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Weitere Entscheidung unten: BGH, 21.02.2023

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22   

Zitiervorschläge
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BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,2024)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,2024)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,2024)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO; § 345 Abs. 2 StPO; § 32d Satz 2 StPO; § 32a Abs. 3 StPO; 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO; § 31a BRAO
    Verwerfung der Revision als unzulässig; Übermittlung der Revisionsbegründung auf elektronischem Wege (Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach eines anderen Rechtsanwalts)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Übermittlung der Revisionsbegründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32a Abs 3 Alt 2 StPO, § 345 StPO, § 31a BRAO
    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Übermittlung der Revisionsbegründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 32a Abs. 3 Alt. 2; BRAO § 31a
    Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach; Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Revision in Strafsachen: Anforderungen an die Übermittlung der Revisionsbegründung über das besondere elektronische Anwaltspostfach

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    BeA des Unterzeichners muss verwendet werden

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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22

    Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
    a) Bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (§ 32a Abs. 3 Var. 2 StPO i.V.m. § 31a BRAO) muss das Dokument über das Postfach desjenigen Verteidigers oder Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22; vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 mwN, wistra 2022, 389 f.).

    Denn der beigeordnete Verteidiger Rechtsanwalt B. hat das Dokument "einfach" signiert (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, aaO), jedoch nicht selbst auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht.

    Erfolgt die Übermittlung nach § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO gleichsam durch einen Boten (…vgl. MüKo-BGB/Schubert, 9. Aufl., § 164 Rn. 79), wird die Authentizität des elektronischen Dokuments nicht gewährleistet (…vgl. BT-Drucks. 18/9416, S. 45 i.V.m. BT-Drucks. 17/12634, S. 25; BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, aaO).

  • BGH, 18.10.2022 - 3 StR 262/22

    Elektronische Übersendung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
    a) Bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach (§ 32a Abs. 3 Var. 2 StPO i.V.m. § 31a BRAO) muss das Dokument über das Postfach desjenigen Verteidigers oder Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22; vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 mwN, wistra 2022, 389 f.).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 177/22

    Revisionsbegründung: Signatur eines anderen Rechtsanwalts bei elektronischer …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
    Denn dieser ist weder als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers nach § 53 Abs. 2 Satz 1 BRAO tätig geworden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 177/22; vom 27. November 2019 - 5 StR 539/19), noch war er vom Angeklagten selbst bevollmächtigt worden.
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 539/19

    Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
    Denn dieser ist weder als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers nach § 53 Abs. 2 Satz 1 BRAO tätig geworden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2022 - 5 StR 177/22; vom 27. November 2019 - 5 StR 539/19), noch war er vom Angeklagten selbst bevollmächtigt worden.
  • BGH, 01.03.2022 - 5 StR 202/21

    Begründung der Revision i.R.d. Form

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
    Eine etwaig erteilte Untervollmacht wäre unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 5 StR 202/21; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357).
  • BGH, 16.12.1994 - 2 StR 461/94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelrücknahme - Ermächtigung - Formerfordernis

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
    Eine etwaig erteilte Untervollmacht wäre unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 5 StR 202/21; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357).
  • BGH, 07.05.2014 - 4 StR 109/14

    Zulässigkeit der Revision bei fristgerechter Begründung durch einen …

    Auszug aus BGH, 24.01.2023 - 6 StR 466/22
    Eine etwaig erteilte Untervollmacht wäre unwirksam (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. März 2022 - 5 StR 202/21; vom 7. Mai 2014 - 4 StR 109/14; vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357).
  • BGH, 28.02.2024 - IX ZB 30/23

    Zulässigkeit der Signierung eines Schriftsatzes für Mitglied der Sozietät und …

    Es ging mithin um die qualifizierte elektronische Signatur eines Rechtsanwalts, der nicht zum Pflichtverteidiger des Angeklagten bestellt, nicht als allgemeiner Vertreter des Pflichtverteidigers nach § 53 Abs. 2 Satz 1 BRAO tätig war und dem der Angeklagte auch keine Vollmacht als Wahlverteidiger erteilt hatte (vgl. zu den Anforderungen des § 345 Abs. 2 StPO BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 5 mwN;… Temming in Gercke/Temming/Zöller, StPO, 7. Aufl., § 345 Rn. 8).

    Die Erteilung einer Untervollmacht durch den Verteidiger ist im Strafprozess nicht statthaft, sie wäre vielmehr unwirksam (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1994 - 2 StR 461/94, NStZ 1995, 356, 357; vom 24. Januar 2023, aaO; jeweils mwN).

  • BGH, 07.05.2024 - VI ZB 22/23

    Berufungseinlegung und Berufungsbegründung im Elektronischer Rechtsverkehr: …

    Nach einhelliger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein elektronisches Dokument, das - wie hier die Berufungsschrift - aus einem persönlich zugeordnetem beA (vgl. § 31a BRAO) versandt wird und nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, nur dann auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht, wenn die das Dokument signierende und damit verantwortende Person mit der des tatsächlichen Versenders übereinstimmt (…zu § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO vgl. BAGE 171, 28 Rn. 14;… zu § 32a Abs. 3 Alt. 2 StPO vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4;… vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22, juris Rn. 2;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, wistra 2022, 389 Rn. 11;… zu § 55a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 VwGO vgl. BVerwG, NVwZ 2022, 649 Rn. 5;… zu § 65a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 SGG vgl. BSG, NJW 2022, 1334 Rn. 7).
  • BGH, 24.07.2024 - 1 StR 238/24

    Formanforderungen an die Begründung der Revision (Formunwirksamkeit bei …

    Geschieht die Übermittlung gleichsam durch einen Boten - wie hier durch eine Kanzleimitarbeiterin mittels einer dieser gemäß § 23 Abs. 2, Abs. 3 RAVPV eingeräumten Berechtigung - wird die Authentizität des elektronischen Dokuments nicht gewährleistet (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22 Rn. 6 ff. und vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 Rn. 4).
  • BGH, 04.10.2023 - 3 StR 292/23

    Elektronische Einreichung der Revisionseinlegungsschrift (elektronisches …

    Im Fall einer einfachen Signatur und Übertragung des Dokuments über das besondere elektronische Anwaltspostfach als sicherem Übermittlungsweg muss der Verteidiger oder Rechtsanwalt, dessen Name als Signatur in dem Schriftsatz als verantwortende Person aufgeführt ist, selbst die Einreichung vornehmen; bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach muss die Übertragung mithin über das Postfach dieses Verteidigers oder Rechtsanwalts erfolgen und zudem dieser selbst der tatsächliche Versender sein (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3;… vom 6. Juni 2023 - 5 StR 164/23, juris Rn. 4;… vom 7. Februar 2023 - 2 StR 162/22, juris Rn. 3 ff.; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22, NStZ-RR 2023, 22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, juris Rn. 8 ff.).

    Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwältin N. hier als Vertreterin der Pflichtverteidigerin gemäß § 53 BRAO oder als sonstige Bevollmächtigte des Angeklagten tätig geworden ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3 mwN; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398 Rn. 5), liegen nicht vor.

  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches …

    Erfolgt - wie hier - die Übermittlung nach § 32a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 StPO gleichsam durch einen Boten, wird die Authentizität des elektronischen Dokuments nicht gewährleistet (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 Rn. 4 mwN).

    Die Dokumente waren auch nicht im Sinne von § 32a Abs. 3 Alt. 1 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur von Rechtsanwalt K. als der verantwortenden Person versehen, sondern von einer anderen Person, nämlich Rechtsanwalt S., qualifiziert elektronisch signiert (der in vorliegender Sache auch nicht als Wahl- oder Pflichtverteidiger mandatiert bzw. beigeordnet ist, vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 Rn. 5).

  • BGH, 06.06.2023 - 5 StR 164/23

    Übermittlung von Revision und Begründung als elektronisches Dokument …

    Die bloße Übermittlung der von Rechtsanwalt A. einfach signierten Schrift über das besondere elektronische Anwaltspostfach eines anderen Rechtsanwalts konnte die erforderliche Form dagegen nicht wahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 Rn. 4; vom 18. Oktober 2022 - 3 StR 262/22;… vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22 Rn. 11 mwN).
  • FG Köln, 27.05.2025 - 15 K 626/25

    Rechtmäßigkeit eines im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer festgesetzten …

    In Vertretungssituationen kann eine ordnungsgemäße Versendung nur dann vorliegen, wenn der Verfasser das Dokument mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur versieht und damit den Versand durch eine andere Person ermöglicht oder - sofern eine entsprechende, über das bloß technische Übermitteln hinausgehende Mandatierung erfolgt ist - der Vertreter durch seine einfache Signatur, ggf. mit einem die Vertretung zum Ausdruck bringenden Zusatz, die Verantwortung für die Übersendung aus seinem beA übernimmt oder der Vertreter den vom Vertretenen einfach signierten Schriftsatz mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur auf dem sicheren Übertragungsweg übersendet (vgl. BGH-Beschluss vom 24. Januar 2023, 6 StR 466/22, JR 2023, 398;… Greger, in: Zöller, ZPO, § 130a ZPO Rn. 12;… Müller, in: Ory/Weth, jurisPK-ERV, § 130a ZPO Rn. 205;… Fritsche, MüKo ZPO § 130a Rn. 15).

    Die gesetzlich geforderte Authentizität des elektronischen Dokuments wird bei einer Übermittlung der Klageschrift durch einen Boten indes nicht gewährleistet (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 398, m.w.N.; Fritsche, MüKo ZPO § 130a Rn. 15; BT-Drs.

  • BGH, 25.07.2023 - 6 StR 270/23

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Pflicht zur elektronischen Übermittlung: …

    Dies genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen nach § 345 Abs. 2 i.V.m. § 32d Satz 2, § 32a Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22 mwN).
  • BGH, 29.05.2024 - 6 StR 93/24

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, Pflicht …

    a) Zwar muss bei einer Übermittlung über das besondere elektronische Anwaltspostfach gemäß § 32a Abs. 3 Var. 2 StPO i.V.m. § 31a BRAO das Dokument grundsätzlich über das Postfach desjenigen Rechtsanwalts übertragen werden, dessen Name als einfache Signatur in der Schrift als verantwortende Person aufgeführt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2024 - 5 StR 111/24; vom 4. Oktober 2023 - 3 StR 292/23, NStZ-RR 2024, 25; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, JR 2023, 379).
  • BGH, 01.04.2026 - 3 StR 22/26
    Rn. 3 Anhaltspunkte dafür, dass Rechtsanwalt K. hier als Vertreter des Pflichtverteidigers gemäß § 53 BRAO oder als sonstiger Bevollmächtigter des Angeklagten tätig geworden ist (…vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 3 StR 144/23, juris Rn. 3 mwN; vom 24. Januar 2023 - 6 StR 466/22, BGHR StPO § 32d 5.2 Einreichung per BeA 1 Rn. 5), liegen nicht vor.
  • BGH, 17.03.2025 - 6 StR 34/25

    Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten, Pflicht …

  • FG Köln, 27.05.2025 - 15 K 631/25

    Rechtmäßigkeit eines im Rahmen der Veranlagung festgesetzten …

  • FG Hamburg, 03.12.2024 - 4 K 52/23

    Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO

  • BGH, 14.08.2024 - 4 StR 232/24

    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • BGH, 07.05.2024 - 5 StR 111/24
  • OLG München, 02.02.2026 - 5 Ws 38/26

    Gefahrliche Körperverletzung, Berufungseinlegung, Elektronisches Anwaltspostfach, …

  • FG Hamburg, 03.12.2024 - 4 K 16/23

    Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO

  • OLG Hamm, 17.02.2026 - 3 Ws 14/26

    Vertretung des verhinderten Pflichtverteidigers; Mitwirkung des …

  • FG Hamburg, 19.07.2024 - 3 K 102/22

    Finanzgerichtsordnung: Einreichung elektronischer Dokumente nach § 52a FGO

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   BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3712
BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,3712)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,3712)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 6 StR 466/22 (https://dejure.org/2023,3712)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO
    Gegenvorstellung gegen einen nach § 349 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss

  • openjur.de
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2022 - VI ZR 279/21

    Formanforderungen an eine Berufungsbegründung: Verdeutlichung eines …

    Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
    Die in der Beschwerdeschrift genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Dezember 2022 (VI ZR 279/21) betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06

    Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer …

    Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
    Denn der Beschluss des Senats, mit dem er über die mit der Formeinhaltung zusammentreffenden Fragen zu befinden hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - 4 StR 375/06), hat zur Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung geführt (…vgl. KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 30.10.2019 - 3 StR 318/19

    Unzulässige Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 21.02.2023 - 6 StR 466/22
    Eine Gegenvorstellung gegen ein solches Erkenntnis ist deshalb nicht statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2019 - 3 StR 318/19 mwN, zu § 349 Abs. 2 StPO).
  • BGH, 21.02.2024 - 3 StR 278/23

    Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision als unzulässig

    Im Übrigen könnte das Revisionsgericht einen nach § 349 Abs. 1 StPO ergangenen Beschluss, mit dem es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, außerhalb des Verfahrens nach § 356a StPO ohnehin nicht mehr aufheben oder ändern (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 21. Februar 2023 - 6 StR 466/22, juris Rn. 3;… vom 30. November 2023 - 3 StR 227/23, juris Rn. 3 mwN).
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