Rechtsprechung
| LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 11 BUrlG, § 4 EFZG
Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Bezugszeitraum, Provisionen, Referenzzeitraum - IWW
- Wolters Kluwer
Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUrlG § 11 ; EFZG § 4
Urlaubsentgelt; Entgeltfortzahlung; Bezugszeitraum; Provisionen; Referenzzeitraum - rechtsportal.de
BGB § 611 ; BGB § 611a Abs. 2 ; BUrlG § 1
Berechnung der Entgeltfortzahlung im Krankheits- und Urlaubsfall und an Feiertagen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Berechnung der Entgeltfortzahlung bei stark schwankenden Provisionen
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 13.10.2017 - 1 Ca 3925/17
- ArbG Köln, 23.02.2018 - 1 Ca 3925/17
- LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (10)
- BAG, 05.06.1985 - 5 AZR 459/83
Vergütung des Arbeitnehmers bei Krankheit - Provisionen als im Krankheitsfalle …
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Doch ist in jedem Falle davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (st. Rspr. BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 12.10.1956 - 1 AZR 464/54 -).Entscheidend ist, dass ein gesunder Beschäftigter sie erarbeiten kann, der kranke Beschäftigte dagegen nicht (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 -).
Bei Abschlüssen, die in der Regel nur alle Wochen oder Monate zustande kommen, ist ein sachgerechtes Ergebnis allein bei Zugrundelegung eines längerfristigen Referenzzeitraums zu gewinnen (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 -).
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 05.11.1964 - 2 AZR 494/63 - BAG v. 07.11.1984 - 5 AZR 378/82 -).
- EuGH, 22.05.2014 - C-539/12
Das Arbeitsentgelt, das Verkaufsberatern hinsichtlich des Jahresurlaubs gezahlt …
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Nichts anderes ergibt sich aus der Richtlinie 2003/88 oder aus der Entscheidung des EuGH vom 22.05.2014 - C-539/12 - "Lock".Nichts anderes gilt für die besagte Entscheidung des EuGH (EuGH v. 22.05.2014 - C-539/12 -).
Für die deutsche Rechtslage besagt diese Entscheidung nichts Neues (Hilgenstock, BB 2014, 1599).
- BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99
Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).Das Urlaubsentgelt gleicht einen Rückgang des erfolgsbestimmten Provisionseinkommens für die Zeit aus, in der der Arbeitnehmer urlaubsbedingt keine Geschäfte vermitteln konnte (BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -).
- ArbG Köln, 23.02.2018 - 1 Ca 3925/17
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.02.2018 - 1 Ca 3925/17 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 82 das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 23.02.2018- 1 Ca 3925/17 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an ihn 46.127,94 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.10.2017 sowie weitere 3.519,34 netto zu zahlen.
- BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 378/82
Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 05.11.1964 - 2 AZR 494/63 - BAG v. 07.11.1984 - 5 AZR 378/82 -). - BAG, 05.11.1964 - 2 AZR 494/63
Überstunden - Lohnabrechnungszeitraum
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 05.11.1964 - 2 AZR 494/63 - BAG v. 07.11.1984 - 5 AZR 378/82 -). - BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94
Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Hierfür sind - seit 1. Oktober 1996 mit der hier nicht interessierenden Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes - regelmäßig alle Vergütungen zu berücksichtigen, die der Arbeitnehmer im Bezugszeitraum vom Arbeitgeber erhalten hat (BAG v. 23.04.1996 - 9 AZR 856/94 -). - BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83
Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -). - BAG, 14.03.1966 - 5 AZR 468/65
Umsatzprovisionen - Wegfall der Arbeitsleistung - Urlaub - Sonstige Fehlzeiten - …
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
In die Berechnung sind auch Provisionen einzubeziehen, die ein Arbeitnehmer für die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften des Arbeitgebers vertragsgemäß erhält (BAG v. 14.03.1966 - 5 AZR 468/65 - BAG v. 19.09.1985 - 6 AZR 460/83 - BAG v. 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 -). - BAG, 12.10.1956 - 1 AZR 464/54
Arbeitsentgelt: Entgeltfortzahlung von Bezieher-Werbern in Lesezirkelunternehmen
Auszug aus LAG Köln, 08.11.2018 - 6 Sa 256/18
Doch ist in jedem Falle davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte (st. Rspr. BAG v. 05.06.1985 - 5 AZR 459/83 - BAG v. 12.10.1956 - 1 AZR 464/54 -).
- LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19
Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark …
Notwendigerweise erfolgt dieser Ausgleich durch fiktive Provisionen, die kein reales Geschäft zur Grundlage haben (vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 84, juris).Dementsprechend ist davon auszugehen, dass der Beschäftigte diejenige Vergütung erhalten soll, die er verdient hätte, wenn er nicht an der Leistung der Dienste verhindert gewesen wäre; er soll nicht besser, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte, sog. Lohnausfallprinzip (so bereits BAG…, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 16 mwN, juris; vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).
Schwankende Bezüge die, wie im vorliegenden Fall, nicht mit täglicher und betragsmäßiger Regelmäßigkeit auftreten, sind durch gerichtliche Schätzung entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu ermitteln, und zwar in der Weise, dass man von einem Durchschnittsverdienst eines bestimmten Bezugszeitraums ausgeht, der so zu wählen ist, dass ein sachgerechtes Ergebnis erzielt werden kann (BAG…, Urteil vom 5. Juni 1985 - 5 AZR 459/83, Rn. 20 mwN, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18, Rn. 86, juris).
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2020 - 2 Sa 2184/19
Provisionszahlungsanspruch - entschuldigte Abwesenheit
Entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts ist dabei nicht auf ein Jahresdurchschnittsergebnis wie im Fall des herangezogenen Urteils des LAG Köln vom 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 - juris abzustellen, sondern auf das von den Parteien vereinbarte Quartalsergebnis. - LAG Köln, 18.06.2021 - 10 Sa 1130/20
Entgeltfortzahlung; Provisionsansprüche
Neben dem Wortlaut der genannten Vorschriften ergibt sich das auch aus deren Sinn und Zweck, da der Arbeitnehmer weder im Urlaub noch aufgrund von Arbeitsunfähigkeit bzw. bei Feiertagen schlechter gestellt sein soll als bei tatsächlich geleisteten Arbeitstagen (vgl. BAG, Urteil 11.04.2000 - 9 AZR 266/99 - LAG Köln, Urteil vom 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 - ).Rn. 44 Hinsichtlich der konkreten Berechnung hat das Arbeitsgericht zu Recht auf die unterschiedlichen Methoden bei der Entgeltfortzahlung wegen Arbeitsunfähigkeit auch für jeden Tag der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine Durchschnittstagesprovision aus einem Referenzzeitraum der vorangegangenen 12 Monate (vgl. LAG Köln, Urteil vom 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 - ), für das Urlaubsentgelt auf die Referenzzeit von 13 Wochen (vgl. ebenfalls LAG Köln, Urteil vom 08.11.2018 - 6 Sa 256/18 - ) und für die Feiertagsvergütung gemäß dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 16.10.2019 - 5 AZR 352/18 - ) die Indizwirkung der vom Kläger zuletzt vorgetragenen Durchschnittsvergütung verwiesen.
- LAG Köln, 29.09.2022 - 6 Sa 251/22
Betriebsrat; Betriebsratsarbeit; Entgelt; Provision; Erforderlichkeit
Notwendigerweise erfolgt dieser Ausgleich durch fiktive Provisionen, die kein reales Geschäft zur Grundlage haben (vgl. zu einer vergleichbaren Problematik im Zusammenhang mit Urlaubsentgelt: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. November 2018 - 6 Sa 256/18 -).
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