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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2020 - 6 StR 95/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27265
BGH, 08.09.2020 - 6 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,27265)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2020 - 6 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,27265)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2020 - 6 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,27265)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 63 Abs. 2 Satz 1 GKG
    Streitwertfestsetzungsbeschluss im Adhäsionsverfahren

  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.2013 - II ZR 46/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Streitwerterhöhung durch Feststellungsantrag

    Auszug aus BGH, 08.09.2020 - 6 StR 95/20
    Gleiches gilt für den Ausspruch über die Feststellung, dass die Hauptforderung auf eine vorsätzliche unerlaubte Handlung zurückzuführen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2013 - II ZR 46/13, NJW-RR 2013, 1022).
  • BGH, 09.08.2021 - GSZ 1/20

    Einscheidung des Einzelrichters am BGH über den Antrag auf Festsetzung des Wertes …

    Rn. 24 5. Die Strafsenate des Bundesgerichtshofs, die auch nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG wie zuvor Entscheidungen über Anträge nach § 33 Abs. 1 RVG weiterhin durch den Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern getroffen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, StraFo 2018, 446, vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, NStZ-RR 2018, 263, vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128, vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18, juris, vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20, juris und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris), haben bei ihrer informatorischen Anhörung erklärt, dem Beschluss des Großen Senats nicht entgegenzutreten.
  • BGH, 06.10.2020 - XI ZR 355/18

    Besetzung des Gerichts für Antrag nach § 33 RVG auf Festsetzung des Wertes des …

    Rn. 39 Dagegen werden Entscheidungen über Anträge nach § 33 Abs. 1 RVG von den Strafsenaten auch nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG wie zuvor weiterhin durch den Senat in der Besetzung von fünf Mitgliedern getroffen (vgl. zur alten Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 24. März 2009 - 5 StR 225/06, wistra 2009, 284, vom 30. April 2014 - 1 StR 245/09, juris, vom 30. April 2014 - 1 StR 53/13, wistra 2014, 326, vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 166/07, wistra 2015, 35 und vom 24. Februar 2015 - 1 StR 245/09, juris; zur neuen Rechtslage BGH, Beschlüsse vom 8. März 2018 - 3 StR 163/15, StraFo 2018, 446, vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, NStZ-RR 2018, 263, vom 29. November 2018 - 3 StR 625/17, NStZ-RR 2019, 127, 128, vom 22. Mai 2019 - 1 StR 471/18, juris, vom 29. Juni 2020 - 1 StR 1/20, juris und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris).
  • BGH, 31.10.2024 - 1 StR 216/24

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Adhäsionsverfahren

    Bei Festsetzungsanträgen des Vertreters des Adhäsionsklägers im Revisionsverfahren wegen einer Angeklagtenrevision ist - wenn der Angeklagte die Adhäsionsentscheidung nicht ganz oder teilweise von seinem Revisionsangriff ausnimmt - regelmäßig der Betrag der erstinstanzlichen Verurteilung des Angeklagten maßgeblich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2024 - 2 StR 55/23 Rn. 5;… vom 17. März 2021 - 2 StR 351/20 Rn. 1; vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20 Rn. 1 …und vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14 Rn. 6).

    b) Der Feststellungsausspruch, wonach die Ansprüche der Adhäsionskläger aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Angeklagten herrühren, erhöht den Gegenstandswert nicht, weil insoweit wirtschaftliche Identität mit den auf Vorsatztaten beruhenden Schmerzensgeldaussprüchen besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2022 - 6 StR 124/22 Rn. 5 und vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20 Rn. 2).

    Die zugesprochenen Zinsen bleiben als Nebenforderung außer Ansatz (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 aaO).

  • BGH, 31.10.2024 - 1 StR 216724

    Gegenstandswert, Rechtsmittelverfahren, wirtschaftliches Interesse

    Bei Festsetzungsanträgen des Vertreters des Adhäsionsklägers im Revisionsverfahren wegen einer Angeklagtenrevision ist, wenn der Angeklagte die Adhäsionsentscheidung nicht ganz oder teilweise von seinem Revisionsangriff ausnimmt, regelmäßig der Betrag der erstinstanzlichen Verurteilung des Angeklagten maßgeblich (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2024 2 StR 55/23 Rn. 5;… vom 17. März 2021 2 StR 351/20 Rn. 1; vom 8. September 2020 6 StR 95/20 Rn. 1 …und vom 6. Juni 2018 2 StR 337/14 Rn. 6).

    b) Der Feststellungsausspruch, wonach die Ansprüche der Adhäsionskläger aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Angeklagten herrühren, erhöht den Gegenstandswert nicht, weil insoweit wirtschaftliche Identität mit den auf Vorsatztaten beruhenden Schmerzensgeldaussprüchen besteht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 2022 6 StR 124/22 Rn. 5 und vom 8. September 2020 6 StR 95/20 Rn. 2).

    Die zugesprochenen Zinsen bleiben als Nebenforderung außer Ansatz (vgl. BGH, Beschluss vom 8. September 2020 aaO).

  • BGH, 17.03.2021 - 2 StR 351/20

    Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit im Adhäsionsverfahren

    Der nach § 33 Abs. 1 RVG durch den Senat (vgl. hierzu Senat…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 5; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZR 355/18, juris Rn. 39 mwN) festzusetzende Gegenstandswert für die Berechnung der Gebühren der anwaltlichen Tätigkeit des Antragstellers für den Adhäsionskläger im Revisionsverfahren (§ 2 Abs. 1, § 23 Abs. 1 RVG) bemisst sich, da der Angeklagte lediglich die Nichtanordnung der Unterbringung nach § 64 StGB von seinem im Übrigen unbeschränkten Revisionsangriff ausgenommen hat, nach der erstinstanzlichen gesamtschuldnerischen Verurteilung des Angeklagten (vgl. Senat…, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 2 StR 337/14, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 8. September 2020 - 6 StR 95/20, juris Rn. 1).
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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2020 - 6 StR 95/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22413
BGH, 15.07.2020 - 6 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,22413)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2020 - 6 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,22413)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20 (https://dejure.org/2020,22413)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18

    Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 95/20
    Eine gesamtschuldnerische Haftung beider Angeklagten war nicht anzuordnen, weil die Angeklagte die Vermögensgegenstände im Rahmen selbstständiger Anschlussdelikte erlangte (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 4 StR 174/18, NStZ-RR 2019, 14, 16 mwN).
  • BGH, 25.11.2014 - 5 StR 490/14

    Notwendigkeit eines ausdrücklichen Negativtests bei der kategorischen Ablehnung …

    Auszug aus BGH, 15.07.2020 - 6 StR 95/20
    Hierauf beruht das Urteil aber nicht, weil eine andere Entscheidung als die Einziehung des Wertes der Beziehungsgegenstände nicht in Betracht kam und diese auch bei der Strafzumessung nicht strafmildernd zu berücksichtigen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2014 - 5 StR 490/14;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 369).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 403/20

    Kriminelle Vereinigung bei Betrieb eines sog. Hawala-Banking-Systems …

    Somit sind die Angeklagten durch die Einziehung allenfalls in einer formalen Rechtsposition, nicht aber tatsächlich negativ betroffen, so dass für ein Absehen von einer Einziehung unter Ermessensgesichtspunkten kein Raum gewesen ist und es einer Berücksichtigung der Einziehung bei der Strafzumessung nicht bedurft hat (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20, juris; vom 25. November 2014 - 5 StR 490/14, juris).
  • BGH, 13.04.2022 - 2 StR 1/21

    Beschränkung der Revision (Einziehungsentscheidung: losgelöst und selbständig …

    a) Das Landgericht hat bei seiner Entscheidung über die Einziehung des Wertes der Überweisungsgutschriften in Höhe von 999.889 EUR auf dem Konto des Angeklagten verkannt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Geldwäscheobjekt auf Grundlage der gemäß § 2 Abs. 1 StGB für den Tatzeitraum geltenden Fassung des § 261 Abs. 7 StGB grundsätzlich nur nach § 74 Abs. 2 StGB eingezogen werden konnte und die Wertersatzeinziehung sich daher ausschließlich nach § 74c StGB richtete (vgl. BGH, Urteil vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, NJW 2019, 533, 536; Beschlüsse vom 25. Mai 2021 - 5 StR 62/21, wistra 2021, 360; vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20, juris;… vom 23. Januar 2019 - 5 StR 143/18, juris Rn. 56; vgl. auch Senat…, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 185/20, juris Rn. 56; Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183 f.;… BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2022 - 1 StR 471/21, juris Rn. 3; vom 7. April 2020 - 6 StR 34/20, NStZ-RR 2020, 175; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 681 f.).

    Eine gesamtschuldnerische Haftung schiede insoweit aus (vgl. Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 2 StR 560/18, NStZ 2021, 96, 97; BGH, Beschluss vom 15. Juli 2020 - 6 StR 95/20).

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