Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Sachsen
VwGO § 80a, VwGO § 80 Abs. 5, ArbZG § 13 Abs. 5
Sonntagsarbeit; Callcenter; Gewerkschaft; Ausnutzung der Betriebszeiten; Konkurrenzfähigkeit; unzumutbare Beeinträchtigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Bewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in einem Callcenter; Ausnahmen von der Arbeitszeitregelung zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Betriebs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 10.02.2021 - 4 L 11/21
- OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Papierfundstellen
- NJW 2021, 3612
- NVwZ-RR 2022, 100
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 26.11.2014 - 6 CN 1.13
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Prozessführungsbefugnis; kirchlicher …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Für eine mögliche Rechtsverletzung der Antragstellerin ist notwendig aber auch hinreichend, dass die Vereinigung oder die Gewerkschaft durch den angegriffenen Hoheitsakt in ihrem Tätigkeitsbereich betroffen ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - juris Rn. 17).Allein wirtschaftliche Interessen von Unternehmen (…vgl. BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009 - 1 BvR 2857 u. 2858/07 -, juris Rn. 157 ff.) oder auch alltäglich zu befriedigende Interessen potentieller Kunden (vgl. BVerwG, Urt. v. 26. November 2014 - 6 CN 1.13 - , BVerwGE 150, 327 Rn. 39) reichen nicht aus, um Ausnahmen vom verfassungsunmittelbar verankerten Schutz von Sonn- und Feiertagen zu rechtfertigen.
Er hat festgelegt, dass das Verbot einer Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen die Regel ist, eine solche Beschäftigung nur als Ausnahme zugelassen werden kann (BVerwG, Urt. v. 26. November 2014 a. a. O. Rn. 46).
Er hat hierzu weitere Voraussetzungen festgelegt, welche die Durchbrechung des Sonn- und Feiertagsschutzes als Ausnahme sichern (vgl. zu § 13 Abs. 1 ArbZG BVerwG, Urt. v. 26. November 2014 a. a. O. Rn. 46).
Gestützt wird die Prognose zudem durch die Erfahrungen im Bundesland Hessen in der Zeit, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die auf § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbZG als Verordnungsermächtigung gestützte Hessische Bedarfsgewerbeordnung für teilweise unwirksam erklärt hatte (BVerwG, Urt. v. 26. November 2014 a. a. O.).
- BVerwG, 27.01.2021 - 8 C 3.20
Rechtswidrige Bewilligung von Sonntagsarbeit im Online-Versandhandel
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Die Vereinigung kann insoweit nicht nur verlangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Durchbrechung des Sonntagsschutzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, sondern auch, dass die Anwendung von Vorschriften, die zu Eingriffen in den Sonntagsschutz ermächtigen, in jedem Einzelfall mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar ist (zu § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG: BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.;… zu § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbZG: SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2015 - 3 B 369/15 -, juris Rn. 5 f.).Betroffen ist auch die Möglichkeit der Antragstellerin, Mitglieder unter den von der Sonntagsöffnung betroffenen Arbeitnehmern zu werben (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2021 a. a. O. Rn. 15).
Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde über den Antrag (vgl. zu einer Bewilligung auf Grundlage von § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG: BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2021 a. a. O. Rn. 21).
- BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02
Ladenschlussgesetz III
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Rn. 15 aa) Zutreffend geht die Antragstellerin davon aus, dass das verfassungsrechtliche Gebot des Sonn- und Feiertagsschutzes aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV gewerblicher Arbeit und vergleichbaren Tätigkeiten mit werktätigem Gepräge an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich entgegensteht und es unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips Ausnahmen nur im Interesse der Verwirklichung des Schutzzwecks der Normen ("Arbeit für den Sonn- und Feiertag") oder im Interesse des Schutzes anderer verfassungsrechtlich geschützter Güter ("Arbeit trotz des Sonn- und Feiertags") geben darf (BVerfG, Urt. v. 9. Juni 2004 - 1 BvR 636/02 -, juris Rn. 178 ff.).Rn. 16 Beim Ausgleich der Verfassungsgüter kommt dem Gesetzgeber - auch für "Arbeit trotz des Sonn- und Feiertags" - ein erheblicher Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerfG, Urt. v. 9. Juni 2004 a. a. O. Rn. 180;… im Hinblick auf § 13 Abs. 5 ArbZG: BVerfG, Urt. v. 1. Dezember 2009 a. a. O. Rn. 156).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2000 - 4 A 756/97
Gewerberecht: Schutz der Sonn- und Feiertage, Ausnahme vom Verbot von Sonn- und …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen vor, ist die die Bewilligung zwingend zu erteilen, weil § 13 Abs. 5 ArbZG der Behörde kein Ermessen einräumt ("hat"; vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 10. April 2000 - 4 A 756/97 -, juris Rn. 9 ff.).Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Frage, welcher dieser Maßstäbe anzulegen ist, offengelassen (Urt. v. 10. April 2000 - 4 A 756/97 -, juris Rn. 9 ff.).
- BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 757/08
Sonn- und Feiertagsarbeit - Weisungsrecht des Arbeitgebers für die …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Angesichts der in § 13 Abs. 5 ArbZG begründeten engen Voraussetzungen für die Bewilligung einer Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe sieht der Senat die Grenzen des Gestaltungsraums, der dem Gesetzgeber bei der Abwägung zwischen der Arbeitsplatzsicherung und der Belastung der Arbeitnehmer durch Arbeit den Sonn- und Feiertagsschutz im Fall der "Arbeit trotz des Sonn- und Feiertags" zukommt, als gewahrt an (so auch BAG, Urt. v. 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 -, juris Rn. 38). - BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Die Tatsache, dass eine Frage politisch umstritten ist, führt dagegen für sich genommen nicht dazu, dass diese als wesentlich verstanden werden müsste (vgl. BVerfG, Urt. v. 14. Juli 1998 - 1 BvR 1640/97 -, BVerfGE 98, 218, 251). - BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90
Hennenhaltungsverordnung
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Dabei betrifft die Normierungspflicht nicht nur die Frage, ob ein bestimmter Gegenstand überhaupt gesetzlich geregelt sein muss, sondern auch, wie weit diese Regelungen im Einzelnen zu gehen haben (vgl. BVerfG, Urt. v. 6. Juli 1999 - 2 BvF 3/90 -, juris Rn. 125 m. w. N.; st. Rspr.). - BVerwG, 06.05.2020 - 8 C 5.19
Verfahrensbeteiligung von Kirchen bei der Bewilligung von Sonntagsarbeit
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2020 - 8 C 5.19 - (BVerwGE 168, 103 = SächsVBl. 2020, 342) und des 3. Senats des Hauses vom 12. April 2019 - 3 A 505/17 - (SächsVBl. 2019, 228). - OVG Sachsen, 11.04.2019 - 3 A 505/17
Bewilligung von Sonntagsarbeit; Callcenter; notwendige Hinzuziehung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Der Senat nimmt insoweit Bezug auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Mai 2020 - 8 C 5.19 - (BVerwGE 168, 103 = SächsVBl. 2020, 342) und des 3. Senats des Hauses vom 12. April 2019 - 3 A 505/17 - (SächsVBl. 2019, 228). - OVG Sachsen, 11.12.2015 - 3 B 369/15
Sonntagsarbeit; Gewerkschaft; Vereinigungsfreiheit; Koalitionsfreiheit; …
Auszug aus OVG Sachsen, 16.08.2021 - 6 B 63/21
Die Vereinigung kann insoweit nicht nur verlangen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Durchbrechung des Sonntagsschutzes den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, sondern auch, dass die Anwendung von Vorschriften, die zu Eingriffen in den Sonntagsschutz ermächtigen, in jedem Einzelfall mit den Bestimmungen der Verfassung vereinbar ist (…zu § 13 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b ArbZG: BVerwG, Urt. v. 27. Januar 2021 - 8 C 3.20 -, juris Rn. 14 m. w. N.; zu § 13 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ArbZG: SächsOVG, Beschl. v. 11. Dezember 2015 - 3 B 369/15 -, juris Rn. 5 f.). - OVG Sachsen, 24.04.2021 - 6 B 204/21
Versammlung; Verbot; Tröpfcheninfektion; Aerosolinfektion; PCR-Test; Corona; …
- OVG Sachsen, 19.12.2018 - 5 B 229/18
Rundfunk; Übertragungskapazität; Frequenzen; Zuweisung; Rundfunkfreiheit; …
- OVG Sachsen, 24.11.2025 - 6 A 188/24
Ausnahmebewilligung von Sonntagsarbeit; Ausnahmebewilligung von Feiertagsarbeit; …
Entgegen der Auffassung des Beklagten und der summarischen Prüfung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts im Verfahren 6 B 63/21 gebiete es die Regelung des § 13 Abs. 5 ArbZG auch nicht nach Sinn und Zweck, sich bei der Beurteilung, wann von einer weitgehenden Ausnutzung der wöchentlichen Betriebszeiten auszugehen sei, von den Besonderheiten der Dienstleistungsbranche leiten zu lassen und Dienstleistungserbringer, wie Callcenter, deren Erreichbarkeit an Sonn- und Feiertagen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens und wachsender Ansprüche von Kunden an die tägliche Erreichbarkeit von Unternehmen von zentraler Bedeutung sei, grundsätzlich nicht auf die Ausnutzung der gesetzlich zulässigen Betriebszeiten zu verweisen.Rn. 13 Der Beklagte hat die vom Verwaltungsgericht wegen Divergenz zur Senatsentscheidung vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - zugelassene Berufung gegen das ihr am 22. April 2022 zugestellte Urteil im Umfang seines Unterliegens mit Schriftsatz vom 30. April 2022 eingelegt und mit Schriftsatz vom 16. Juni 2022 begründet.
Rn. 44 In seinem von der Vorinstanz und weiteren Instanzgerichten (…vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 11. Oktober 2023 - 1 A 119/22 -, juris Rn. 59 ff.;… VG Berlin, Urt. v. 27. April 2023 - 4 K 311/22 -, juris Rn. 31 ff.) kritisierten Eilbeschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - (juris; vgl. auch Nissen, DVBl. 2024, 621) hat der Senat bei summarischer Prüfung die Auffassung vertreten, die gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten würden von einem Callcenter im Sinn von § 13 Abs. 5 ArbZG weitgehend ausgenutzt, wenn dieses von 144 Betriebsstunden 114 Stunden und somit 79 % nutze und dies unter anderem damit begründet, dass die Regelung in erster Linie das produzierende Gewerbe in den Blick nehme, bei dem werktägliche Produktion und die Produktion an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich austauschbar seien und durch eine Ausschöpfung der werktäglichen Arbeitszeit einer Verschlechterung der Konkurrenzsituation und einem Arbeitsplatzabbau entgegengewirkt werden könne.
Dies erhellt schon die Entstehungsgeschichte, weil die im Gesetzentwurf ursprünglich vorgesehene, eine Kausalität fordernde Formulierung "wegen längerer Betriebszeiten im Ausland" (…vgl. BT-Drs. 12/5888, S. 9) durch die Formulierung und "bei längeren Betriebszeiten im Ausland" ersetzt wurde, und entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 28;… Roloff, in: Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 26. Aufl. 2026, § 13 ArbZG Rn. 10;… Tiedemann, in: Greiner, ArbZG, 17. Aufl. 2025, § 13 Rn. 60;… Wichert, in: Boecken/Düwell/Diller/Hanau, Gesamtes Arbeitsrecht, 2. Aufl. 2022, § 13 ArbZG Rn. 47;… Baeck/Deutsch/Winzer, ArbZG, 4. Aufl. 2020, § 13 Rn. 82 m. w. N.).
Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat der Senat angenommen, Unzumutbarkeit erfordere nicht, dass die Beeinträchtigung zu einer Existenzgefährdung des Betriebs führe, sondern es reiche aus, wenn prognostisch davon auszugehen sei, dass sich die betriebliche Situation des Antragstellers infolge der Minderung von Absatz- oder Vertragschancen auf absehbare Zeit deutlich verschlechtern werde und er durch die Beeinträchtigung Gefahr laufe, entscheidende Marktanteile und damit auf Dauer auch Arbeitsplätze einzubüßen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 18. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N. auch zur Gegenansicht;… ebenso: OVG NRW, Beschl. v. 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 -, juris Rn. 15;… vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 5. September 2023 - 22 CS 23.1302 -, juris Rn. 35).
Das ist für die Ausnahmeregelung des § 13 Abs. 5 ArbZG seit langem anerkannt (…vgl. BVerfG a. a. O Rn. 156;… BAG, Urt. v. 15. September 2009 - 9 AZR 757/08 -, juris Rn. 38; SächsOVG, Beschl. v. 16. August 2021 - 6 B 63/21 -, juris Rn. 15 f.).
- VG Berlin, 27.04.2023 - 4 K 311.22
Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice
Die gesetzlich zulässige wöchentliche Betriebszeit ergibt sich daher nach Abzug der nach § 9 Abs. 1 ArbZG vorgeschriebenen Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen und beträgt grundsätzlich 144 Stunden (…NK-ArbR/Wichert, 2. Aufl. 2023, ArbZG § 13 Rn. 39;… Baeck/Deutsch/Winzer, ArbZG, 4. Auflage 2020, § 13, Rn. 71 m.w.N.; OVG Münster…, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 - juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - juris, Rn. 22).Selbst der in diesem Zusammenhang ergangenen und von der Klägerin angeführten Entscheidung des OVG Bautzen (Beschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - juris;… unkritisch übernommen von BeckOK ArbR/Kock, 67. Ed. 1.3.2023, ArbZG § 13 Rn. 26) lag eine Konstellation zugrunde, die mit der hiesigen nicht vergleichbar ist, weil das Callcenter, dem behördlicherseits Sonntagsarbeit bewilligt worden war, eine Betriebszeit von 114 Stunden und damit 79 % der gesetzlich zulässigen Arbeitszeit ausnutzte.
- VG Berlin, 02.05.2024 - 4 L 133.24 Die gesetzlich zulässige wöchentliche Betriebszeit ergibt sich daher nach Abzug der nach § 9 Abs. 1 ArbZG vorgeschriebenen Betriebsruhe an Sonn- und Feiertagen und beträgt grundsätzlich 144 Stunden (…NK-ArbR/Wichert, 2. Aufl. 2023, ArbZG § 13 Rn. 39;… Baeck/Deutsch/Winzer, ArbZG, 4. Auflage 2020, § 13, Rn. 71 m.w.N.; OVG Münster…, Beschluss vom 9. Januar 2023 - 4 B 415/22 - juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Beschluss vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - juris, Rn. 22 sowie ausführlich: Urteil der Kammer vom 27. April 2023 - VG 4 K 311/22 - juris).
Mit Blick auf das Urteil des VG Dresden vom 21. Februar 2024, welches ausdrücklich die im von der Antragsgegnerin angeführten Beschluss des OVG Bautzen (vom 16. August 2021 - 6 B 63/21 - juris) vertretene Rechtsauffassung ablehnt, erscheint eine derartige fortbestehende Praxis ohnehin fraglich.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2023 - 4 B 415/22
Weitgehende Ausnutzung der gesetzlich zulässigen wöchentlichen Betriebszeiten …
Rn. 17 vgl. dazu z. B. Sächs. OVG, Beschluss vom 16.8.2021 - 6 B 63/21 -, juris, Rn. 29 ff.; OVG NRW, Urteil vom 10.4.2000 - 4 A 756/97 -, juris, Rn. 9 ff., jeweils m. w. N.,. - VGH Bayern, 05.09.2023 - 22 CS 23.1302
Rechtmäßige Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer …
Vielmehr dient die Norm schon ausweislich ihres Wortlauts der Sicherung der Beschäftigung und damit der Verwirklichung des Sozialstaatsgebots (Art. 20 Abs. 3 GG), das als gleichrangiges Verfassungsgebot Einschränkungen des Sonn- und Feiertagsschutzes grundsätzlich rechtfertigen kann (vgl. SächsOVG, B.v. 16.8.2021 - 6 B 63/21 - juris Rn. 15). - VG Regensburg, 04.08.2025 - RO 5 K 24.30
Bewilligung/Zulassung der Beschäftigung von an einer privaten Hochschule …
Zum anderen wäre die Klägerin selbst bei Unterstellung eines entsprechenden Verfahrensfehlers nicht in ihren eigenen Rechten betroffen, da die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit lediglich die Interessen der Kirchen beträfe (SächsOVG, U.v. 16.8.2021 - 6 B 63/21 - juris Rn. 13).
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