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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42359
VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19 (https://dejure.org/2019,42359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 (https://dejure.org/2019,42359)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. November 2019 - 6 S 199/19 (https://dejure.org/2019,42359)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Wegfall des Bestands- Vertrauensschutzes bei Unterbrechung der Legalisierung eines Spielhallenbetriebes; Ausschluss einer Spielhalle vom Auswahlverfahren bei Verletzung des Abstandsgebots

  • vdai.de PDF

    Ist die Legalisierung des Spielhallenbetriebs durch eine Erlaubnis unterbrochen, entfällt der von § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vermittelte Bestands- und Vertrauensschutz, so dass der Weiter- oder Wiederbetrieb einer Spielhalle einer neuen Erlaubnis bedarf, in deren Rahmen § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spielhalle; Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Vertrauensschutz; Drittschutz; Antragsbefugnis

  • rechtsportal.de

    Streit um dieErteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle; Verletzung des Abstandsgebots; Weiterbetrieb einer Spielhalle nach Ablauf der (fingierten) Gültigkeitsdauer einer ursprünglich nach § 33i GewO erteilten Erlaubnis; Wegfall von Vertrauens- und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 824
  • VBlBW 2020, 508
  • DÖV 2020, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 6 S 306/16

    Erforderlichkeit einer Spielhallenerlaubnis bei Betreiberwechsel; Abstandsgebot; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Rn. 8 Der von der Antragstellerin begehrten Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb ihrer Spielhalle "..." nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG steht im hier maßgeblichen entscheidungsrelevanten Zeitpunkt jedenfalls der Versagungsgrund des § 41 Abs. 2 Nr. 2 LGlüG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 LGlüG (zu dessen Verfassungsmäßigkeit vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 27 ff.; vgl. im Übrigen auch BVerfG…, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 118 ff.; BVerwG…, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 17 ff.) entgegen.

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 25, 27 ff.).

    Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 23 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Rn. 18 Aus alledem folgt, dass die Spielhalle der Antragstellerin schon allein wegen der Verletzung des Abstandsgebots nach § 42 Abs. 3 LGlüG offensichtlich nicht erlaubnisfähig sein dürfte und daher von vorneherein nicht an einem Auswahlverfahren zwischen den verschiedenen Spielhallen teilnehmen kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 55; OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2019 - 4 B 255/18 -, juris Rn. 33).

    Die Beträge sind im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der begehrten Entscheidungen über die vorläufige Fortführung des Spielhallenbetriebs der Antragstellerin im Verfahren nach § 123 VwGO sowie die Vollziehung der der Beigeladenen erteilten Erlaubnis zum Betrieb deren Spielhalle nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO jeweils zu halbieren (so auch OVG NRW, Beschluss vom 26.09.2019 - 4 B 255/18 -, juris Rn. 92 ff.; ThürOVG…, Beschluss vom 17.04.2018 - 3 EO 638/17 -, juris Rn. 40).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2018 - 12 S 1644/18

    Rechtsnatur von Regelungen über Aufnahme und Abmeldung bei gemeindlichen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Rn. 22 Ausgehend hiervon ist eine Rechtsverletzung der Antragstellerin in subjektiv-öffentlichen Rechten hier offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise (vgl. zu diesem Maßstab VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.2018 - 12 S 1644/18 -, juris Rn. 72 ) ausgeschlossen.
  • BVerfG, 19.07.2018 - 2 BvR 943/18

    Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Rechten iSd § 90 Abs 1 BVerfGG nicht …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Ein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch besteht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.07.2018 - 2 BvR 943/18 -, juris; Beschluss des Senats vom 29.10.2019 - 6 S 587/19 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2019 - 11 OA 645/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Mindestbetrag; Spielhalle; Streitwert

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Weitergehende Aufklärungsmaßnahmen der Gerichte zur Höhe des Gewinns sind im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht angezeigt (so auch Nieders. OVG, Beschluss vom 18.02.2019 - 11 OA 645/18 -, juris Rn. 4 ff.).
  • OVG Thüringen, 17.04.2018 - 3 EO 638/17

    Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Die Beträge sind im Hinblick auf den vorläufigen Charakter der begehrten Entscheidungen über die vorläufige Fortführung des Spielhallenbetriebs der Antragstellerin im Verfahren nach § 123 VwGO sowie die Vollziehung der der Beigeladenen erteilten Erlaubnis zum Betrieb deren Spielhalle nach §§ 80 Abs. 5, 80a Abs. 3 VwGO jeweils zu halbieren (so auch OVG NRW…, Beschluss vom 26.09.2019 - 4 B 255/18 -, juris Rn. 92 ff.; ThürOVG, Beschluss vom 17.04.2018 - 3 EO 638/17 -, juris Rn. 40).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Rn. 8 Der von der Antragstellerin begehrten Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb ihrer Spielhalle "..." nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG steht im hier maßgeblichen entscheidungsrelevanten Zeitpunkt jedenfalls der Versagungsgrund des § 41 Abs. 2 Nr. 2 LGlüG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 LGlüG (zu dessen Verfassungsmäßigkeit vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 27 ff.; vgl. im Übrigen auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 118 ff.; BVerwG…, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 17 ff.) entgegen.
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Rn. 18 Aus alledem folgt, dass die Spielhalle der Antragstellerin schon allein wegen der Verletzung des Abstandsgebots nach § 42 Abs. 3 LGlüG offensichtlich nicht erlaubnisfähig sein dürfte und daher von vorneherein nicht an einem Auswahlverfahren zwischen den verschiedenen Spielhallen teilnehmen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 55; OVG NRW…, Beschluss vom 26.09.2019 - 4 B 255/18 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Rn. 8 Der von der Antragstellerin begehrten Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb ihrer Spielhalle "..." nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG steht im hier maßgeblichen entscheidungsrelevanten Zeitpunkt jedenfalls der Versagungsgrund des § 41 Abs. 2 Nr. 2 LGlüG in Verbindung mit § 42 Abs. 3 LGlüG (zu dessen Verfassungsmäßigkeit vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 27 ff.; vgl. im Übrigen auch BVerfG…, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 118 ff.; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 17 ff.) entgegen.
  • BVerfG, 23.10.2007 - 2 BvR 542/07

    Anforderungen an die Auslegung von Verfahrensanträgen durch die Fachgerichte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
    Hierbei kann dahinstehen, ob im Fall der vorherigen Ablehnung einer einstweiligen Anordnung § 80 Abs. 7 VwGO analoge Anwendung findet und es sich der Sache nach um einen Abänderungsantrag handelt, oder ob ein selbständiger neuerlicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vorliegt, der mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG jedenfalls dann als zulässig anzusehen ist, wenn sich relevante Umstände geändert haben (vgl. zum Ganzen: VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 03.08.2006 - NC 9 S 9/06 -, juris Rn. 4 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 23.10.2007 - 2 BvR 542/07 -, NVwZ 2008, 417;… Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 123 Rn. 81;… Puttler in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 123 Rn. 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 6 S 2250/17

    Nebeneinander von Bestandsspielhallen mit und ohne Härtefallbefreiung - …

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 6 S 304/18

    Drittschutz bei Erteilung einer Härtefallbefreiung an einen Spielhallenbetreiber

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2006 - NC 9 S 9/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Abänderungsantrag - Zulassung zum Studium außerhalb …

  • VG Karlsruhe, 30.07.2021 - 14 K 1992/21

    Gestattung des Weiterbetriebs von zwei Spielhallen - Befreiung vom Abstandsgebot

    Die dort geregelte Befreiung vom Abstandsgebot zu Einrichtungen zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen ( § 42 Abs. 3 LGlüG (juris: GlSpielG BW)) setzt daher das Vorliegen einer unbilligen Härte im Sinne des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG (juris: GlSpielG BW) voraus (noch offen gelassen durch VGH Mannheim, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 13 ff.; vgl. zuletzt ebenso VG Freiburg…, Beschluss vom 13.07.2021 - 7 K 2107/21 -, juris Rn. 10 ; in diesem Sinne auch VG Sigmaringen, Beschluss vom 29.06.2021 - 2 K 1941/21 -, n.v., BA S. 8 ff.; a.A. VG Stuttgart…, Urteil vom 12.05.2020 - 18 K 10575/18 -, juris Rn. 51 ff.).

    Zum einen komme eine Duldung bzw. Erteilung der begehrten Erlaubnis nicht in Betracht, weil der nach § 42 Abs. 3 LGlüG erforderliche Abstand von 500 m Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür, zu Kinder- und Jugendeinrichtungen hinsichtlich fünf solcher Einrichtungen nicht eingehalten sei; diese befänden sich in einem Abstand zwischen 206, 12 m und 481, 43 m. Die Abstandsregelung des § 42 Abs. 3 LGlüG sei vorliegend anwendbar, weil die Übergangsregelung des § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.11.2019 (- 6 S 199/19 -) über den Wortlaut hinaus voraussetze, dass eine zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Landesglücksspielgesetzes bereits erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO "nahtlos fortgeschrieben" werde.

    Die vorläufige Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Beschluss vom 26.11.2019 (- 6 S 199/19 -) könne nicht auf den hiesigen Rechtsstreit übertragen werden, denn anders als die hier streitigen Spielhallen sei die Erlaubnis dort erst nach dem 18.11.2011 erteilt worden, weswegen dort eine neue Spielhallenerlaubnis bereits nach dem 30.06.2013 erforderlich geworden und weder eine Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 LGlüG noch eine Teilnahme am Auswahlverfahren möglich gewesen sei.

    Rn. 27 Auch § 42 Abs. 3 LGlüG sei hier anwendbar, denn eine Erteilung der Erlaubnis im Wege der sog. Altfallregelung nach § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG komme nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 26.11.2019 (- 6 S 199/19 -) über den Wortlaut hinaus auch dann nicht in Betracht, wenn die durch die Erlaubnis nach § 33i GewO erfolgte Legalisierung unterbrochen worden sei, denn dann entfalle der Vertrauens- und Bestandsschutz.

    Denn einem aus Art. 2 Abs. 1 Landesverfassung Baden-Württemberg (LV) i.V.m. Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG resultierenden Anspruch auf chancengleichen Zugang zu einer wie hier eng regulierten beruflichen Tätigkeit, der sich nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Auswahlkriterien bezieht, steht bereits die offensichtlich fehlende Erlaubnisfähigkeit des Spielhallenbetriebs der Antragstellerin entgegen (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 7 und 18).

    Richtigerweise dürfte diese Vorschrift aus dem systematischen Gesamtzusammenhang der Übergangsvorschriften des § 51 Abs. 5 LGlüG heraus auszulegen sein, weshalb sie entsprechend der sog. Härtefallbefreiung nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG i.V.m. § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG erfordern, dass ein Festhalten am Abstandsgebot eine unbillige Härte für den Betreiber der Bestandsspielhalle darstellen würde (in diesem Sinne VG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2021 - 2 K 12108/17 -, n.v., dort UA S. 10: "Die Regelung in § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG ist [...] ersichtlich in die Härtefallregelung als Ganzes eingebettet und wird nicht als hiervon getrennte, eigenständige Bestimmung verstanden";… VG Freiburg, Beschlüsse vom 13.07.2021 - 7 K 2107/21 -, juris Rn. 10 und - 7 K 2108/21 -, n.v., BA S. 5; VG Sigmaringen, Beschluss vom 29.06.2021 - 2 K 1941/21 -, n.v.; die Frage des "erweiterten" Anwendungsbereichs noch offenlassend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 13 ; VG Karlsruhe, Urteil der Kammer vom 11.08.2020 - 14 K 2693/19 -, n.v., UA S. 10; VG Stuttgart…, Urteil vom 12.12.2019 - 4 K 5340/18 -, juris Rn. 25 ).

    Rn. 57 Aus den vorstehenden Erwägungen zur Dauer des vom Gesetzgeber intendierten Bestandsschutzes folgt, dass auch die Anwendung des § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG - über das einer Übergangsregelung inhärente zeitliche Moment hinaus - eine unbillige Härte im Sinne des § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG erfordert (vgl. in diesem Sinne VG Sigmaringen, Beschluss vom 20.07.2021 - 2 K 1941/21 -, n.v., BA S. 8 f.; in diese Richtung wohl auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 16 ; a.A. VG Stuttgart…, Urteil vom 12.05.2020 - 18 K 10575/18 -, juris Rn. 51 ).

    Dies manifestiert sich in der Übergangsregelung des § 51 Abs. 3 bis 6 LGlüG , der - unterschiedliche Ausprägungen von Vertrauensschutz berücksichtigend - in einem Stufenverhältnis die Fortgeltung der Erlaubnisse nach § 33i GewO bis zum 30.06.2013 ( § 51 Abs. 4 Satz 2 LGlüG ) bzw. bis zum 30.06.2017 ( § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG ) erstreckt hat und darüber hinaus in Anknüpfung an § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG zur Vermeidung "unbilliger Härten" in § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen für einen angemessenen Zeitraum vorsieht (vgl. nochmals VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 14 ).

    Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 15 …und Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 23 ).

    Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 16 ; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.08.2020 - 14 K 2693/19 -, n.v., UA S. 10; VG Stuttgart…, Urteil vom 12.12.2019 - 4 K 5340/18 -, juris Rn. 29 ).

    Das Verwaltungsgericht Stuttgart ging davon aus, für diese besonders gelagerte Fallkonstellation sei die vorstehend angeführte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (vgl. Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 16 ) im Zusammenhang mit der Auflösung einer Konkurrenzsituation mehrerer Bestandsspielhallen, die zueinander das Mindestabstandsgebot nicht einhalten, dahingehend fortzuentwickeln, dass ein "gesetzlich missbilligter" Weiterbetrieb erst dann vorliege, wenn eine Spielhalle nach erfolgloser gerichtlicher Überprüfung der Ablehnung einer ordnungsgemäß vor Ablauf der (fingierten) Gültigkeitsdauer einer ursprünglich nach § 33i GewO erteilten Erlaubnis unter Härtefallbefreiung nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG oder im Wege einer Auswahlentscheidung beantragten Erlaubnis nach § 41 LGlüG weiterbetrieben worden sei.

    Rn. 77 (aa) Entgegen dem dortigen Sachverhalt dürfte hier (wie auch in der Fallgestaltung bei VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris) der Weiterbetrieb der Spielhallen jedenfalls ab dem 01.01.2018 nicht durch die Antragsgegnerin geduldet gewesen sein.

    Insofern kann sie sich auch aus diesem Grund nicht auf die "Altfallregelung" des § 51 Abs. 5 LGlüG stützen und ist ihr die einer Erlaubniserteilung entgegenstehende Vorschrift des § 42 Abs. 3 LGlüG entgegenzuhalten, ohne dass es auf die Auflösung der Konkurrenzsituation noch ankäme (vgl. nochmals VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 18 m.w.N.).

    Dabei wird in Orientierung an Nr. 54.1 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der dort genannte Mindestbetrag für den Jahresgewinn von 15.000,- EUR als Grundlage der Wertfestsetzung herangezogen und entsprechend Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs halbiert (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 24 …und vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 14 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20

    Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Insoweit unterscheide sich der vorliegende Fall von der Ausgangslage in demjenigen Verfahren, das dem Beschluss des Senats vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - zugrunde gelegen habe.

    Der vorliegende Fall unterscheide sich im Grundsatz zudem nicht vom Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - zu Grunde gelegen habe.

    - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).

    Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ;… Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 23 ).

    Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 24 ; Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).

  • VG Stuttgart, 12.05.2020 - 18 K 10575/18

    Verlängerung einer Spielhallenerlaubnis

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Betreiber der Spielhalle einen Antrag auf Härtefallbefreiung gestellt hatte und der gegen dessen Ablehnung erhobene Rechtsbehelf nicht offensichtlich aussichtslos war (Fortentwicklung von VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris).

    Rn. 47 a) Der Teilnahme der Spielhalle des Klägers an dem Auswahlverfahren steht nicht entgegen, dass sie entgegen § 42 Abs. 3 LGlüG einen Abstand von weniger als 500 Metern Luftlinie zur K.-Schule einhält und deshalb nach § 41 Abs. 2 Alt. 2 Nr. 2 LGlüG offensichtlich nicht erlaubnisfähig wäre (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Leitsatz und Rn. 18 ).

    Rn. 51 Der in der Rechtsprechung teilweise vorgenommenen einschränkenden Auslegung von § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG dergestalt, dass die Norm nur - zeitlich beschränkt - bei der Erteilung von Erlaubnissen unter Befreiung von der Einhaltung der Anforderungen des § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG nach § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG (sog. Härtefallbefreiung) zur Anwendung kommt (…vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 01.03.2018 - 2 K 12108/17 -, n.v. S. 10 ff.; offengelassen bei VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2019, a.a.O. Rn. 13), vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.

    Darin hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass der gesetzlich missbilligte, da ohne die erforderliche Erlaubnis erfolgende Weiterbetrieb einer Spielhalle nach Ablauf der (fingierten) Gültigkeitsdauer einer ursprünglich nach § 33i GewO erteilten Erlaubnis in gleicher Weise eine Zäsur darstelle wie der vom Gesetzgeber in den Blick genommene Betreiberwechsel (…vgl. LT-Drs. 15/2431, S. 113; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2019, a.a.O. Rn. 16).

    Gerade wenn dies - wie vorliegend - unter gleichzeitiger behördlicher Duldung des Weiterbetriebs der Spielhalle bis zur Bestandskraft der Erlaubnisversagung geschieht, die Erlaubnisbehörde dem Spielhallenbetreiber also von sich aus die Gelegenheit zu einer gerichtlichen Überprüfung der die Teilnahme an einem Auswahlverfahren sperrenden Härtefallversagung einräumt, unterscheidet sich die Konstellation wesentlich von derjenigen, über die der Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 26.11.2019 zu befinden hatte; dort fehlte es nach dem mitgeteilten Sachverhalt (auch) an der behördlichen Duldung des Weiterbetriebs (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 26.11.2019, a.a.O. Rn. 14).

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die …

    Denn dem aus Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG resultierenden Anspruch auf chancengleichen Zugang zu einer - wie hier - eng regulierten beruflichen Tätigkeit, der sich nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Auswahlkriterien bezieht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 7, 18), steht im Falle der Spielhalle der Antragstellerin nicht bereits eine Verletzung des Mindestabstandsgebot des § 42 Abs. 3 LGlüG entgegen.

    Die in § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vorgesehene Privilegierung von Bestandsspielhallen entfällt nur dann, wenn der Betreiber wechselt oder die Legalisierung des Spielhallenbetriebs mittels der erforderlichen Erlaubnis unterbrochen ist und der Betrieb auch nicht aktiv geduldet wurde (…VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 22 und vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 15 ff.).

    Rn. 42 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg stellt der gesetzlich missbilligte - weil ohne erforderliche Erlaubnis erfolgte - Betrieb einer Spielhalle eine Zäsur dar, die eine Unterbrechung der Wirkungen des Bestandsschutzes mit sich bringt (…VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 22 ff. und vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 15 ff.).

    Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, juris Rn. 23 …sowie Beschlüsse vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 22 ff. und vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 15 ff.).

    Der von § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vermittelte Bestands- und Vertrauensschutz entfällt jedenfalls während erlaubnisfreier Zeiten (…vgl. VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 24 und vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 14 ff.).

    Dabei wird in Orientierung an Nr. 54.1 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit der dort genannte Mindestbetrag für den Jahresgewinn von 15.000 EUR als Grundlage der Wertfestsetzung herangezogen und entsprechend Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs halbiert (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 24 …und vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris Rn. 14 ).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 1 VB 98/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche …

    Der von § 51 Abs. 5 Satz 5 LGIüG vermittelte Bestands- und Vertrauensschutz entfalle jedenfalls während erlaubnisfreier Zeiten (vgl. zum Ganzen: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, Juris Rn. 14 ff.).

    Denn der von § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vermittelte Bestands- und Vertrauensschutz entfalle mit Eintritt erlaubnisfreier Zeiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ;… Beschluss vom 9.9.2021 - 6 S 2716/21 -, Juris Rn. 24 ).

    Es sei nicht ersichtlich, dass der als Übergangsvorschrift vorgesehene § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG nach dem Willen des Gesetzgebers zeitlich quasi unbegrenzt auf jede Spielhalle Anwendung finden solle, die einst eine Erlaubnis nach § 33i GewO innegehabt habe (vgl. VGH Bad.-Württ., [im hier angegriffenen] Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, Juris Rn. 16 ;… ebenso: Urteil vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, Juris Rn. 115 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20

    Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …

    15/2431, S. 113; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 -, ZfWG 2022, 70 ; Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 ; Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).

    Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ; Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 ).

    Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 ; Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).

  • VG Freiburg, 05.08.2021 - 4 K 1849/21

    Zu den Anforderungen an eine so genannte aktive glücksspielrechtliche Duldung

    Die Anwendung des § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG BW (juris: GlSpielG BW) setzt voraus, dass der Betrieb der Spielhalle ununterbrochen von einer Erlaubnis nach § 33i GewO bzw. § 41 Abs. 1 LGlüG (juris: GlSpielG BW) oder einer aktiven glücksspielrechtlichen Duldung gedeckt war (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 14 ff.; VG Stuttgart…, Urteil vom 12.12.2019 - 4 K 5340/18 -, juris Rn. 26 ff.).

    Denn einem Anspruch auf chancengleichen Zugang zu einer wie hier eng regulierten beruflichen Tätigkeit, der sich nicht nur auf das Auswahlverfahren, sondern auch auf die Auswahlkriterien bezieht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, juris), steht bereits die offensichtlich fehlende Erlaubnisfähigkeit des Betriebs der verfahrensgegenständlichen Spielhallen entgegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 18 f.).

    Die Kammer lässt mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, juris Rn. 13 ) offen, ob § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG generell (vgl. VG Stuttgart…, Urteil vom 12.12.2019 - 4 K 5340/18 -, juris Rn. 25 ) oder nur - zeitlich beschränkt - bei Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2018 - 2 K 12108/17 - VG Sigmaringen, Beschluss vom 29.06.2021 - 2 K 1941/21 - VG Freiburg…, Beschluss vom 13.07.2021 - 7 K 2107/21 -, juris Rn. 10 ; Beschluss vom 23.07.2021 - 1 K 2093/21 -).

    Dies manifestiert sich in der Übergangsregelung des § 51 Abs. 3 bis 6 LGlüG , der - unterschiedliche Ausprägungen von Vertrauensschutz berücksichtigend - in einem Stufenverhältnis die Fortgeltung der Erlaubnisse nach § 33i GewO bis zum 30.06.2013 ( § 51 Abs. 4 Satz 2 LGlüG ) bzw. bis zum 30.06.2017 ( § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG ) erstreckt hat und darüber hinaus in Anknüpfung an § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG zur Vermeidung "unbilliger Härten" die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen für einen angemessenen Zeitraum vorsieht ( § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG ; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 14 ).

    Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 15 ).

    Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 16 ; VG Stuttgart…, Urteil vom 12.12.2019 - 4 K 5340/18 -, juris Rn. 24 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20

    Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten

    Eine rein faktische "Betroffenheit" oder ein bloßer Rechtsreflex vermitteln noch keine Rechtsposition und verleihen dementsprechend keine Widerspruchsbefugnis (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18.10.2010 - 1 S 2029/10 -, VBlBW 2011, 95 = juris Rn. 10…, vom 14.06.2018 - 6 S 304/18 -, ZfWG 2018, 424 = juris Rn. 6 , und vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, ZfWG 2020, 128 = juris Rn. 21 ; BayVGH…, Beschluss vom 17.09.2015 - 10 CS 15.1435 -, NVwZ-RR 2016, 48 = juris Rn. 14;… von Albedyll, in: Bader u.a., VwGO, 7. Aufl. 2018, § 42 Rn. 78).
  • VG Stuttgart, 12.12.2019 - 4 K 5340/18

    Betrieb einer Spielhalle; Einrichtung zum Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen …

    (Anschluss an Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. November 2019 - 6 S 199/19 -, juris) (Rn.25).

    Rn. 25 Die Kammer lässt mit dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris) offen, ob § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG nur - zeitlich beschränkt - bei der Erteilung von Erlaubnissen unter Befreiung von der Einhaltung der Anforderungen des § 42 Abs. 1 und 2 LGlüG nach Maßgabe des § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG in Verbindung mit § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG (sog. Härtefallbefreiung) ergänzend zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 13 ).

    Dies manifestiert sich in der Übergangsregelung des § 51 Abs. 3 bis 6 LGlüG , der - unterschiedliche Ausprägungen von Vertrauensschutz berücksichtigend - in einem Stufenverhältnis die Fortgeltung der Erlaubnisse nach § 33i GewO bis zum 30.06.2013 ( § 51 Abs. 4 Satz 2 LGlüG ) bzw. bis zum 30.06.2017 ( § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG ) erstreckt hat und darüber hinaus in Anknüpfung an § 51 Abs. 4 Satz 1 LGlüG zur Vermeidung "unbilliger Härten" die Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen für einen angemessenen Zeitraum vorsieht ( § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG ; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 14 ).

    Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 - juris Rn. 23 ; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 15 ).

    Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt; vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - juris Rn. 16 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.2021 - 6 S 2763/21

    Rechtsschutz gegen die Versagung einer aktiven Duldung hinsichtlich des …

    Aus diesem Grund wird die Regelung für solche Erlaubnisse nicht nachträglich angewandt (vgl. LT-Drs. 15/2431 S. 113; s. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 18 ; Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).

    Denn der von § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vermittelte Bestands- und Vertrauensschutz entfällt mit "Eintritt" erlaubnisfreier Zeiten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ;… Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 24 ).

    Ist aber - wie hier - die Legalisierung des Spielhallenbetriebs mittels einer Erlaubnis unterbrochen und liegt damit keine "nahtlose Fortschreibung" der Erlaubnis nach § 33i GewO vor, bedarf es für den Wiederbetrieb der zwischenzeitlich eingestellten Spielhalle einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ;… Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 24 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2021 - 6 S 2339/21

    Betrieb einer Spielhalle; Verstoß gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2021 - 6 S 2716/21

    Duldung eines Spielhallenbetriebs - Mindestabstandsgebot - Privilegien von …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2021 - 6 S 2239/21

    Gewerbefähigkeit einer Personengesellschaft; Privilegierung von …

  • VG Freiburg, 13.07.2021 - 7 K 2107/21

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befristung einer Erlaubnis; …

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.03.2022 - 1 VB 156/21

    Erfolgreicher Eilantrag einer Spielhallenbetreiberin bzgl der Duldung des …

  • VG Berlin, 02.12.2024 - 4 L 801.24

    Waffen für Israel: Weiterhin kein vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz

  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 6 S 1665/20

    Untersagungen einer Sportwettenvermittlungsstelle wegen Verstoßes gegen das …

  • VG Stuttgart, 08.09.2021 - 4 K 3455/21

    Gestattung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Befreiung vom Abstandsgebot

  • VG Berlin, 16.01.2026 - 33 L 585.25

    Anspruch auf Erteilung eines Visums an afghanische örtliche Hilfskräfte und ihren …

  • BVerwG, 21.03.2023 - 1 W-VR 4.23

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Gewährung vorbeugenden …

  • VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21

    Trennungsgebot zwischen Spielhalle und Wettvermittlungsstelle

  • VG Berlin, 09.03.2026 - 5 L 31.26
  • VG Stuttgart, 10.06.2024 - 5 K 2415/21

    Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis

  • VG Berlin, 22.01.2026 - 40 L 549.25

    Antrag auf Abänderung eines Beschlusses nach § 123 Abs. 1 VwGO; analoge Anwendung …

  • VG Sigmaringen, 16.09.2025 - 3 K 88/24

    Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in der Nähe einer Sportanlage

  • VG Sigmaringen, 20.10.2020 - 3 K 3553/19

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Glücksspiel; Härtefall; …

  • VG Berlin, 09.03.2026 - 35 L 31.26
  • VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 9300/18

    Verlängerung einer bereits erteilten Spielhallenerlaubnis

  • VG Berlin, 25.06.2026 - 35 L 147.26
  • VG Schleswig, 19.06.2026 - 12 B 46/26

    Umsetzung entgegenstehende Rechtskraft

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