Rechtsprechung
| VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beihilfe - Erstattung von im Ausland entstandenen Aufwendungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (15)
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 4 S 2068/02
Zur Beihilfefähigkeit stationärer Krankenbehandlungskosten im Ausland
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Diese Regelung schränkt die Beihilfefähigkeit für im Ausland entstandene Aufwendungen ein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 - Urteil vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 -).Die fiktive inländische Kostenberechnung ist auf das Maß der im Ausland in Anspruch genommenen Leistungen - sowohl inhaltlich als auch der Dauer nach - beschränkt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -).
Eine fiktive Berechnung dergestalt, dass der Kläger im Inland etwa ggf. zu weitergehenden Wahlleistungen berechtigt gewesen wäre und über die Rechnung des Leiters der Unfallabteilung hinaus privatärztlich hätte behandelt werden können, ist nicht zulässig (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -).
Den Interessen des Beihilfeberechtigten wird dadurch entsprochen, dass im Rahmen der zumutbaren Eigenvorsorge das bei Auslandsbehandlungen erhöhte Kostenrisiko durch spezielle private Versicherungstarife abgedeckt werden kann (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.07.2002 - 4 S 1094/02 - Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -).
Der VGH Baden-Württemberg führt hierzu aus (Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 -):.
- BVerwG, 20.09.1988 - 2 B 91.88
Beihilfefähige Aufwendungen - Krankenhausbehandlung - Ausland
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Nach der Regelung des § 13 Abs. 1 BVO sind den tatsächlich im Ausland jeweils entstandenen Aufwendungen diejenigen Aufwendungen gegenüberzustellen, die bei Durchführung der gleichen Leistung im Inland entstanden wären (BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988 - 2 B 91.88 -, ZBR 1989, 175; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.04.1988 - 6 A 970/86 -, ZBR 1989, 211).Verzichtet er hierauf oder denkt er an die Möglichkeit einer Versicherung nicht und realisiert sich dieses in diesem Sinne bewusst eingegangene Risiko, so sind die damit verbundenen - vermeidbaren - wirtschaftlichen Belastungen ausschließlich seiner Handlungsweise zuzurechnen und nicht auf den Dienstherrn abzuwälzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988 - 2 B 91.88 - OVG Berlin, Urteil vom 05.06.1979 - IV B 12.77 -).
- EuGH, 13.05.2003 - C-385/99
DER GRUNDSATZ DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS STEHT DER NIEDERLÄNDISCHEN …
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
In diesem Zusammenhang hat der EuGH mehrfach nationale Regelungen - überwiegend aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder vergleichbaren Systemen -, welche die Erstattung von in einem anderen Mitgliedsstaat entstandenen Krankheitskosten von einer vorherigen Genehmigung abhängig machten, als unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit beanstandet (…vgl. EuGH, a.a.O., wie etwa auch BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 35.00 -, BVerwGE 116, 269; anders ausdrücklich bei Leistungen der Krankenhausversorgung: EuGH, Urteil vom 13.05.2003, C-385/99 - Müller-Fauré -, Rn 81).Vielmehr erweist sich hier eine Beschränkung auf die Kosten für eine Erbringung der medizinisch notwendigen Behandlung im Inland als gerechtfertigt, weil auf objektiven, nicht diskriminierenden und transparenten Kriterien beruhend (EuGH, Urteil vom 18.03.2004, C-8/02 - Leichtle -, Rn 48; Urteil vom 13.05.2003, C-385/99 - Müller-Fauré -, Rn 107).
- EuGH, 12.07.2001 - C-157/99
Smits und Peerbooms - "Dienstleistungsfreiheit - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
In einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft erbrachte medizinische Tätigkeiten werden danach von Art. 50 EG erfasst; ob die medizinische Behandlung in einer Krankenanstalt oder außerhalb davon erfolgt, ist unerheblich (vgl. EuGH, Urteil vom 12.07.2001, C 157/99 - Smits Geraets - m.w.N.).In Ermangelung einer Harmonisierung der mitgliedsstaatlichen Regelungen in diesem Bereich bleibt es aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht den Mitgliedsstaaten überlassen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Leistungen gewährt werden bzw. ein Anspruch darauf besteht (vgl. nur EuGH, Urteil vom 28.04.1998, C-158/96 - Raymond Kohll -, Rn 17 f.; Urteil vom 28.04.1998, C-120/95, - Nicolas Decker -, Rn 22; Urteil vom 12.07.2001, C-157/99 - Smits Geraets -, Rn 44 f.; Urteil vom 23.10.2003, C-56/01 - Patricia Inizan -, Rn 17, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 23.05.2002 - 2 C 35.00
Beihilfe zu Heilkuren im Ausland; Notwendigkeit eines amtsärztlichen Gutachtens, …
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Dass die streitige nationale Regelung möglicherweise zum Bereich der sozialen Sicherheit gehört (zweifelnd BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 35.00 -, BVerwGE 116, 269), schließt die Anwendung der Art. 49 und 50 EG nicht aus.In diesem Zusammenhang hat der EuGH mehrfach nationale Regelungen - überwiegend aus der gesetzlichen Krankenversicherung oder vergleichbaren Systemen -, welche die Erstattung von in einem anderen Mitgliedsstaat entstandenen Krankheitskosten von einer vorherigen Genehmigung abhängig machten, als unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit beanstandet (…vgl. EuGH, a.a.O., wie etwa auch BVerwG, Urteil vom 23.05.2002 - 2 C 35.00 -, BVerwGE 116, 269; anders ausdrücklich bei Leistungen der Krankenhausversorgung: EuGH, Urteil vom 13.05.2003, C-385/99 - Müller-Fauré -, Rn 81).
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.1983 - 4 S 348/82
Zur Höhe der Beihilfe für stationäre Krankenhausbehandlung im Ausland
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Diese Regelung schränkt die Beihilfefähigkeit für im Ausland entstandene Aufwendungen ein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 21.07.2004 - 4 S 2068/02 - Urteil vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 -).Grundlage des Vergleichs ist danach immer die tatsächlich in Anspruch genommene Leistung, die entsprechend beihilferechtlich einzuordnen ist (…VGH Baden-Württemberg, a.a.O. und Urteil vom 18.01.1983 - 4 S 348/82 -, Urteilsumdruck S. 10).
- BGH, 13.06.2002 - III ZR 186/01
Minderungspflicht nach § 6a GOÄ bei Leistungen externer Ärzte für …
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Rn. 39 In Fortentwicklung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 13.06.2002 (BGHZ 151, 102) Folgendes entschieden: Erbringt ein niedergelassener anderer Arzt auf Veranlassung eines Krankenhausarztes für einen im Krankenhaus behandelten Patienten, der wahlärztliche Leistungen mit dem Krankenhaus vereinbart hat, im Zusammenhang mit seiner Behandlung stehende ärztliche Leistungen, unterliegt sein Honoraranspruch nach § 6a GOÄ auch dann der Gebührenminderung, wenn diese Leistungen in seiner eigenen Praxis und ohne Inanspruchnahme von Einrichtungen, Mitteln und Diensten des Krankenhauses erbracht werden (vgl. auch Bayer. VGH, Beschluss vom 19.03.2003 ; OLG Koblenz, Urteil vom 04.07.2002 ). - BGH, 17.09.1998 - III ZR 222/97
Höhe des Arzthonorars bei stationärer Krankenhausbehandlung
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Dementsprechend kann gegen eine Honorarminderung nicht eingewandt werden, dass dem Krankenhaus im Einzelfall Kosten in der zu mindernden Höhe nicht entstanden seien (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.1998, NJW 1999, 868). - OVG Berlin, 05.06.1979 - IV B 12.77
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
Verzichtet er hierauf oder denkt er an die Möglichkeit einer Versicherung nicht und realisiert sich dieses in diesem Sinne bewusst eingegangene Risiko, so sind die damit verbundenen - vermeidbaren - wirtschaftlichen Belastungen ausschließlich seiner Handlungsweise zuzurechnen und nicht auf den Dienstherrn abzuwälzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.1988 - 2 B 91.88 - OVG Berlin, Urteil vom 05.06.1979 - IV B 12.77 -). - EuGH, 28.04.1998 - C-120/95
GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE …
Auszug aus VG Sigmaringen, 28.10.2004 - 6 K 1122/03
In Ermangelung einer Harmonisierung der mitgliedsstaatlichen Regelungen in diesem Bereich bleibt es aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht den Mitgliedsstaaten überlassen zu bestimmen, unter welchen Voraussetzungen Leistungen gewährt werden bzw. ein Anspruch darauf besteht (vgl. nur EuGH, Urteil vom 28.04.1998, C-158/96 - Raymond Kohll -, Rn 17 f.; Urteil vom 28.04.1998, C-120/95, - Nicolas Decker -, Rn 22; Urteil vom 12.07.2001, C-157/99 - Smits Geraets -, Rn 44 f.; Urteil vom 23.10.2003, C-56/01 - Patricia Inizan -, Rn 17, jeweils m.w.N.). - EuGH, 18.03.2004 - C-8/02
DIE FÜR BEAMTE GELTENDE DEUTSCHE REGELUNG DER ÜBERNAHME VON AUFWENDUNGEN IM …
- EuGH, 23.10.2003 - C-56/01
Inizan - "Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - In einem anderen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.1988 - 6 A 970/86
- VGH Hessen, 27.07.1993 - 2 UE 321/92
Beihilfefähigkeit der bei stationärer Krankenhausbehandlung im Ausland …
- VG Frankfurt/Main, 07.11.1996 - 9 E 404/96
- VGH Baden-Württemberg, 19.01.2010 - 4 S 1070/08
Beschränkung der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für medizinische Leistungen …
Dies wird von Teilen der Rechtsprechung zum einen mit der Begründung in Frage gestellt, dass sich der Betreffende in derartigen Fällen nicht mit dem Ziel der (noch nicht absehbaren) medizinischen Behandlung in den anderen Staat begeben habe (so VG Düsseldorf, Urteil vom 29.11.2005 - 26 K 327/05 -, Juris), zum anderen damit, dass er bei einem Notfall gezwungen sei, die medizinische Dienstleistung in Anspruch zu nehmen und insoweit keine Wahl habe (so VG Sigmaringen, Urteil vom 28.10.2004 - 6 K 1122/03 -, Juris - aufgehoben durch Senatsurteil vom 20.02.2006, a.a.O.). - VGH Baden-Württemberg, 20.02.2006 - 4 S 2954/04
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für eine Krankenhausbehandlung im grenznahen …
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Oktober 2004 - 6 K 1122/03 - wird geändert.das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. Oktober 2004 - 6 K 1122/03 - zu ändern, den Beklagten zur Gewährung einer weiteren Beihilfe in Höhe von 16.916,51 EUR zu verpflichten und die Bescheide des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg vom 17. Oktober, 30. Oktober und 08. November 2002 in der Gestalt des Teilabhilfebescheids vom 23. Mai 2003 sowie dessen Widerspruchsbescheid vom 06. Juni 2003 aufzuheben, soweit sie entgegenstehen.
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