Rechtsprechung
| BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis für eine isolierte Anfechtung der Entscheidungen der Prüfungsgremien für Kriegsdienstverweigerer wegen ihrer örtlichen Unzuständigkeit - Örtliche Zuständigkeit für ein Anerkennungsbegehren als Kriegsdienstverweigerer - Begriff des "gesetzlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 29.09.1980 - 4 VG A 233/78
- BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Insbesondere hat es mit diesem Ziel durch Vernehmung des Klägers als Partei für den hier maßgebenden Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung selbst festzustellen, ob der Wehrpflichtige eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 25 WPflG und der für die Anwendung dieser Vorschriften aufgestellten Maßstäbe (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217) getroffen hat. - BVerwG, 07.10.1980 - 6 C 39.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Widerspruchsbescheid - Prüfungskammer für …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Daß kein Rechtsschutzinteresse an der bloßen Aufhebung des Widerspruchsbescheides besteht, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. die vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteile in BVerwGE 45, 351 und 49, 307 sowie die Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 - DÖV 1981, 178] und vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 3.80 -). - BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 141.67
Einwand des Entgegenstehens einer rechtskräftig entschiedenen Sache - Bestimmung …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Sie sind offenbar im Einklang mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1967 - BVerwG 8 C 141.67 - (BVerwGE 28, 193 [196] = Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 4) davon ausgegangen, daß die Aufnahme eines Studiums außerhalb des Wohnsitzes der Eltern regelmäßig nicht auf die Begründung eines eigenen ständigen Aufenthalts am Niederlassungsort eines jungen Menschen schließen läßt.
- BVerwG, 05.11.1975 - VI C 4.74
Rechtschutz in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anfechtung eines …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Daß kein Rechtsschutzinteresse an der bloßen Aufhebung des Widerspruchsbescheides besteht, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. die vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteile in BVerwGE 45, 351 und 49, 307 sowie die Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 - DÖV 1981, 178] und vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 3.80 -). - BVerwG, 25.07.1973 - VI C 43.73
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Heilbarkeit der …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Diesem obliegt deswegen die volle Überprüfung der angefochtenen Entscheidungen aufgrund einer eigenen Aufklärung des Sachverhalts (vgl. dazu auch BVerwGE 44, 17 [23]). - BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73
Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Daß kein Rechtsschutzinteresse an der bloßen Aufhebung des Widerspruchsbescheides besteht, hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (vgl. die vom Verwaltungsgericht erwähnten Urteile in BVerwGE 45, 351 und 49, 307 sowie die Urteile vom 7. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 39.80 - [Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 - DÖV 1981, 178] und vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 6 C 3.80 -). - BVerwG, 26.04.1974 - VII C 77.72
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - Verstoß gegen den …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Von einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG könnte bei einem behördlichen Verfehrensfehler - ähnlich wie bei einem Verstoß des Gerichts gegen die Geschäftsverteilung (vgl. dazu Urteil vom 26. April 1974 - BVerwG 7 C 77.72 - [Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 11 = NJW 1974, 1885] mit weiteren Nachweisen insbesondere aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs) - nur bei einem von willkürlichen Erwägungen getragenen Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen gesprochen werden. - BVerwG, 14.02.1979 - 6 C 81.78
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtdurchführung eines Vorverfahrens
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Hier ist es allein sachgerecht, eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Anerkennungsbegehren selbst herbeizuführen, um eine sonst nicht auszuschließende doppelte Inanspruchnahme des Gerichts bei Anfechtung des erneuten Widerspruchsbescheides durch den Kriegsdienstverweigerer oder die Wehrbereichsverwaltung zu vermeiden und der sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse des Wehrpflichtigen gewollten Beschleunigung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens Rechnung zu tragen (vgl. dazu BVerwGE 57, 283 [285]). - BVerwG, 20.08.1981 - 6 C 160.80
Kriegsdienstverweigerer - Isolierte Anfechtung von Bescheiden - …
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
Die Revision, ist auch begründet, denn entgegen der - auch in der Kriegsdienstverweigerungssache 4 VG A 137/79 (BVerwG 6 C 160.80) vertretenen - Auffassung des Verwaltungsgerichts ist für eine isolierte Anfechtungsklage gegen den eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer versagenden Bescheid des Prüfungsausschusses in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer ebensowenig ein Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen, wie ein solches Bedürfnis für die Anfechtungsklage lediglich gegen den unter Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts, zustande gekommenen Widerspruchsbescheid besteht. - BVerwG, 18.07.1975 - 6 C 13.75
Auszug aus BVerwG, 24.08.1981 - 6 C 8.81
In einem Falle, in dem zwar der Prüfungsausschuß, nicht aber die Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer für den Ort des ständigen Aufenthalts des Wehrpflichtigen zuständig war, hat der Senat näher ausgeführt, daß Verfahrensfehler nicht notwendig zur Aufhebung des mit ihnen behafteten Verwaltungsaktes führen (vgl. Urteil vom 18. Juli 1975 - BVerwG 6 C 13.75 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 17]). - BVerwG, 22.10.1980 - 6 C 3.80
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.02.1985 - 8 C 25.84
Verwaltungsverfahren - Fehler - Folgen - Wehrpflicht - Einberufung - …
Die örtliche Zuständigkeit der den Verwaltungsakt erlassenden Behörde bleibt nach § 46 VwVfG nur dann folgenlos, wenn die getroffene Entscheidung aus zwingenden rechtlichen Gründen nicht anders hätte ausfallen dürfen (vgl. Urteile vom 17. Februar 1981 - BVerwG 7 C 55.79 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 58 S. 2 , vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123 S. 10 , vom 3. Mai 1982 - BVerwG 6 C 60.79 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 130 S. 29 und vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 57.80 - Buchholz 316 § 46 VwVfG Nr. 8 S. 3 ). - BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …
Selbstverständlich ist es nicht auszuschließen, daß, wie der Senat bereitsim Urteil vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123) unter Hinweis auf seine Rechtsprechung ausgeführt hat, andere Gremien mit anderen Mitgliedern zu anderen Überzeugungen und damit auch zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich der inneren Einstellung des Klägers bezüglich der Frage des Kriegsdienstes mit der Waffe gelangt wären oder gelangen würden. - BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …
Der dem Verfahren vor dem Prüfungsausschuß beim Kreiswehrersatzamt München anhaftende Zuständigkeitsmangel ist auch nicht dadurch geheilt worden, daß die dem unzuständigen Prüfungsausschuß übergeordnete Prüfungskammer bei der Wehrbereichsverwaltung VI in München in der Sache entschieden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - ). - BVerwG, 07.09.1982 - 6 C 61.81
Kriegsdienstverweigerungssachen - Isolierte Anfechtung - Entscheidungsspielraum …
Der erkennende Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß in Kriegsdienstverweigerungssachen für eine isolierte Anfechtung der Verwaltungsentscheidungen mit der Begründung, die Prüfungskammer und der Prüfungsausschuß seien örtlich unzuständig gewesen oder ihr Verfahren habe an anderen Mängeln gelitten, kein Raum ist (vgl. BVerwGE 49, 307; 61, 45 = Buchholz 448.0 § 35 WPflG Nr. 18 sowie Urteil vom 24. August 1981 - BVerwG 6 C 8.81 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 123] und das oben erwähnte Urteil vom 3. Mai 1982).
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