Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13385
BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22 (https://dejure.org/2024,13385)
BVerwG, Entscheidung vom 24.04.2024 - 6 C 5.22 (https://dejure.org/2024,13385)
BVerwG, Entscheidung vom 24. April 2024 - 6 C 5.22 (https://dejure.org/2024,13385)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,13385) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4 Satz 1; NotSanG § 32 Abs. 2 Satz 1; NotSan-APrV §§ 5, 10, 19; VwGO §§ 137, 142 Abs. 1 Satz 1, §§ 144, 173 Satz 1; ZPO § 264 Nr. 2
    Pflicht zur Schaffung richterrechtlicher Übergangsregelungen bei Mängeln einer Prüfungsordnung

  • rechtsinformationen.bund.de

    Pflicht zur Schaffung richterrechtlicher Übergangsregelungen bei Mängeln einer Prüfungsordnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 32 Abs 2 S 1 NotSanG, § 5 Abs 3 S 2 NotSan-APrV
    Pflicht zur Schaffung richterrechtlicher Übergangsregelungen bei Mängeln einer Prüfungsordnung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG
    Prüfungsrecht: Zur Pflicht der Verwaltungsgerichte, bei Mängeln einer Prüfungsordnung richterrechtliche Übergangsregelungen zu treffen | Prüfungsordnung; Nichtigkeit; Übergangsregelung; Chancengleichheit

  • doev.de PDF

    Pflicht zur Schaffung richterrechtlicher Übergangsregelungen bei Mängeln einer Prüfungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsgerichtliche Feststellung der Nichtigkeit einer maßgeblichen Bestimmung der anzuwendenden Prüfungsordnung bei der Überprüfung einer berufsbezogenen behördlichen Prüfungsentscheidung; Gerichtlicher Erlass einer inter partes wirkenden Übergangsregelung für den ...

  • datenbank.nwb.de

    Pflicht zur Schaffung richterrechtlicher Übergangsregelungen bei Mängeln einer Prüfungsordnung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mängeln einer Prüfungsordnung - und die Pflicht zur Schaffung richterrechtlicher Übergangsregelungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Folgen einer nichtigen Prüfungsregelung für die zukünftige Ausgestaltung des traumatologischen Fallbeispiels im Rahmen der praktischen Prüfung zum Notfallsanitäter

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 12 Abs. 1 GG
    Prüfungsrecht: Zur Pflicht der Verwaltungsgerichte, bei Mängeln einer Prüfungsordnung richterrechtliche Übergangsregelungen zu treffen | Prüfungsordnung; Nichtigkeit; Übergangsregelung; Chancengleichheit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 182, 231
  • NVwZ 2024, 1680
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.10.2020 - 6 C 8.19

    Staatliche Ergänzungsprüfung für den Beruf "Notfallsanitäter"

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Die im August 2019 abgelegte Prüfung des Klägers werde jedoch zeitlich von der im Urteil vom 28. Oktober 2020 - BVerwG 6 C 8.19 - getroffenen Übergangsregelung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erfasst, denn die Übergangsfrist beginne erst mit der Verkündung der Entscheidung.

    Deshalb darf bei einem Prüfling, der gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nimmt, die Anwendung von § 10 Satz 7 und 8 NotSan-APrV nicht zum Ausschluss des Wiederholungsversuchs führen (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - BVerwGE 170, 1 Rn. 68).

    Die Prüferanzahl erweist sich als wesentlich für das Prüfungsergebnis, weil sich die Bewertung der Prüfungsleistung bei einer Kollegialprüfung nicht als Ergebnis einer einzelnen, sondern auf verschiedenen subjektiven Wertungen und Gewichtungen beruhenden Bewertungsentscheidung mehrerer Prüfer darstellt (…BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 15, 17 und vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - BVerwGE 170, 1 Rn. 21 ff.).

    Rn. 18 Die sich daran anschließende Annahme, der erkennende Senat habe im Urteil vom 28. Oktober 2020 - BVerwG 6 C 8.19 - eine inter omnes wirkende rechtsgestaltende Übergangsregelung getroffen, trifft jedoch nicht zu.

    Rn. 22 Bei der ihm obliegenden inhaltlichen Ausgestaltung einer prüfungsrechtlichen Übergangsregelung hat ein Verwaltungsgericht grundsätzlich die - soweit vorhanden - bisherige Verwaltungspraxis der jeweiligen Prüfungsbehörde zugrunde zu legen (…BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 20 und vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - BVerwGE 170, 1 Rn. 24).

    Denn die Annahme des Oberverwaltungsgerichts, die normvertretende Übergangsregelung könne erst ab dem 28. Oktober 2020 - dem Verkündungszeitpunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren BVerwG 6 C 8.19 - angewendet werden, verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

  • BVerwG, 10.04.2019 - 6 C 19.18

    Anspruch auf Überdenkensverfahren; Begründung der Notenfestsetzung; …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Rn. 15 Die Rechtmäßigkeit der Durchführung einer berufsbezogenen Prüfung, deren Bewertung sowie die darauf beruhende Feststellung ihres endgültigen Nichtbestehens beurteilen sich anhand der zum Zeitpunkt der Erbringung der Prüfungsleistung maßgebenden Sach- und Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 9).

    Die Prüferanzahl erweist sich als wesentlich für das Prüfungsergebnis, weil sich die Bewertung der Prüfungsleistung bei einer Kollegialprüfung nicht als Ergebnis einer einzelnen, sondern auf verschiedenen subjektiven Wertungen und Gewichtungen beruhenden Bewertungsentscheidung mehrerer Prüfer darstellt (BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 15, 17 …und vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - BVerwGE 170, 1 Rn. 21 ff.).

    Rn. 22 Bei der ihm obliegenden inhaltlichen Ausgestaltung einer prüfungsrechtlichen Übergangsregelung hat ein Verwaltungsgericht grundsätzlich die - soweit vorhanden - bisherige Verwaltungspraxis der jeweiligen Prüfungsbehörde zugrunde zu legen (BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 20 …und vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - BVerwGE 170, 1 Rn. 24).

  • BVerwG, 27.02.2019 - 6 C 3.18

    Anforderungen an die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Rn. 10 a) Ob Rechtsschutz gegen eine prüfungsrechtliche Entscheidung durch die Erhebung einer Anfechtungs- oder einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zu suchen ist, richtet sich nach der Ausgestaltung der maßgeblichen Prüfungsordnung (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 6 C 3.18 - BVerwGE 164, 379 Rn. 8 …und Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 6 B 12.23 - NVwZ 2024, 420 Rn. 9).

    In der revisiblen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter (NotSan-APrV) ist im Falle der gerichtlichen Aufhebung eines Bescheids, in dem das endgültige Nichtbestehen der Prüfung gemäß § 10 Satz 3 NotSan-APrV festgestellt wird, kein behördlicher Zwischenschritt in Form eines Verwaltungsakts vorgesehen, der für die Fortsetzung des dann wieder offenen Prüfungsverfahrens erforderlich wäre (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2019 - 6 C 3.18 - BVerwGE 164, 379 Rn. 8).

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Rn. 21 Diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechungslinie, die für die Bewältigung der mit den fortschreitenden Anforderungen des Gesetzesvorbehalts einhergehenden Fehlerfolgen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen entwickelt worden ist, wurde später für andere Fallkonstellationen geöffnet (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 - BVerfGE 85, 386 ; vgl. auch Urteil vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673, 2402/04 - BVerfGE 116, 69 : "... beispielsweise ...").
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Danach hat ein Gericht beim Fehlen einer notwendigen Ermächtigungsgrundlage zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke die reguläre Rechtsfolge der Kassation des Verwaltungsakts vorübergehend auszusetzen und dem Normgeber für die Schaffung der erforderlichen Regelungen eine Übergangsfrist einzuräumen, während derer Maßnahmen ungeachtet des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage hinzunehmen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251 , vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - BVerfGE 45, 400 , vom 1. März 1978 - 1 BvL 24/76 - BVerfGE 48, 29 , vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268 , vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 13. Dezember 1988 - 2 BvL 1/84 - BVerfGE 79, 245 ).
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvR 799/76

    Oberstufenreform

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Danach hat ein Gericht beim Fehlen einer notwendigen Ermächtigungsgrundlage zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke die reguläre Rechtsfolge der Kassation des Verwaltungsakts vorübergehend auszusetzen und dem Normgeber für die Schaffung der erforderlichen Regelungen eine Übergangsfrist einzuräumen, während derer Maßnahmen ungeachtet des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage hinzunehmen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251 , vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - BVerfGE 45, 400 , vom 1. März 1978 - 1 BvL 24/76 - BVerfGE 48, 29 , vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268 , vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 13. Dezember 1988 - 2 BvL 1/84 - BVerfGE 79, 245 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Rn. 21 Diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechungslinie, die für die Bewältigung der mit den fortschreitenden Anforderungen des Gesetzesvorbehalts einhergehenden Fehlerfolgen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen entwickelt worden ist, wurde später für andere Fallkonstellationen geöffnet (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 - BVerfGE 85, 386 ; vgl. auch Urteil vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1673, 2402/04 - BVerfGE 116, 69 : "... beispielsweise ...").
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Danach hat ein Gericht beim Fehlen einer notwendigen Ermächtigungsgrundlage zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke die reguläre Rechtsfolge der Kassation des Verwaltungsakts vorübergehend auszusetzen und dem Normgeber für die Schaffung der erforderlichen Regelungen eine Übergangsfrist einzuräumen, während derer Maßnahmen ungeachtet des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage hinzunehmen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251 , vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - BVerfGE 45, 400 , vom 1. März 1978 - 1 BvL 24/76 - BVerfGE 48, 29 , vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268 , vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 13. Dezember 1988 - 2 BvL 1/84 - BVerfGE 79, 245 ).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77

    Grundschulauflösung

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Danach hat ein Gericht beim Fehlen einer notwendigen Ermächtigungsgrundlage zur Vermeidung einer verfassungsferneren Regelungslücke die reguläre Rechtsfolge der Kassation des Verwaltungsakts vorübergehend auszusetzen und dem Normgeber für die Schaffung der erforderlichen Regelungen eine Übergangsfrist einzuräumen, während derer Maßnahmen ungeachtet des Fehlens einer gesetzlichen Grundlage hinzunehmen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27. Januar 1976 - 1 BvR 2325/73 - BVerfGE 41, 251 , vom 22. Juni 1977 - 1 BvR 799/76 - BVerfGE 45, 400 , vom 1. März 1978 - 1 BvL 24/76 - BVerfGE 48, 29 , vom 13. Juni 1979 - 1 BvR 699/77 - BVerfGE 51, 268 , vom 20. Oktober 1981 - 1 BvR 640/80 - BVerfGE 58, 257 und vom 13. Dezember 1988 - 2 BvL 1/84 - BVerfGE 79, 245 ).
  • BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14

    Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …

    Auszug aus BVerwG, 24.04.2024 - 6 C 5.22
    Schließlich wurde die Pflicht zur Schaffung richterrechtlichen Übergangsrechts auf weitere Mängel von Prüfungsordnungen erstreckt (BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 - NVwZ-RR 2015, 416 Rn. 11 …und Urteil vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 - NVwZ-RR 2017, 693 Rn. 23).
  • BVerwG, 15.03.2017 - 6 C 46.15

    Ausgestaltung; Befähigungsschein; Berufsbezogene Prüfung; Berufsfreiheit; …

  • BVerwG, 25.01.2023 - 6 C 6.21

    Übergangsweise Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen

  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …

  • BVerwG, 05.12.2016 - 6 B 17.16

    Neubewertung schulischer Leistungen; vernichtete Arbeiten; Wiedereinsetzung wegen …

  • BVerfG, 13.12.1988 - 2 BvL 1/84

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …

  • BVerwG, 15.11.1974 - VII C 8.73

    Verpflichtung des Gesetzgebers zur Vornahme wesentlicher Entscheidungen im …

  • BVerwG, 13.01.1982 - 7 C 95.80

    Pflichtfremdsprache - Bremer Orientierungsstufe - Elterliches Erziehungsrecht - …

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvL 24/76

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerwG, 02.08.1988 - 7 B 90.88

    Studien- und Prüfungsbedingungen an der Universität der Bundeswehr München

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Approbation

  • BVerwG, 16.04.1997 - 6 C 9.95

    Befangenheitsrüge nach Zustellung des Berufungsurteils - Besetzung der …

  • BVerwG, 14.12.2023 - 6 B 12.23

    Richtige Klageart gegen prüfungsrechtliche Entscheidungen; Überdenkensverfahren, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2026 - 6 A 392/25

    Smartphone; Täuschungsversuch; Laufbahnprüfung; Besonders schwerer Fall; …

    Rn. 54 vgl. BVerwG, Urteil vom 24.4.2024 - 6 C 5.22 -, BVerwGE 182, 231= juris Rn. 15; OVG NRW, Urteil vom 21.10.2024 - 6 A 2333/22 -, KommJur 2025, 32 = juris Rn. 41,.
  • BVerwG, 01.10.2025 - 6 CN 1.24

    Nordrhein-westfälische Ersatzschulverordnung in Teilen unwirksam

    Insbesondere lässt § 7 Abs. 10 ESchVO NRW in keiner Weise erkennen, wer die von dem Oberverwaltungsgericht in den Blick genommenen "prüfenden Bediensteten der oberen Schulaufsicht" sind, welche Qualifikation sie aufweisen müssen, wie sie bestellt werden und in welcher Zahl sie im Zusammenhang mit den einzelnen Prüfungsleistungen tätig werden (…zum Erfordernis der exakten rechtssatzmäßigen Festlegung insbesondere der konkreten Zahl der Prüfer: BVerwG, Urteile vom 10. April 2019 - 6 C 19.18 - BVerwGE 165, 202 Rn. 14 ff., vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - BVerwGE 170, 1 Rn. 22 ff. und vom 24. April 2024 - 6 C 5.22 - BVerwGE 182, 231 Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.2026 - 2 ME 144/25

    Vorläufiger Anpruch des Studenten als Antragstellers auf Gewährung einen weiteren …

    Denn wäre das Verwaltungsgericht dem Rechtsstandpunkt des Antragstellers gefolgt, dass in § 17 Abs. 3 Satz 1 TAppV das Zwei-Prüfer-Prinzip verankert sei, hätte es für die ihm zugestandene Wiederholung der Prüfung eine inter partes wirkende Übergangsregelung für das Verfahren der Notenfindung erlassen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.04.2024 - 6 C 5.22 -, juris Rn. 19).

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 10.4.2019 - 6 C 19.18 -, bestätigt durch Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 5.22 -, beide veröffentlicht in juris) verlangen der prüfungsrechtliche Grundsatz der Chancengleichheit und der effektive Schutz der Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG), dass der zuständige Normgeber die Zahl der Prüfer und das Verfahren im Falle von Bewertungsdifferenzen der Prüfer bei berufsbezogenen Prüfungen rechtssatzmäßig festlegt.

    Sie wirkt außerdem nicht nur zukunftsgerichtet, denn in einem solche Fall würde die Prüfungsentscheidung allein wegen des Mangels der Prüfungsordnung gerichtlich kassiert und der jeweilige Kläger hätte gegenüber seinen Mitprüflingen den mit Blick auf die Chancengleichheit sachlich nicht gerechtfertigten Vorteil einer erneuten Prüfungschance (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.4.2024 - 6 C 5.22 -, juris Rn. 17 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2024 - 9 S 835/24

    Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung in …

    Ob Rechtsschutz gegen eine prüfungsrechtliche Entscheidung durch die Erhebung einer Anfechtungs- oder einer Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage zu suchen ist, richtet sich nach der Ausgestaltung der maßgeblichen Prüfungsordnung (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.04.2024 - 6 C 5.22 -, juris Rn. 10, …und vom 27.02.2019 - 6 C 3.18 -, juris Rn. 8).

    Rn. 39 Die Rechtmäßigkeit der Durchführung einer berufsbezogenen Prüfung, wie hier, ist anhand der zum Zeitpunkt der Erbringung der Prüfungsleistung maßgebenden Sach- und Rechtslage zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.04.2024 - 6 C 5.22 -, juris Rn. 15;… Senatsurteil vom 11.07.2023 - 9 S 831/22 -, juris Rn. 31 ).

  • VG Magdeburg, 29.10.2024 - 5 A 226/23

    Endgültiges Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung im Studiengang …

    Würde die Übergangsregelung aber nur zukunftsgerichtet wirken und die Prüfungsentscheidung allein wegen des Mangels der Prüfungsordnung gerichtlich kassiert, hätte die Klägerin gegenüber ihren Mitprüflingen den mit Blick auf die Chancengleichheit sachlich nicht gerechtfertigten Vorteil einer erneuten Prüfungschance (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 6 C 5/22 -, juris, Rn. 19).

    Rn. 32 Diese verfassungsgerichtliche Rechtsprechungslinie, die für die Bewältigung der mit den fortschreitenden Anforderungen des Gesetzesvorbehalts einhergehenden Fehlerfolgen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen entwickelt worden ist, wurde später für andere Fallkonstellationen geöffnet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 -, juris, Rn. 61), sodass die Pflicht zur Schaffung richterrechtlichen Übergangsrechts auch auf Mängel von Prüfungsordnungen erstreckt wurde (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 -, juris, Rn. 11;… Urteile vom 15. März 2017 - 6 C 46.15 -, juris, Rn. 23 und vom 24. April 2024, a.a.O., Rn. 21).

    Nur dann liefert sie einen legitimen Anknüpfungspunkt für den Inhalt der gerichtlichen Übergangsregelung (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024, a.a.O., Rn. 22).

  • VG Berlin, 10.04.2025 - 12 K 266.23

    Begrenzung einer Prüfung auf einen Wiederholungsversuch; Obliegenheit der …

    Rn. 40 Zwar verlangt Art. 12 Abs. 1 GG bei berufsbezogenen Prüfungen, dass einem Prüfling mindestens ein Wiederholungsversuch zuzugestehen ist (…Fischer/Jeremias/Dieterich, Prüfungsrecht, 8. Aufl. 2022, Rn. 766 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 und 174/84 - juris; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - juris Rn. 68; Urteil vom 24. April 2024 - 6 C 5/22 - juris Rn. 12).

    Rn. 41 Soweit das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, im Fall eines Kandidaten, der gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen bei der staatlichen Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nimmt, dürfe die Anwendung einer Frist zur Ablegung der Wiederholungsprüfung (§ 10 Satz 7 und 8 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter - NotSan-APrV - vom 16. Dezember 2013 <BGBl. I S. 4280>) nicht zum Ausschluss des Wiederholungsversuchs führen (BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 6 C 5/22 - juris Rn. 12; vgl. zuvor bereits BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8.19 - juris Rn. 68), ergibt sich daraus für den vorliegenden Fall kein abweichender Maßstab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2024 - 6 A 2333/22

    Klage eines Stadtinspektoranwärters gegen seinen Ausschluss von der …

    vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24.4.2024 - 6 C 5.22 -, GewArch 2024, 327 = juris Rn. 15 m. w. N.
  • VG Bremen, 21.04.2026 - 7 K 1057/25

    Anmeldefrist für die Wiederholung des ersten juristischen Staatsexamens, Urteil …

    Dieses dogmatische Verständnis steht in Einklang mit der späteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach bezogen auf einen Prüfling, der gegen die Bewertung seiner Prüfungsleistungen gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nimmt und erst nach erfolglosem Abschluss des Verfahrens den Wiederholungsversuch wahrnehmen möchte, die Anwendung einer Fristbestimmung nicht zum Ausschluss des Wiederholungsversuchs führen darf (…vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8/19, juris Rn. 68; vom 24. April 2024 - 6 C 5/22, juris Rn. 12).

    wäre, fiele das Ende der Frist in ein laufendes Widerspruchs- oder Klageverfahren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Oktober 2020 - 6 C 8/19, a.a.O., Rn. 68; zum Fristablauf während eines laufenden Klageverfahrens unter den Gesichtspunkten des Art. 12 GG: BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 6 C 5/22, juris Rn. 12).

  • VG Hamburg, 05.06.2026 - 2 E 3570/26

    Kein Wahlrecht eines Prüflings hinsichtlich eines Prüfungstermins …

    Vielmehr würde sich eine inter partes wirkende, vom Verwaltungsgericht zu bestimmende Übergangsregelung an der Verwaltungspraxis der Prüfungsbehörde orientieren (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.4.2024, 6 C 5/22, juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 06.10.2025 - 7 ZB 25.700

    Verwaltungsgerichte, Klärungsbedürftigkeit, Ernstliche Zweifel, Bezugnahme auf …

    Denn das Verwaltungsgericht hat jedenfalls zutreffend festgestellt, dass die vom Kläger geltend gemachte Nichtigkeit von § 46 GSO vorliegend nicht zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen kann, sondern allenfalls eine inter partes wirkende Übergangsregelung erfordert, die sich im Hinblick auf den Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) regelmäßig - so auch hier - an der tatsächlich ausgeübten Praxis zu orientieren hat (vgl. BVerwG, U.v. 24.4.2024 - 6 C 5.22 - juris Rn. 19 f. m.w.N.).
  • VG Berlin, 26.11.2025 - 12 K 295.24
  • VG Greifswald, 11.11.2025 - 6 A 1697/24

    Verhältnismäßigkeit eines Prüfungskonzepts für die juristische Zwischenprüfung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht