Rechtsprechung
| LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 Abs 2 BGB, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 12 Abs 1 S 2 GG
Haftung für Falschauskünfte wegen unzulänglicher KI-Programmierung
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Haftung für KI-generierte Texte
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Betreiber einer Online-Datenbank für Wirtschaftsinformationen haftet für falsche KI-generierte Inhalte
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Firmen haften für Fehler von eingesetzter KI
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Störereigenschaft bei KI-Unternehmensauskunft
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Versehentlich vermögenslos: Portal für KI-Unternehmensauskunft haftet als Störer
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
KI-gestützter Wirtschaftsinformationsdienst haftet als Störer auf Unterlassung falscher Unternehmensangaben
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Wirtschaftsdienst haftet für KI-verursachte Falschinformationen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Haftung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch KI-Output bejaht
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (23)
- BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14
Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen: …
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Geschützt wird durch Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 3 GG auch der soziale Geltungsanspruch eines Wirtschaftsunternehmens (BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rz. 12).Dieses Recht stellt einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Abwägung mit den im Einzelfall konkret kollidierenden Interessen anderer ergeben (BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rz. 16).
Rn. 35 Wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts ist der Begriff der Schmähkritik eng auszulegen (…BVerfG, a.a.O., Rz. 20; BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rz. 18).
Daher stellt auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik noch keine Schmähung dar (…BVerfG, a.a.O., Rz. 18; BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rz. 18).
Dementsprechend muss sich ein Gewerbetreibender wertende, nicht mit unwahren Tatsachenbehauptungen verbundene Kritik an seiner gewerblichen Leistung in der Regel auch dann gefallen lassen, wenn sie scharf formuliert ist (BGH, Urteil vom 16.12.2014 - VI ZR 39/14, Rz. 21).
- OLG Düsseldorf, 18.03.2021 - 16 U 136/20
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Rn. 29 Während das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz davor bietet, dass Dritte sich individueller Daten bemächtigen, und sie in nicht nachvollziehbarerweise als Instrument nutzen, um die Betroffenen auf Eigenschaften, Typen oder Profile festzulegen, auf die sie keinen Einfluss haben und die aber für die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, bietet das Persönlichkeitsrecht in seiner äußerungsrechtlichen Ausprägung Schutz vor den Gefährdungen, die sich für die Persönlichkeitsentfaltung aus der sichtbaren Verbreitung bestimmter Informationen im öffentlichen Raum ergeben (BVerfG…, Beschluss vom 06.11.2019- 1 BvR 16/13, Rz. 89 ff.; BGH…, Urteil vom 26.11.2019 - VI ZR 12/19, Rz. 27 ff.; so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 15).Die Beklagte kann sich nicht darauf zurückziehen, sie sei an diesem automatischen Vorgang nicht beteiligt gewesen, weil sie sich bewusst zur Beantwortung von Suchanfragen ihrer Nutzer einer künstlichen Intelligenz bedient hat, die in Fällen wie diesem unzulänglich programmiert war, weil sie nicht erkannt hat, dass vorliegend die XXX, Amtsgericht XXX HRB XXX, gemeint war und ein Zuordnungsfehler (XXX vs XXX) vorlag (so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 19).
Zum anderen haftet der Betreiber eines Portals auch dann als unmittelbarer Störer für die von einem Dritten eingestellten Inhalte, wenn er sich diese aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu eigen gemacht und dafür nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung übernommen hat (BGH…, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rz. 17; so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 19).
Rn. 51 Das Persönlichkeitsrecht ist ein Rahmenrecht, dessen Reichweite erst durch die Abwägung der betroffenen grundrechtlich geschützten Interessen bestimmt wird und dementsprechend ein aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleitetes Gebot, eine Äußerung zu unterlassen, auf die konkrete Verletzungsform beschränkt werden muss, damit die wesentlichen abwägungsrelevanten Gesichtspunkte, die zur Rechtswidrigkeit der Äußerung geführt haben, in die Rechtskraft der Entscheidung miteinbezogen werden (vgl. BGH…, Urteil vom 04.12.2018 - VI ZR 128/19, Rz. 19; so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 17).
- BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15
Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei …
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Das Haftungsprivileg des § 10 Satz 1 TMG erstreckt sich nur auf die strafrechtliche Verantwortung und die Schadensersatzhaftung eines Diensteanbieters von Telemedien im Sinne von § 2 Satz 1 Nr. 1 TMG (…BGH, Versäumnisurteil vom 25.10.2011- VI ZR 93/10, Rz. 19) und lässt die Möglichkeit unberührt, den Diensteanbieter wegen einer vorangegangenen Rechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rz. 19 f.).Rn. 32 Da das Persönlichkeitsrecht ein Rahmenrecht ist, dessen Reichweite nicht absolut feststeht, kann erst durch eine Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange, bei der die besonderen Umstände des Einzelfalls sowie die betroffenen Grundrechte zu berücksichtigen sind, bestimmt werden, ob der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht rechtswidrig gewesen ist (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rz. 30).
Zum anderen haftet der Betreiber eines Portals auch dann als unmittelbarer Störer für die von einem Dritten eingestellten Inhalte, wenn er sich diese aus Sicht eines verständigen Durchschnittsnutzers auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller relevanten Umstände zu eigen gemacht und dafür nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung übernommen hat (BGH, Urteil vom 01.03.2016 - VI ZR 34/15, Rz. 17; so auch OLG Düsseldorf I-16 U 136/20; Anlage K6 S. 19).
- BGH, 21.09.2012 - V ZR 230/11
Besitzschutz: Kraftfahrzeughalterhaftung auf Unterlassung eines Falschparkens auf …
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH NJW 12, 3781;… Grüneberg BGB/ Herrler § 1004 BGB Rn. 32), an deren Wiederlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 99, 356). - BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14
Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Auch der mittelbare Störer ist von der Norm umfasst, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat (BGH, Urteil vom 28.07.2015 - VI ZR 340/14, Rz. 34). - BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Meinungen können hingegen nicht wahr oder unwahr sein, sondern zum Beispiel wahrhaftig oder unaufrichtig, überlegt oder unbedacht (BVerfGE 33, 1 (14) = NJW 1972, 811). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Der Unterschied liegt in der Beziehung zwischen der Äußerung und der Realität (BVerfGE 90, 241 (247) = NJW 1994, 1779). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Rn. 39 Tatsachen sind nur dann grundgesetzlich geschützt, wenn sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind und zur Meinungsbildung beitragen (BVerfGE 85, 1 (15) = NJW 1992, 1439). - BGH, 05.07.2019 - V ZR 96/18
Keine verschuldensunabhängige Haftung eines Recyclingunternehmens oder des …
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
Auszug aus LG Kiel, 29.02.2024 - 6 O 151/23
Die Richtigkeit der Information hat Bedeutung für den grundrechtlichen Schutz, denn unwahre Äußerungen sind kein schützenswertes Gut (BVerfGE 54, 208 (219) = NJW 1980, 2072). - BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
- BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
- BGH, 18.03.2014 - VI ZR 10/13
Schadensersatzanspruch der Bundesrepublik Deutschland bei Beschädigung von …
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13
Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte …
- BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10
Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 489/16
Zur Prüfungspflicht des Betreibers einer Internet-Suchmaschine (www.google.de) …
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
- BGH, 27.07.2020 - VI ZR 405/18
Auslistungsbegehren gegen Google
- BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16
Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche …
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
- BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
- BGH, 26.11.2019 - VI ZR 12/19
Kein Schertz: Medienanwalt wollte Spiegel einschüchtern und verliert
- BVerfG, 25.10.2012 - 1 BvR 901/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 …
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