Rechtsprechung
| LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
VBL: Zur Anrechnung von Mutterschutzzeiten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anrechnung von Mutterschutzzeiten bei der Betriebsrente in der Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes; Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten als Umlagezeiten im Hinblick auf den Erhalt zusatzversorgungspflichtigen Entgelts während des Mutterschutzes
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 09.06.2009 - 2 C 112/09
- LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (17)
- EuGH, 13.01.2005 - C-356/03
Mayer
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Rn. 8 Zwar nicht auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH vom 13.01.2005 - Az.: C - 356/03 -, aber auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 18.06.2008 - 2 BvL 6/07 - und wegen Art. 3 Abs. 3 GG seien auch die Mutterschutzzeiten als Umlagezeiten zu berücksichtigen.Rn. 47 3. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 13. Januar 2005 - Az.: C - 356/03 - entschieden, dass Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe g der Richtlinie 86/378/EWG des Rates vom 24. Juli 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 geänderten Fassung dahingehend auszulegen ist, dass er nationalen Bestimmungen entgegen steht, nach denen eine Arbeitnehmerin während des teilweise vom Arbeitgeber bezahlten gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs keine Anwartschaften auf eine Versicherungsrente, die Teil des Zusatzversorgungssystems ist, erwirbt, weil die Entstehung solcher Anwartschaften davon abhängt, dass die Arbeitnehmerin während des Mutterschaftsurlaubs steuerpflichtigen Arbeitslohn enthält.
Rn. 48 4. Die angesprochene Entscheidung des EuGH vom 13.01.2005 - Az.: C - 356/03 - zur Berücksichtigung von Mutterschutzzeiten nebst die der Entscheidung des EuGH zugrunde liegenden Richtlinien 92/85/EWG vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (…ABl. L 348, S. 11) und Richtlinie 86/378/EWG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit (…ABL. L 225, S. 40), in der durch die Richtlinie 96/97/EG des Rates vom 20. Dezember 1996 (…ABl. 1997, L 46, S. 20) geänderten Fassung, sind für die bei der Klägerin vorliegenden Mutterschutzzeiten aus dem Jahr 1988 nicht einschlägig.
Warum die schon aufgrund der oben zitierten EuGH-Rechtsprechung (vom 13.01.2005 - Az.: C - 356/03 -) einschlägige Übergangsfrist des 17.05.1990 nicht ausreichend sein soll, zeigt die klagende Partei nicht auf und ist auch nicht ersichtlich.
- BVerfG, 18.06.2008 - 2 BvL 6/07
Ruhegehalt Teilzeitbeamte
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Rn. 8 Zwar nicht auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH vom 13.01.2005 - Az.: C - 356/03 -, aber auf der Grundlage der Entscheidung des BVerfG vom 18.06.2008 - 2 BvL 6/07 - und wegen Art. 3 Abs. 3 GG seien auch die Mutterschutzzeiten als Umlagezeiten zu berücksichtigen.Rn. 53 5. Auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BVerfG vom 18.06.2008 - 2 BvL 6/07 - führt nicht zum Erfolg des Klagebegehrens.
- LG Karlsruhe, 09.03.2001 - 6 S 23/00
Anspruch auf Versorgungsrente für Versicherte ; Tätigkeit im öffentlichen Dienst …
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Wegen der Einordnung der Rechtsbeziehungen als Gruppenversicherungsvertrag ist dabei vorrangig auf die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belastenden Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müssten (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 103, 370 = NVwZ-RR 1988, 103 = VersR 1988, 575; BGH NJW 1999, 279 = MDR 1999, 96; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 430 = VersR 2000, 624; BVerfG, NJW 2000, 3341 = VersR 2000, 836, LG Karlsruhe, NJW 2001, 1655 = VersR 2001, 706 und NVersZ 2002, 41 m.w.N.).Das sind die Umlagezeiten zur Anstalt (vgl. dazu Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, § 42 VBLS Rn. 2 und LG Karlsruhe, U. v. 9.3.2001 in NJW 2001, 1655, sowie U. v. 28.9.2001 in NVersZ 2002, 41 ff).
- LG Karlsruhe, 28.09.2001 - 6 O 78/01
Bemessung der Zusatzversorgungsrente; Anrechnung von einem Beitrittsgebiet …
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Wegen der Einordnung der Rechtsbeziehungen als Gruppenversicherungsvertrag ist dabei vorrangig auf die Interessen der Gruppe der betroffenen Versicherten abzustellen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, ob die Neuregelung für den im Einzelfall belastenden Versorgungsberechtigten Wirkungen entfaltet, die nicht beabsichtigt sein können und auch im Rahmen einer Härteklausel berücksichtigt werden müssten (st. Rspr., vgl. u.a. BGHZ 103, 370 = NVwZ-RR 1988, 103 = VersR 1988, 575; BGH NJW 1999, 279 = MDR 1999, 96; OLG Karlsruhe, NJW 2000, 430 = VersR 2000, 624; BVerfG, NJW 2000, 3341 = VersR 2000, 836, LG Karlsruhe, NJW 2001, 1655 = VersR 2001, 706 und NVersZ 2002, 41 m.w.N.).Das sind die Umlagezeiten zur Anstalt (vgl. dazu Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes, § 42 VBLS Rn. 2 und LG Karlsruhe, U. v. 9.3.2001 in NJW 2001, 1655, sowie U. v. 28.9.2001 in NVersZ 2002, 41 ff).
- EuGH, 23.10.2003 - C-4/02
Schönheit - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches …
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Das BVerfG nimmt in dieser Entscheidung (vgl. juris-Tz. 27) Bezug auf eine Entscheidung des EuGH vom 23. Oktober 2003 (Az. C-4/02 u. C-5/02 in: ZBR 2004, 246). - BGH, 09.07.2003 - IV ZR 100/02
EuGH-Vorlage des Bundesgerichtshofs zur Frage, ob die Versorgungsanstalt des …
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Rn. 45 (vgl. BGH, Urteil vom 09.7.2003, AZ: IV ZR 100/02, abgedruckt in ZTR 2003, 447, recherchiert in juris KORE 593632003). - ArbG Berlin, 08.05.2003 - 96 Ca 5296/03
Frist zum Austritt aus einem Arbeitgeberverband; Gebotene Friedenspflicht nach …
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Rn. 45 (vgl. BGH, Urteil vom 09.7.2003, AZ: IV ZR 100/02, abgedruckt in ZTR 2003, 447, recherchiert in juris KORE 593632003). - LG Karlsruhe, 10.02.2006 - 6 O 380/05
Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Rechtmäßigkeit der Rentenberechnung für …
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Rn. 54 Die Kammer hat bereits in einer Entscheidung vom 10.02.2005 (Az. 6 O 380/05, veröffentlicht bei juris, beck-online BeckRS und http://lrbw.juris.de) ausgeführt, dass diese EuGH-Entscheidung, die zu § 14 BeamtenVG a.F. ergangen ist, auf das Betriebsrentenrecht der Beklagten nicht zu übertragen ist. - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Der Normgeber muss demnach auch darauf achten, dass Kindererziehende in den bestehenden Alterssicherungssystemen gegenüber Erwerbstätigen benachteiligt sind, er darf also diese Nachteile nicht sachwidrig außer Acht lassen (vgl. zum ganzen BVerfGE 87, 1/36 ff und VGH Mannheim, U. vom 26.02.2001 in VGH BW-Ls 2001, Beilage 4, B 1). - BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02
Betriebsübergang - Aktienoptionsplan
Auszug aus LG Karlsruhe, 05.02.2010 - 6 S 18/09
Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (vgl. BGHZ 12, 308 unter II 4; BAGE 104, 324 unter II 1 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2007 - 12 U 59/07, Seite 9). - BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96
Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten …
- BGH, 13.10.1998 - VI ZR 357/97
Zur Unzulässigkeit geschäftsschädigende Äußerungen eines …
- BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53
Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über …
- BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87
Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes
- KG, 06.03.2008 - 12 U 59/07
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Ansprüche eines aus einem Fahrzeug …
- OLG Karlsruhe, 03.02.2000 - 12 U 79/99
Schlechterstellung früherer DDR-Bürger durch VBLS ist unwirksam
- LG Bochum, 04.03.2002 - 6 S 11/01
Anspruch auf Begleichung des Restbetrages einer ärztlichen Honorarrechnung durch …
- BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 1409/10
Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der betrieblichen …
1. unmittelbar gegen a) das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 5. Februar 2010 - 6 S 18/09 -, b) das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 9. Juni 2009 - 2 C 112/09 -, 2. mittelbar gegen a) die Bestimmung des § 29 Abs. 7 Satz 1 der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung, b) die Bestimmung des § 8 Abs. 5 des Tarifvertrags über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4. November 1966 (Versorgungs-TV), außer Kraft getreten zum 31. Dezember 2000 .Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 5. Februar 2010 - 6 S 18/09 - und das Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 9. Juni 2009 - 2 C 112/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes.
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