Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verjährung von Ansprüchen gegen Abgeordnete auf Abführung einer verbotenen Zuwendung; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05
- OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
- BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
- BVerwG, 16.10.2008 - 6 B 48.08
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06
Abgeordnetengesetz
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Rn. 14 bb) Der Beklagte rügt (Beschwerdebegründung S. 6 unter IV.) "schließlich eine von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abweichende Auslegung der Berufsfreiheit von Abgeordneten (Art. 12 Abs. 1 GG), wonach diese selbst bestimmen können, wie sie ihre Nebentätigkeit definieren und wahrnehmen, solange nur die Mandatsausübung der Mittelpunkt ihres Erwerbslebens bleibt (BVerfGE vom 04.07.2007, Az. 2 BvE 1/06, RandNr. 262)".Das Urteil vom 4. Juli 2007 - 2 BvE 1 - 4/06 - (BVerfGE 118, 277) ist gemäß § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG ergangen.
- BVerfG, 03.07.2003 - 1 BvR 238/01
Sozietätswechsel
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Aus Art. 20 Abs. 3 GG folgt aber kein Verbot für den Richter, gegebenenfalls vorhandene gesetzliche Regelungsdefizite im Wege richterlicher Rechtsfortbildung zu schließen (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 1 BvR 238/01 - BVerfGE 108, 150 ). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Ein solcher Mangel ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn er sowohl in Bezug auf die ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
- BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52
Bayerische Ärzteversorgung
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Es ist anerkannt, dass eine vergleichbare Materie in verschiedenen Rechtskreisen unterschiedlich geregelt werden darf (vgl. bereits BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 1960 - 1 BvR 239/52 - BVerfGE 10, 354 ). - BVerwG, 06.09.1988 - 1 C 15.86
Kostenerstattung für Straßenreinigung nach einer Großdemonstration: keine …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Hoheitsträger ein Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage haben kann, wenn der Erlass eines Leistungsbescheides jedenfalls kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen wäre, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (vgl. Urteil vom 6. September 1988 - BVerwG 1 C 15.86 - BVerwGE 80, 164 = Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 4 S. 2 m.w.N.). - BVerwG, 13.06.2007 - 6 VR 5.07
Entgeltregulierung; Zugang; Zugangsleistung; Zugangsentgelt; Genehmigung; …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Eine Beiladung ist notwendig, wenn der Beizuladende an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 17), wenn also die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (Beschluss vom 13. Juni 2007 - BVerwG 6 VR 5.07 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74 Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Eine Beiladung ist notwendig, wenn der Beizuladende an dem streitigen Rechtsverhältnis derart beteiligt ist, dass die Entscheidung auch ihm gegenüber nur einheitlich ergehen kann (Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36 S. 17), wenn also die vom Kläger begehrte Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig Rechte des Dritten gestaltet, bestätigt, festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (…Beschluss vom 13. Juni 2007 - BVerwG 6 VR 5.07 - Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 74 Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 32.92
Einstandspflicht - Träger der Insolvenzsicherung - Betriebliche Altersversorgung …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass die Gerichte zu richterlicher Rechtsfortbildung in dem Sinne befugt sind, dass sie gegebenenfalls bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht aus den allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten können und müssen (Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 32.92 - BVerwGE 98, 280 = Buchholz 437.1 BetrAVG Nr. 13 S. 41 m.w.N.). - BVerwG, 27.04.2005 - 8 C 5.04
Zinsanspruch: Verzögerungs-; Entstehung -; Fälligkeit -; Verjährung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Das auf den Anspruch nach dem niedersächsischen Abgeordnetengesetz analog angewandte Bundesrecht wird nicht "als Bundesrecht", sondern als ungeschriebenes Landesrecht herangezogen (vgl. Urteil vom 27. April 2005 - BVerwG 8 C 5.04 - BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3 S. 11; Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 6 B 35.06 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 41 S. 2). - BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als …
Auszug aus BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
Rn. 19 Die Darlegung des Verfahrensmangels ungenügender Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) erfordert die substantiierte Erklärung, hinsichtlich welcher tatsächlicher Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muss dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (stRspr, z.B. Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265). - BVerwG, 22.06.2006 - 6 B 35.06
Verjährung eines Anspruchs auf Rundfunkgebühren unter Beachtung des Grundsatzes …
- VGH Bayern, 07.11.2016 - 4 ZB 15.2809
Einweisung eines Obdachlosen in eine Wohnung - Kostenfolgen
Ein Hoheitsträger kann nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage haben, wenn die Befugnis zum Erlass eines Leistungsbescheides zumindest zweifelhaft ist und sich der Beklagte weigert, die geltend gemachte Forderung anzuerkennen oder wenigstens auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (BVerwG, B. v. 29.8.2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4 m. w. N.). - BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08
Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des …
Rn. 8 Zum anderen ist mit Bundesrecht im Sinne des § 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nur dasjenige Recht gemeint, das für die zu entscheidende Streitsache kraft eines Gesetzgebungsbefehls des Bundesgesetzgebers gilt (Urteil vom 27. April 2005 - BVerwG 8 C 5.04 - BVerwGE 123, 303 = Buchholz 316 § 49a VwVfG Nr. 3 S. 11 und aus der neueren Rechtsprechung des Senats: Beschlüsse vom 22. Juni 2006 - BVerwG 6 B 35.06 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 41 S. 2, vom 17. März 2008 - BVerwG 6 B 7.08 - juris und vom 29. August 2008 - BVerwG 6 B 48.08 - und - BVerwG 6 B 49.08 - jeweils juris, vgl. im Übrigen: Eichberger, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: März 2008, § 137 Rn. 44 ff., Neumann, in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Auflage 2006, § 137 Rn. 73 f., jeweils m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2023 - 2 L 86/21
Bestandskräftige Entscheidungen der Europäischen Chemikalienagentur über die …
Auch kann ein Hoheitsträger ein Rechtsschutzinteresse für eine Leistungsklage haben, wenn der Erlass eines Leistungsbescheides jedenfalls kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Inanspruchnahme des Beklagten gewesen wäre, weil ohnehin mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen war (BVerwG, Beschluss vom 29. August 2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4, m.w.N.). - VGH Bayern, 23.08.2023 - 4 B 22.192
Erstattung anteiliger Abschreibungskosten für die Inanspruchnahme der …
Da demnach mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung auch beim Erlass solcher Bescheide zu rechnen wäre, liegt darin kein gegenüber der Leistungsklage einfacherer Weg zur Erreichung des von der Klägerin verfolgten Ziels (vgl. BVerwG, B.v. 29.8.2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4 m.w.N.). - VG München, 17.03.2022 - M 10 K 20.2675
Kostenerstattung für Verlegung einer bestehenden Hausanschlussleitung
Ein Hoheitsträger kann nur dann ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage haben, wenn die Befugnis zum Erlass eines Leistungsbescheids zumindest zweifelhaft ist und sich der Beklagte weigert, die geltend gemachte Forderung anzuerkennen oder wenigstens auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (BVerwG, B.v. 29.8.2008 - 6 B 48.08 - juris Rn. 4).
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| BVerwG, 16.10.2008 - 6 B 48.08 |
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- VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05
- OVG Niedersachsen, 13.03.2008 - 8 LC 1/07
- BVerwG, 29.08.2008 - 6 B 48.08
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