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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 6 L 14.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,3104
OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 6 L 14.18 (https://dejure.org/2018,3104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2018 - 6 L 14.18 (https://dejure.org/2018,3104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2018 - 6 L 14.18 (https://dejure.org/2018,3104)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 6 Abs 1 VwVG, § 12 VwVG
    Richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers - fehlende Ermächtigungsgrundlage im Landesverwaltungsvollstreckungsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 6 Abs 1 VwVG, § 12 VwVG, § 8 Abs 1 VwVfG BE, § 1 UZwG BE, § 7 UZwG BE, § 36 SOG BE, § 37 Abs 1 SOG BE, § 62 AufenthG, § 62b AufenthG
    Beschwerde; richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung; Abschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers; fehlende Ermächtigungsgrundlage im Landesverwaltungsvollstreckungsrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 13
    Wohnungsdurchsuchung, vollziehbar ausreisepflichtig, Abschiebung, Gesetzesvorbehalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11

    Rechtsschutz gegen Durchsuchung von Wohnräumen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 6 L 14.18
    Soweit das Verwaltungsgericht Berlin eine richterliche Durchsuchungsanordnung im Land Brandenburg nach § 26 Abs. 1 VwVG Bbg in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 GG für zulässig gehalten hat, da die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) im Landesverwaltungsvollstreckungsrecht (§ 40 VwVG Bbg) zitiert sei (VG Berlin, Beschluss vom 8. September 2011 - VG 6 M 2.11 - NVwZ-RR 2012, 167, juris Rn. 9), bedarf dies keiner näheren Betrachtung, da das Berliner Landesverwaltungsvollstreckungsrecht eine solche Einschränkung nicht vorsieht.
  • VG Berlin, 12.04.2017 - 10 M 308.17

    Inverwahrungnahme eines gültigen Russischen Nationalpasses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 6 L 14.18
    Die Antragstellerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 12. April 2017 - VG 10 M 308.17 - stützen, da sich dieser zu der hier inmitten stehenden Frage nach der Rechtsgrundlage für eine Durchsuchungsanordnung nicht näher verhält.
  • OVG Hamburg, 18.08.2020 - 4 Bf 160/19

    Betreten der zur privaten Nutzung überlassenen Zimmer einer Wohnunterkunft zum …

    Rn. 34 In Anwendung dieses Maßstabs stellt das Betreten einer Wohnung durch Behördenmitarbeiter, um dort Personen zum Zwecke der Abschiebung aufzufinden und zu ergreifen, eine Durchsuchung im Sinne von Art. 13 Abs. 2 GG dar (so auch VG Berlin, Beschl. v. 16.2.2018, 19 M 62.18, juris Rn. 9, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2018, OVG 6 L 14.18, juris Rn. 2; LG Verden, Beschl. v. 25.8.2004, 6 T 120/04, InfAuslR 2004, 453, Leitsatz in juris;… vgl. AG Kerpen, Beschl. v. 22.1.2004, 68 XIV 3/04, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2022 - 1 S 1265/21

    Abschiebung als spezialgesetzlich geregelte Maßnahme der …

    Insbesondere wurden die Vorschriften über das Festhalten von Personen und die Durchsuchung von Wohnungen zum Zwecke der Abschiebung in § 58 Abs. 4 bis 9 AufenthG n.F. erst durch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15.08.2019 (BGBl. I S. 1294) mit Wirkung vom 21.08.2019 und damit nach der im vorliegenden Fall streitbefangenen Abschiebung vom 20.06.2018 in das Aufenthaltsgesetz eingefügt (vgl. zu dem nach Ansicht des Bundesgesetzgebers wegen Regelungslücken vor allem im Berliner Landesverwaltungsvollstreckungsrecht damals bestehenden Regelungsbedarf, BT-Drs. 19/10706, S. 14, und OVG Bln.-Brbg., Beschl. v. 19.02.2018 - OVG 6 L 14.18 - juris).
  • VG Hamburg, 15.02.2019 - 9 K 1669/18

    Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft als Wohnung; Durchsuchung; fehlende …

    Rn. 38 (1) Gemessen an diesen Vorgaben handelt es sich um eine Durchsuchung, wenn Vollstreckungspersonen eine Wohnung öffnen und betreten, um darin bestimmte Personen aufzufinden und zu ergreifen (s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2018, OVG 6 L 14.18, juris Rn. 2;… VG Berlin, Beschl. v. 16.2.2018, 19 M 62.18, juris Rn. 9;… VG Bremen, Urt. v. 13.1.2012, 2 K 2625/08, www.asyl.net; Herrmann, ZAR 2017, 201 (204); Zeitler, ZAR 2014, 365 (367); LG Verden, Beschl. v. 25.8.2004, 6 T 120/04, BeckRS 2004, 31369220).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2024 - 3 B 17.22

    Abschiebung - Fortsetzungsfeststellungklage - Wohnheimzimmer - Betreten - …

    Rn. 35 Die erforderliche spezielle gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, ist mit § 58 Abs. 5 AufenthG gegeben (zur Rechtslage vor Einfügung dieser Vorschrift durch das Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht vom 15. August 2019, BGBl. I S. 1294, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2018 - OVG 6 L 14.18 - juris).
  • KG, 20.03.2018 - 1 W 51/18

    Verwaltungsvollstreckung in Berlin: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer …

    Hierzu wird auf die zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 16. Februar 2018 - 19 M 62.18 -, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Februar 2018 - 6 L 14.18 - jew. juris) verwiesen, denen sich der Senat anschließt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2024 - 1 O 52/24

    Wohnungsdurchsuchungsanordnung zur Sicherstellung einer Sprengstofferlaubniskarte …

    Dies ist zutreffend und steht der Annahme, dass Wohnungsdurchsuchungen i. S. d. Art. 13 Abs. 2 GG einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigung bedürfen, nicht entgegen (s. auch die in der Kommentierung ohne inhaltliche Bewertung wiedergegebene Entscheidung des OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Februar 2018 - OVG 6 L 14.18 -, juris Rn. 3).

    4. März 1994 - 26 A 20.94 -, juris Rn. 53), oder sie setzen sich mit der Frage, ob es in Anbetracht der dargestellten verfassungsrechtlichen Maßstäbe für eine Wohnungsdurchsuchung einer (einfach-)gesetzlichen Ermächtigung bedarf, nicht auseinander (vgl. AG Tiergarten…, Beschluss vom 5. September 2017 - 382 XIV 88/17 L -, juris Rn. 17; VG Berlin…, Beschluss vom 12. April 2017 - 10 M 308.17 -, juris Rn. 17; s. im Übrigen die Notwendigkeit einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen der Vollstreckung ebenso annehmend: KG Berlin…, Beschluss vom 20. März 2018 - 1 W 51/18 -, juris Rn. 5; VG Berlin…, Beschluss vom 16. Februar 2018 - 19 M 62.18 -, juris Rn. 9 f., bestätigt durch OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 19. Februar 2018, a. a. O.).

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