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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,14468
BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22 (https://dejure.org/2022,14468)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2022 - 6 StR 114/22 (https://dejure.org/2022,14468)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2022 - 6 StR 114/22 (https://dejure.org/2022,14468)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche Bewertung; pauschalierender, verschiedenartige Tätigkeiten umfassender Begriff des Handeltreibens, Bewertungseinheit: Bemühungen des Täters auf dieselbe Rauschgiftmenge)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewertungseinheit bei Besitz mehrerer Rauschgiftmengen aus verschiedenen Liefervorgängen; tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus unterschiedlichen Vorräten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 52 Abs 1 StGB, § 53 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Bewertungseinheit bei Besitz mehrerer Rauschgiftmengen aus verschiedenen Liefervorgängen; tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aus unterschiedlichen Vorräten

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision; Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 S. 1; StPO § 45
    Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision; Schuldspruch wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 3373
  • NStZ-RR 2022, 249
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.01.2017 - 3 StR 487/16

    Keine Bewertungseinheit bei verschiedenen Betäubungsmittelmengen allein aufgrund …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Zwar werden sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge beziehen, vom gesetzlichen Tatbestand in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten umfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42).

    Auch der bloße gleichzeitige Besitz zweier aus verschiedenen Liefervorgängen stammender Handelsmengen vermag zwei selbständige Fälle des Handeltreibens nicht zu einer Bewertungseinheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu verbinden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14; Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 28. Mai 2018 ? 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42).

    Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die Fälle II.2.1 und II.2.2 zur Tateinheit gemäß § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8).

  • BGH, 28.06.2011 - 3 StR 485/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Anbau; Tateinheit; Tatmehrheit; …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Betäubungsmittel weder aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470) noch zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122; vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5).

    Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die Fälle II.2.1 und II.2.2 zur Tateinheit gemäß § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8).

  • BGH, 28.05.2018 - 3 StR 88/18

    Voraussetzungen einer konkurrenzrechtlichen Bewertungseinheit beim Handeltreiben …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Zwar werden sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge beziehen, vom gesetzlichen Tatbestand in dem pauschalierenden, verschiedenartige Tätigkeiten umfassenden Begriff des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 28. Mai 2018 - 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42).

    Auch der bloße gleichzeitige Besitz zweier aus verschiedenen Liefervorgängen stammender Handelsmengen vermag zwei selbständige Fälle des Handeltreibens nicht zu einer Bewertungseinheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu verbinden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14; Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 28. Mai 2018 ? 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42).

  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die Fälle II.2.1 und II.2.2 zur Tateinheit gemäß § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8).
  • BGH, 11.01.2012 - 5 StR 445/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Bewertungseinheit; …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Betäubungsmittel weder aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470) noch zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122;… vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5).
  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Der Senat kann namentlich mit Blick auf die in den Fällen II.1 und II.5 verhängten Strafen von zwei Jahren und vier Monaten und drei Jahren ausschließen, dass die Strafkammer ohne die entfallende Strafe auf eine niedrigere Gesamtfreiheitsstrafe erkannt hätte, zumal die Bewertung des Konkurrenzverhältnisses den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig nicht berührt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 642/14

    Tateinheitliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgrund von sich …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Auch der bloße gleichzeitige Besitz zweier aus verschiedenen Liefervorgängen stammender Handelsmengen vermag zwei selbständige Fälle des Handeltreibens nicht zu einer Bewertungseinheit im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zu verbinden (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 2. April 2015 - 3 StR 642/14; Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16, NStZ 2017, 711, 712; vom 28. Mai 2018 ? 3 StR 88/18, NStZ 2020, 42).
  • BGH, 20.02.2008 - 2 StR 619/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Dies ist hier nicht der Fall, weil die Betäubungsmittel weder aus einem einheitlichen Erwerbsvorgang stammen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - 2 StR 619/07, NStZ 2008, 470) noch zu einem einheitlichen Verkaufsvorrat vereint wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122;… vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10 Rn. 5).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Dabei ist jedoch entscheidend, dass sich die Bemühungen des Täters auf dieselbe Rauschgiftmenge beziehen (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 344).
  • BGH, 16.09.2014 - 3 StR 413/14

    Tateinheit bei zwei in der Ausführungshandlung teilidentischen Taten des …

    Auszug aus BGH, 06.04.2022 - 6 StR 114/22
    Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so die Fälle II.2.1 und II.2.2 zur Tateinheit gemäß § 52 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2011 - 3 StR 485/10; vom 16. September 2014 - 3 StR 413/14; vom 24. Januar 2017 - 3 StR 487/16; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8).
  • BGH, 22.05.2024 - 4 StR 503/23

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff: …

    und III.16. der Urteilsgründe eine einheitliche Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 25.03.2026 - 2 StR 111/25

    Erforderliche zahlenmäßige Schätzung der Wirkstoffmenge an Betäubungsmitteln oder …

    Zwar ist die Würdigung der Strafkammer nicht zu beanstanden, dass es sich bei den beiden festgestellten Handelsgeschäften um gesonderte Lieferungen von Betäubungsmitteln aus unterschiedlichen Vorräten und damit zwei separate Umsatzgeschäfte handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22, NStZ-RR 2022, 249, 250).
  • BGH, 08.02.2024 - 6 StR 600/23

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Denn eine abweichende Bewertung des Konkurrenzverhältnisses berührt den Unrechts- und Schuldgehalt regelmäßig nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2019 - 3 StR 130/19; vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22; vom 15. November 2023 - 6 StR 419/23), zumal sich die Strafkammer bei der Festsetzung der Strafe ohnehin am unteren Rand des Strafrahmens orientiert hat.
  • BGH, 12.08.2025 - 5 StR 307/25

    Recht des letzten Wortes

    Es ist ihm indes aus dem Blick geraten, dass für einen Abverkauf von sieben Kilogramm Kokain Teile aus zwei Lieferungen (Fälle 1 und 2 der Urteilsgründe) zusammengeführt wurden und damit eine Teilidentität der jeweiligen Ausführungshandlungen gegeben war, die beide Fälle zur Tateinheit nach § 52 Abs. 1 StGB verknüpft (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22, NStZ-RR 2022, 249, 250 mwN).
  • BGH, 15.11.2023 - 6 StR 419/23

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, Besitz …

    Dies führt jedenfalls zu einer Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen und verknüpft so beide Fälle zur Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2022 - 6 StR 147/22, und vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22; jeweils mwN).
  • BGH, 12.03.2025 - 2 StR 651/24

    Konkurrenzen (Betäubungsmitteldelikte: Bewertungseinheit, einheitlicher …

    Das Landgericht hat bei seiner rechtlichen Wertung übersehen, dass sämtliche Betätigungen, die sich im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes auf den Vertrieb einer einheitlichen Rauschgiftmenge beziehen, vom gesetzlichen Tatbestand des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit und damit zu einer Tat des Handeltreibens verbunden werden (BGH, Beschluss vom 6. April 2022 - 6 StR 114/22, NStZ-RR 2022, 249, 250) Die Annahme einer solchen Bewertungseinheit gilt auch dann, wenn - wie hier - der Täter über einen einheitlichen Verkaufsvorrat verfügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2012 - 5 StR 445/11, NStZ-RR 2012, 121, 122, …und vom 13. Februar 2019 - 4 StR 12/19, Rn. 2, jew. mwN).
  • LG Hamburg, 16.01.2024 - 632 KLs 10/23

    Akteneinsicht in Strafsachen: Beschränkung der Verteidigung durch …

    Dies verknüpft beide Fälle zur Tateinheit im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB (zur Teilidentität der jeweiligen tatbestandlichen Ausführungshandlungen vgl. BGH, Beschluss vom 03. Mai 2022, Az.: 6 StR 147/22 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 06. April 2022, Az.: 6 StR 114/22 m.w.N.).
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