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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.08.2002 - I-6 Sch 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11621
OLG Düsseldorf, 19.08.2002 - I-6 Sch 8/02 (https://dejure.org/2002,11621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.2002 - I-6 Sch 8/02 (https://dejure.org/2002,11621)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 2002 - I-6 Sch 8/02 (https://dejure.org/2002,11621)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 1062 § 1066
    Zulässigkeit der Klage gegen Maßnahmen einer politischen Partei gegenüber einem Mitglied; Abgrenzung einer Schiedskommission von einem Schiedsgericht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 142
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2002 - 6 Sch 8/02
    Im Gegenteil: Der Inhalt der von der Schiedskommission im Parteiordnungsverfahren zu treffenden möglichen Entscheidungen und die personelle Besetzung der Schiedskomission weisen darauf hin, dass es sich bei ihr nicht um ein echtes Schiedsgericht handelt (vgl. hierzu BGH NJW 1995, 583, 587): Im Parteiordnungsverfahren kann die Schiedskommission I gemäß § 15 Abs. 1 Buchstabe a) der Schiedsordnung in Verbindung mit § 35 Abs. 2 des Organisationsstatuts der X-Partei nur auf die Erteilung einer Rüge, die zeitweilige Aberkennung des Rechts zur Bekleidung einzelner oder aller Funktionen und das zeitweilige Ruhen einzelner oder aller Rechte aus der Parteimitgliedschaft sowie auf den Ausschluss aus der Partei erkennen.
  • BGH, 14.03.1994 - II ZR 99/93

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen die Ordnung einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.08.2002 - 6 Sch 8/02
    Im Gegenteil: Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH unterliegen vereinsrechtliche Disziplinarmaßnahmen - auch solche politischer Parteien - der Kontrolle durch die staatlichen Gerichte (BGH NJW 1994, 2610 ff.).
  • OLG München, 16.09.2016 - 34 SchH 11/16

    Abgrenzung des Parteischiedsgerichts einer politischen Partei von einem …

    Rn. 14 Übt das Parteischiedsgericht nach der Satzung nicht wie ein "echtes" Schiedsgericht Rechtsprechung im weiteren Sinne aus, sondern ist ihm lediglich die Entscheidung parteiinterner Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung des parteilichen Organisationsstatuts aufgetragen, so wird es als Parteiorgan bei der Ausübung der ihm im Rahmen der Befugnis zur inneren Selbstorganisation satzungsmäßig zugewiesenen Aufgaben tätig (vgl. OLG Frankfurt NJW 1970, 2250/2251 - SPD; OLG Köln NVwZ 1991, 1116 - CDU; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 142; Morlok NJW 1991, 1162/1163; auch BGHZ 128, 93/109 f. - Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN)).

    Rn. 15 Wesentliches Merkmal für ein Schiedsgericht im Sinne der ZPO ist hingegen, dass der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ausgeschlossen sein soll (BGHZ 159, 207/211 f.; 197, 163/168 f.; OLG Düsseldorf vom 19.8.2002, 6 Sch 8/02;… MüKo/Münch ZPO 4. Aufl. § 1066 Rn. 21 a. E. mit Rn. 22, § 1029 Rn. 83 und 90;… Schlosser in Stein/Jonas ZPO 23. Aufl. vor § 1025 Rn. 11;… Musielak/Voit ZPO 13. Aufl. § 1029 Rn. 19;… Lachmann Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis 3. Aufl. Rn. 27 f., 30 f.); die Schiedssprüche wirken wie gerichtliche Urteile (§ 1055 ZPO) und sind nur nach Maßgabe der §§ 1059 ff. ZPO angreifbar.

  • BayObLG, 03.12.2020 - 101 Sch 104/20

    Beim Bayerischen Roten Kreuz eingerichtete Schiedsgerichte sind keine im Sinne …

    Zudem ist erforderlich, dass sich der Wille, den Justizgewährungsanspruch durch den grundrechtlich gewährleisteten gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) zugunsten einer privaten Schiedsgerichtsbarkeit zurückzustellen, mit der erforderlichen Eindeutigkeit aus den Bestimmungen der Satzung ergibt (…vgl. BGHZ 197, 162 Rn. 17 ["unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs"]; OLG München…, Beschluss vom 16. September 2016, 34 SchH 11/16, SchiedsVZ 2016, 346 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. August 2002, 6 Sch 8/02, NJW-RR 2003, 142 [juris Rn. 6];… Münch in Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2017, § 1066 Rn. 21 a. E. mit Vorbemerkung zu § 1025 Rn. 4 f.;… Voit in Musielak/Voit, ZPO, § 1029 Rn. 19;… Schütze in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 1025 Rn. 66;… Schlosser in Stein/Jonas, ZPO, 23. Aufl. 2014, vor § 1025 Rn. 11;… Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 27 f., 30 f.; zu Fällen der Unschädlichkeit eines "vereinbarten Rechtswegvorbehalts": BGH…, Beschluss vom 1. März 2007, III ZB 7/06, NJW-RR 2007, 1511 Rn. 19; OLG Frankfurt am Main…, Beschluss vom 2. Februar 2017, 26 Sch 6/16, SchiedsVZ 2017, 150 Rn. 25 jeweils zu Schiedsvereinbarungen).
  • OLG Rostock, 22.11.2012 - 1 Sch 2/12
    Auch im Übrigen ist das Verfahren vor den Schiedsgerichten der J Deutschland nicht den Vorschriften des 10. Buches der ZPO entsprechend ausgestaltet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.08.2002, 6 Sch 8/02, NJW-RR 2003, 142 - zitiert nach juris m.w.N.).
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