Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, fristlos, wichtiger Grund, Unwirksamkeit, Chefarzt, Liquidationsrecht, privates, Rücksichtnahmepflicht, Pflichtverletzung, Abmahnungserfordernis, Interessenabwägung, Personalrat, Beteiligung
- Judicialis
ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 6 Satz 1; ; ArbGG § 72 a; ; BPflV § 6; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; GOÄ § 4 Abs. 2; ; MBG-SH § 51 Abs. 1; ; MBG-SH § 51 Abs. 6; ; MBG-SH § 52 Abs. 1
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Arzt - Abrechnungsbetrug und Kündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen fehlerhafter Abrechnungen von Laborlesitungen; Abmahnungserfordenis bei Pflichtverletzungen im Leistungs- oder Verhaltensbereich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung eines Chefarztes wegen fehlerhafter Abrechnung von Laborlesitungen; Abmahnungserfordenis bei Pflichtverletzungen im Leistungsbereich oder Verhaltensbereich
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Kündigung wegen unzulässiger Abrechnung von Laborleistungen nur nach Abmahnung
Verfahrensgang
- ArbG Elmshorn, 17.11.2008 - 1 Ca 1003b/08
- ArbG Elmshorn, 14.01.2009 - 1 Ca 1003b/08
- LAG Schleswig-Holstein, 13.03.2009 - 6 Ta 39/09
- LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Auch die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, insbesondere eine Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB, die dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks dienen, kann ein wichtiger Grund an sich zur außerordentlichen Kündigung sein (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - AP BGB § 626 Krankheit Nr. 14).Dies gilt umso mehr, wenn berechtigte Belange des Arbeitgebers erheblich gestört werden, weil das Verhalten des Arbeitnehmers geeignet ist, den Ruf des Arbeitgebers im Geschäftsverkehr zu gefährden (BAG 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - a. a. O. m. w. N.).
Insbesondere bei Arbeitnehmern in leitender Position hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (BAG 07.09.1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149; 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - a. a. O.).
- BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04
Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98 m. w. N.).Dementsprechend bedarf es einer Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98).
- BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93
Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Insbesondere bei Arbeitnehmern in leitender Position hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (BAG 07.09.1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149;… 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - a. a. O.).
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Eine Abmahnung ist erforderlich, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten handelt, das bisherige vertragswidrige Fehlverhalten noch keine klare Negativprognose zulässt und deswegen von der Möglichkeit zukünftigem vertragsgerechten Verhaltens ausgegangen werden kann (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - NZA 2006, 1033). - BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98
Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Insbesondere bei Arbeitnehmern in leitender Position hat deren Stellung unmittelbaren Einfluss auf die vertragliche Pflichtenstruktur (BAG 07.09.1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; 11.03.1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149;… 02.03.2006 - 2 AZR 53/05 - a. a. O.). - BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83
Fristlose Kündigung wegen Diebstahls
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 19.08.2009 - 6 Sa 459/08
Die Betriebszugehörigkeit ist selbst dann in die Interessenabwägung einzubeziehen, wenn die Kündigung auf ein deliktisches Verhalten zu Lasten des Arbeitgebers gestützt wird (BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - APBGB § 26 Nr. 81).
- LAG Niedersachsen, 17.04.2013 - 2 Sa 179/12
Abrechnung ärztlicher Leistungen unter Verstoß gegen § 4 Abs. 2 GOÄ durch einen …
Diese setzt sich damit dem Verdacht aus, aus ihrer Sphäre heraus, durch ihre Mitarbeiter, würden Patienten und Krankenkassen betrogen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, 19. August 2009 - 6 Sa 459/08 - juris).
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