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Rechtsprechung
   BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,4369
BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54 (https://dejure.org/1954,4369)
BGH, Entscheidung vom 02.06.1954 - 6 StR 52/54 (https://dejure.org/1954,4369)
BGH, Entscheidung vom 02. Juni 1954 - 6 StR 52/54 (https://dejure.org/1954,4369)
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Volltextveröffentlichungen (2)

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.03.1954 - 6 StR 58/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
    Abgesehen hiervon sind die Gerichte nicht gehindert, darüber in eigener Zuständigkeit zu entscheiden (Urteil des Senats 6 StR 58/54 vom 24. März 1954).

    Die Strafbarkeit nach § 129 ist nicht davon abhängig, dass die Vereinigung die Begehung strafbarer Handlungen als alleiniges Endziel verfolgt; vielmehr genügt es, wenn ihre Angehörigen sich planmässig gewisser Straftaten schuldig machen und wenn dieses Verhalten dem Willen der massgebenden Funktionäre entspricht (Urteile des Senats vom 24. März 1954 6 StR 58/54 und 84/54).

  • BGH, 27.04.1951 - 2 StR 70/51

    Strafrechtliche Verurteilung wegen übler Nachrede zum Nachteil einer im …

    Auszug aus BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
    Darin könnte die Behauptung eines dem Beweise zugänglichen inneren Vorganges und damit einer Tatsache im Sinne des § 186 StGB erblickt werden (vgl u.a. RGSt 40, 193 - Urteil des Bundesgerichtshofs 2 StR 70/51 vom 27. April 1951).
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 12.12.1949 - StS 365/49

    Veit Harlan

    Auszug aus BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
    Trotzdem wäre diese Vorschrift nicht anwendbar, wenn sich aus dem Gesamtinhalt der Äusserungen ergeben würde, dass es dem Täter im wesentlichen darauf ankam, ein Werturteil auszusprechen, während das tatsächliche Vorbringen demgegenüber in den Hintergrund treten sollte (vgl OGHSt 2, 291, 310).
  • RG, 25.09.1931 - I 670/31

    Wann können die Vergehen nach § 185 und § 186 StGB. tateinheitlich …

    Auszug aus BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
    Wenn in den Worten "Verräter" und "Lügner" eine die Merkmale der §§ 187 a, 186 StGB erfüllende Tatsachenbehauptung zu erblicken wäre, so würde eine Bestrafung des Beschwerdeführers nach § 185 StGB wegen der in derselben Äusserung liegenden Beleidigung ausscheiden (RGSt 65, 358).
  • BGH, 11.03.1954 - 4 StR 646/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.06.1954 - 6 StR 52/54
    Ausschlaggebend bliebe vielmehr, ob sich die Veranstalter an einen weiteren, nicht im einzelnen begrenzten Personenkreis wenden wollten (vgl auch Urteil des Bundesgerichtshofs 4 StR 646/53 vom 11. März 1954).
  • BGH, 24.11.1954 - 6 StR 252/54

    Rechtsmittel

    Die politische Meinung und die Willensrichtung anderer Personen, die bei der Herstellung und Verbreitung mitgewirkt haben, dürfen im Rahmen des § 84 StGB nicht berücksichtigt werden (vgl im übrigen Urteile des Senats 6 StR 133/54 vom 16. Juni 1954 und 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954).
  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 74/54

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in dem Urteil 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 dargetan hat, stehen im Falle des § 84 StGB für die Auslegung aber nur der Inhalt und die Beschaffenheit der Schriften zur Verfügung.
  • BGH, 24.11.1954 - 6 StR 244/54

    Rechtsmittel

    Dazu konnten die Verträge schon deshalb nicht gehören, weil ein nicht ratifiziertes völkerrechtliches Abkommen noch nicht Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1954 - 6 StR 52/54).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 230/54

    Rechtsmittel

    Dies ist der Fall, wenn der Gedankeninhalt so, wie er bei verständiger Auslegung zu werten ist, die Strafbarkeit einer schuldfähigen Person aus den §§ 80, 81 StGB begründen würde, welche die Schrift in Kenntnis und mit dem Willen, den hochverräterischen Plan zu fördern, verbreitet (6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954; ferner die zum Abdruck bestimmten Entscheidungen 6 StR 82/54 vom 1. September 1954 und 6 StR 146/54 vom 3. November 1954).
  • BGH, 01.09.1954 - 6 StR 63/54

    Rechtsmittel

    Die politische Meinung und Willensrichtung anderer Personen, die bei der Herstellung und Verbreitung mitgewirkt haben, dürfen im Rahmen des § 84 StGB keine Berücksichtigung finden (vgl Urteile des Senats 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 133/54 vom 16. Juni 1954).
  • BGH, 08.12.1958 - 3 StR 31/58

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Das ist ein sachlicher Mangel, der zur Aufhebung des Urteils führen muss (vgl. RGSt 62, 216 und die Urteile 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 40/54 vom 1. September 1954).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 289/54

    Rechtsmittel

    Ergibt aber die Gesamtwürdigung des Blattes, dass es dem Urheber im wesentlichen darauf ankam, Werturteile auszusprechen, und dass das etwa tatsächliche Vorbringen nur dazu dient, diese Werturteile zu erläutern, zu begründen und zu bekräftigen, so ist für eine Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; BGH 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
  • BGH, 08.09.1954 - 6 StR 190/54

    Rechtsmittel

    Ergibt die Gesamtwürdigung, dass es dem Täter im wesentlichen darauf ankam, ein Werturteil auszusprechen, während das tatsächliche Vorbringen demgegenüber in den Hintergrund treten sollte, so ist für die Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; Urteil des Senats 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954).
  • BGH, 03.11.1954 - 6 StR 168/54

    Rechtsmittel

    Dagegen darf die Tatsache, dass bei der Herstellung und Verbreitung irgend eine andere Person schuldhaft gehandelt hat und deswegen strafbar geworden ist, bei der Deutung des Schriftinhalts nicht berücksichtigt werden; denn dieser Umstand ergibt sich nicht aus der Beschaffenheit der Schrift selbst (Urteil des Senats 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954).
  • BGH, 07.10.1954 - 4 StR 286/54

    Rechtsmittel

    Nach dem vom Landgericht, wenn auch nur allgemein, angegebenen Inhalt des Flugblattes liegt es nahe, dass darin politische Werturteile bei weitem überwiegen Ergibt aber die Gesamtwürdigung des Blattes, dass es dem Urheber im wesentlichen darauf ankam, Werturteile auszusprechen, und dass das etwa tatsächliche Vorbringen nur dazu dient, diese Werturteile zu erläutern, zu begründen oder zu bekräftigen, so ist für eine Anwendung der §§ 186, 187 a StGB kein Raum (vgl OGHSt 2, 291, 310; BGH 6 StR 52/54 vom 2. Juni 1954 und 6 StR 190/54 vom 8. September 1954).
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