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Weitere Entscheidung unten: FG Berlin, 17.03.2006

Rechtsprechung
   FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18292
FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05 (https://dejure.org/2006,18292)
FG Berlin, Entscheidung vom 10.05.2006 - 6 B 6188/05 (https://dejure.org/2006,18292)
FG Berlin, Entscheidung vom 10. Mai 2006 - 6 B 6188/05 (https://dejure.org/2006,18292)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 133a
    Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO und Ablehnungsgesuch gegen die Senatsmitglieder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch gegen die Senatsmitglieder

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BFH, 03.03.2006 - V S 1/06

    Anhörungsrüge; Umdeutung

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verlangt von dem erkennenden Gericht vornehmlich, dass es die Beteiligten über den Verfahrensstoff informiert, ihnen Gelegenheit zur Äußerung gibt, ihre Ausführungen sowie Anträge zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. BFH, Beschluss vom 9. August 2005, V S 1/06, m. w. N., nicht veröffentlicht).

    Die Anhörungsrüge dient nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfang nochmals zu überprüfen (BFH, Beschluss vom 9. August 2005, V S 1/06, m. w. N., nicht veröffentlicht).

  • BFH, 13.02.1986 - VIII S 22/85

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Eine solche pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers ohne Angabe von ernstlichen Gründen in der Person des einzelnen Richters stellt einen Missbrauch des Ablehnungsrechts dar und ist daher unzulässig (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1973, IV R 80/72, BStBl II 1974, 142; BFH-Beschluss vom 13. Februar 1986, VIII S 22/85, BFH/NV 1988, 779).

    Rn. 21 Eine dienstliche Äußerung der abgelehnten Richter (§ 44 ZPO i.V.m. § 51 FGO) war bei dieser Sachlage nicht geboten (vgl. BFH, Beschluss vom 13. Februar 1986, VIII S 22/85, BFH/NV 1988, 779).

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Daher kann das Gericht das unzulässige Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückweisen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1960, 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1; BFH…, Beschluss vom 12. September 1996, IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 04.07.1985 - V B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Richter - Befangenheitsantrag

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Ausschlaggebend ist vielmehr, ob der Beteiligte, der das Ablehnungsgesuch angebracht hat, von seinem Standpunkt aus bei Anlegung des angeführten objektiven Maßstabs Anlass hat, Voreingenommenheit zu befürchten (Beschlüsse des BFH vom 4. Juli 1985, V B 3/85, BStBl II 1985, 555, …und vom 29. April 1988, VI B 47/87, BFH/NV 1988, 794).
  • BFH, 02.06.1978 - III R 48/77

    Rückzahlung der Investitionszulage für Anzahlungen, wenn angezahltes …

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Nach Beendigung der Instanz fehlt grundsätzlich das Rechtsschutzinteresse, weil sich die Ablehnung - selbst wenn sie begründet wäre - nicht mehr auf die Entscheidung des Gerichts auswirken könnte (vgl. BFH, Urteil vom 2. Juni 1978, III R 48/77, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 1978, 475, 476 unter 3.b) der Gründe).
  • BFH, 25.10.1973 - IV R 80/72

    Besorgnis der Befangenheit - Senat - Richter - Ausschließungsgrund - Mitwirkung - …

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Eine solche pauschale Ablehnung eines ganzen Spruchkörpers ohne Angabe von ernstlichen Gründen in der Person des einzelnen Richters stellt einen Missbrauch des Ablehnungsrechts dar und ist daher unzulässig (BFH-Urteil vom 25. Oktober 1973, IV R 80/72, BStBl II 1974, 142;… BFH-Beschluss vom 13. Februar 1986, VIII S 22/85, BFH/NV 1988, 779).
  • BFH, 22.01.2003 - VIII S 8/02

    NZB - Gegenvorstellung

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Rn. 25 Wird mit einem außerordentlichen Rechtsbehelf gerügt, eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung beruhe auf der Verletzung des rechtlichen Gehörs, ist der behauptete Verfahrensmangel schlüssig darzulegen (BFH, Beschluss vom 22. Januar 2003, VIII S 8/02, BFH/NV 2003, 646).
  • FG Berlin, 13.04.2005 - 6 K 6489/03

    Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters für eine GbR; Zuständigkeit für den …

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    und A..., Grundstücksgesellschaft Berlin, zum Aktenzeichen 6 K 6489/03 gefällt hat, begründet ebenso wenig Zweifel an der Unvoreingenommenheit wie die im Verfahren 6 K 6489/03 am 27. Januar 2005 von den drei genannten Richtern beschlossene Übertragung des Rechtsstreits gemäß § 6 Abs. 1 FGO auf den Berichterstatter (C....) als Einzelrichter.
  • BFH, 27.07.1992 - VIII B 100/91

    Rechtliche Wirkungen des Hinweises der Statthaftigkeit der Beschwerde in der …

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Rn. 12 Ausnahmsweise kann indes das Rechtsschutzbedürfnis für eine Richterablehnung auch nach Abschluss der Instanz gegeben sein, wenn nachträglich noch über besondere Anträge zu entscheiden ist (vgl. BFH, Beschluss vom 27. Juli 1992, VIII B 100/91, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1993, 113).
  • BFH, 12.09.1996 - IV B 8/96

    Anforderungen an den Ausschluss eines ehrenamtlichen Richters von der weiteren …

    Auszug aus FG Berlin, 10.05.2006 - 6 B 6188/05
    Daher kann das Gericht das unzulässige Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter zurückweisen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 1960, 2 BvR 36/60, BVerfGE 11, 1; BFH, Beschluss vom 12. September 1996, IV B 8/96, BFH/NV 1997, 243).
  • BFH, 29.04.1988 - VI B 47/87

    Vorwurf der Befangenheit eines Berichterstatters

  • BFH, 14.03.2007 - IV S 13/06

    Keine außerordentliche Beschwerde im Finanzprozess

    Beide Anträge wurden vom FG mit Beschluss vom 10. Mai 2006 6 B 6188/05 als unzulässig verworfen.
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07

    Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen: …

    Das gilt auch für das mit der Anhörungsrüge verbundene Ablehnungsgesuch (vgl. BGH vom 3. September 2007 AnwZ 45/06, [...]; Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- vom 29. August 2007 5 B 176-182/07, [...]; Landessozialgericht --LSG-- Berlin-Brandenburg vom 4. Juli 2007 L 1 B 107/07 SF RG, [...]; FG Berlin vom 10. Mai 2006 6 B 6188/05, [...]).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07

    Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden …

    Das gilt auch für das mit der Anhörungsrüge verbundene Ablehnungsgesuch (vgl. BGH vom 3. September 2007 AnwZ 45/06, [...]; Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- vom 29. August 2007 5 B 176-182/07, [...]; Landessozialgericht --LSG-- Berlin-Brandenburg vom 4. Juli 2007 L 1 B 107/07 SF RG, [...]; FG Berlin vom 10. Mai 2006 6 B 6188/05, [...]).
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Rechtsprechung
   FG Berlin, 17.03.2006 - 6 B 6188/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23889
FG Berlin, 17.03.2006 - 6 B 6188/05 (https://dejure.org/2006,23889)
FG Berlin, Entscheidung vom 17.03.2006 - 6 B 6188/05 (https://dejure.org/2006,23889)
FG Berlin, Entscheidung vom 17. März 2006 - 6 B 6188/05 (https://dejure.org/2006,23889)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de

    AO § 180 Abs. 2
    Schlüssige Darlegung der Beschwer als Zulassungsvoraussetzung einer Klage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Schlüssige Darlegung der Beschwer als Zulassungsvoraussetzung einer Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus FG Berlin, 17.03.2006 - 6 B 6188/05
    Ernstliche Zweifel sind anzunehmen, wenn eine summarische Prüfung ergibt, dass neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung der entscheidungserheblichen Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung der Tatfragen auslösen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs -BFH-, vgl. z. B. Beschluss vom 20. Mai 1997, VIII B 108/96, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1997, R 462 f. mit weiteren Nachweisen), wobei der Erfolg nicht wahrscheinlicher sein muss als der Misserfolg.
  • BFH, 22.07.1980 - VII B 3/80

    Vorläufige Maßnahme - Schwebender Rechtsstreit - Aussetzung der Vollziehung - …

    Auszug aus FG Berlin, 17.03.2006 - 6 B 6188/05
    Rn. 41 Der Antrag zu 2.b), den Antragsgegner anzuweisen, die Akten an eine zur Amtshilfe verpflichtete Behörde zu übersenden, ist ebenfalls unzulässig: Durch die begehrte Anordnung würde die Entscheidung in der Hauptsache vorweggenommen; dies ist mit dem Institut des vorläufigen Rechtsschutzes unvereinbar (vgl. BFH, Beschluss vom 22. Juli 1980, VII B 3/80, BStBl II 1980, 592).
  • BFH, 20.01.1977 - IV R 3/75

    Bezeichnung des Streitgegenstandes - Klage - Einheitlicher …

    Auszug aus FG Berlin, 17.03.2006 - 6 B 6188/05
    Rn. 32 Wird ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (Feststellungsbescheid) angefochten, so muss substantiiert und in sich schlüssig dargetan werden, welche Besteuerungsgrundlage inwiefern rechtswidrig und für den Kläger mit einer Verletzung seiner eigenen Rechte verbunden sein soll (vgl. BFH, Urteil vom 20. Januar 1977, IV R 3/75, Bundessteuerblatt Teil II -BStBl II- 1977, 509).
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