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Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 31.07.1998

Rechtsprechung
   LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,20317
LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98 (https://dejure.org/1998,20317)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24.03.1998 - 6 T 239/98 (https://dejure.org/1998,20317)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 24. März 1998 - 6 T 239/98 (https://dejure.org/1998,20317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 2
    Mitbenutzung von Räumen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • KG, 20.12.1989 - 24 W 3084/89

    Bedeutung der Einräumung eines Sondernutzungsrechts an im gemeinschaftlichen …

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Auch in diesem Fall befreit das Recht nicht von Bindungen, die für das gemeinschaftliche Eigentum aus anderen Gründen bestehen (immanente Schranken, vgl. KG NJW-RR 1990, 333 ).

    So ist selbst derjenige Berechtigte, dem das Sondernutzungsrecht in diesem weiten Rahmen eingeräumt wurde, verpflichtet, auch anderen Wohnungseigentümern den Zugang zu einem im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudeteil zu gestatten, wenn dieser nicht auf andere Weise zu erreichen ist (KG NJW-RR 1990, 333;… Weitnauer, a.a.O., § 15 WEG , Rn. 27).

    Mit diesem Verhältnis zwischen positiver Komponente, als der Zuweisung der Nutzungsbefugnis an einen Wohnungseigentümer und der negativen Komponente, dem Ausschluß der Mitbenutzung durch die anderen Wohnungseigentümer, hat sich das KG in dem Beschluß vom 20.12.1989 ( NJW-RR 1990, 333 ) befaßt.

    Damit werde - so das KG - auch nicht der Wesensgehalt des Sondernutzungsrechts angetastet (KG, NJW-RR 1990, 333, 334).

  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 11/77

    Zur Übertragung von Sondernutzungsrechten von Kfz-Abstellplätzen

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Er ist von der Praxis entwickelt worden und bezeichnet eine durch Vereinbarung aller Wohnungseigentümer getroffene Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG , die durch Eintragung in das Grundbuch gem. § 10 Abs. 2 WEG zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden kann und damit dingliche Wirkung erlangt (vgl. BGH Rpfleger 1979, 57 = DNotZ 1979, 168 ).
  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 217/89

    Formularmäßige Vereinbarung von Fälligkeitszinsen in einem notariellen …

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Für das "Stellen" reicht es nicht aus, daß die Vertragsbestimmung für eine Vertragspartei günstig ist und diese sich später darauf beruft, wie der BGH nunmehr in Abwendung von seiner früheren Rspr. klargestellt hat (vgl. BGH NJW 1991, 843 = DNotZ 1991, 680 = MittRhNotK 1991, 210 und BGH NJW 1992, 2817 = DNotZ 1993, 328 = MittRhNotK 1992, 214 ;… Wolf/Horn/Lindacher, 3. Aufl., § 1 AGBG , Rn. 28;… Ulmer/Brandner/Hensen, 6. Aufl., § 1 AGBG , Rn. 31 f.;… Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 1 AGBG , Rn. 8).
  • BGH, 12.06.1992 - V ZR 106/91

    Abwicklung zeitlich bestimmter Einstandspflicht für Erschließungskosten in …

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Für das "Stellen" reicht es nicht aus, daß die Vertragsbestimmung für eine Vertragspartei günstig ist und diese sich später darauf beruft, wie der BGH nunmehr in Abwendung von seiner früheren Rspr. klargestellt hat (vgl. BGH NJW 1991, 843 = DNotZ 1991, 680 = MittRhNotK 1991, 210 und BGH NJW 1992, 2817 = DNotZ 1993, 328 = MittRhNotK 1992, 214 ;… Wolf/Horn/Lindacher, 3. Aufl., § 1 AGBG , Rn. 28;… Ulmer/Brandner/Hensen, 6. Aufl., § 1 AGBG , Rn. 31 f.;… Palandt/Heinrichs, 56. Aufl., § 1 AGBG , Rn. 8).
  • LG Bayreuth, 10.10.1996 - 4 T 109/96

    Gläubigerzustimmung zur Aufhebung eines Erbbaurechts

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Dieser Auffassung haben sich das LG Bayreuth ( MittBayNot 1997, 39 und in der Lit. Palandt/Bassenge, 56. Aufl., § 876 BGB , Rn. 3;… MünchKomm/Wacke, 2. Aufl., § 876 BGB , Rn. 4;… Staudinger/Ertl, 12. Aufl., § 876 BGB , Rn. 8) angeschlossen.
  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Eine Entscheidung hierüber kann aber aufgrund einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO erfolgen (vgl. BGH BauR 1992, 622 f. sowie NJW 1994, 460, 462).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines …

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Eine Entscheidung hierüber kann aber aufgrund einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO erfolgen (vgl. BGH BauR 1992, 622 f. sowie NJW 1994, 460, 462).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 3 U 86/97

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, notarielles Vertragsmuster, …

    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    (Notarassessor Dr. Geißel, Wuppertal) 10. Notarrecht - Erteilung der Vollstreckungsklausel bei Nachweisverzicht (OLG Köln, Urteil vom 13.2. 1998-3 U 86/97 - mitgeteilt von Vorsitzendem Richter am OLG Lothar Jaeger, Köln - rechtskräftig) AGBG § 11 Nr. 5 ZPO § 767 1. Die Wirksamkeit einer in einem notariellen Vertrag enthaltenen Bestimmung, wonach dem Forderungsberechtigten jederzeit ohne Nachweis der Fälligkeit vollstreckbare Ausfertigungen der Urkunde erteilt werden können, ist nicht im Verfahren der Vollstreckungsgegenklage, sondern aufgrund einer prozessualen Gestaltungsklage analog § 767 ZPO zu prüfen.
  • OLG Frankfurt, 25.05.1987 - 20 W 307/86
    Auszug aus LG Wuppertal, 24.03.1998 - 6 T 239/98
    Damit gewähren sie dem begünstigten Wohnungseigentümer den Rechtsanspruch gegen die übrigen auf Gewährung des vereinbarten ausschließlichen Gebrauchs (OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1163 ;… Weitnauer/Lüke, B. Aufl., § 15 WEG , Rn. 25;… Bielefeld, Der Wohnungseigentümer, 5. Aufl., Rn. 9.1.1).
  • LG Frankfurt/Main, 07.11.2019 - 13 S 103/18

    Gemeinschaftsfläche nicht erreichbar: Darf Sondereigentum betreten werden?

    Demgegenüber kann allerdings die Auslegung auch ergeben, dass der Mitgebrauch des isolierten Gemeinschaftseigentums nach § 14 Nr. 1 WEG ausgeschlossen oder auf eine Nutzung zu Zwecken der Wohnungseigentümergemeinschaft (Instandhaltung, -Setzung) beschränkt ist, wie dieses vor allem in den Fällen eines Spitzbodens anerkannt ist (BayObLG NJW-RR 2001, 801; OLG Köln MZM 2001, 385; anders für generelle Betretungsrechte LG Wuppertal, Beschluss vom 24.03.1998 - 6 T 239/98).
  • LG Krefeld, 10.02.1998 - 6 T 39/98

    Löschung der Grundpfandrechte bei Erwerb des Grundstückes durch …

    Heft Nr. 10 * MittRhNotK * Oktober 1998 9. Liegenschaftsrecht - Mitbenutzung von Räumen, an denen ein Sondernutzungsrecht besteht (m. Anm. Geißel) (LG Wuppertal, Beschluß vom 24.3. 1998-6 T 239/98 - mitgeteilt von Notar Dr. Gustav Römer, Wuppertal) WEG § 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 1. Das Recht des Sondernutzungsberechtigten reicht nur so weit, wie es ihm eingeräumt ist.
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Rechtsprechung
   LG Köln, 31.07.1998 - 6 T 239/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,35638
LG Köln, 31.07.1998 - 6 T 239/98 (https://dejure.org/1998,35638)
LG Köln, Entscheidung vom 31.07.1998 - 6 T 239/98 (https://dejure.org/1998,35638)
LG Köln, Entscheidung vom 31. Juli 1998 - 6 T 239/98 (https://dejure.org/1998,35638)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 02.11.1998 - 16 Wx 170/98

    Isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung

    Die weitere Beschwerde der Betroffenen vom 17.September 1998 gegen den Beschluß des Landgerichts Köln vom 31.7.1998 - 6 T 239/98 - wird zurückgewiesen.
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