Rechtsprechung
| BGH, 29.11.2023 - 6 StR 534/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 400 Abs. 1 StPO; § 80 Abs. 3 JGG
Verwerfung der Revision als unzulässig; Revision des Nebenklägers (Rechtsmittelbefugnis, Zulässigkeit: nicht näher ausgeführte Sachrüge, Anfechtungsziel); Nebenklage nach dem Jugendgerichtsgesetz - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Zulässigkeit einer Revision bei nicht konkretisierter Sachrüge
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 80 Abs 1 JGG, § 80 Abs 3 Nr 1 JGG, § 399 Abs 1 StPO, § 400 Abs 1 StPO, § 12 Abs 1 StGB
Zulässigkeit einer Revision bei nicht konkretisierter Sachrüge - IWW
§ 349 Abs. 1, § 400 Abs. 1 StPO, § 80 Abs. 3 JGG, § 80 JGG, § 1 JGG, § 12 Abs. 1 StGB, § 224 StGB, § 80 Abs. 3 Nr. 1 JGG, § 344 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwerfung der Revision als unbegründet
- rechtsportal.de
Verwerfung der Revision als unbegründet
- datenbank.nwb.de
Zulässigkeit einer Revision bei nicht konkretisierter Sachrüge
Verfahrensgang
- LG Regensburg, 26.05.2023 - KLs 401 Js 17721/22
- BGH, 29.11.2023 - 6 StR 534/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 88
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.02.2025 - 4 StR 327/24
Beweiswürdigung (Bewertung der Einlassung des Angeklagten; lückenhafte …
Denn in solchen Fällen ergibt sich auch ohne nähere Ausführung in der Revisionsbegründung, dass das Rechtsmittel auf das zulässige Ziel der Verurteilung wegen eines zur Nebenklage berechtigenden Delikts - hier des Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB i.V.m. § 395 Abs. 1 Nr. 2 StPO - gerichtet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Oktober 2024 - 5 StR 358/24 Rn. 3, 7; Beschluss vom 29. November 2023 - 6 StR 534/23 Rn. 3;… KK-StPO/Allgayer, 9. Aufl., § 400 Rn. 3). - BGH, 14.02.2024 - 5 StR 606/23
Fehlen eines von der Nebenklagebefugnis gedeckten Anfechtungsziels
Da für Letztere keine Rechtsmittelbefugnis bestand, hätte es einer eindeutigen Angabe des Anfechtungsziels bedurft (BGH, Beschluss vom 29. November 2023 - 6 StR 534/23), an der es hier fehlt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".