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Weitere Entscheidung unten: AG Herne, 21.02.2008

Rechtsprechung
   ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07   

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https://dejure.org/2008,23101
ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07 (https://dejure.org/2008,23101)
ArbG Herne, Entscheidung vom 21.02.2008 - 6 Ca 649/07 (https://dejure.org/2008,23101)
ArbG Herne, Entscheidung vom 21. Februar 2008 - 6 Ca 649/07 (https://dejure.org/2008,23101)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung von Nebenpflichten aus dem Arbeitsverhältnis durch das Tragen eines muslimischen Kopftuches einer Lehrerin im Schuldienst; Soziale Rechtfertigung einer Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers; Vermeidung einer abstrakten Gefährdung durch das ...

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • VG Düsseldorf, 05.06.2007 - 2 K 6225/06

    Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage einer Kopftuch tragenden Lehrerin …

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Denn § 57 Abs. 4 Schulgesetz NW ist als abstrakter Gefährdungstatbestand ausgestaltet nicht als konkreter (ebenso ArbG Herne, Urteil v. 06.03.2007, 4 Ca 3415/06; ArbG Düsseldorf, Urteil v. 29.06.2007, 12 Ca 175/07; VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06; VwG Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2007, 2 K 1752/07).

    Dies gilt sowohl für das Nonnenhabit wie auch die Kippa, die ebenfalls vom Verbot religiöser Bekundungen in § 57 Abs. 4 S. 1 Schulgesetz NW erfasst sind (ebenso VwG Aachen, Urteil v. 09.11.2007, 1 K 323/07, BeckRS 2008, 30284; VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06).

    Soweit in der Begründung zum Gesetzentwurf vom 31.10.2005 (Landtagsdrucksache 14/569) davon ausgegangen wurde, dass die Tracht von Ordensschwestern und die durch die Kippa nicht erfasst werden, so ist diese subjektive Zielvorstellung der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten nicht Inhalt des Gesetzes geworden, da sie im Wortlaut keinen Niederschlag gefunden hat (so VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06).

    Selbst wenn man annähme, die Klägerin könne daraus für sich Vorteile ziehen, dass das beklagte Land an anderer Stelle, nämlich in P1 zulässt, seine Schulleiterin aufgrund eines Gestellungsvertrages in Nonnentracht unterrichtet, so wäre der zugrunde liegende historisch bedingte Sonderfall mit der Situation der Klägerin nicht vergleichbar (vgl. dazu VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Rn. 48 aa) Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.09.2003, 2 BvR 1436/02 (BeckRS 2003, 30328988) steht es dem zuständigen Landesgesetzgeber frei, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben das zulässige Maß religiöser Bezüge in der Schule neu zu bestimmen.

    Dabei liegt es auch im Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers, ob er sich für eine großzügigere Lösung entscheidet oder ob er wegen des größeren Potentials möglicher Konflikte in der Schule den Weg geht, der staatlichen Neutralitätspflicht im schulischen Bereich eine strengere und damit mehr als bisher distanziertere Bedeutung beimisst und deswegen durch das äußere Erscheinungsbild einer Lehrkraft vermittelte religiöse Bezüge vor den Schülern grundsätzlich fernhält, um Konflikte zu vermeiden (vgl. BVerfG, Urteil v. 24.09.2003, 2 BvR 1436/02, BeckRS 2003, 30328988).

  • BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05

    Verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Rn. 31 Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (vgl. BAG, Urteil v. 22.07.1982, 2 AZR 30/81, AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; Urteil v. 17.07.2002, 2 AZR 62/02 - EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; Urteil v. 12.01.2006, 2 AZR 21/05, AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 62/02

    Kündigung - verhaltensbedingt - Pflegekraft - Geschenkannahme

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Rn. 31 Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (vgl. BAG, Urteil v. 22.07.1982, 2 AZR 30/81, AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; Urteil v. 17.07.2002, 2 AZR 62/02 - EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; Urteil v. 12.01.2006, 2 AZR 21/05, AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).
  • LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des …

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Maßgeblich ist, dass die Klägerin dies aus religiösen Gründen für sich als verbindlich ansieht (vgl. LAG Hamm, Urteil v. 26.02.2002, 5 Sa 1582/01, NZA 2002, S. 1090, 1091;… Bockenförde, NJW 2001, S. 723, 724).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Rn. 31 Eine Kündigung aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers ist nach § 1 Abs. 2 KSchG sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht schuldhaft verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint (vgl. BAG, Urteil v. 22.07.1982, 2 AZR 30/81, AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5; Urteil v. 17.07.2002, 2 AZR 62/02 - EZA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 59; Urteil v. 12.01.2006, 2 AZR 21/05, AP KSchG 1969, § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 53).
  • BAG, 28.04.1982 - 7 AZR 1139/79

    Änderungskündigung und Gleichbehandlung

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Lediglich im Rahmen der Interessenabwägung kann berücksichtigt werden, ob die Nachsicht des Arbeitgebers in dem einen Falle Auswirkungen auf die Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung in einem anderen Fall haben kann (vgl. BAG, Urteil v. 28.04.1982, 7 AZR 1139/79, NJW 1982, S. 2687 ff.;… A/P/S, 3. Aufl. 2007, § 626 BGB, Rn. 99).
  • ArbG Düsseldorf, 29.06.2007 - 12 Ca 175/07

    Wollmützenfall

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Denn § 57 Abs. 4 Schulgesetz NW ist als abstrakter Gefährdungstatbestand ausgestaltet nicht als konkreter (ebenso ArbG Herne, Urteil v. 06.03.2007, 4 Ca 3415/06; ArbG Düsseldorf, Urteil v. 29.06.2007, 12 Ca 175/07; VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06; VwG Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2007, 2 K 1752/07).
  • VG Düsseldorf, 14.08.2007 - 2 K 1752/07

    Im Beamtenverhältnis des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Lehrerin …

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Denn § 57 Abs. 4 Schulgesetz NW ist als abstrakter Gefährdungstatbestand ausgestaltet nicht als konkreter (ebenso ArbG Herne, Urteil v. 06.03.2007, 4 Ca 3415/06; ArbG Düsseldorf, Urteil v. 29.06.2007, 12 Ca 175/07; VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06; VwG Düsseldorf, Urteil v. 14.08.2007, 2 K 1752/07).
  • VG Aachen, 09.11.2007 - 1 K 323/07

    Verstoß wegen des Tragens eines sogenannten "islamischen Kopftuchs" aus …

    Auszug aus ArbG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07
    Dies gilt sowohl für das Nonnenhabit wie auch die Kippa, die ebenfalls vom Verbot religiöser Bekundungen in § 57 Abs. 4 S. 1 Schulgesetz NW erfasst sind (ebenso VwG Aachen, Urteil v. 09.11.2007, 1 K 323/07, BeckRS 2008, 30284; VwG Düsseldorf, Urteil v. 05.06.2007, 2 K 6225/06).
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   AG Herne, 21.02.2008 - 6 Ca 649/07   

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