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Rechtsprechung
   BGH, 30.06.2020 - 6 StR 131/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,20385
BGH, 30.06.2020 - 6 StR 131/20 (https://dejure.org/2020,20385)
BGH, Entscheidung vom 30.06.2020 - 6 StR 131/20 (https://dejure.org/2020,20385)
BGH, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 6 StR 131/20 (https://dejure.org/2020,20385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 260 StPO
    Widerspruch zwischen Urteilsformel und Urteilsgründen

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung des Strafausspruchs bei Abweichung der Urteilsformel im schriftlichen Urteil von den Urteilsgründen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Änderung des Strafausspruchs bei Abweichung der Urteilsformel im schriftlichen Urteil von den Urteilsgründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.2009 - 5 StR 46/09

    Strafzumessung (Widerspruch zwischen Tenor und Urteilsgründen); eigene …

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 131/20
    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03; vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN), und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 09.01.2020 - 5 StR 587/19

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. zur Bewertung der Tat als Mord …

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 131/20
    Die Korrektur der Adhäsionsentscheidung ist dem Umstand geschuldet, dass Prozesszinsen gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB analog erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag zu erstatten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 5 StR 587/19 mwN).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 516/03

    Räuberische Erpressung (Abgrenzung zum Raub nach dem äußeren Erscheinungsbild); …

    Auszug aus BGH, 30.06.2020 - 6 StR 131/20
    Der Senat ist daher nicht gehindert, auf die niedrigere von beiden Strafen zu erkennen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. März 2004 - 2 StR 516/03;… vom 25. Februar 2009 - 5 StR 46/09, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 5 mwN), und hat diese, dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend, selbst festgesetzt.
  • BGH, 02.10.2024 - 6 StR 278/24

    Adhäsionsverfahren (Schmerzensgeld: Verzinsung

    Da sich die Antragsschrift zur Frage einer verzugsbegründenden Mahnung im Sinne von § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht verhält, sieht der Senat insoweit von einer Entscheidung über den Adhäsionsantrag ab und spricht der Adhäsionsklägerin gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB Prozesszinsen zu, entsprechend § 187 Abs. 1 BGB ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit folgenden Tag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - 6 StR 131/20, Rn. 5;… vom 9. Januar 2020 - 5 StR 587/19, Rn. 1 mwN).
  • BGH, 15.12.2022 - 6 StR 484/22

    Adhäsionsverfahren (Absehen von einer Entscheidung); Verwerfung der Revision als …

    Die Adhäsionsklägerin hat Anspruch auf Prozesszinsen aus dem ihr zuerkannten Schmerzensgeldbetrag gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB analog erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juni 2020 ? 6 StR 131/20 ?, juris Rdnr. 5; BGH…, Beschluss vom 9. Januar 2020 ? 5 StR 587/19 ?, juris Rdnr. 1).
  • BGH, 01.09.2020 - 5 StR 222/20

    Änderung der Adhäsionsentscheidung

    Prozesszinsen sind gemäß § 291 Abs. 1, § 187 Abs. 1 BGB analog ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag zu erstatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - 6 StR 131/20, vom 9. Januar 2020 - 5 StR 587/19 mwN).
  • BGH, 11.07.2023 - 6 StR 175/23

    Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs)

    Dieser Anspruch besteht gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB analog erst ab dem auf den Eintritt der Rechtshängigkeit des Zahlungsanspruchs folgenden Tag (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 ? 5 StR 587/19; vom 30. Juni 2020 ? 6 StR 131/20).
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