Rechtsprechung
| BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Subjektive Vorstellungen von Kindern und Jugendlichen als Rechtfertigung für einen Platzverweis im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 16.10.2007 - 11 LB 231/07
- BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08
- BVerwG, 17.09.2008 - 6 B 63.08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08
Rn. 2 1. Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO setzt die Darlegung des Zulassungsgrundes der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 ) VwGO Nr. 26). - BVerwG, 19.07.1995 - 6 NB 1.95
Nutzungsplanverordnung (BVerwG) - Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, 'Grundversorgung', § 7 …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08
Die angeblichen bundesrechtlichen Maßgaben, deren Tragweite und Klärungsbedürftigkeit im Hinblick auf die einschlägigen landesrechtlichen Regelungen sowie die Entscheidungserheblichkeit ihrer Klärung in dem anhängigen Verfahren sind in der Beschwerdebegründung darzulegen (vgl. Beschluss vom 19. Juli 1995 - BVerwG 6 NB 1.95 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 104). - BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08
Ein Verfahrensmangel i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist nämlich nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. Beschluss vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5;… Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.). - BVerwG, 15.12.1989 - 7 B 177.89
Genehmigung zur Führung des Grades eines "Lizentiaten der Theologie" - …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 und vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171). - BVerwG, 01.09.1992 - 11 B 24.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 17.07.2008 - 6 B 5.08
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung der - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - bundesrechtlichen Norm ihrerseits ungeklärte Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 1989 - BVerwG 7 B 177.89 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 277 und vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171).
- OVG Niedersachsen, 24.10.2017 - 5 LB 124/16
Dienstliche Gespräche als "äußere Einwirkungen" im Sinne des Dienstunfallrechts; …
Die vom Kläger gegen dieses Urteil eingelegte Beschwerde mit dem Ziel, die Revision zuzulassen, hat keinen Erfolg gehabt (BVerwG, Beschluss vom 17.7. 2008 - BVerwG 6 B 5.08 -, juris). - BVerwG, 04.02.2011 - 9 B 55.10
Einschaltung eines privaten Geschäftsbesorgers; Begriff des Verwaltungsakts und …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vermag die Nichtbeachtung von Bundesrecht bei der Auslegung und/oder Anwendung von Landesrecht die Zulassung der Revision allenfalls dann zu begründen, wenn die Auslegung des - gegenüber dem Landesrecht als korrigierender Maßstab angeführten - Bundesrechts seinerseits ungeklärte, über den speziellen Anwendungsfall hinausgehende Fragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft (vgl. Beschlüsse vom 17. Juli 2008 - BVerwG 6 B 5.08 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 86 Rn. 5 und vom 1. September 1992 - BVerwG 11 B 24.92 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 171 S. 18). - BVerwG, 30.09.2008 - 3 B 72.08
Anforderungen an die Darlegung eines Rechtsmittelgrundes i.R.e. Anhörungsrüge
Dies setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, dass die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen in der Beschwerdebegründung substantiiert, d.h. aber so genau dargelegt werden, dass sich aus dieser Darlegung, ihre tatsächliche Richtigkeit unterstellt, der behauptete Mangel ergibt (vgl. etwa Beschlüsse vom 18. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 35 und vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; 17. Juli 2008 - 6 B 5.08 ). - BVerwG, 17.09.2008 - 6 B 63.08 Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 17. Juli 2008 - BVerwG 6 B 5.08 - wird zurückgewiesen.
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