Rechtsprechung
| BGH, 05.03.2025 - 6 StR 663/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 Abs. 1 StGB; § 73a Abs. 1 StGB
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität gegenüber der Einziehung von Taterträgen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 73a Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73c StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73a Abs. 1
Anordnung der erweiterten Einziehung des sichergestellten Bargeldbetrags - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 21.08.2024 - 2 KLs 15/24
- LG Göttingen, 21.08.2024 - 603 Js 21504/23
- BGH, 05.03.2025 - 6 StR 663/24
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.12.2021 - 3 StR 381/21
Einziehung und erweiterte Einziehung von Wertersatz (Erlangen; tatsächlicher …
Auszug aus BGH, 05.03.2025 - 6 StR 663/24
Vielmehr ist dann eine Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB beziehungsweise des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c StGB einem (gesonderten) Verfahren wegen dieser anderen Straftaten vorbehalten; § 73a Abs. 1 StGB ist gegenüber § 73 Abs. 1 StGB subsidiär (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2025 - 3 StR 524/24, Rn. 10;… vom 17. Oktober 2024 - 6 StR 408/24, Rn. 6; vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109, 110). - BGH, 22.01.2025 - 3 StR 524/24
Einziehung von Taterträgen; erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität …
Auszug aus BGH, 05.03.2025 - 6 StR 663/24
Vielmehr ist dann eine Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB beziehungsweise des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c StGB einem (gesonderten) Verfahren wegen dieser anderen Straftaten vorbehalten; § 73a Abs. 1 StGB ist gegenüber § 73 Abs. 1 StGB subsidiär (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2025 - 3 StR 524/24, Rn. 10;… vom 17. Oktober 2024 - 6 StR 408/24, Rn. 6; vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109, 110). - BGH, 17.10.2024 - 6 StR 408/24
Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Subsidiarität gegenüber der Einziehung von …
Auszug aus BGH, 05.03.2025 - 6 StR 663/24
Vielmehr ist dann eine Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB beziehungsweise des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c StGB einem (gesonderten) Verfahren wegen dieser anderen Straftaten vorbehalten; § 73a Abs. 1 StGB ist gegenüber § 73 Abs. 1 StGB subsidiär (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2025 - 3 StR 524/24, Rn. 10; vom 17. Oktober 2024 - 6 StR 408/24, Rn. 6; vom 21. Dezember 2021 - 3 StR 381/21, NStZ-RR 2022, 109, 110).
- BGH, 16.06.2026 - 1 StR 156/26 Die Vermögensabschöpfung ist insoweit einem gesonderten Verfahren wegen dieser anderen Straftaten vorbehalten (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2025 - 6 StR 346/25 Rn. 6;… vom 10. Juni 2025 - 1 StR 92/25 Rn. 5 f. und vom 5. März 2025 - 6 StR 663/24 Rn. 3 mwN).
- BayObLG, 11.08.2026 - 206 StRR 211/26
Tagessatzhöhe, Einziehung von Wertersatz, Strafzumessung, Revision im …
Vielmehr ist dann eine Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB beziehungsweise des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c StGB einem (gesonderten) Verfahren wegen dieser anderen Straftaten vorbehalten; § 73a Abs. 1 StGB ist gegenüber § 73 Abs. 1 StGB subsidiär (vgl. BGH, Beschluss vom 05.03.2025, 6 StR 663/24, zitiert nach juris, dort Rdn. 3). - BGH, 09.12.2025 - 6 StR 346/25 Rn. 6 b) Die Strafkammer hat zudem nicht bedacht, dass die erweiterte Einziehung von Taterträgen gegenüber der Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB subsidiär ist und nur angeordnet werden kann, wenn sich das Tatgericht außer Stande sieht, die deliktisch erlangten Gegenstände eindeutig den abgeurteilten oder anderen konkreten rechtswidrigen Taten zuzuordnen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. März 2025 - 6 StR 663/24, Rn. 3;… vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, Rn. 10; jeweils mwN).
- BGH, 31.03.2026 - 6 StR 31/26
Geständnis als ein bestimmender Strafzumessungsgrund
Rn. 9 Die Strafkammer hat nicht bedacht, dass die erweiterte Einziehung nach § 73a StGB gegenüber der Einziehung nach § 73 Abs. 1 StGB subsidiär ist und nur angeordnet werden kann, wenn sich das Tatgericht außer Stande sieht, die deliktisch erlangten Gegenstände eindeutig den abgeurteilten oder anderen konkreten rechtswidrigen Taten zuzuordnen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Dezember 2025 - 6 StR 480/25, Rn. 8; vom 5. März 2025 - 6 StR 663/24, Rn. 3;… vom 26. Mai 2020 - 2 StR 44/20, Rn. 10). - BGH, 10.06.2025 - 1 StR 92/25
Erweiterte Einziehung (Subsidiarität zur Einziehung: keine erweiterte Einziehung, …
Vielmehr ist dann eine Einziehung von Taterträgen nach § 73 Abs. 1 StGB beziehungsweise des Wertes von Taterträgen gemäß § 73c StGB einem (gesonderten) Verfahren wegen dieser anderen Straftaten vorbehalten; § 73a Abs. 1 StGB ist gegenüber § 73 Abs. 1 StGB subsidiär (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. März 2025 - 6 StR 663/24 Rn. 3 mwN).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".