Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 18 Abs 2 AufenthG 2004, § 18 Abs 3 AufenthG 2004, § 18a AufenthG 2004, § 19c Abs 1 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 S 3 AufenthG 2004
Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken; Abwägungsentscheidung im Beschwerdeverfahren bei unklarem Sachverhalt; Amtsermittlungspflicht der Ausländerbehörde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch eines Ausländers auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken als Betriebsleiter eines Restaurants; Hinweispflicht der Behörde gegenüber einem Ausländer hinsichtlich des Fehlens, der Unvollständigkeit oder Widersprüchlichkeit von Angaben
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.07.2023 - 11 B 73/23
- OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- OVG Schleswig-Holstein, 03.07.2019 - 4 MB 14/19
Untersagung unerlaubten Online-Glücksspiels hat vorerst Bestand
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind ( OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22
Tierschutz-, Haltungs- und Betreuungsverbot gegenüber einem Landwirt
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind ( OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).
- OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind ( OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2021 - 4 MB 53/21
Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis; Antrag eines armenischen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind ( OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. nur OVG Schleswig, Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , Beschl. v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 4).
- BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06
Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
In der Regel würde es sich erst bei einem Wechsel des Aufenthaltszwecks nicht mehr um eine "Verlängerung", sondern um die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 12;… OVG Schleswig, Beschl. v. 17.01.2020 - 4 MB 102/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2022 - 3 S 9.22
Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung - uneingeschränkter …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Vielmehr eröffnet § 9 Abs. 1 BeschV einen eigenständigen Zugang zum Arbeitsmarkt (vgl. nur OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 17.05.2022 - OVG 3 S 9/22 -, juris Rn. 4 ff. m.w.N.). - VGH Hessen, 09.05.2023 - 6 B 1834/22
Zu den Anforderungen an eine Aufenthaltserlaubnis zu "Sonstigen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Die Vorschrift ist für Ausländer gedacht, deren Qualifikationen zwar hinter denen einer Fachkraft i.S.d. § 18 Abs. 3 AufenthG zurückbleiben, deren Beschäftigung in der Bundesrepublik aber zur Deckung des Bedarfs an Fach- bzw. Arbeitskräften in Bereichen erforderlich ist, für die erst nach den Regelungen der Beschäftigungsverordnung ein Aufenthaltstitel erteilt werden kann; in Betracht kommen die in den Teilen 2 bis 5 der Beschäftigungsverordnung einzeln aufgeführten Beschäftigungen (VGH Kassel, Beschl. v. 09.05.2023 - 6 B 1834/22 -, juris Rn. 19 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 102/19
Keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
In der Regel würde es sich erst bei einem Wechsel des Aufenthaltszwecks nicht mehr um eine "Verlängerung", sondern um die Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis handeln (…vgl. BVerwG, Urt. v. 04.09.2007 - 1 C 43.06 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 17.01.2020 - 4 MB 102/19 -, juris Rn. 7 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2012 - 4 MR 2/12
Eilantrag der "Hells Angels Kiel" gegen Vereinsverbot
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2024 - 6 MB 1/24
Sollte es aufgrund einer unvollständigen Aktenübermittlung zu einer nicht hinnehmbaren Rechtsschutzverkürzung kommen, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob dies allein im Rahmen der Interessenabwägung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO schon die Anordnung bzw. Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs rechtfertigen könnte (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 17.08.2012 - 4 MR 2/12 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 02.07.2026 - 6 MB 26/26
Aufenthaltsrecht zur Bindung der Ausländerbehörden nach § 42 Satz 1 AsylG
Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Annahme, dass die in Verfahren der vorliegenden Art zu treffende gerichtliche Entscheidung auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung ergeht und sich dabei vorrangig an der Frage orientiert, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schon ohne Weiteres feststellen lässt, diese also in die eine oder andere Richtung offensichtlich ist (Beschl. d. Senats v. 26.11.2024 - 6 MB 27/24 -, juris Rn. 9 und v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 11 ). - OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2025 - 6 MB 24/25
Beschwerde zurückgewiesen - Meta muss Facebook vorerst transparenter machen
Rn. 16 Die in Verfahren der vorliegenden Art zu treffende gerichtliche Entscheidung ergeht auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung und orientiert sich dabei vorrangig an der Frage, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schon ohne Weiteres feststellen lässt, diese also in die eine oder andere Richtung offensichtlich ist (Beschl. d. Senats v. 26.11.2024 - 6 MB 27/24 -, juris Rn. 9 und v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 11 ).Rn. 17 Lässt sich eine offensichtliche Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht feststellen, ergeht die Entscheidung unabhängig von den Erfolgsaussichten (…OVG Münster, Beschl. v. 11.07.2024 - 18 B 1063/23 -, juris Rn. 23;… OVG Schleswig, Beschl. v. 20.05.2020 - 2 MB 22/19 -, juris Rn. 5 ) aufgrund einer weiteren Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind (Beschl. d. Senats v. 26.11.2024 - 6 MB 27/24 -, juris Rn. 9 und v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 11 jeweils m.w.N.).
- OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2024 - 6 MB 27/24
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit - Einreise mit erforderlichem …
Ist dies nicht der Fall, ergeht die Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung, bei der die jeweils eintretenden Folgen einer stattgebenden bzw. ablehnenden Eilentscheidung gegenüberzustellen sind ( OVG Schleswig, Beschl. v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 11 , Beschl. v. 22.12.2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 28 , Beschl. v. 29.10.2021 - 4 MB 53/21 -, juris Rn. 9 , v. 03.07.2019 - 4 MB 14/19 -, juris Rn. 5 , ausf.: Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3 ff.).Für die Zuordnung eines Sachverhalts zu einem solchen Aufenthaltszweck ist im Ansatz von den verschiedenen Abschnitten des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes auszugehen (Beschl. des Senats v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 13 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2026 - 6 MB 33/25
Zulässigkeit der Umstellung eines Klageantrags im Falle eines …
Erweist sich nach der genannten Überprüfung der angefochtene Bescheid als offensichtlich rechtmäßig, ist ein Aussetzungsantrag regelmäßig abzulehnen (Beschl. d. Senats v. 18.12.2025 - 6 MB 24/25 -, juris Rn. 9 , v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 11 ;… OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, juris Rn. 3). - VG München, 20.05.2026 - M 12 K 25.4024
Behördliche Eröffnung des Arbeitsmarktzugangs., Arbeitsmarktzugang, …
Danach ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 19c AufenthG bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 9 BeschV möglich und zwar unabhängig davon, ob die Aufnahme der beabsichtigten Beschäftigung noch von einer weiteren Rechtsgrundlage nach der Beschäftigungsverordnung gedeckt ist (OVG SH, B.v. 13.2.2024 - 6 MB 1/24 - juris Rn. 19 f.;… VG Köln, B.v. 24.10.2025 - 5 L 2378/25 - juris Rn. 26;… VG Schleswig-Holstein, B.v. 10.7.2023 - 11 B 73/23 - juris Rn. 33;… Breidenbach in BeckOK AuslR, Stand 1.7.2025, BeschV § 9 Rn. 1; Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Aufenthaltsgesetz und der Beschäftigungsverordnung, Stand: 12/2024, Ziff. 39.9.1).Über § 19c Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 9 Abs. 1 BeschV wird damit ein eigenständiger Arbeitsmarktzugang eröffnet, für den es keiner weiteren Rechtsgrundlage mehr bedarf (OVG SH, B.v. 13.2.2024 - 6 MB 1/24 - juris Rn. 19;… VG Köln, B.v. 24.10.2025 - 5 L 2378/25 - juris Rn. 26).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2026 - 6 MB 40/26
Aufenthaltsrecht keine Abschiebungsandrohung bei schutzwürdigen familiären …
Ebenfalls nicht zu beanstanden ist die Annahme, dass die in Verfahren der vorliegenden Art zu treffende gerichtliche Entscheidung auf der Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung ergeht und sich dabei vorrangig an der Frage orientiert, ob sich bei der gebotenen summarischen Überprüfung die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides schon ohne Weiteres feststellen lässt, diese also in die eine oder andere Richtung offensichtlich ist (Beschl. d. Senats v. 26.11.2024 - 6 MB 27/24 -, juris Rn. 9 und v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 11 ). - OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2025 - 6 MB 30/25
Fehlerhafte Bemessung der Ausreisefrist führt zur Rechtswidrigkeit der …
Hiergegen ist nichts zu erinnern; dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschl. v. 13.02.2024 - 6 MB 1/24 -, juris Rn. 11 und v. 26.11.2024 - 6 MB 27/24 -, juris Rn. 9 jeweils m.w.N.). - VG Kassel, 24.04.2026 - 4 K 720/24
Begriff der "Aufenthaltserlaubnis" im Sinne des § 9 Abs. 1 BeschV
Zusätzlich müssen die Voraussetzungen des § 18 Abs. 2 Nr. 1 bis Nr. 3 und Nr. 4a AufenthG vorliegen (konkreter Arbeitsplatz, Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, soweit nicht zustimmungsfrei, erforderliche Berufsausübungserlaubnis und Versicherung des Arbeitgebers über tatsächlich ausgeübte Tätigkeit) sowie regelmäßig die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13. Februar 2024 - 6 MB 1/24 -, juris, Rn. 19;… Broscheit, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 15. Aufl. 2025, § 19c AufenthG, Rn. 12).
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