Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3468
BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01 (https://dejure.org/2002,3468)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.2002 - 6 C 15.01 (https://dejure.org/2002,3468)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 2002 - 6 C 15.01 (https://dejure.org/2002,3468)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,3468) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    VwGO § 67 Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 3 Satz 3

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision - Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung - Postulationsfähigkeit - Vertretungsmangel - Unwirksamkeit - Unterrichtung - Polizeiliche Datenerhebung - Fristverlängerung - Vertretungszwang - Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 67 Abs. 1 § 124a Abs. 3 S. 3
    Prozessrecht - Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Postulationsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    VwGO: Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist unterliegt dem Vertretungszwang nach § 67 VwGO

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 894
  • DVBl 2002, 1554
  • DÖV 2003, 125
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97

    Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01
    Vielmehr knüpft an dieses Rechtshandeln ein Vertrauensschutz (BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM ZPO § 554 Nr. 3; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - NJW 1998, 1155).
  • BFH, 20.10.1982 - I R 61/82

    Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist - Unterschrift bei Antrag auf …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01
    Für den Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist nach § 120 FGO verlangt der Bundesfinanzhof ebenfalls die Einhaltung des für ihn geltenden Vertretungszwangs (vgl. Beschluss vom 20. Oktober 1982 - 1 R 61/82 - BFHE 136, 575).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 87/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01
    Vielmehr knüpft an dieses Rechtshandeln ein Vertrauensschutz (BGH, Urteil vom 14. Juli 1953 - V ZR 87/52 - LM ZPO § 554 Nr. 3; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - NJW 1998, 1155).
  • BAG, 04.08.1961 - 2 AZR 482/60

    Revisionsbegründungsfrist - Verlängerung - Ausnutzung der bewilligten Frist - …

    Auszug aus BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01
    Selbst wenn diese Frage zu verneinen sein sollte, würde dies aufgrund der dargelegten Erwägungen die Wirksamkeit der Fristverfügung gleichfalls nicht berühren (vgl. BAGE 11, 251; 12, 220 ).
  • BFH, 24.06.2015 - I R 13/13

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erfordert keinen konkreten oder potentiellen …

    Der Senat folgt insoweit der einschlägigen Spruchpraxis des Bundesgerichtshofs --BGH-- (vgl. z.B. BGH-Beschlüsse vom 22. Oktober 1997 VIII ZB 32/97, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1998, 1155; vom 18. November 2003 VIII ZB 37/03, NJW 2004, 1460; dem folgend auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. April 2002 6 C 15/01, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2003, 414).
  • OVG Thüringen, 21.03.2023 - 8 DO 837/20

    Dienstentfernung eines Professors wegen sexueller Zudringlichkeiten gegenüber …

    Vielmehr knüpft an dieses Rechtshandeln ein Vertrauensschutz (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - Juris, Rn. 12 f.; BVerwG, Urteil vom 22. April 2002 - 6 C 15/01 - Juris, Rn. 9).

    Vielmehr knüpft an dieses Rechtshandeln ein Vertrauensschutz (vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - Juris, Rn. 12 f.; BVerwG, Urteil vom 22. April 2002 - 6 C 15/01 - Juris, Rn. 9; BFH…, Urteil vom 24. Juni 2015 - I R 13/13 - Juris, Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19

    Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche …

    Nach allgemein anerkannt prozessualen Grundsätzen (…vgl. zu dem nach § 57 Abs. 2 VwGO auch im Verwaltungsprozess geltenden § 225 ZPO: Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 225, Rn. 10; BGH, Beschl. v. 29.3.2017 - XII ZB 576/16 -, NJW-RR 2017, 577, Rn. 8, sowie zur Verlängerung der Frist nach § 124a Abs. 3 Satz 3 VwGO auch: BVerwG, Urt. v. 22.4.2002 - 6 C 15/01 -, juris, Rn. 9;… Nds. OVG, Urt. v. 22.9.2006 - 2 LB 387/01 -, juris, Rn. 35 -37, sowie Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a, Rn. 61 - 64, jeweils m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung) ist eine solche richterliche Fristsetzung als prozessleitende Verfügung beruhend auf dem allgemeinen Grundsatz der Wirksamkeit (auch) verfahrensfehlerhafter gerichtlicher Entscheidungen und insbesondere zum Schutz des auf die Richtigkeit der richterlichen Verfügung vertrauenden Adressaten der Fristsetzung - von besonders schweren Verfahrensfehlern abgesehen - grundsätzlich wirksam, setzt sich also auch gegenüber abweichenden gesetzlichen Regelungen durch (vgl. so bereits den vorhergehenden Senatsbeschl. v. 17.9.2019 - 12 ME 143/19 -, S. 5 Abs. 2 des Beschlussabdrucks).
  • BVerwG, 23.05.2024 - 7 C 1.23

    Unzulässige Verlängerung der Klagebegründungsfrist des § 6 Satz 1 UmwRG

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht verkennt dabei, dass die von ihm zur Begründung herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 22. April 2002 - 6 C 15.01 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 101 S. 8 f., m. w. N. zu entsprechender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs), die eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist gemäß § 124a Abs. 3 Satz 3 VwGO für wirksam erachtete, obwohl der Antrag hierzu gegen den Vertretungszwang verstoßen hatte, eine Frist betrifft, die grundsätzlich auf gesetzlicher Grundlage im Ermessen des Gerichts verlängerbar ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2005 - NC 9 S 140/05

    Lehrdeputatsermäßigung für Prodekan im Studium der Humanmedizin; Berechnung der …

    Verlängert der Vorsitzende daher die Rechtsmittelbegründungsfrist aufgrund eines vor deren Ablauf gestellten Antrags, ist seine Verfügung wirksam, auch wenn die Fristverlängerung verfahrensfehlerhaft ergangen ist (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 22.04.2002 - 6 C 15/01 -, NVwZ-RR 2002, 894 = DVBl. 2002, 1594 und BGH, Beschluss vom 18.11.2003 - VIII ZB 37.03 -, NJW 2004, 1460).
  • OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01

    Anspruch eines Richters auf amtsangemessene Besoldung durch Gewährung eines …

    Allerdings hätte der Beklagte seine Berufung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (i. d. F. des 6.VwGOÄndG, v. 1.11.1996, BGBl. I S. 1626 - VwGO a. F. -) - da der Berufungszulassungsantrag bereits im Dezember 2000 gestellt worden war, war auf ihn nach § 194 Abs. 1 Nr. 1 VwGO noch das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Prozessrecht anzuwenden - an sich bis zum Ablauf des 23. Februar 2001 begründen müssen, auch ist die bei der Berufungsbegründungsfrist des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO a. F. nach § 124 a Abs. 3 Satz 3 VwGO a. F. mögliche Verlängerung der Begründungsfrist von dem Beklagten nicht, wie erforderlich (s. dazu BVerwG, Urt. v. 22.4.2002 - BVerwG 6 C 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 894 u. Urt. v. 12.12.2001 - BVerwG 8 C 17.01 -, BVerwGE 115, 302 = NJW 2002, 1137(1138);… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, RdNr. 40 zu § 124 a;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 24 zu § 124 a;… Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, RdNr. 118 i. V. m. RdNr. 32 zu § 124 a) schriftlich beantragt und auch nicht durch den damaligen Vorsitzenden des Senats, sondern durch den damaligen Berichterstatter, und zwar bis zum 20. März 2001, verlängert worden.

    Hat nämlich ein Gericht einem in unzulässiger Form - hier Mangel der Schriftform - gestellten Antrag tatsächlich entsprochen, so wird hierdurch bei dem ein gerichtliches Handeln beantragenden Beteiligten ein schutzwürdiges Vertrauen geschaffen, das zur Folge hat, dass die ausgesprochene Fristverlängerung unter Vertrauensschutzgesichtspunkten Bestand haben muss, auch wenn die prozessrechtlichen Voraussetzungen für die erfolgte Fristverlängerung tatsächlich nicht bestanden haben (BGH, Beschl. v. 22.10.1997 - VII ZB 32/97 -, NJW 1998, 1155(1156); vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.4.2002, aaO, S. 895 - zu einem Verlängerungsantrag, der durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO nicht postulationsfähige Person gestellt worden war).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.2002 - 1 S 1639/00

    Information über verdeckte Ermittler; Unterrichtung; Gefährdung des Ermittlers

    Die vom Kläger hiergegen eingelegte Revision hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 22.04.2002 zurückgewiesen (BVerwG 6 C 15.01).

    Dies folgt bereits aus dem - nach Zurückweisung der Revision durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.04.2002 (BVerwG 6 C 15.01) - rechtskräftigen Zwischenurteil des Senats vom 15.05.2001.

  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Denn nach allgemein anerkannten prozessualen Grundsätzen (…vgl. zu dem nach § 57 Abs. 2 VwGO auch im Verwaltungsprozess geltenden § 225 ZPO: Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 225, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 576/16 -, NJW-RR 2017, 577, Rn. 8, sowie zur Verlängerung der Frist nach § 124a Abs. 3 Satz 3 VwGO auch: BVerwG, Urteil vom 22. April 2002 - 6 C 15/01 -, juris Rn. 9; OVG Lüneburg…, Urteil vom 22. September 2006 - 2 LB 387/01 -, juris Rn. 35 -37, sowie Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a, Rn. 61 - 64, jeweils m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung) ist eine solche richterliche Fristsetzung als prozessleitende Verfügung beruhend auf dem allgemeinen Grundsatz der Wirksamkeit (auch) verfahrensfehlerhafter gerichtlicher Entscheidungen und insbesondere zum Schutz des auf die Richtigkeit der richterlichen Verfügung vertrauenden Adressaten der Fristsetzung - von besonders schweren Verfahrensfehlern abgesehen - grundsätzlich wirksam, setzt sich also auch gegenüber abweichenden gesetzlichen Regelungen durch (so auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 12 LA 150/19 -, juris Rn. 20 und vom 17. September 2019 - 12 ME 143/19 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht