Rechtsprechung
| BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Definition eines Telekommunikationsmarktes als regulierungsbedürftig; Feststellung einer Marktmacht eines Unternehmens im Wege einer Marktanalyse als Voraussetzung für eine Missbrauchsverfügung; Einschlägiges materielles Recht als Anknüpfungspunkt für die Beurteilung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.05.2006 - 21 K 7047/05
- BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 71.06
- BVerwG, 26.10.2006 - 6 C 36.06
- BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 25.04.2001 - 6 C 6.00
Telekom muss Wettbewerbern "entbündelten Zugang" im Ortsnetz gewähren
Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Sind diesem keine Anhaltspunkte zu entnehmen, ist bei Verwaltungsakten ohne Dauerwirkung im Zweifel die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich, während bei Verwaltungsakten mit Dauerwirkung - je nach dem zeitlichen Umfang des Aufhebungsbegehrens - regelmäßig auch spätere Veränderungen der Sachlage bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts zu berücksichtigen sind (Urteil des Senats vom 25. April 2001 - BVerwG 6 C 6.00 - BVerwGE 114, 160 = Buchholz 442.066 § 33 TKG Nr. 1 S. 4 m.w.N.).Vielmehr stellte die Beanstandung regelnd (§ 35 VwVfG) fest, dass ein bestimmtes Verhalten die Voraussetzungen eines Missbrauchs beträchtlicher Marktmacht erfüllte und deshalb ein aufsichtsbehördliches Einschreiten rechtfertigte (Urteil vom 25. April 2001 a.a.O. S. 162 bzw. S. 2 f.).
- BVerwG, 18.04.2007 - 6 C 21.06
Missbrauchsaufsicht, besondere Missbrauchsaufsicht, allgemeine …
Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Dies ist unvereinbar mit den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 18. April 2007 - BVerwG 6 C 21.06 - (DVBl 2007, 706 LS; juris), das allerdings erst nach Erlass des Urteils des Verwaltungsgerichts ergangen ist, dem Wortlaut, der Systematik, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck der Marktregulierungsvorschriften des neuen Rechts einschließlich des § 42 TKG 2004 entnommen hat.Denn das der Bundesnetzagentur nach neuem Recht im Interesse der Marktregulierung zur Verfügung gestellte Eingriffsinstrumentarium - unter Einschluss der besonderen Missbrauchsaufsicht - bildet ein in sich geschlossenes System, das auf dem Ergebnis eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens aufbaut; dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus (Urteil vom 18. April 2007 a.a.O. Rn. 32 unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 49 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).
- BVerwG, 17.05.2006 - 6 C 14.05
Feststellungsklage; Entgeltgenehmigungspflicht nach TKG 1996; Übergangsbestimmung …
Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Denn das der Bundesnetzagentur nach neuem Recht im Interesse der Marktregulierung zur Verfügung gestellte Eingriffsinstrumentarium - unter Einschluss der besonderen Missbrauchsaufsicht - bildet ein in sich geschlossenes System, das auf dem Ergebnis eines Marktdefinitions- und Marktanalyseverfahrens aufbaut; dies schließt die Anwendung der neuen Regulierungsinstrumente im Übergangszeitraum vor der erstmaligen Durchführung dieser Verfahren aus (Urteil vom 18. April 2007 a.a.O. Rn. 32 unter Hinweis auf den Beschluss des Senats vom 17. Mai 2006 - BVerwG 6 C 14.05 - BVerwGE 126, 74 Rn. 49 = Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 1).Der erkennende Senat hat diese Bestimmung nach nationalem Recht dahin ausgelegt, dass nicht nur durch Verwaltungsakt konkret auferlegte Verpflichtungen, die an eine marktbeherrschende Stellung anknüpfen, sondern auch entsprechende gesetzliche Verpflichtungen übergangsweise wirksam bleiben; die Vereinbarkeit dieser Auslegung mit Gemeinschaftsrecht ist Gegenstand eines Ersuchens auf Vorabentscheidung an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (s. Beschluss vom 17. Mai 2006 a.a.O. Rn. 58 ff.).
- BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03
Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an …
Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, hat das Revisionsgericht im gleichen Umfang zu beachten, wie sie die Vorinstanz berücksichtigen müsste, wenn sie jetzt entschiede (Urteil vom 24. Juni 2004 - BVerwG 2 C 45.03 - BVerwGE 121, 140 = Buchholz 237.0 § 9 BaWüLBG Nr. 1 S. 4 m.w.N.). - BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen …
Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Zwar soll ein unstreitiger, erst während des Revisionsverfahrens eingetretener Umstand ausnahmsweise dann berücksichtigt werden können, wenn dieser nicht weiter beweisbedürftig ist, seine Verwertung einer endgültigen Streiterledigung dient und schützenswerte Interessen der Beteiligten dadurch nicht berührt werden (Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64 S. 22). - BVerwG, 15.11.2006 - 6 C 18.05
Zusammenschaltungsentgelte; Vorabregulierung; Kosten der effizienten …
Auszug aus BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
Denn § 150 Abs. 1 Satz 1 TKG 2004 erlegt den betroffenen Unternehmen im Übergangszeitraum (auch) die Pflicht auf, sich den im alten Recht vorgesehenen Verwaltungsakten der Regulierungsbehörde zu unterwerfen, deren es zur Durchsetzung der fortbestehenden gesetzlichen Verpflichtungen bedarf (so - für das nationale Recht - Beschluss vom 15. November 2006 - BVerwG 6 C 18.05 - Buchholz 442.066 § 150 TKG Nr. 2 Rn. 20).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 71.06 (6 C 36.06) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
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- Wolters Kluwer
Aufhebung einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Pflicht zur Überlassung analoger Telefonanschlüsse ...
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Verfahrensgang
- VG Köln, 17.05.2006 - 21 K 7047/05
- BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 71.06 (6 C 36.06)
- BVerwG, 26.10.2006 - 6 C 36.06
- BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
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| BVerwG, 26.10.2006 - 6 C 36.06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
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Vorläufige Streitwertfestsetzung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Köln, 17.05.2006 - 21 K 7047/05
- BVerwG, 05.10.2006 - 6 B 71.06
- BVerwG, 26.10.2006 - 6 C 36.06
- BVerwG, 19.09.2007 - 6 C 36.06
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