalls einen Streitwert in Höhe des Auffangwerts nehmen u.a. an: BVerwG, Beschlüsse vom 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Tenor und Rn. 21, …und vom 5.3.2020 - 6 B 1.20 -, juris Tenor und Rn. 23; ferner statt vieler anderer Obergerichte Bayerischer VGH…, Beschluss vom 10.4.2014 - 10 C 14.512 -, juris Rn. 8; a.A. Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 8.7.2022 - 11 OA 61/22 -, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.05.2025 - 6 B 22.24

    Keine Zulassung der Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der …

  • BVerwG, 23.11.2022 - 6 B 22.22

    Sachurteil als Verfahrensfehler; fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2026 - 14 ME 2/26

    Gefahrenprognose; linksautonom; kurzfristige Entscheidung; Anforderungen an die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2022 - 15 A 2100/18

    Anspruch eines Dritten auf Einschreiten der Versammlungsbehörde auf der Grundlage …

  • OVG Niedersachsen, 30.08.2023 - 10 LA 3/23

    Betriebsgelände; öffentliches Forum; Hausrecht; praktische Konkordanz; …

  • OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24

    Autobahn als Versammlungsort

  • VG Hamburg, 20.10.2023 - 2 E 4477/23

    Erfolgloser Eilantrag gegen das Verbot eines pro-palästinensischen Aufzugs mit …

  • BVerwG, 27.09.2021 - 6 BN 1.21

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts durch Gerichtsbescheid

  • BVerwG, 24.11.2023 - 6 B 7.23

    Bewertung der Teilprüfung Analysis der ersten Staatsprüfung für das Lehramt im …

  • BVerwG, 12.06.2023 - 6 B 37.22

    Widerruf von Waffenbesitzkarten; Streitwertfestsetzung

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2025 - 14 ME 1/25

    Abwägung; Ausgleich verschiedener Rechte; Beschränkung; praktische Konkordanz; …

  • VG Ansbach, 17.09.2025 - AN 4 K 25.1895

    Hausrecht der Gemeinde bei einer Informationsveranstaltung

  • BVerwG, 29.09.2021 - 6 B 5.21

    Ungleichbehandlung bestimmter Bildungsgänge gegenüber anderen Bildungsgängen in …

  • VGH Bayern, 05.10.2022 - 10 C 22.1713

    Erfolgreiche Streitwertbeschwerde in einem versammlungsrechtlichen Eilverfahren: …

  • VG Münster, 26.10.2021 - 1 K 1512/18

    Allgemeine Handlungsfreiheit Alternative Versammlungsorte Anmeldung …

  • VG München, 15.05.2025 - M 10 S 25.2930

    Versammlungsrecht, Radsternfahrt, Gefahrenprognose, beschränkende Verfügung, …

  • VG Bremen, 13.02.2026 - 5 V 364/26

    Verlegung, Versammlungsauflage, Versammlungsort - Verlegung; Versammlungsauflage; …

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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,41919
VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20 (https://dejure.org/2020,41919)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18.12.2020 - 6 B 48/20 (https://dejure.org/2020,41919)
VG Schleswig, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 6 B 48/20 (https://dejure.org/2020,41919)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.09.2020 - III ZR 283/18

    Interessenkollision: Nur "(Kern-)Bereich" anwaltlicher Berufsausübung zählt

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    Die gegebenenfalls berührten Interessen müssen sich in einem relevanten Maß überschneiden (vgl. BGH, Urteil vom 17.9.2020 - III ZR 283/18 -, NJW 2020, 3451 ff., Rn. 50 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.03.2019 - 6 B 135.18

    Ausschluss der Öffentlichkeit; Beigeladener; Beschlussfassung; Beschwer; …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    Des Weiteren ist die Entscheidungsfreiheit des Stiftungsvorstandes wegen der heteronomen Determination durch den Stifterwillen beschränkt, der notfalls auch gegen die Absichten der Stiftungsorgane durch die staatliche Stiftungsausaufsicht durchgesetzt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6.3.2019 - 6 B 135.18 -, Juris Rn. 29 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 22.01.2016 - 6 A 12/15

    Wirksamkeit von Satzungsänderungen der Jakobus-Stiftung

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    Angesichts dessen, dass die beanstandeten Beschlüsse bei Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Antragsgegners in Folge ihrer Fehlerhaftigkeit nichtig wären (vgl. dazu: VG Schleswig, Urteil vom 21.1.2016 - 6 A 12/15 -, Juris Rn. 99 m.w.N.;… Hüttemann/Rawert, in: Staudinger BGB, Neubearbeitung 2017, § 86 Rn. 62 f. m.w.N.;… Schöpflin, in: Hau/Poseck, BeckOK BGB, Stand: 1.11.2020, § 28 Rn. 7 m.w.N.;… Weitemeyer, in: MüKo BGB, 8. Aufl. 2018, § 86 Rn. 27 m.w.N.;… Godron, in: Richter, Stiftungsrecht, 2019, § 6 Rn. 40 f. m.w.N.), bedarf es keiner Rückgängigmachung.
  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    In diese Richtung tendiert wohl auch das Bundesarbeitsgericht (vgl. BAG, Urteil vom 1.6.2017 - 6 AZR 720/15 -, Juris Rn. 29 ff., wobei dieses seine Auffassung u.a. unter Hinweis auf die Regelung des § 40 Satz 1 BGB begründet, welche nicht in § 86 BGB als auf die Stiftung entsprechend anwendbar genannt sind).
  • BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01

    Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18.9.2001 - 1 DB 26.01 -, Juris Rn. 6).
  • BayObLG, 24.05.1988 - BReg. 3 Z 53/88

    Ausschluß; Verein; Rechtsmittel; Suspensiveffekt; Unwirksamkeit; Gericht; …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    Dabei kann vorliegend offenbleiben, ob eine Stiftung immer einen vollständig besetzten Vorstand bedarf (so etwa: BayObLG, Beschluss vom 24.5.1988 - BReg 3 Z 53/88 -, BayObLGZ 1988, 170 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2020 - 4 O 2/20

    Streitwert Abfallrecht

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    Eine Halbierung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mangels gesetzlichem Anhalt nicht in Betracht (vgl. dazu auch: OVG Schleswig, Beschluss vom 13.1.2020 - 4 O 2/20 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2020 - 2 MB 22/19

    Widerruf der Bestellung zur Gleichstellungsbeauftragten; Gründe für fristlose …

    Auszug aus VG Schleswig, 18.12.2020 - 6 B 48/20
    Lässt die im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotene summarische Prüfung der Sach- und Rechtslage eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, so hat das Gericht eine eigenständige, von den Erfolgsaussichten unabhängige Abwägung der widerstreitenden Interessen vorzunehmen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 5.5.2020 - 2 MB 22/19 -, Juris Rn. 5).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.05.2022 - 3 MB 1/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einer stiftungsaufsichtlichen Maßnahme im …

    Zwar soll diese Lehre grundsätzlich auch auf das Stiftungsrecht Anwendung finden können (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 18.12.2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 17 m.V.a. OLG G-Stadt, Urt. v. 02.03.2018 - I-1 U 50/17 -, juris Rn. 139; für eine Unwirksamkeit ex nunc als Folge einer fehlerhaften Bestellung nach Widerruf auch: Gummert, in: MünchHdb.

    Im Übrigen setzt sich das Vorbringen nicht hinreichend mit der entscheidungstragenden Argumentation des Verwaltungsgerichts auseinander, wonach der Vorstand der Antragstellerin aufgrund der aktuell unvollständigen Besetzung bereits nicht ordnungsgemäß als Vorstand einberufen werden könne und aus diesem Grund nicht beschlussfähig sei (vgl. hierzu VG Schleswig, Beschl. v. 18.12.2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 37).

  • VG Schleswig, 11.08.2023 - 6 B 12/23

    Gemeinde Henstedt-Ulzburg muss AfD-Landesverband Bürgerhaus zur Durchführung des …

    Eine Halbierung des Streitwerts nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit kommt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mangels gesetzlichem Anhaltspunkt nicht in Betracht (Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 18. Dezember 2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 47; vgl. dazu auch: Schleswig-Holsteinisches OVG, B. v. 13. Januar 2020 - 4 O 2/20 -).
  • VG Schleswig, 10.07.2023 - 6 B 8/23

    Ordnungsbehördliche Anordnung zur Erfüllung der satzungsrechtlichen Pflichten …

    Lässt die gebotene summarische Prüfung eine abschließende Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts nicht zu, nimmt das Gericht eine von den Erfolgsaussichten unabhängige eigenständige Abwägung der Interessen der Beteiligten vor (…vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, B. v. 5. Mai 2020 - 2 MB 22/19 -, juris Rn. 5; Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 18. Dezember 2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 12).

    Dabei genügt nicht die formelhafte Wiederholung des Gesetzestextes, vielmehr bedarf es einer Begründung bezogen auf den konkreten Fall und hierbei der Darlegung des besonderen öffentlichen Interesses dafür, dass anstelle der aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs eine sofortige Vollziehbarkeit angeordnet wurde (BVerwG, B. v. 18. September 2001 - 1 DB 26.01 -, juris Rn. 6, Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 18. Dezember 2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 10).

    Eine Halbierung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kommt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer mangels gesetzlichem Anhaltspunkt nicht in Betracht (Schleswig-Holsteinisches VG, B. v. 18. Dezember 2020 - 6 B 48/20 -, juris Rn. 47; vgl. dazu auch: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, B. v. 13. Januar 2020 - 4 O 2/20 -).

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