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Weitere Entscheidung unten: KG, 10.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 6 U 107/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,32210
OLG Karlsruhe, 24.11.2010 - 6 U 107/09 (https://dejure.org/2010,32210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.11.2010 - 6 U 107/09 (https://dejure.org/2010,32210)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. November 2010 - 6 U 107/09 (https://dejure.org/2010,32210)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 324
    Rücktritt vom Grundstückskaufvertrag bei vertraglicher Nebenpflichtverletzung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 324
    Zum Rücktrittsrecht vom Grundstückskaufvertrag bei Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht

  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Rücktrittsrecht Verkäufers bei Vertragspflichtverletzung durch Käufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • gsk.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    § 324 BGB
    Zum Rücktrittsrecht vom Grundstücksverkauf bei Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht (RA Prof. Dr. Thomas Lang, RA Dr. Bettina Jobst; ZfIR 17-18/2011, S. 665-667)

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Rechtsprechung
   KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,49814
KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09 (https://dejure.org/2014,49814)
KG, Entscheidung vom 10.04.2014 - 6 U 107/09 (https://dejure.org/2014,49814)
KG, Entscheidung vom 10. April 2014 - 6 U 107/09 (https://dejure.org/2014,49814)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Redlichkeit des Versicherungsnehmers; Zurückweisung von Ansprüchen in der …

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Abgeleitet aus der Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK ist davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer grundsätzlich redlich und damit glaubwürdig ist (BGH NJW 1996, 1348).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn sich aus dem sonstigen Sachverhalt konkrete Tatsachen ergeben, die geeignet sind, den Versicherungsnehmer als nicht glaubwürdig erscheinen zu lassen oder jedenfalls schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung begründen (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; VersR 1996, 575).

  • BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95

    Beweiswürdigung bei Inanspruchnahme einer Versicherung

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Stehen dem Versicherungsnehmer nämlich keine Beweismittel zur Verfügung, etwa weil er - wie vorliegend für das Abstellen des unbeschädigten Fahrzeugs und das Wiederauffinden des beschädigten PKW am 2./3. Oktober 2007 - keinen Zeugen benennen kann und liegen auch die Voraussetzungen für eine Parteivernehmung des Klägers nach den §§ 447, 448 ZPO nicht vor (vgl. BGH NJW-RR 1992, 920, 921), so billigt die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer weitere Beweiserleichterungen in der Form zu, dass das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 Abs. 1 ZPO seine Überzeugungsbildung auch auf eine glaubhafte Aussage des Versicherungsnehmers stützen darf, die dieser im Rahmen seiner persönlichen Anhörung gemäß § 141 ZPO gemacht hat (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; VersR 1991, 919, 918).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn sich aus dem sonstigen Sachverhalt konkrete Tatsachen ergeben, die geeignet sind, den Versicherungsnehmer als nicht glaubwürdig erscheinen zu lassen oder jedenfalls schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung begründen (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; VersR 1996, 575).

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Dem genügt er dadurch, dass er ein Mindestmaß an Tatsachen darlegt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme gegen den Willen des Berechtigten zulassen (BGH VersR 1996, 319 und 575; NJW 1995, 2169).
  • BGH, 26.03.1997 - IV ZR 91/96

    Vernehmung von Zeugen zum Beweis des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Zu diesem Mindestmaß an Tatsachen gehören - bezogen auf den vorliegenden Fall - das Abstellen des versicherten Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand einschließlich der als später entwendet behaupteten Teile an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt und das spätere Wiederauffinden in beschädigtem Zustand ohne die - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile; hinsichtlich dieser Tatsachen muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis führen (vgl. BGH VersR 1997, 733, 734; VersR 1993, 571).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    In der Kraftfahrversicherung hat der Versicherungsnehmer die Beweislast dafür, dass die versicherte Sache ihm tatsächlich (ganz oder teilweise) entwendet worden ist (BGH VersR 1984, 29), wobei ihm allerdings bestimmte Beweiserleichterungen zugute kommen (vgl. Kohlhosser, Beweiserleichterungen bei Entwendungsversicherungen, NJW 1997, 969, 970; Römer, Der Kraftfahrzeugdiebstahl als Versicherungsfall, NJW 1996, 2329, 2331, jew. m. w. N.).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Dem genügt er dadurch, dass er ein Mindestmaß an Tatsachen darlegt und beweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine Wegnahme gegen den Willen des Berechtigten zulassen (BGH VersR 1996, 319 und 575; NJW 1995, 2169).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Zu diesem Mindestmaß an Tatsachen gehören - bezogen auf den vorliegenden Fall - das Abstellen des versicherten Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand einschließlich der als später entwendet behaupteten Teile an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt und das spätere Wiederauffinden in beschädigtem Zustand ohne die - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile; hinsichtlich dieser Tatsachen muss der Versicherungsnehmer allerdings den Vollbeweis führen (vgl. BGH VersR 1997, 733, 734; VersR 1993, 571).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Stehen dem Versicherungsnehmer nämlich keine Beweismittel zur Verfügung, etwa weil er - wie vorliegend für das Abstellen des unbeschädigten Fahrzeugs und das Wiederauffinden des beschädigten PKW am 2./3. Oktober 2007 - keinen Zeugen benennen kann und liegen auch die Voraussetzungen für eine Parteivernehmung des Klägers nach den §§ 447, 448 ZPO nicht vor (vgl. BGH NJW-RR 1992, 920, 921), so billigt die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer weitere Beweiserleichterungen in der Form zu, dass das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 Abs. 1 ZPO seine Überzeugungsbildung auch auf eine glaubhafte Aussage des Versicherungsnehmers stützen darf, die dieser im Rahmen seiner persönlichen Anhörung gemäß § 141 ZPO gemacht hat (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; VersR 1991, 919, 918).
  • BGH, 22.05.1991 - IV ZR 183/90

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für das Aushandeln und den Abschluß …

    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Stehen dem Versicherungsnehmer nämlich keine Beweismittel zur Verfügung, etwa weil er - wie vorliegend für das Abstellen des unbeschädigten Fahrzeugs und das Wiederauffinden des beschädigten PKW am 2./3. Oktober 2007 - keinen Zeugen benennen kann und liegen auch die Voraussetzungen für eine Parteivernehmung des Klägers nach den §§ 447, 448 ZPO nicht vor (vgl. BGH NJW-RR 1992, 920, 921), so billigt die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer weitere Beweiserleichterungen in der Form zu, dass das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 Abs. 1 ZPO seine Überzeugungsbildung auch auf eine glaubhafte Aussage des Versicherungsnehmers stützen darf, die dieser im Rahmen seiner persönlichen Anhörung gemäß § 141 ZPO gemacht hat (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; VersR 1991, 919, 918).
  • OLG Frankfurt, 20.04.1988 - 17 U 107/87
    Auszug aus KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09
    Zum einen reicht auch eine umgehende Anzeige bei der Polizei nicht zum Beweis (dieses Teils) der äußeren Umstände eines Diebstahls aus (vgl. Senat, Urteil vom 12. März 2002 - 6 U 3935/00 - ; OLG Frankfurt r+s 1989, 42), weil der Inhalt der Strafanzeige letztlich nur das dokumentiert, was dem aufnehmenden Polizeibeamten von dem einen Diebstahl behauptenden Versicherungsnehmer mitgeteilt worden ist.
  • OLG Hamm, 19.05.2017 - 20 U 53/17

    Pflichten eines Versicherungsmaklers

    Auf Umstände, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des Diebstahls begründen (wofür der Versicherer voll beweisbelastet ist), kommt es dann nicht mehr an (…vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1991, IV ZR 172/90, juris, Rn. 18 ff., VersR 1991, 917;… Senat, Urt. v. 03.07.2013, 20 U 226/12, juris, Rn. 23, RuS 2013, 373;… Senat, Urt. v. 20.06.2007, 20 U 247/06, juris, Rn. 20, RuS 2007, 528;… Senat, Urt. v. 02.03.1994, 20 U 316/93, juris, Rn. 5 f., NJW-RR 1994, 931; KG, Beschl. v. 10.04.2014, 6 U 107/09, juris, Rn. 11) .
  • OLG Hamm, 14.03.2018 - 20 U 120/17

    Eintrittspflicht der Fahrzeugteilversicherung bei einem behaupteten Kfz-Diebstahl

    Ist die Redlichkeitsvermutung durch unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien erschüttert, ohne dass bereits seine Unglaubwürdigkeit bewiesen sein müsste, kann der Versicherungsnehmer den erforderlichen Beweis für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls allein durch seine Angaben nicht erbringen (…vgl. BGH Urt. v. 24.4.1991 - IV ZR 172/90, VersR 1991, 917 = juris Rn. 18 ff.;… Senat Urt. v. 3.7.2013 - 20 U 226/12, r+s 2013, 373 = juris Rn. 23; KG Beschl. v. 10.4.2014 - 6 U 107/09, juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 12.06.2015 - 20 U 185/14

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers bei einem Teilediebstahl

    Bei einem Teilediebstahl gehören zu diesem Mindestmaß an Tatsachen das Abstellen des versicherten Fahrzeugs in unbeschädigtem Zustand einschließlich der später als entwendet behaupteten Teile an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt und das spätere Wiederauffinden in beschädigtem Zustand ohne die - angeblich - gestohlenen Fahrzeugteile (Senat…, Urteil vom 08.02.2012 - 20 U 172/11 -, Rn. 12, juris; KG Berlin, Beschluss vom 10. April 2014 - 6 U 107/09 -, Rn. 6, juris; OLG Köln…, Urteil vom 10.05.2005 - 9 U 65/04 - Rn. 15, juris).
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