Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 Abs 2 SGB 8, § 5 Abs 1 S 1 SGB 8, § 24 Abs 2 SGB 8, § 69 SGB 8, § 12 Abs 1 KitaG BB
Anspruch auf Kitaplatz - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 146 Abs 4 VwGO, § 3 Abs 2 SGB 8, § 5 Abs 1 S 1 SGB 8, § 24 Abs 2 SGB 8, § 69 SGB 8, § 12 Abs 1 KitaG BB 2, § 8 VwGG BB
Kindertagesbetreuung; Kindertagesstätte; Krippenplatz; Anspruch; Wunsch- und Wahlrechte; Kapazitätsbeschränkung; pädagogisches Konzept; Vergabeverfahren; Passivlegitimation - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 31.07.2017 - 7 L 471/17
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 12 A 1262/14
Zurverfügungstellung einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung als …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Der Nachweis der Erschöpfung der Kapazitäten setzt voraus, dass ein sachgerecht ausgestaltetes und durchgeführtes Verfahren zur Vergabe der Betreuungsplätze stattgefunden hat (Anschluss an OVG Münster, Urteil vom 20. April 2016 - 12 A 1262/14 -, ZKJ 2016, S. 304 ff., Rn. 80 ff. bei juris).Seine Grenze findet dieses Wunsch- und Wahlrecht nur dann, wenn keine Plätze in der gewünschten Einrichtung vorhanden oder verfügbar sind (OVG Münster, Urteil vom 20. April 2016 - 12 A 1262/14 -, ZKJ 2016, S. 304 ff., Rn. 44 bei juris m.w.N.; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 ME 216/14, NordÖR 2015, S. 88 f., Rn. 2 bei juris).
- OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 4 M 4787/96
Kindertagesstätte; Vormittagsgruppe; Anspruch auf Platz in Stätte; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Die Gemeinde wird nicht nur zur verwaltungstechnischen Abwicklung herangezogen (vgl. dazu OVG Lüneburg, FEVS 47, 248), sondern ist Entscheidungsträgerin und ihr Bürgermeister als Behörde ist damit im Sinne von § 8 Abs. 1 und 2 VwGG Bbg passiv legitimiert." (…Rn. 6 ff. bei juris).Rn. 10 Ihr Hinweis auf die Entscheidungen des OVG Lüneburg (Beschlüsse vom 22. Dezember 2008 - 54 ME 326/08 -, vom 27. November 1996 - 4 M 4787/96 und vom 9. Dezember 205 4 ME 422/05 -) geht fehl.
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2006 - 6 S 2.06
Passivlegitimation, Gemeinde, Landkreis, Aufgabenübertragung, Tagespflege, …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Hat eine Gemeinde durch Vertrag mit dem Landkreis nach § 12 Abs. 1 Satz 2 KitaG Bbg die Aufgabe übernommen, die Kindertagesbetreuung nach § 1 KitaG zu gewährleisten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen, so ist sie im Verfahren des auf Zuweisung eines Kitaplatzes gerichteten einstweiligen Rechtsschutzes passiv legitimiert (Festhalten an Senatsbeschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -, Rn. 5 ff. bei juris).Zur Begründung verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -, an dem er auch nach erneuter Überprüfung festhält.
- BVerfG, 21.07.2015 - 1 BvF 2/13
Keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Betreuungsgeld
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Es besteht ein diesbezüglich einklagbarer Leistungsanspruch, der nicht unter Kapazitätsvorbehalt gestellt ist (BVerfG, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 -, BVerfGE 140, 65 ff., Rn. 43 bei juris). - VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01
Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Rn. 7 Gegen die Wirksamkeit und die Zulässigkeit der Regelungen des § 12 Abs. 1 Satz 2 bis 4 KitaG und der entsprechenden vertraglichen Aufgabenübertragung bestehen - anders als bei den im Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 20. März 2003 (LVerfGE 14, 146 ff.) beanstandeten Regelungen der damaligen Fassung des Kindertagesstättengesetzes (Fassung des 2. KitaÄndG vom 7. Juli 2000, GVBl. I S. 106) und des § 69 SGB VIII (in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1998, BGBl. I S. 3546) - bei summarischer Prüfung keine ernstlichen Bedenken. - OVG Niedersachsen, 06.10.2014 - 4 ME 216/14
Anspruch ein- und zweijähriger Kinder auf frühkindliche Förderung in einer …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.08.2017 - 6 S 30.17
Seine Grenze findet dieses Wunsch- und Wahlrecht nur dann, wenn keine Plätze in der gewünschten Einrichtung vorhanden oder verfügbar sind (OVG Münster…, Urteil vom 20. April 2016 - 12 A 1262/14 -, ZKJ 2016, S. 304 ff., Rn. 44 bei juris m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Oktober 2014 - 4 ME 216/14, NordÖR 2015, S. 88 f., Rn. 2 bei juris).
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2021 - 12 S 3227/21
Anspruch auf Zuweisung eines erreichbaren Betreuungsplatzes
Auf die von der Beschwerdeerwiderung aufgeworfene Fragestellung, ob und inwieweit die Antragsgegnerin dabei auch den Nachweis eines sachgerecht ausgestalteten und durchgeführten Verfahrens zur Platzvergabe zu erbringen hat (vgl. hierzu etwa einerseits OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - 6 S 30/17 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.04.2016 - 12 A 1262/14 -, juris und andererseits Sächsisches OVG, Urteil vom 22.06.2018 - 4 A 1132/17 -, juris) und welche Anstrengungen von ihr zur Gewährleistung eines sachgerechten Vergabeverfahrens von Betreuungsplätzen, die - wie im Fall der von dem Antragsteller ausgewählten Einrichtungen - sämtlich von freien Trägern vergeben werden, zu erwarten sind (vgl. hierzu etwa Niedersächsisches OVG…, Beschluss vom 24.01.2003 - 4 ME 596/02 -, juris Rn. 15), kommt es vor diesem Hintergrund nicht an. - OVG Niedersachsen, 03.09.2020 - 10 ME 174/20
Auswahlkriterien; Beruftstätigkeit; Betreuungsplatz; Eltern; Tageseinrichtung; …
Liegen - wie hier - mehr Aufnahmeanträge vor als Plätze in der gewünschten Tageseinrichtung bzw. den ausgewählten Einrichtungen vorhanden sind, ist ein sachgerecht ausgestaltetes Vergabeverfahren zur Vergabe der Betreuungsplätze durchzuführen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 28.08.2017 - OVG 6 S 30.17 -, juris Rn. 17). - VG Potsdam, 13.06.2018 - 7 L 423/18
Kindergartenrecht, Heimrecht
Wird dadurch letztlich die Gesamtverantwortung des Landkreises für die Gewährleistung der frühkindlichen Förderung nicht in Frage gestellt, dann ist der Antragsgegner zu 2. im vorliegenden Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch passivlegitimiert, dem Antragsteller zu seinem Recht zu verhelfen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17; s. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -).22 Die Pflicht, einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege nachzuweisen, trifft nach § 24 Abs. 2 SGB VIII allein den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also den Antragsgegner zu 2. Das schließt es allerdings nicht aus, dass auch die Antragsgegnerin zu 2. nach Maßgabe des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 5. Dezember 2016 Aufgaben des örtlichen Trägers mit Außenwirkung übernommen hat (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017, a. a. O.).
25 Die Darlegungs- und Beweislast für ein fehlerfreies Vergabeverfahren trägt der betreffende Träger der öffentlichen Jugendhilfe, weil die insoweit maßgeblichen Umstände ersichtlich in seiner Verantwortungs- und Verfügungssphäre liegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30/17 -, juris …sowie Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2.18 - Rn. 13 nach juris bezogen auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.11.2017 - 6 S 43.17
Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtung; …
Die Gemeinde wird nicht nur zur verwaltungstechnischen Abwicklung herangezogen, sondern ist Entscheidungsträgerin und ihre Bürgermeisterin als Behörde damit im Sinne von § 8 Abs. 1 und 2 VwGG Bbg passiv legitimiert (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 - juris Rn. 9 und vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 - juris Rn. 10). - OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2017 - 6 S 33.17
Kindertagesbetreuung; Aufnahme in eine Betreuungseinrichtung in einem anderen …
Der Antragsgegner weist in diesem Zusammenhang zutreffend darauf hin, dass es sich hierbei nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts um einen einklagbaren Leistungsanspruch der Kinder gegen den jeweils zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger handelt, der nicht unter Kapazitätsvorbehalt gestellt ist (BVerfG…, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 BvF 2/13 -, BVerfGE 140, 65 ff., Rn. 43 bei juris; s. auch Senatsbeschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -, Rn. 12 bei juris).Bei jener Entscheidung ging es um die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII im Rahmen eines behaupteten Kapazitätsmangels bei Vergabe von Betreuungsplätzen (vgl. zu einer solchen Konstellation auch Senatsbeschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -).
- VG Potsdam, 27.04.2018 - 7 L 296/18
Kindergartenrecht, Heimrecht
Rn. 17 Daher kann sich ein Rechtsanspruch auf Nachweisung eines Betreuungsplatzes nach § 24 Abs. 2 SGB VIII allein gegen die Antragsgegnerin zu 2. richten (vgl. zur Aufgabenübertragung und Passivlegitimation in Fällen einer wirksamen Vereinbarung nach § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 KitaG - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 - in Übereinstimmung mit OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -).Rn. 23 Die Darlegungs- und Beweislast für ein fehlerfreies Vergabeverfahren trägt der betreffende Träger der öffentlichen Jugendhilfe, weil die insoweit maßgeblichen Umstände ersichtlich in seiner Verantwortungs- und Verfügungssphäre liegen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30/17 -, juris …sowie Beschluss vom 22. März 2018 - OVG 6 S 2.18 - Rn. 13 nach juris bezogen auf den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe).
- VG Stuttgart, 03.08.2022 - 7 K 3216/22
Kommunale Kindertageseinrichtung; Anspruch auf einen Betreuungsplatz; Kapazität; …
Rn. 72 Auch der Einwand des Antragstellervertreters, dass sich die Antragsgegnerin nicht auf Kapazitätserschöpfung berufen könne, wenn ein sachgerecht ausgestaltetes und durchgeführtes Verfahren zur Vergabe der Kindergartenplätze nicht stattgefunden habe (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - 6 S 30.17 -, beck-online Rn. 13; VG Potsdam…, Beschluss vom 27.04.2018 - VG 7 L 296/18 -, juris Rn. 22 m. w. N.), führt hier nicht zu einem Anspruch auf vorläufige Zuweisung eines Ganztagesplatzes. - VG Cottbus, 11.01.2021 - 8 L 603/20
Kindergartenrecht
Im Rahmen dieser Aufgaben ist sie auch für die Erfüllung des im Wege des einstweiligen Rechtschutzes geltend gemachten Anspruches zuständig (vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. April 2006 - OVG 6 S 2.06 -, juris Rn. 5 ff. sowie Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -, juris Rn. 4 ff.).Dies gilt entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch, soweit der Anspruch - wie hier - aufgrund einer entsprechenden vertraglichen Verpflichtung von der Gemeinde zu erfüllen ist (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -, juris Rn. 12).
- OLG Brandenburg, 23.11.2021 - 2 U 25/21
Ersatz von Verdienstausfall wegen unterbliebener Bereitstellung eines …
Dass § 24 Abs. 2 SGB VIII einen einklagbaren Leistungsanspruch begründet, der nicht unter einem Kapazitätsvorbehalt steht, entsprach bereits zum hier in Rede stehenden Zeitpunkt gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. etwa BVerfG, Urteil vom 21.07.2015 - 1 BvF 2/13 - E 140, 65;… Urteil vom 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16 - a.a.O.; BGH, Urteil vom 20.10.2016 - III ZR 302/15 - BeckRS 2016, 19371; BVerwG…, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19/16 - a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.08.2017 - OVG 6 S 30.17 - BeckRS 2017, 124987). - VG Cottbus, 09.03.2022 - 8 L 395/21
Kindergartenrecht
Nach dieser Norm steht den Leistungsberechtigten u.a. das Recht zu, zwischen Einrichtungen verschiedener Träger zu wählen, sofern Plätze in den gewünschten Einrichtungen vorhanden oder verfügbar sind (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. August 2017 - OVG 6 S 30.17 -, juris Rn. 14 f.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 20. April 2016 - 12 A 1262/14 -, juris Rn. 44, m.w.N.) und sofern dies nicht im Sinne des § 5 Abs. 2 SGB VIII mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.Legt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Erschöpfung der Kapazität und die Durchführung eines sachgerecht ausgestalteten Verfahrens zur Platzvergabe substantiiert dar, kann das Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsempfängers nicht in Hinblick auf eine bestimmte Einrichtung ausgeübt werden (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 20. April 2016 - 12 A 1262/14 -, juris Rn. 80 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 28. August 2017, OVG 6 S 30.17, juris Rn. 17 ff.; Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 27. April 2018, VG 7 L 296/18, juris; Verwaltungsgericht Bremen…, Beschluss vom 19. Januar 2022 - 3 V 2473/21, Rn. 15 juris).
- OVG Sachsen, 22.09.2017 - 4 B 268/17
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung; Verweilzeit, ; …
- OLG Brandenburg, 10.04.2024 - 2 U 9/23
Zuständigkeit für den Nachweis eines Kinderbetreuungsplatzes
- OLG Brandenburg, 08.09.2020 - 2 U 44/20
- VG Cottbus, 24.04.2023 - 8 L 83/23
- VG Cottbus, 09.09.2021 - 8 L 264/21
- VG Cottbus, 06.10.2021 - 8 L 290/21
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