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Rechtsprechung
   LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42077
LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24 (https://dejure.org/2024,42077)
LAG Köln, Entscheidung vom 05.12.2024 - 6 SLa 25/24 (https://dejure.org/2024,42077)
LAG Köln, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - 6 SLa 25/24 (https://dejure.org/2024,42077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2025, 347
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.09.1992 - 5 AZR 509/91

    Zeugnisdatum

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Soweit es nicht um die Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses geht (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und soweit es keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien gibt, z.B. zu einem Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers (LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19), bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Zeugnis das Datum zu tragen hat - und tragen darf - das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht.

    Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -).

    Mit überzeugenden Argumenten hat das Arbeitsgericht den vorliegenden Sachverhalt abgegrenzt gegen die Entscheidungen, in denen von einer Rückdatierung die Rede war (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19 -).

  • LAG Köln, 27.03.2020 - 7 Ta 200/19

    Qualifiziertes Endzeugnis; Vergleich; Zeugnisdatum; Zeugniswahrheitspflicht; …

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Soweit es nicht um die Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses geht (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und soweit es keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Parteien gibt, z.B. zu einem Vorschlagsrecht des Arbeitnehmers (LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19), bleibt es bei dem Grundsatz, dass das Zeugnis das Datum zu tragen hat - und tragen darf - das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht.

    Mit überzeugenden Argumenten hat das Arbeitsgericht den vorliegenden Sachverhalt abgegrenzt gegen die Entscheidungen, in denen von einer Rückdatierung die Rede war (BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 - LAG Köln v. 27.03.2020 - 7 Ta 200/19 -).

  • ArbG Aachen, 07.12.2023 - 1 Ca 2444/23
    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.12.203 - 1 Ca 2444/23 wird zurückgewiesen.

    Rn. 7 das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 07.12.2023- 1 Ca 2444/23 - aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger Zug um Zug gegen Rückgabe des unter dem im April 2023 erteilten Zeugnisses, das Zeugnis dahingehend zu berichtigen, dass dieses das Ausstellungsdatum 28.02.2023 trägt.

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -).
  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe …

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -).
  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 120/11

    Berufsbildung - Schadensersatz wegen verspäteter Erteilung eines Zeugnisses über …

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Rn. 17 Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Fälligkeit des Zeugnisanspruchs erst eintritt, wenn der Arbeitnehmer sein Wahlrecht - einfaches oder qualifiziertes Zeugnis - ausgeübt hat (BAG v. 12.02.2013 - 3 AZR 120/11 -).
  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 8/15

    Zeugnis - Beendigungsdatum - Prozessbeschäftigung

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2018 - 2 Sa 332/17

    Zeugnis - Ausstellungsdatum - Unterschrift

    Auszug aus LAG Köln, 05.12.2024 - 6 SLa 25/24
    Insbesondere hat sich das Arbeitsgericht erschöpfend mit der Rechtsprechung auseinandergesetzt, die zum Thema Zeugnisdatum ergangen ist (BAG v. 14.06.2016 - 9 AZR 8/15 - BAG v. 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - BAG v. 09.09.1992 - 5 AZR 509/91 -) und hier insbesondere mit dem Ausgangspunkt, dass das Ausstellungsdatum des Zeugnisses grundsätzlich das Datum der tatsächlichen Ausfertigung des Zeugnisses entsprechen müsse, jedenfalls aber entsprechen könne (LAG Rheinland-Pfalz v. 11.01.2018 - 2 Sa 332/17 - LAG Hamm v. 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96 -).
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