Rechtsprechung
| OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 2 Abs. 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1
- JurPC
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG §§ 1 3
Vergleichende Werbung durch Tarifgegenüberstellung - Mobilfunk - "Citygespräche" - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berufung; Aussicht auf Erfolg; Verfügungsbegehren; Verletzungsform; Preisvergleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- beck.de (Leitsatz)
Vergleichende Werbung bei "Citygesprächen" im Mobilfunk
Verfahrensgang
- LG Köln, 02.06.2000 - 81 O 42/00
- OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00
Papierfundstellen
- MMR 2001, 159
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95
Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00
Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist vergleichende Werbung allerdings nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Artikel 3 a Abs. 1 lit. a) - h) der Richtlinie 97/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot"). - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00
Dabei beurteilt sich der Grad der notwendigen Aufmerksamkeit nach den Umständen des Einzelfalles, vornehmlich nach dem Gegenstand des Angebotes und die daraus resultierende Gewichtigkeit der Entscheidung des Verbrauchers (BGH WRP 2000, 517 "Orient-Teppich-muster"). - EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
Estée Lauder - Freier Warenverkehr - Vertrieb eines kosmetischen Mittels mit der …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00
Maßstab für die Beurteilung einer etwa vorliegenden Irreführung ist nicht der flüchtige, sondern der aufmerksame und durchschnittlich informierte Verbraucher (EUGH WRP 2000, 289 "Lifting-Creme"). - BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97
UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. …
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00
Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist vergleichende Werbung allerdings nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Artikel 3 a Abs. 1 lit. a) - h) der Richtlinie 97/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 "Generika-Werbung";… BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot"). - BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96
Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung
Auszug aus OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 103/00
Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist vergleichende Werbung allerdings nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Artikel 3 a Abs. 1 lit. a) - h) der Richtlinie 97/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 "Generika-Werbung"; BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot").
- OLG Köln, 23.03.2001 - 6 U 214/00
Werbliche Gegenüberstellung von Online-Tarifen - "Einsteiger" und "Vielnutzer" - …
Nach der inzwischen geänderten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat gefolgt ist (vgl. z.B. seine Urteile vom 01.12.2000 und 16.02.2001 in den Rechtsstreiten 6 U 103/00 und 6 U 121/00), ist vergleichende Werbung der vorliegenden Art nunmehr grundsätzlich zulässig, sofern die in Art. 3 a) Abs. 1 lit. a) bis h) der Richtlinie 97/95 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. hierzu: BGH GRUR 1999, 1100 ff. "Generika-Werbung";… BGH GRUR Int. 1999, 453 ff. = WRP 1999, 414 ff. "Vergleichen Sie" und BGHZ 138, 55 ff. = ZIP 1998, 1084 ff. "Testpreis-Angebot"). - OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 121/00
Postwurfwerbung eines Telefondienstanbieters für eigenen Tarif - "AktivPlus"
Hierzu hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Generika-Werbung" (…BGH, a.a.O.), der der Senat gefolgt ist (zuletzt: Urteil vom 01.12.2000 in dem Verfahren 6 U 103/2000), bereits im Zusammenhang mit den vorgenannten Richtlinien ausgeführt, dass eine vergleichende Werbung begrifflich grundsätzlich dann zu verneinen ist, wenn die beanstandete Werbeaussage so allgemein gehalten ist, dass sich den angesprochenen Verkehrskreisen, auf deren Sicht es ankommt, eine Bezugnahme auf Mitbewerber nicht aufdrängt, sondern diese sich nur reflexartig daraus ergibt, dass mit jeder Hervorhebung eigener Vorzüge in der Regel unausgesprochen zum Ausdruck gebracht wird, dass nicht alle Mitbewerber die gleichen Vorteile zu bieten haben.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 11.10.2000 - 6 U 103/00 (Kart.) |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2006 - 20 B 758/05
Recht auf diskriminierungsfreie Benutzung einer Eisenbahninfrastruktur; …
Rn. 18 Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2002 - U (Kart) 9/02 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 11. Oktober 2000 - 6 U 103/00 (Kart) -.
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