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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 6 S 12.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20044
OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 6 S 12.16 (https://dejure.org/2016,20044)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2016 - 6 S 12.16 (https://dejure.org/2016,20044)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 6 S 12.16 (https://dejure.org/2016,20044)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 27 SGB 8, § 35a SGB 8, § 36 SGB 8, § 36a Abs 3 SGB 8
    Anspruch auf Eingliederungshilfe durch eine bestimmte Maßnahme im einstweiligen Rechtsschutzverfahren bei unzureichender Mitwirkung für ein Hilfeplanverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 27 SGB 8, § 35a SGB 8, § 36 SGB 8, § 36a Abs 3 SGB 8
    Eingliederungshilfe; Hilfe zur Erziehung; einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Asperger-Autismus; Beschulung im Internat; Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vorwegnahme der Hauptsache; fehlende Mitwirkung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 6 S 12.16
    Das kommt auch in der Regelung des § 36a Abs. 3 SGB VIII zum Ausdruck, der den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme der erforderlichen Aufwendungen einer selbst beschafften Hilfemaßnahme nur in eng begrenzten Ausnahmefällen verpflichtet, da der Jugendhilfeträger Leistungsträger ist und nicht bloße "Zahlstelle" (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 2013 - 5 C 35/12 -, BVerwGE 148, 13 ff., Rn. 39 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2015 - 12 B 1483/14

    Entscheidung über die Notwendigkeit und Geeignetheit einer Maßnahme der …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.06.2016 - 6 S 12.16
    Diese Kontrolle beschränkt sich darauf, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet, sachfremde Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (OVG Münster, Beschluss vom 22. Januar 2015 - 12 B 1483/14 -, Rn. 2 bei juris m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2023 - 12 S 457/23

    Beendigung bzw. Unterbrechung von Jugendhilfeleistungen

    Will ein Betroffener die Verpflichtung des Jugendhilfeträgers zur Durchführung einer bestimmten Hilfemaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erwirken, muss er im Hinblick auf den im Rahmen der sozialpädagogischen Fachlichkeit bestehenden Beurteilungsspielraum des Jugendamts darlegen und glaubhaft machen, dass allein die beanspruchte Hilfemaßnahme zur Deckung des Hilfebedarfs erforderlich und geeignet ist und diese keinen weiteren, durch die Durchführung eines Hilfeplanverfahrens erzeugten Aufschub duldet (vgl. OVG Saarland…, Beschluss vom 01.04.2022 - 2 B 46/22 -, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016 - OVG 6 S 12.16 -, juris Rn. 6).
  • VG Karlsruhe, 28.02.2023 - 8 K 292/23
    Diese Kontrolle beschränkt sich darauf, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet, sachfremde Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt wurden (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21.6.2016 - OVG 6 S 12.16 - juris Rn. 5; OVG NRW…, Beschluss vom 22.1.2015 - 12 B 1483/14 - juris Rn. 2 m. w. N.).

    Rn. 22 Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die auf die Gewährung einer bestimmten Hilfe gerichtet ist, kommt daher nach der obergerichtlichen Rechtsprechung zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nur in Betracht, wenn keine Zweifel bestehen, dass es sich bei der begehrten konkreten Hilfemaßnahme um die einzig geeignete und notwendige Leistung handelt, und diese keinen weiteren, durch die Durchführung eines Hilfeplanverfahrens erzeugten Aufschub duldet (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 21.6.2016 - OVG 6 S 12.16 - juris Rn. 6; OVG Bremen…, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 - juris Rn. 26; s. a. OVG NRW…, Beschluss vom 26.4.2007 - 12 B 130/07 - juris Rn. 17).

  • VG Würzburg, 22.09.2022 - W 3 K 21.1637

    Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfeart, geeignete, Online-Schule, …

    Nur wenn der Personensorgeberechtigte bzw. der Hilfesuchende den Träger der Jugendhilfe von Anfang an in den Entscheidungsprozess über die ins Auge gefasste Hilfe einbezieht, kann dieser seine aus § 36a Abs. 1, § 79 Abs. 1 SGB VIII folgende Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 SGB VIII wahrnehmen (…BVerwG, U.v. 12.9.2013 - 5 C 35/12 - juris Rn. 39; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 21.6.2016 - 6 S 12.16 - Jamt 2016, 498).
  • OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21

    Dyskalkulie; Eingliederungshilfe in Form einer Dyskalkulietherapie; maßgeblicher …

    Mithin ist das Verwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass die Dyskalkulietherapie sich als die einzig mögliche Maßnahme zur Deckung des festgestellten Hilfebedarfs erweist (…dazu BayVGH, Beschl. v. 30. Januar 2017 - 12 C 16.1693 -, juris Rn. 8 m. w. N.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 21. Juni 2016 - OVG 6 S 12.16 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 30.09.2019 - 3 A 581/19

    Beurteilungsspielraum; Geeignetheit; Pflegeperson

    Rn. 11 2.1 Das Gericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem Beklagten bei der Wahl der Hilfeart gemäß § 27 SGB VIII ein Beurteilungsspielraum zusteht, der dann nicht verletzt ist, wenn der Eignungsbegriff nicht generell verkannt, von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen, allgemein gültige Beurteilungsmaßstäbe eingehalten sowie keine sachfremden Erwägungen eingestellt wurden (…Stähr, in: Hauck/Noftz, SGB VIII, Loseblatt-Kommentar, Stand: November 2018, § 27 Rn. 29 m. w. N.; OVG Berlin- Brandenburg, Beschl. v. 21. Juni 2016 - OVG 6 S 12.16 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… BayVGH, Beschl. v. 30. Juni 2016 - 12 C 16.1162 -, juris Rn. 28 m. w. N.).
  • VG Potsdam, 20.12.2017 - 7 K 4129/15

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Insofern verweist das Gericht auf die ausführliche Erörterung der Rechtslage in der mündlichen Verhandlung und gibt zusammenfassend folgende Gesichtspunkte zu bedenken: Der Bescheid vom 3. März 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 6. August 2015 ist rechtmäßig gewesen, denn er beruhte auf einem ordnungsgemäß durchgeführten Hilfeplanverfahren nach § 36 SGB VIII. Im Hilfeplangespräch vom 23. Februar 2015 war der Beklagte in vertretbarer Weise (zur Bedeutung und zum behördlichen Beurteilungsspielraum bei Hilfeplanverfahren - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. Juni 2016 - OVG 6 S 12.16 - juris, Rn. 5) zum Schluss gekommen, dass angesichts des sehr begrenzten Erfolgs der Lerntherapie der Einsatz einer psychotherapeutischen Hilfe erwogen werden müsse.
  • VG Saarlouis, 26.09.2019 - 3 L 1304/19

    Anfechtung einer Oberbürgermeisterwahl wegen der Verwendung andersfarbiger …

    Eine Vorwegnahme der Hauptsache ist im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nur dann zulässig, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung eines effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die Ablehnung der begehrten Entscheidung für den Antragsteller mit unzumutbaren Nachteilen verbunden wäre und mit hoher Wahrscheinlichkeit von seinem Obsiegen in der Hauptsache auszugehen ist(Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14.12.1989, 2 ER 301/89, Buchholz 310 § 123 VwGO Nr. 15 …und vom 08.09.2014, 1 BvR 23/14, Rn. 23 ff., juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016, OVG 6 S 12.16, juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 19.11.2014, 3 EO 676/14, juris;… VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 05.05.2017, 3 L 704/17, Rn. 17, juris und vom 06.02.2018, 3 L 38/18;… Schoch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, 33. EL Juni 2017, § 123 VwGO, Rn. 59 ff.) und die sie begründenden tatsächlichen Umstände glaubhaft gemacht sind (vgl. § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO).
  • VG Arnsberg, 20.04.2018 - 11 L 579/18
    Rn. 14 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11.10.2013 - 12 A 1590/13 -, JURIS; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.06.2016 - 6 S 12.16 -, JURIS; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2007 - 7 E 102/07.OVG -, JURIS.
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