Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1980 - 6 C 2.80 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- BVerwG, 13.11.1984 - 9 C 23.84
Ersatzzustellung - Niederlegung - Zusteller - Empfänger - Übung - Maßstab - …
Auch die nach dem Wortlaut des § 182 ZPO in erster Linie vorgesehene Abgabe der schriftlichen Mitteilung in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise eröffnet mehr und andere Benachrichtigungsformen, als sie nach der Postordnung ausdrücklich vorgesehen sind (vgl. Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - VerwRspr. 32, 121; Beschluß vom 21. Oktober 1976 - BVerwG B 94.76 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 94).So entspricht es auch der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß bei der Zuleitung der schriftlichen Mitteilung auf den Platz abzustellen ist, an dem der jeweilige Empfänger seine Post regelmäßig vorfindet (Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - VerwRspr. 32, 121) und der Postzusteller so zu verfahren hat, wie er es auch sonst bei den für einen konkreten Empfänger bestimmten Sendungen tut (…Beschluß vom 21. Oktober 1976 a.a.O.; BVerwGE 42, 180 [182]).
- BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise …
Das Verwaltungsgericht hat zwar den Kläger über seine Antrags- und Gewissensgründe nicht persönlich vernommen, obwohl es sein persönliches Erscheinen angeordnet und damit in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - <VerwRspr 32, 121> mit Nachweisen) zum Ausdruck gebracht hatte, daß es der Anhörung oder der Vernehmung des Klägers für seine Sachentscheidung maßgebliche Bedeutung beimaß.Auch in dem bereits zitierten Urteil vom 23. Juni 1980, a.a.O., ist ausgeführt, daß selbst dann, wenn die persönliche Anwesenheit des Beteiligten zur Aufklärung des Sachverhalts wegen der Natur des geltend gemachten Anspruchs prinzipiell unerläßlich sei, im Einzelfall Anlaß bestehen könne, auf dessen persönliche Anhörung zu verzichten, wenn sich aus bestimmten Umständen auf die Absicht der Verfahrensverschleppung schließen lasse (ebenso Beschluß vom 20. April 1982 - BVerwG 6 C 65.81 - und Urteil vom 15. September 1983 - BVerwG 6 C 91.81 - ).
- BVerwG, 20.04.1982 - 6 C 65.81
Maßgeblichkeit der Erfolgsaussichten des voraussichtlichen Prozessausgangs
Der Revision ist zwar darin beizupflichten, daß sie voraussichtlich Erfolg gehabt hätte (vgl. die Urteile des Senats vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 5.75 - [BVerwGE 50, 275] und vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 -); denn ebenso wie in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen hatte das Verwaltungsgericht die Notwendigkeit der persönlichen Anhörung des Klägers durch die Anordnung seines persönlichen Erscheinens gemäß § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 3 ZPO selbst anerkannt.Vielmehr hätte es unter den gegebenen umständen sich davon vergewissern müssen, daß der Kläger tatsächlich Kenntnis von dem Termin erlangt hatte (vgl. Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 -).
- BVerwG, 25.03.1987 - 6 C 53.84
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Unter diesen Umständen hätte sich das Gericht - etwa durch Rückfrage bei der Postanstalt, ob die Terminsladung inzwischen abgeholt worden war - zunächst vergewissern müssen, ob der nicht anwaltlich vertretene Kläger überhaupt von dem Termin Kenntnis erlangt hatte, ehe es die Feststellung treffen durfte, der Kläger sei der mündlichen Verhandlung in seiner Sache "ohne Entschuldigung" ferngeblieben (vgl. dazu Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 -, Beschluß vom 20. April 1982 - BVerwG 6 C 65.81 - sowie Urteil vom 15. September 1983 - BVerwG 6 C 91.81 - ). - BFH, 01.08.1984 - V R 66/84
Postzustellung - Duldung - Zustellungsweise
Dieser soll daher die in seiner Abwesenheit abgegebene Mitteilung der Post auf demselben Wege erhalten oder an demselben Ort vorfinden, wie bzw. wo er seine Post regelmäßig erhält oder vorfindet (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juni 1980 VI C 2/80, VerwRspr 32, 121). - BVerwG, 17.10.1983 - 6 C 84.82
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nachlässigkeiten als Anzeichen für …
Vorkehrungen des Gerichts nicht wirksam werden können (vgl. dazu BVerwG a.a.O. sowie das in einer Kriegsdienstverweigerungssache ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - [VerwRspr. Band 32, 121]). - BVerwG, 16.03.1984 - 6 C 115.82
Rechtsmittel
Zwar kommt der persönlichen Anwesenheit Wehrpflichtiger in Streitigkeiten über die Berechtigung, den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern, regelmäßig entscheidende Bedeutung zu; bei der Eigentümlichkeit dieser Streitsachen spielen die eigenen Angaben des Wehrpflichtigen je nach dem Gesamteindruck des Gerichts für dessen abschließende Meinungsbildung eine größere Rolle, als dies sonst meist in der Prozeßpraxis der Fall ist (vgl. BVerwGE 50, 275; Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - ). - BVerwG, 23.08.1983 - 6 C 34.83
Anerkennung des Klägers als Kriegsdienstverweigerer - Anordnung des persönlichen …
Dieser hier vorliegende Fall unterscheidet sich deshalb von dem Sachverhalt, der dem einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in einer Kriegsdienstverweigerungssache bejahenden Urteil des beschließenden Senats vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - zugrunde lag. - BVerwG, 22.01.1981 - 6 C 95.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen …
Zwar kann es eine Verletzung des rechtlichen Gehörs in Kriegsdienstverweigerungssachen, in denen das persönliche Erscheinen des Wehrpflichtigen gemäß § 87 VwGO in Verbindung mit § 273 Abs. 2 Nr. 3 ZPO angeordnet worden war, bedeuten, wenn das Verwaltungsgericht ohne Anhörung des Wehrpflichtigen nach Aktenlage entscheidet (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 50, 275 [277]; Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 - Beschluß vom 8. September 1980 - BVerwG 6 CB 76.80 - mit Nachweisen). - BVerwG, 08.09.1980 - 6 CB 76.80
Versagung rechtlichen Gehörs bei Ablehnung einer Terminsverlegung wegen …
Allerdings kommt der persönlichen Anwesenheit Wehrpflichtiger in Kriegsdienstverweigerungssachen regelmäßig entscheidende Bedeutung zu (vgl. BVerwGE 50, 275 [277] mit Nachweisen; Urteil vom 23. Juni 1980 - BVerwG 6 C 2.80 -). - BVerwG, 27.08.1990 - 6 B 3.90
Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs - Beschwerde gegen die …
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