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Weitere Entscheidungen unten: ArbG Köln, 18.07.2024 | ArbG Köln, 11.04.2024

Rechtsprechung
   ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,20243
ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,20243)
ArbG Köln, Entscheidung vom 08.08.2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,20243)
ArbG Köln, Entscheidung vom 08. August 2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,20243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zeiterfassung im Arbeitsverhältnis

  • Betriebs-Berater (Pressemitteilung)

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (23)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Die Täuschung durch falsches Betätigen oder Nichtbetätigen einer Gleitzeiteinrichtung oder die Angabe einer höheren Arbeitszeit als tatsächlich geleistet worden ist, stellt einen schweren Vertrauensmissbrauch dar (vgl. BAG 22. August 1974, 2 ABR 17/74; 21. April 2005, 2 AZR 255/04; 24. November 2005, 2 AZR 39/05; 13. November 2018, 2 AZR 370/18; 09. Juni 2011, 2 AZR 381/10 - zitiert nach juris).

    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17, juris;… 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54, juris;… 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14 mwN - juris).

    Rn. 86 (aa) Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18; 14. Dezember 2017 - 2 AZR 86/17 - beide zitiert nach juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18; 23. August 2018 - 2 AZR 235/18; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - zitiert nach juris).

    Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - zitiert nach juris).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16; BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - zitiert nach juris).

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 248/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Rn. 10 Wie Sie wissen, sieht § 37 Abs. 3 BetrVG einen Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts als Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, nur dann vor, wenn die Betriebsratstätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit erbracht wurde (BAG, Urteil vom 28.9.2016 - 7 AZR 248/14).

    Dann ist die Betriebsratstätigkeit insoweit als "außerhalb der Arbeitszeit" im Sinne von § 37 Abs. 3 BetrVG erbracht anzusehen (vgl. BAG 28. September 2016, 7 AZR 248/14, zitiert nach juris).

    Der Antragsteller hat ihr unter Bezugnahme auf die oben zitierte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 28. September 2016, 7 AZR 248/14) dazu folgendes auseinandergesetzt:.

    Eine Vergütung der außerhalb der Arbeitszeit aufgewendeten Zeit wie Mehrarbeit setzt zudem nach § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG voraus, dass Arbeitsbefreiung aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich war (BAG 28. September 2016, 7 AZR 248/14).

  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 302/16

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - zitiert nach juris).

    Sie scheidet aus, wenn es ein "schonenderes" Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18; 23. August 2018 - 2 AZR 235/18; 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16 - zitiert nach juris).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 302/16; BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - zitiert nach juris).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Die Täuschung durch falsches Betätigen oder Nichtbetätigen einer Gleitzeiteinrichtung oder die Angabe einer höheren Arbeitszeit als tatsächlich geleistet worden ist, stellt einen schweren Vertrauensmissbrauch dar (vgl. BAG 22. August 1974, 2 ABR 17/74; 21. April 2005, 2 AZR 255/04; 24. November 2005, 2 AZR 39/05; 13. November 2018, 2 AZR 370/18; 09. Juni 2011, 2 AZR 381/10 - zitiert nach juris).

    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber (…BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17, juris;… 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54, juris; 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14 mwN - juris).

  • BAG, 23.04.2008 - 2 ABR 71/07

    Zustimmungsersetzungsverfahren

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Der Zweck des Zustimmungsersetzungsverfahrens, die Unbefangenheit der Amtsführung durch den Schutz vor unberechtigten Kündigungen zu gewährleisten, wird durch das nachträgliche Vorbringen weiterer Kündigungsgründe nicht beeinträchtigt (BAG 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 - Rn. 25 mwN., vgl. auch 12. Januar 2021 - 2 AZN 724/20 - Rn. 3 f., beide zitiert nach juris).

    Ohne diese Vorbehandlung durch die Arbeitnehmervertretung kann das Gericht den ergänzenden Vortrag des Arbeitgebers nicht verwerten, denn es ist lediglich befugt, eine aus bestimmten Gründen verweigerte Zustimmung zu ersetzen, was begrifflich eine Vorbefassung der Arbeitnehmervertretung voraussetzt (BAG 23. April 2008 - 2 ABR 71/07 - NZA 2008, 1081, 1083;… Gallner/Mestwerdt/ Nägele , Kündigungsschutzrecht, BetrVG § 103 Rn. 68, 69, beck-online).

  • ArbG Köln, 29.11.2023 - 9 BV 101/23
    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Im Beschluss vom 29.11.2023 wurde unter anderem (und zwischenzeitlich rechtskräftig) festgestellt, dass die Weisung des Antragstellers gegenüber den freigestellten Mitgliedern des Betriebsrates, ihre Tätigkeit am Sitz des Betriebsrates zu erbringen, rechtmäßig ist (vgl. Anlage AG 1, Bl. 176-184 der Akte, 9 BV 101/23 n.v.).

    Rn. 102 Die Weisung des Antragstellers gegenüber der Beteiligten zu 3), ihre Tätigkeit am Sitz des Betriebsrates zu erbringen, war indes rechtmäßig (vgl. ArbG Köln 29.11.2023, 9 BV 101/23 n.v., Anlage AG 1, Bl. 176-184 der Akte,).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Es geht allein um die von einem objektiven Standpunkt aus zu beantwortende Frage, ob mit einer korrekten Erfüllung der Vertragspflichten zu rechnen ist (vgl. BAG, Urteil vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rn. 47 - zitiert nach juris).
  • BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15

    Weisungsrecht - Personalgespräch

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Das beinhaltet die Berechtigung, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an Gesprächen zu verpflichten, in denen der Arbeitgeber Weisungen in einem der oben genannten Bereiche vorbereiten, erteilen oder ihre Nichterfüllung beanstanden will (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08; 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - zitiert nach juris).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Das beinhaltet die Berechtigung, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an Gesprächen zu verpflichten, in denen der Arbeitgeber Weisungen in einem der oben genannten Bereiche vorbereiten, erteilen oder ihre Nichterfüllung beanstanden will (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08; 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - zitiert nach juris).
  • BAG, 26.09.2013 - 2 AZR 682/12

    Kündigungsschutzklage - Klagefrist

    Auszug aus ArbG Köln, 08.08.2024 - 6 BV 25/24
    Der Arbeitnehmer verletzt damit in erheblicher Weise seine Pflicht zur Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) gegenüber dem Arbeitgeber (…BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 -, Rn. 17, juris; 26. September 2013 - 2 AZR 682/12 - Rn. 54, juris;… 9. Juni 2011 - 2 AZR 381/10 - Rn. 14 mwN - juris).
  • LAG Hamm, 27.01.2023 - 13 Sa 1007/22

    Wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB ; Schwerer Vertrauensbruch durch …

  • BAG, 24.02.2016 - 7 ABR 20/14

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Abmeldepflicht

  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 23.08.2018 - 2 AZR 235/18

    Außerordentliche Kündigung - Einzelfallentscheidung

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 731/15

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Arbeitszeit - Benachteiligungsverbot

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

  • BAG, 12.01.2021 - 2 AZN 724/20

    Außerordentliche Kündigung - Nachschieben von Kündigungsgründen - …

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

  • BAG, 10.07.2013 - 7 ABR 22/12

    Zeiterfassung - freigestellte Betriebsratsmitglieder

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 255/04

    Außerordentliche Kündigung - schwerbehinderter Mensch - Zustimmung durch …

  • BAG, 22.08.1974 - 2 ABR 17/74

    Treuepflicht - Ausschlußfrist - Zustimmung des Betriebsrats - Kündigung eines …

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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 18.07.2024 - 6 BV 25/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,17054
ArbG Köln, 18.07.2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,17054)
ArbG Köln, Entscheidung vom 18.07.2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,17054)
ArbG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,17054)
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Rechtsprechung
   ArbG Köln, 11.04.2024 - 6 BV 25/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,7220
ArbG Köln, 11.04.2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,7220)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11.04.2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,7220)
ArbG Köln, Entscheidung vom 11. April 2024 - 6 BV 25/24 (https://dejure.org/2024,7220)
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