Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 33i GewO
Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle - vdai.de
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betreib einer Spielhalle ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen einer aktiven Duldung einer Spielhalle
Sonstiges
- VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)
S. gegen Land Baden-Württemberg wegen Erteilung einer Erlaubnis gem. § 41 LGlüG
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.12.2019 - 4 K 19804/17
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
- BVerwG, 01.08.2022 - 8 B 15.22
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 299
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (31)
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2021 - 6 S 2716/21
Duldung eines Spielhallenbetriebs - Mindestabstandsgebot - Privilegien von …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Kindertagesstätten, Kinderkrippen oder Spielplätze werden nicht geschützt (…vgl. LT-Drs. 15/2431, S. 105 f.; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 14 ).15/2431, S. 113; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 -, juris Rn. 9 ; Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 18 ; Beschluss vom 26.11.2019.
Rn. 50 Die in § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vorgesehene Privilegierung von Bestandsspielhallen entfällt erst dann, wenn ein Betreiberwechsel vorliegt oder die Legalisierung des Spielhallenbetriebs mittels der erforderlichen Erlaubnis unterbrochen ist und der Betrieb auch nicht aktiv geduldet wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 22 ).
Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ; Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 23 ).
Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 24 ; Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).
Denn weder stellt die Erteilung einer Duldung eine Vorwegnahme der Hauptsache dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 6 ) noch fehlte es dem Kläger für einen solchen Eilantrag am Rechtsschutzbedürfnis, weil er schon eine Duldung gehabt hätte.
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 07.03.2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 ) lasse sich entnehmen, dass dies ein Grund sei, bei der Gesamtabwägung zu einem anderen Ergebnis gelangen zu können oder zu müssen.Rn. 26 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2018 - 6 S 2670/17 -, n.v. UA S. 8; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 04.04.2014.
Rn. 35 Der Senat hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 03.05.2017 (- 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 unter Verweis auf BVerfG
, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 sowie BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ) ausgeführt:.Wie bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, rechtfertigen die Unterschiede der Spielorte eine Ungleichbehandlung (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, a.a.O., Rn. 174).
Im Übrigen sind die Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren und der Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders wichtige Gemeinwohlziele, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen selbst, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 ; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C.
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
[…] Auch mit Blick auf den eigentumsrechtlichen Schutz von Investitionen und Dispositionen, die im Vertrauen auf die nach § 33i GewO erteilte unbefristete Erlaubnis vorgenommen wurden, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, a.a.O., Rn. 73 f.).Es sind die Auswirkungen der betreffenden Regelungen in ihrem gesamten räumlichen Geltungsbereich, mithin in ganz Baden-Württemberg, zu betrachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 ).
Bloße Vermutungen reichen zur Annahme eines durch Kumulation verschiedener Maßnahmen unverhältnismäßigen additiven Grundrechtseingriffs nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.09.2005 - 2 BvF 2/03 -, BVerfGE 114, 196 ; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 ).
Rn. 44 Die angeführten Regelungen greifen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung auch kumulativ nicht unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit des Klägers ein (so zu vergleichbaren Regelungen auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 ; SaarlOVG, Urteil vom 05.07.2017.
6.15 -, BVerwGE 157, 126 ; Staatsgerichtshof [jetzt: VerfGH] für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, ESVGH 65, 58 ).
- VGH Baden-Württemberg, 26.11.2019 - 6 S 199/19
Wegfall des Bestands- Vertrauensschutzes bei Unterbrechung der Legalisierung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Insoweit unterscheide sich der vorliegende Fall von der Ausgangslage in demjenigen Verfahren, das dem Beschluss des Senats vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - zugrunde gelegen habe.Der vorliegende Fall unterscheide sich im Grundsatz zudem nicht vom Sachverhalt, der dem Beschluss des Senats vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 - zu Grunde gelegen habe.
- 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).
Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ;… Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 23 ).
Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 24 ; Beschluss vom 26.11.2019 - 6 S 199/19 -, VBlBW 2020, 508 ).
- BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16
Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Rn. 35 Der Senat hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 03.05.2017 (- 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 sowie BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ) ausgeführt:.Rn. 36 "Sowohl das Bundesverwaltungsgericht als auch das Bundesverfassungsgericht haben sich jüngst ausführlich mit vergleichbaren Vorschriften anderer Länder zum einzuhaltenden Mindestabstand zwischen zwei Spielhallen als auch zu Kinder- und Jugendeinrichtungen befasst und im Einzelnen dargelegt, dass diese die Spielhallenbetreiber nicht in ihren Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG verletzen sowie mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind (…BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, a.a.O., Rn. 17 ff.).
Rn. 45 Es kommt wegen der gebotenen Betrachtung des gesamten räumlichen Geltungsbereichs des Landesglücksspielgesetzes, also des Landes Baden-Württemberg, nicht darauf an, ob dem Kläger für seine Spielhalle in der betroffenen Gemeinde wegen dieser Einschränkungen kein anderer Standort zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ).
- VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 6 S 306/16
Erforderlichkeit einer Spielhallenerlaubnis bei Betreiberwechsel; Abstandsgebot; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
- 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 ) und insbesondere auch materiell verfassungsgemäß.Rn. 35 Der Senat hat hierzu bereits in seinem Urteil vom 03.05.2017 (- 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 sowie BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ) ausgeführt:.
- 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 ).
- VGH Baden-Württemberg, 07.10.2021 - 6 S 2763/21
Rechtsschutz gegen die Versagung einer aktiven Duldung hinsichtlich des …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
15/2431, S. 113; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 -, juris Rn. 9 ; Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, juris Rn. 18 ; Beschluss vom 26.11.2019.Eine aktive (behördliche oder gerichtlich angeordnete) Duldung vermag eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG in ihrer rechtlichen Qualität zwar nicht zu ersetzen, ein gesetzlich missbilligter Weiterbetrieb einer Spielhalle nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis ist auf einer solchen Grundlage indes nicht zu erkennen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 -, juris Rn. 17 ; Beschluss vom 21.07.2020 - 6 S 1665/20 -, ZfWG 2020, 451 ).
Rn. 54 Gewährt aber die zuständige Behörde für einen in ihrem Ermessen stehenden Zeitraum von sich aus keine solche aktive Duldung hinsichtlich des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.06.2017 bzw. den 30.06.2013 ( § 51 Abs. 4 Satz 1 und 2 LGlüG ) respektive über die Geltungsdauer einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG (in Verbindung mit § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG ) hinaus, obliegt es dem Kläger, eine dahingehende (vorläufige) Verpflichtung der Behörde vor Ablauf der Gültigkeit einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis (bzw. vor Ablauf einer bereits zuvor erteilten zeitlich beschränkten aktiven Duldung) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzustreben, da nur hierüber - im Falle eines Obsiegens - eine "nahtlose Fortschreibung" der innegehabten Erlaubnis denklogisch möglich bleibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 -, juris Rn. 17 ).
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Sie sind ohne weiteres auf die Regelungen des baden-württembergischen Landesglücksspielgesetzes, insbesondere die des hier in Rede stehenden § 42 Abs. 3 LGlüG übertragbar und entsprechen im Wesentlichen auch der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (heute: Verfassungsgerichtshof) für das Land Baden-Württemberg zum Landesglücksspielgesetz (StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014, a.a.O., Rn. 355 ff.).6.15 -, BVerwGE 157, 126 ; Staatsgerichtshof [jetzt: VerfGH] für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2014 - 1 VB 15/13 -, ESVGH 65, 58 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 7 A 1623/14
Feststellungsbegehren eines Grundstückseigentümers bzgl. der Duldung seines im …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Der entsprechenden Äußerung der Behörde muss jedoch eindeutig und widerspruchsfrei zu entnehmen sein, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls über welchen Zeitraum der Weiterbetrieb der Spielhalle von ihr geduldet wird, sie also nicht gegen den Betrieb einschreiten wird (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2021 - 1 K 2349/21 -, ZfWG 2021, 405 ;… Beschluss vom 29.07.2021 - 1 K 2328/21 -, juris Rn. 5 ; vgl. zu einer aktiven Duldung im Baurecht OVG NRW, Urteil vom 24.02.2016 - 7 A 1623/14 -, NVwZ-RR 2016, 851 ; OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, NordÖR 2013, 514 ).Hingegen liegt nur eine "passive" oder "faktische" Duldung vor, wenn die Behörde in Kenntnis des gesetzwidrigen Zustands schlicht nicht einschreitet und den illegalen Zustand lediglich hinnimmt (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2021 - 1 K 2349/21 -, ZfWG 2021, 405 ; vgl. hierzu im Baurecht OVG NRW, Urteil vom 24.02.2016 - 7 A 1623/14 -, NVwZ-RR 2016, 851 ).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2013 - 3 L 108/11
Umnutzung eines Zeltplatzes als Wochenendplatz; Untersagung statt Beseitigung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 6 S 472/20
Der entsprechenden Äußerung der Behörde muss jedoch eindeutig und widerspruchsfrei zu entnehmen sein, ob, in welchem Umfang und gegebenenfalls über welchen Zeitraum der Weiterbetrieb der Spielhalle von ihr geduldet wird, sie also nicht gegen den Betrieb einschreiten wird (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 04.08.2021 - 1 K 2349/21 -, ZfWG 2021, 405 ;… Beschluss vom 29.07.2021 - 1 K 2328/21 -, juris Rn. 5 ; vgl. zu einer aktiven Duldung im Baurecht OVG NRW, Urteil vom 24.02.2016 - 7 A 1623/14 -, NVwZ-RR 2016, 851 ; OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, NordÖR 2013, 514 ).Für das Vorliegen einer aktiven Duldung ist der Betroffene darlegungs- und beweispflichtig (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, NordÖR 2013, 514 ).
- VG Stuttgart, 14.07.2020 - 18 K 11422/18
Glücksspielrechtliches Verbundverbot; Ermessensbetätigung bei der Festlegung …
- VG Freiburg, 05.08.2021 - 4 K 1849/21
Zu den Anforderungen an eine so genannte aktive glücksspielrechtliche Duldung
- VG Karlsruhe, 04.08.2021 - 1 K 2349/21
- VG Berlin, 12.06.2020 - 4 L 290.19
- BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03
Beitragssatzsicherungsgesetz
- BVerfG, 27.03.2012 - 2 BvR 2258/09
Ausschluss der Anrechnung von Maßregelvollzugszeiten auf verfahrensfremde …
- EuGH, 03.12.2020 - C-311/19
BONVER WIN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - …
- VGH Baden-Württemberg, 14.06.2018 - 6 S 304/18
Drittschutz bei Erteilung einer Härtefallbefreiung an einen Spielhallenbetreiber
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.2021 - 6 S 2339/21
Betrieb einer Spielhalle; Verstoß gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot
- OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15
Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 6 S 2384/19
Härtefall begründenden Umstände nach Maßgabe des GlSpielG BW § 51 Abs 2 S 1, Abs …
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2020 - 6 S 1665/20
Untersagungen einer Sportwettenvermittlungsstelle wegen Verstoßes gegen das …
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2019 - 6 S 1354/18
Zum Trennungsgebot bei der Vermittlung von Sportwetten, das von dem …
- VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21
Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die …
- VG Karlsruhe, 29.07.2021 - 1 K 2328/21
Erteilung einer aktiven Duldung für eine Spielstätte im einstweiligen …
- VG Bremen, 23.07.2020 - 5 K 432/19
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.2014 - 6 S 1795/13
Ablehnung einer Spielhallenerlaubnis wegen baulichen Verbundes mit weiterer …
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - 4 B 441/18
Erteilung einer vorläufigen Genehmigung zum Betrieb der Spielhalle bis zur …
- VG Freiburg, 27.02.2018 - 13 K 1448/16
Rücknahme eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis; …
- VGH Hessen, 19.06.2019 - 8 A 999/15
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 1922/20
Glücksspielrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb dieser Spielhalle; Abstandsgebot; …
Rn. 30 aa) Die Regelungen des Erfordernisses einer zusätzlich zu der Erlaubnis nach § 33i GewO notwendigen glücksspielrechtlichen Erlaubnis (vgl. zu der zusätzlichen Notwendigkeit VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 57 ) dienen mit der Vermeidung und Abwehr der vom Glücksspiel in Spielhallen ausgehenden Suchtgefahren und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, da Spielsucht zu schwerwiegenden Folgen für die Betroffenen, ihre Familien und die Gemeinschaft führen kann.Rn. 54 Die angeführten Regelungen greifen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung auch kumulativ nicht unverhältnismäßig in die Berufsfreiheit der Klägerin ein (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 42 ff.; so zu vergleichbaren Regelungen auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 ; SaarlOVG, Urteil vom 05.07.2017 - 1 A 51/15 -, ZfWG 2018, 334 ; VG Stuttgart…, Urteil vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 32 ).
Damit liegen selbst zur Rechtfertigung einer objektiven Berufszugangsvoraussetzung hinreichende Gründe des Gemeinwohls vor (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 45 ).
Hieraus ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine generell höhere Rechtfertigungshürde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 45 ; VG Berlin…, Beschluss vom 12.06.2020 - 4 L 290.19 -, juris Rn. 39).
Sie hat zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 26 m.w.N.) keinen Anspruch auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis.
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat, ist es formell (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 34 , und vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 ) und insbesondere auch materiell verfassungsgemäß (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 35 ff., und vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 sowie BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ).
Wegen dieser gebotenen Betrachtung des gesamten räumlichen Geltungsbereichs des Landesglücksspielgesetzes, also des Landes Baden-Württemberg, kommt es nicht darauf an, ob der Klägerin für ihre Spielhalle in der betroffenen Gemeinde wegen dieser Einschränkungen, insbesondere der Abstandsvorschriften des Landesglücksspielgesetzes sowie baurechtlicher Vorgaben, kein anderer Standort zur Verfügung steht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 45 ; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ).
Die Klägerin hat auch nicht substantiiert dargelegt, dass aufgrund dessen in ganz Baden-Württemberg kein neuer Standort mehr in Betrieb genommen werden kann (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 45 ; VG Stuttgart…, Urteil vom 14.07.2020 - 18 K 11422/18 -, juris Rn. 32 ).
Rn. 101 Im Übrigen ist erneut darauf hinzuweisen, dass auch durch die vorliegenden kumulativen Einschränkungen wegen des Spieler- und Jugendschutzes als besonders wichtige Gemeinwohlziele auch zur Rechtfertigung einer objektiven Berufszugangsvoraussetzung hinreichende Gründe vorliegen (vgl. bereits oben, vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 45 ).
Rn. 113 Die in § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vorgesehene Privilegierung von Bestandsspielhallen entfällt erst dann, wenn ein Betreiberwechsel vorliegt oder die Legalisierung des Spielhallenbetriebs mittels der erforderlichen Erlaubnis unterbrochen ist und der Betrieb auch nicht aktiv geduldet wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 ; vgl. zum Ganzen auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris).
Für das Vorliegen einer aktiven Duldung ist der Betroffene darlegungs- und beweispflichtig (vgl. OVG Meckl.-Vorp., Urteil vom 04.09.2013 - 3 L 108/11 -, NordÖR 2013, 514 ; vgl. zum Ganzen auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 53 ).
- VGH Baden-Württemberg, 11.08.2022 - 6 S 790/22
Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Widerspruch und Klage gegen Befristung
Rn. 7 Der von dem Antragsteller begehrten Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb seiner Spielhallen nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG steht im hier maßgeblichen entscheidungsrelevanten Zeitpunkt jedenfalls der Versagungsgrund des § 41 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 3 LGlüG (zu dessen Verfassungsmäßigkeit vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 10.02.2022 - 6 S 1922/20 -, ZfWG 2022, 274 , vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 , und vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 ; vgl. im Übrigen auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 ; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ) entgegen.Aus diesem Grund wird die Regelung für solche Erlaubnisse nicht nachträglich angewandt (vgl. LT-Drs. 15/2431 S. 113; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 und Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 m.w.N.).
Rn. 10 Die in § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vorgesehene Privilegierung von Bestandsspielhallen entfällt erst dann, wenn ein Betreiberwechsel vorliegt oder die Legalisierung des Spielhallenbetriebs mittels der erforderlichen Erlaubnis unterbrochen ist und der Betrieb auch nicht aktiv geduldet wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 und Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 ).
Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, ZfWG 2021, 508 und Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 m.w.N.).
Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 m.w.N.).
Für das Vorliegen einer aktiven Duldung ist der Betroffene darlegungs- und beweispflichtig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 m.w.N.).
Rn. 14 Gewährt aber die zuständige Behörde für einen in ihrem Ermessen stehenden Zeitraum von sich aus keine solche aktive Duldung hinsichtlich des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.06.2017 bzw. den 30.06.2013 ( § 51 Abs. 4 Satz 1 und 2 LGlüG ) respektive über die Geltungsdauer einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG (in Verbindung mit § 51 Abs. 5 Satz 1 LGlüG ) hinaus, obliegt es dem Antragsteller nach der Rechtsprechung des Senats, eine dahingehende (vorläufige) Verpflichtung der Behörde vor Ablauf der Gültigkeit einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis (bzw. vor Ablauf einer bereits zuvor erteilten zeitlich beschränkten aktiven Duldung) im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anzustreben, da nur hierüber - im Falle eines Obsiegens - eine "nahtlose Fortschreibung" der innegehabten Erlaubnis denklogisch möglich bleibt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 -, ZfWG 2022, 70 und Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 ).
- VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 6 S 3680/21
Eilantrag auf einstweilige Duldung des Betriebs der Spielhalle
Rn. 7 Der von der Antragstellerin in der Hauptsache begehrten Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb ihrer Spielhalle nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG steht im hier maßgeblichen entscheidungsrelevanten Zeitpunkt jedenfalls der Versagungsgrund des § 41 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 3 LGlüG (zu dessen Verfassungsmäßigkeit vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 -, ZfWG 2017, 416 und vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 33 ff.; vgl. im Übrigen auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 -, BVerfGE 145, 20 ; BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 -, ZfWG 2017, 148 ) entgegen.Aus diesem Grund wird die Regelung für solche Erlaubnisse nicht nachträglich angewandt (…vgl. LT-Drs. 15/2431, S. 113; s. auch VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, a.a.O. und Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 49 m.w.N.).
Rn. 10 Die in § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG vorgesehene Privilegierung von Bestandsspielhallen entfällt erst dann, wenn ein Betreiberwechsel vorliegt oder die Legalisierung des Spielhallenbetriebs mittels der erforderlichen Erlaubnis unterbrochen ist und der Betrieb auch nicht aktiv geduldet wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, a.a.O. und Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 50 ).
Dies bedeutet, dass der Gesetzgeber den Betreiberwechsel zur umfassenden Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen in den Blick genommen hat (vgl. VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 09.09.2021 - 6 S 2716/21 -, a.a.O. und Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 51 m.w.N.).
Vielmehr bedarf es - wie beim Betreiberwechsel - einer neuen Erlaubnis, in deren Rahmen § 42 Abs. 3 LGlüG ungeschmälert zur Anwendung kommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 52 m.w.N.).
Für das Vorliegen einer aktiven Duldung ist der Betroffene darlegungs- und beweispflichtig (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 53 m.w.N.).
- VerfGH Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 1 VB 98/19
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche …
Eine Duldung vermöge eine glücksspielrechtliche Erlaubnis nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG in ihrer rechtlichen Qualität zwar nicht zu ersetzen, ein gesetzlich missbilligter Weiterbetrieb einer Spielhalle nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Erlaubnis sei auf einer solchen Grundlage indes nicht zu erkennen (…ebenso VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.11.2021 - 6 S 2339/21 -, Juris Rn. 13 ; Urteile vom 9.12.2021 - 6 S 472/20 -, Juris Rn. 54 …und vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, Juris Rn. 115 ;… Beschluss vom 10.2.2022 - 6 S 3680/21 -, Juris Rn. 14 ).Da es für die Privilegierung aus § 51 Abs. 5 Satz 5 LGlüG nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs maßgeblich darauf ankommt, ob Betreiber sich rechtzeitig im Wege gerichtlichen Eilrechtsschutz um eine vorläufige Duldung ihres Betriebs bemüht haben, erweist sich der Umstand eines nicht rechtzeitigen beziehungsweise gänzlich unterbliebenen vorläufigen Duldungsbegehrens als (mit-)entscheidend für die Frage nach dem Bestehen eines materiellen Erlaubnisanspruchs (anschaulich: VGH Bad.-Württ., Urteile vom 9.12.2021 - 6 S 472/20 -, Juris und vom 10.2.2022 - 6 S 1922/20 -, Juris).
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2024 - 6 S 552/23
Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Verpflichtungsklage auf …
Hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit einer möglicherweise in diesem Zusammenhang in Rede stehenden Auswahlentscheidung ist indes auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (Fortführung von VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, NVwZ-RR 2022, 299 und Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 416/23 -, ZfWG 2023, 425 ).Rn. 58 aa) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, NVwZ-RR 2022, 299 ).
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats begegnet das Abstandsgebot des § 42 Abs. 1 LGlüG insbesondere auch keinen verfassungs- oder unionsrechtlichen Bedenken (vgl. grundlegend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.04.2017 - 6 S 1765/15 -, ZfWG 2017, 305 ; siehe ferner: Beschlüsse vom 16.04.2018 - 6 S 2250/17 -, ZfWG 2018, 319 und vom 22.05.2022 - 6 S 3214/21 -, n.v.; so auch zu ähnlichen Vorschriften anderer Bundesländer: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, BVerfGE 145, 20 und BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, BVerwGE 157, 126 sowie zu § 25 Abs. 1 und Abs. 2 GlüStV 2021 Beschluss vom 17.11.2023 - 8 B 28.23 -, NVwZ-RR 2024, 227 [unter Berücksichtigung der Einführung des bundesweiten Sperrsystems OASIS]); vgl. zudem zum Erlaubnisvorbehalt sowie zum Abstandsgebot nach § 42 Abs. 3 LGlüG : VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.02.2022 - 6 S 1922/20 -, VBlBW 2022, 453 ; Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, NVwZ-RR 2022, 299 ; Beschluss vom 15.11.2021 - 6 S 2339/21 -, ZfWG 2022, 79 ; vgl. ferner zur Vereinbarkeit des Verbundverbots nach § 42 Abs. 2 LGlüG mit Unionsrecht: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.09.2022 - 6 S 3652/21 -, ZfWG 2022, 466 ) und der Senat sieht auch unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers im Schriftsatz vom 19.04.2024 keinen Grund, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen.
- VG Stuttgart, 10.06.2024 - 5 K 2415/21
Erteilung einer spielhallenrechtlichen Erlaubnis
Rn. 62 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rn. 206; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 26 ff.); Abweichendes gilt bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer - drittbegünstigenden - Auswahlentscheidung, für die es maßgeblich auf den Zeitpunkt der Entscheidung der Widerspruchsbehörde als letzter Verwaltungsentscheidung ankommt (vgl. zu letzterem VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 29.06.2023 - 6 S 416/23 -, juris LS 1 und Rn. 17, unter Hinweis auf BVerwG…, Urteil vom 06.04.2000 - 3 C 6.99 -, juris Rn. 31).Damit würde es etwas für Recht erkennen, was nicht geltendes Recht ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 30 ).
Dass die Behörde nach dem zur Zeit der Antragstellung oder Ablehnung geltenden Recht zur Vornahme der beantragten Amtshandlung verpflichtet war, würde das Gericht nur zu der Feststellung berechtigen, dass die Behörde verpflichtet war, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen, kann aber nicht die Verurteilung der Behörde rechtfertigen, jetzt noch die Amtshandlung vorzunehmen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 30 ).
- VG Karlsruhe, 25.03.2022 - 14 K 4465/21
Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs seiner Spielhalle; Auswahlermessen bei der …
Nach dem Schutzzweck des § 42 Abs. 3 LGlüG sollten demgegenüber Einrichtungen geschützt werden, die zum alltäglichen Leben von Kindern und Jugendlichen gehören und von diesen nicht nur gelegentlich und zeitweise aufgesucht werden (hierzu wird verwiesen auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 47 ).Auch der Schutzzweck des § 42 Abs. 3 LGlüG , Jugendliche vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen (vgl. hierzu: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 47 ), dürfte für ein Eingreifen des Abstandsgebots schon ab einer nach Personenzahl und zeitlicher Frequentierung nicht gänzlich unerheblichen (bestimmungsgemäßen) Mitbenutzung einer Einrichtung durch Jugendliche sprechen.
- VGH Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 6 S 717/22
Fehlende Anwendbarkeit der Härtefallregelung des § 51 Abs. 5 S. 1 GlSpielG BW
Rn. 9 a) Der begehrten Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LGlüG , § 24 Abs. 1 GlüStV 2021 steht zum jetzigen, hier maßgeblichen entscheidungsrelevanten Zeitpunkt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 m.w.N.) das Verbundverbot des § 25 Abs. 2 GlüStV 2021, § 42 Abs. 2 LGlüG entgegen.Für das Vorliegen einer solchen Duldung (vgl. ausführlich VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2022 - 6 S 3680/21 -, ZfWG 2022, 271 sowie Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, ZfWG 2022, 176 , jeweils m.w.N.) gibt es nach dem Vortrag der Beteiligten und den Verwaltungsakten der Antragsgegnerin keine Anhaltspunkte.
- VG Freiburg, 14.02.2022 - 10 K 1560/21
Trennungsgebot zwischen Spielhalle und Wettvermittlungsstelle
Rn. 32 Die zuständige Behörde, die Stadt ..., hat den (Weiter-)Betrieb der im Gebäudekomplex ..., ..., vorhandenen drei Spielhallen ( ... I - III) auch nicht im Sinne der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (vgl. Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 53 ; Beschluss vom 07.10.2021 - 6 S 2763/21 - juris) aktiv geduldet, was - nach dieser Rechtsprechung - zu einem rechtskonformen Betrieb der Spielhallen führen würde.Darin liegt aber nur eine "passive" oder "faktische" Duldung, die nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg gerade nicht genügt (vgl. Urteil vom 09.12.2021 - 6 S 472/20 -, juris Rn. 53 ).
- LG Heidelberg, 08.12.2022 - 5 O 160/21
Rückforderung der Spieleinsätze beim Online-Glücksspiel
Eine aktive Duldung bedarf einer Äußerung der zuständigen Behörde, der eindeutig und widerspruchsfrei zu entnehmen sein muss, ob, in welchem Umfang und ggf. über welchen Zeitraum das Handeln geduldet wird, sie also nicht gegen dieses Handeln einschreiten wird ( VGH Mannheim NVwZ-RR 2022, 299 Rn. 46 ;… OVG Münster NVwZ-RR 2016, 851 Rn. 37;… OVG Münster NVwZ-RR 2016, 851 Rn. 37). - VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 6 S 3652/21
Das glücksspielrechtliche Verbundverbot verstößt nicht gegen die …
- VG Freiburg, 09.11.2023 - 10 K 2605/22
Inhaber der Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle; Vereinbarkeit der …
- VG Sigmaringen, 16.09.2025 - 3 K 88/24
Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle in der Nähe einer Sportanlage
- VG Karlsruhe, 16.03.2026 - 10 K 8881/25
Verbot von Verbundspielhallen; Unions- und Verfassungsrecht
- VG Karlsruhe, 29.09.2025 - 5 K 2836/23
Wettvermittlungsstelle; Abstandsgebot; Einrichtung; Aufenthalt; Jugendliche; …
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