Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs... . 1, SächsVerf Art. 33, SächsVerf Art. 83 Abs. 3 Satz 1, VwGO § 80 Abs. 5, GewO § 35 Abs. 1 Satz 1, SächsGewDVO § 2, SächsGastG § 13 Abs. 1, SächsGastG § 13 Abs. 2 Satz 1
Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit nachrichtendienstlichen Mitteln ersterhobene Daten; Verwendung durch Gefahrenabwehrbehörden; Zweckänderung; Verhältnismäßigkeit; besonders schwere Straftaten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit nachrichtendienstlichen Mitteln ersterhobene Daten; Verwendung durch Gefahrenabwehrbehörden; Zweckänderung; Verhältnismäßigkeit; besonders schwere Straftaten
- rechtsportal.de
Untersagung eines Gaststättengewerbes; Verfassungsschutzbehörden; mit nachrichtendienstlichen Mitteln ersterhobene Daten; Verwendung durch Gefahrenabwehrbehörden; Zweckänderung; Verhältnismäßigkeit; besonders schwere Straftaten
Kurzfassungen/Presse (3)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Gewerbeuntersagung gegen Gastwirt in Staupitz darf vorläufig nicht vollzogen werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kein Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für das Beschwerdeverfahren bei bereits erfolgter Abmeldung des Gaststättengewerbes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Untersagung eines Gaststättengewerbes zur Gefahrenabwehr wegen Unzuverlässigkeit nach Begehen besonders schwerer Straftaten; Erhebung von persönlichen Daten durch nachrichtendienstliche Ermittlungen
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 29.03.2023 - 5 L 76/23
- OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Papierfundstellen
- NVwZ 2024, 596
- NVwZ-RR 2024, 313
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Aus dem vom Bundesverfassungsgericht am 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 - (BVerfGE 162, 1) zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz gefassten Urteil, mit dem das Bundesverfassungsgericht u. a. die weitgehend inhaltsgleiche Vorschrift des Art. 25 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. BayVSG für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt hat (…vgl. Tenor und insbesondere Rn. 362 ff.) und der dort getroffenen Anordnung zur eingeschränkten Fortgeltung der Vorschrift, wonach eine Übermittlung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln erlangten personenbezogenen Daten und Informationen gemäß Art. 25 BayVSG vorübergehend nur zum Schutz eines Rechtsguts von herausragendem öffentlichen Interesse zulässig ist, was einer Begrenzung auf besonders schwere Straftaten entspricht (…a. a. O. Rn. 406), folgt aber, dass die Übermittlung hier nicht zulässig war, wenn man diese Rechtsprechung auf § 12 Abs. 1 Satz 1 SächsVSG überträgt.Rn. 42 Ungeachtet dieser Aufgabe der Verfassungsschutzämter und den sich hieraus ergebenden Zwecken für deren Datenerhebung (vgl. § 3 BVerfSchG, § 2 SächsVSG) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei nachrichtendienstlich erhobenen Daten eine Zweckänderung jedoch stets schon dann anzunehmen, wenn diese Daten von einer anderen Behörde als von den Verfassungsschutzämtern, die diese Daten erhoben haben, verwendet werden (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BverfGE 162, 1 Rn. 232;… v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - , BverfGE 141, 220 Rn. 279 - BKA-Gesetz).
Dabei handelt es sich auch um eine Zweckänderung, weil eine weitere Nutzung innerhalb der ursprünglichen Zwecksetzung nur seitens derselben Behörde in Betracht kommt (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 a. a. O.).
Dieser Maßstab gilt sowohl für die Übermittlung solcher Daten (vgl. zu Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayVSG: BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 231) als auch für deren Nutzung zu neuen Zwecken, da damit ein neuer Grundrechtseingriff einhergeht (…zum Bundesverfassungsschutzgesetz: BVerfG, Urt. v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, juris Rn. 284 ff.).
Den Verfassungsschutzbehörden stehen damit keine polizeilichen Zwangsbefugnisse zu, um im Anschluss an eine Überwachungsmaßnahme aufgrund der gewonnenen Informationen selbst konkrete Gefahren abzuwehren (vgl. BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 154).
Auf Seiten der empfangenden Behörde würden so die grundrechtsschützenden Eingriffsschwellen der Befugnisse operativer Behörden umgangen; zugleich verlöre auf Seiten der Verfassungsschutzbehörden der Umstand, dass diese ohne operative Anschlussbefugnisse sind, seinen schützenden Effekt (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 171 m. w. N.; st. Rspr.).
Danach darf die Übermittlung und anschließende Nutzung der von Verfassungsschutzbehörden nachrichtendienstlich ersterhobenen personenbezogenen Daten nur zum Schutz eines Rechtsguts von herausragendem öffentlichem Interesse erfolgen (BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BverfGE 162, 1 Rn. 242 ff.).
Aus der vom Bundesverfassungsgericht zum vergleichbaren bayerischen Landesrecht getroffenen Anordnung zur eingeschränkten Fortgeltung der Vorschrift zur Übermittlung von Daten und der Begründung hierzu ergibt sich, dass jedenfalls bei Fehlen einer verfassungskonformen Vorschrift zur Übermittlung von Daten der Verfassungsschutzbehörden an die Gefahrabwehrbehörden die Übermittlung von Daten nur dann zulässig ist, wenn es um die Abwehr besonders schwerer Straftaten geht (vgl. BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 406, 235 ff.).
- BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09
Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Besonders schwere Straftaten sind solche, die die akustische Wohnraumüberwachung rechtfertigen (vgl. Art. 13 Abs. 3 Satz 1 GG, § 100c Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 100b Abs. 2 StPO sowie BVerfG, Urt. v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, BVerfGE 141, 220 Rn. 107;… v. 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 -, juris Rn. 130).Rn. 42 Ungeachtet dieser Aufgabe der Verfassungsschutzämter und den sich hieraus ergebenden Zwecken für deren Datenerhebung (vgl. § 3 BVerfSchG, § 2 SächsVSG) ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei nachrichtendienstlich erhobenen Daten eine Zweckänderung jedoch stets schon dann anzunehmen, wenn diese Daten von einer anderen Behörde als von den Verfassungsschutzämtern, die diese Daten erhoben haben, verwendet werden (…BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BverfGE 162, 1 Rn. 232; v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09 - , BverfGE 141, 220 Rn. 279 - BKA-Gesetz).
Dieser Maßstab gilt sowohl für die Übermittlung solcher Daten (…vgl. zu Art. 25 Abs. 1 Nr. 3 BayVSG: BVerfG, Urt. v. 26. April 2022 - 1 BvR 1619/17 -, BVerfGE 162, 1 Rn. 231) als auch für deren Nutzung zu neuen Zwecken, da damit ein neuer Grundrechtseingriff einhergeht (zum Bundesverfassungsschutzgesetz: BVerfG, Urt. v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, juris Rn. 284 ff.).
- BSG, 05.02.2008 - B 2 U 8/07 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Gutachten - Beweis - Beweisverwertungsverbot - …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Dieses schließt jede Verwendung der Behördenzeugnisse und des in ihnen verkörperten gedanklichen Inhalts zu Beweiszwecken im gerichtlichen Verfahren gegen den Antragsteller aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 -, juris Rn. 96 für einen Fall der verfassungswidrigen Beschlagnahme sowie zum Beweisverwertungsverbot allgemein: BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R -, juris Rn. 52 sowie Greger in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 286 ZPO Rn. 15a).Zwar regeln weder die Verwaltungsgerichtsordnung noch die subsidiär im Verwaltungsprozess anwendbare Zivilprozessordnung ausdrücklich die Verwertung bzw. ein Beweisverwertungsverbot für unzulässig erlangte Beweismittel, aber in Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 -, juris Rn. 18;… Urt. v. 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, juris Rn. 94; BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 a. a. O.;… Zöller a. a. O.).
- BVerfG, 28.09.2022 - 1 BvR 2354/13
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung mit …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
§ 12 SächsVSG werde den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für die Weitergabe von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten durch die Verfassungsschutzbehörden an Ordnungsbehörden nicht gerecht, messe man die Vorschrift an dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. September 2022 - 1 BvR 2354/13 -, juris Rn. 121 ff.).§ 12 SächsVSG werde den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen für die Weitergabe von mit nachrichtendienstlichen Mitteln gewonnenen Daten durch die Verfassungsschutzbehörden an Ordnungsbehörden nicht gerecht, messe man die Vorschrift an dem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterium der hypothetischen Datenneuerhebung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 28. September 2022 - 1 BvR 2354/13 -, juris Rn. 121 ff.).
- BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Rn. 34 Ein Gastwirt ist insbesondere auch dann unzuverlässig, wenn er im Rahmen seines Gaststättenbetriebs strafbare Handlungen Dritter duldet, also notwendige Maßnahmen gegen solche Handlungen unterlässt (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 44.86 -, juris Rn. 26;… Urteil vom 28. Juli 1978 - 1 C 43.75 -, juris Rn. 20;… OVG NRW, Beschl. v. 16. Juli 2020 - 4 B 118/20 -, juris Rn. 8).Geeignete und vom Gaststättenbetreiber zu erwartende Maßnahmen gegen solche Straftaten können die Verhängung von Lokalverboten, die intensive Zusammenarbeit mit der Polizei, erhebliche Umgestaltungen der Betriebsräume oder notfalls die Schließung der Gaststätte sein (BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 1988 - 1 C 44.86 -, juris Rn. 26;… VGH BW, Beschl. v. 27. Mai 1993 - 14 S 1003/92 -, juris Rn. 4).
- VG Leipzig, 29.03.2023 - 5 L 76/23
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Az.: 6 B 55/23 5 L 76/23.Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 29. März 2023 - 5 L 76/23 - geändert.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Besonders schwere Straftaten sind solche, die die akustische Wohnraumüberwachung rechtfertigen (…vgl. Art. 13 Abs. 3 Satz 1 GG, § 100c Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 100b Abs. 2 StPO sowie BVerfG, Urt. v. 20. April 2016 - 1 BvR 966/09 -, BVerfGE 141, 220 Rn. 107; v. 3. März 2004 - 1 BvR 2378/98 -, juris Rn. 130). - BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05
Vaterschaftsfeststellung
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Zwar regeln weder die Verwaltungsgerichtsordnung noch die subsidiär im Verwaltungsprozess anwendbare Zivilprozessordnung ausdrücklich die Verwertung bzw. ein Beweisverwertungsverbot für unzulässig erlangte Beweismittel, aber in Rechtsprechung und Literatur ist allgemein anerkannt, dass die Verwertung unzulässig erlangter Beweismittel unter bestimmten Voraussetzungen verboten ist (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19. Dezember 1991 - 1 BvR 382/85 -, juris Rn. 18; Urt. v. 13. Februar 2007 - 1 BvR 421/05 -, juris Rn. 94;… BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 a. a. O.;… Zöller a. a. O.). - BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15
Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise …
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Dies gilt jedenfalls bei der Nutzung von mit nachrichtendienstlichen Mitteln von Nachrichtendiensten erhobenen Daten, die an Behörden, die nicht nur Informationen sammeln, sondern selbst operativ tätig sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10. November 2020 - 1 BvR 3214/15 -, BVerfGE 156, 11 Rn. 123 - Antiterrordateigesetz II), weitergegeben werden. - BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus OVG Sachsen, 04.12.2023 - 6 B 55/23
Dieses schließt jede Verwendung der Behördenzeugnisse und des in ihnen verkörperten gedanklichen Inhalts zu Beweiszwecken im gerichtlichen Verfahren gegen den Antragsteller aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24. Mai 1977 - 2 BvR 988/75 -, juris Rn. 96 für einen Fall der verfassungswidrigen Beschlagnahme sowie zum Beweisverwertungsverbot allgemein: BSG, Urt. v. 5. Februar 2008 - B 2 U 8/07 R -, juris Rn. 52 sowie Greger in: Zöller, ZPO, 35. Auflage 2024, § 286 ZPO Rn. 15a). - BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von …
- BVerwG, 10.07.2019 - 1 B 45.19
Verletzung der Aufklärungspflicht bezüglich Behördenzeugnissen des …
- OVG Sachsen, 28.06.2023 - 6 B 64/23
Fahrtenbuchauflage; Firma; Fuhrpark; Verhältnismäßigkeit; Streitwert
- BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14
Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz; …
- BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07
Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen; …
- BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97
Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher …
- BVerwG, 28.07.1978 - 1 C 43.75
Gewerbetreibende - Gaststätte - Betäubungsmittel - Zusammenarbeit mit Polizei - …
- BVerwG, 05.12.2008 - 6 B 76.08
Revisbilität von Landerecht im Hinblick auf eine bundeseinheitliche Auslegung des …
- VGH Baden-Württemberg, 27.05.1993 - 14 S 1003/92
Widerruf der Gaststättenerlaubnis und Betriebsschließung wegen Duldung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2020 - 4 B 118/20
- OVG Sachsen, 31.03.2014 - 3 B 456/13
Gaststättenrechtliche Gewerbeuntersagung wegen wiederholtem Verstoß gegen …
- OVG Sachsen, 25.09.2013 - 2 B 21/10
Rechtsschutzbedürfnis, Dienstherrnwechsel, Altersteilzeit, Blockmodell
- VGH Hessen, 26.08.2026 - 26 A 1979/21
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Besitzes und Beschaffens von Kinder- …
Unter diesen Voraussetzungen kann auch eine rechtswidrige Datenübermittlung ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 2 WD 13.23 -, juris Rn. 42; Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - 6 B 55/23 -, juris Rn. 52). - BVerwG, 23.05.2024 - 2 WD 13.23
Disziplinarische Höchstmaßnahme bei fehlender Verfassungstreue
Es liegt also keine rechtswidrige Datenübermittlung vor, die unter Umständen ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen kann (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - 6 B 55/23 - NVwZ-RR 2024, 313 Rn. 52). - VGH Hessen, 10.12.2025 - 28 A 369/22
Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung
Unter diesen Voraussetzungen kann auch eine rechtswidrige Datenübermittlung ein Beweisverwertungsverbot nach sich ziehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 23. Mai 2024 - 2 WD 13.23 -, juris Rn. 42; Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Dezember 2023 - 6 B 55/23 -, juris Rn. 52). - OVG Sachsen, 06.08.2026 - 6 B 293/25
Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Betäubungsmittel; Drogenhandel; …
Da er seinen Widerspruch insoweit aufrechterhält und nach einer stattgebenden Entscheidung sein Gewerbe wieder anmelden kann, ist grundsätzlich von einem fortbestehenden Rechtschutzinteresse auszugehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. Dezember 2023 - 6 B 55/23 -, juris Rn. 8), es sei denn, es liegen Hinweise auf eine endgültige Aufgabe des Gewerbes vor, was hier nicht der Fall ist.
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