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Weitere Entscheidungen unten: KG, 09.03.2010 | KG, 07.05.2010 | OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1433
OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,1433)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2010 - I-6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,1433)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - I-6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,1433)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    "Portale für Reisedienstleistungen" - weg.de . /. mcweg.de -

  • aufrecht.de

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "weg.de" und "mcweg.de"

  • kanzlei.biz

    "weg.de" und "mcweg.de"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Verwechslungsgefahr und Schutzfähigkeit der Marken "weg.de" und "mäcweg.de"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG; § 5 Abs. 2 UWG
    Die Marken "weg.de” und "mcweg.de” sind nicht verwechselungsgefährdet

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Keine Verwechslungsgefahr von "weg.de" und "mäcweg.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Marken "mäcweg.de" und "weg.de" nicht verwechslungsfähig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Internet Reisebüro mcweg.de mit weg.de verwechselbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 388 (Ls.)
  • MMR 2010, 473
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Rn. 45 Ohne Erfolg beruft sich die Klägerin insoweit auch auf die Entscheidung "Euro Telekom" des BGH (GRUR 2007, 888 f.).
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Es ist schon nicht ersichtlich, warum hier der nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. z. B. GRUR 2008, 793, 795 Tz 26 - "Rillenkoffer"; GRUR 2008, 917, 919, Tz 27 - "EROS") grundsätzlich bestehende Vorrang des Markenrechts durchbrochen sein sollte.
  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren, in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 909-Pantogast; GRUR 2008, 714, 717-"idw"; BGH GRUR 07, 1066, 1067 f.-"Kinderzeit"; BGH GRUR 2006, 859 f.-Malteserkreuz").
  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren, in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 909-Pantogast; GRUR 2008, 714, 717-"idw"; BGH GRUR 07, 1066, 1067 f.-"Kinderzeit"; BGH GRUR 2006, 859 f.-Malteserkreuz").
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Es ist schon nicht ersichtlich, warum hier der nach ständiger Rechtsprechung des BGH (vgl. z. B. GRUR 2008, 793, 795 Tz 26 - "Rillenkoffer"; GRUR 2008, 917, 919, Tz 27 - "EROS") grundsätzlich bestehende Vorrang des Markenrechts durchbrochen sein sollte.
  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz setzen eine wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Leistungsergebnisses voraus (vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 1115 Rz. 20 - "ICON";… BGH WRP 09, 1372 Rz. 10 - "Ausbeinmesser").
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Das gilt nicht nur, wenn das angegriffene Zeichen als Marke registriert ist, sondern auch dann, wenn dem angegriffenen - nicht registrierten - Zeichen als Unternehmenskennzeichen Schutz zukommt (vgl. BGH GRUR 2002, 544, 546 f. sub. 1c (1) und (2) - "Bank24";… Hacker, MarkenG, 9. Aufl., § 9, Rz. 146).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Ansprüche aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz setzen eine wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Leistungsergebnisses voraus (…vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 1115 Rz. 20 - "ICON"; BGH WRP 09, 1372 Rz. 10 - "Ausbeinmesser").
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren, in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 909-Pantogast; GRUR 2008, 714, 717-"idw"; BGH GRUR 07, 1066, 1067 f.-"Kinderzeit"; BGH GRUR 2006, 859 f.-Malteserkreuz").
  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 U 141/09
    Ob danach eine Verwechslungsgefahr begründet ist, ist unter Berücksichtigung der Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren und/oder Dienstleistungen, für welche die zu vergleichenden Zeichen geschützt oder verwendet sind, sowie der Kennzeichnungskraft der Klagemarke und nach der Ähnlichkeit der zu beurteilenden Zeichen zu entscheiden, wobei die genannten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren, in einer Wechselbeziehung dergestalt miteinander stehen, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BGH GRUR 2008, 909-Pantogast; GRUR 2008, 714, 717-"idw"; BGH GRUR 07, 1066, 1067 f.-"Kinderzeit"; BGH GRUR 2006, 859 f.-Malteserkreuz").
  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 276/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Tupper(ware)party"

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • BGH, 28.01.1977 - I ZR 109/75
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2008 - 20 U 133/08

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

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Rechtsprechung
   KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,21141
KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,21141)
KG, Entscheidung vom 09.03.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,21141)
KG, Entscheidung vom 09. März 2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,21141)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 426 Abs 1 BGB, § 3 Nr 2 PflVG, § 3 Nr 9 S 2 PflVG, § 5 Abs 1 Nr 3 KfzPflVV, § 6 KfzPflVV
    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach einem Unfall durch Nichtoffenbaren des Fahrers; Rückgriffsanspruch gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 254
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren …

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (…BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).

    Diese unterschiedlichen Schutzrichtungen rechtfertigen die Addition (BGH VersR 2005, 1720 Rz. 12).

  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06

    Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des …

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
  • OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 622/04

    Aufteilung des Schadens zwischen Fahrer und Halter eines Unfallfahrzeugs; Haftung …

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (…BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
  • BGH, 18.01.1984 - IVa ZR 73/82

    Regress einer Haftpflichtversicherung - Tilgung einer fremden Schuld oder eigenen …

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (…BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
  • LG Berlin, 26.08.2004 - 17 S 10/04

    Wenn Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem Eintritt des Versicherungsfalls …

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer Rückgriff nehmen, soweit dieser eine ihn betreffende Obliegenheit verletzt hat (…BGH VersR 2008, 343, Rz. 7 zitiert nach Juris, m. w. N.; VersR 2005, 1720 Rz.6 m. w. N.; VersR 1984, 327; OLG Koblenz OLGR 2006, 429; LG Berlin RuS 2005, 145).
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus KG, 09.03.2010 - 6 U 141/09
    Da er hierdurch in den Versicherungsvertrag einbezogen ist, treffen ihn auch die verhaltensbezogenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, soweit sein eigenes Verhalten und seine eigenen Wahrnehmungen vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls betroffen sind (BGH VersR 1968, 185).
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Rechtsprechung
   KG, 07.05.2010 - 6 U 141/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15407
KG, 07.05.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,15407)
KG, Entscheidung vom 07.05.2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,15407)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2010 - 6 U 141/09 (https://dejure.org/2010,15407)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 426 Abs 1 BGB, § 3 Nr 2 PflVG, § 3 Nr 9 S 2 PflVG, § 5 Abs 1 Nr 3 KfzPflVV, § 6 KfzPflVV
    Regress der Kfz-Haftpflichtversicherung: Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach einem Unfall durch Nichtoffenbaren des Fahrers; Rückgriffsanspruch gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Regress gegen den den Namen des Fahrers nicht offenbarenden Versicherungsnehmer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichten des Versicherungsnehmers in der Kfz-Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Benennung des unfallverursachenden Fahrers; Voraussetzungen des Regresses gegen den Fahrer bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und Fahren ohne Fahrerlaubnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 254
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 26.07.2012 - 8 W 39/12

    Zur Regressaddition für Obliegenheitsverletzungen vor und nach dem …

    Da er hierdurch in den Versicherungsvertrag einbezogen ist, treffen ihn auch die verhaltensbezogenen Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, soweit sein eigenes Verhalten und seine eigenen Wahrnehmungen vor oder nach Eintritt des Versicherungsfalls betroffen sind (vgl. BGH VersR 1988, 1062; BGH VersR 1968, 185; KG Berlin VersR 2011, 254).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg - 6 U 141/09   

Anhängiges Verfahren
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,156475
OLG Hamburg - 6 U 141/09 (https://dejure.org/9999,156475)
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Verfahrensgang

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