Rechtsprechung
| LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 109 GewO
Zeugnisdatum - IWW
§ 69 Abs. 2 ArbGG, § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 S. 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- arbeitsrechtsiegen.de
Rückdatierung eines erteilten Zeugnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewO § 109
Zeugnisdatum - rechtsportal.de
GewO § 109
Rückdatierung eines erteilten Arbeitszeugnisses
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Streit um die Rückdatierung eines Arbeitszeugnisses
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 07.12.2023 - 1 Ca 2444/23
- LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Papierfundstellen
- NZA-RR 2025, 347
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91
Zeugnisdatum
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Soweit es nicht um die Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses geht (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und soweit es keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien gibt, z.B. zu einem Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers (LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19), bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Zeugnis das Datum zu tragen hat - und tragen darf - das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht.Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -).
Mit überzeugenden Argumenten hat das Arbeitsgericht den vorliegenden Sachverhalt abgegrenzt gegen die Entscheidungen, in denen von einer Rückdatierung die Rede war (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19 -).
- LAG Köln, 27.03.2020 - 7 Ta 200/19
Qualifiziertes Endzeugnis; Vergleich; Zeugnisdatum; Zeugniswahrheitspflicht; …
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Soweit es nicht um die Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses geht (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und soweit es keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien gibt, z.B. zu einem Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers (LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19), bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Zeugnis das Datum zu tragen hat - und tragen darf - das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht.Mit überzeugenden Argumenten hat das Arbeitsgericht den vorliegenden Sachverhalt abgegrenzt gegen die Entscheidungen, in denen von einer Rückdatierung die Rede war (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19 -).
- ArbG Aachen, 07.12.2023 - 1 Ca 2444/23
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.12.203 - 1 Ca 2444/23 wird zurückgewiesen.Rn. 7 das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.12.2023- 1 Ca 2444/23 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe des unter dem im April 2023 erteilten Zeugnisses, das Zeugnis dahingehend zu berichtigen, dass dieses das Ausstellungsdatum 28.02.2023 trägt.
- BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10
Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -). - LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96
Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe …
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -). - BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 120/11
Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über …
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Rn. 17 Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Fälligkeit des Zeugnisanspruchs erst eintritt, wenn der Arbeitnehmer sein Wahlrecht - einfaches oder qualifiziertes Zeugnis - ausgeübt hat (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 120/11 -). - BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15
Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -). - LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17
Zeugnis - Ausstellungsdatum - Unterschrift
Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -).
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